Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8709.19: Kraftkarren, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8709.19 steht für Kraftkarren, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

8709.19 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8709.19
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8709Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon
  3. 8709.19Kraftkarren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8709.19

HS-Code8709.196 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE9539/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-07-13

Schwerlastfahrwerksmodul (THP/ADD4 - 08x04 und Art. THP/ADD6 - 12x04) mit Power Pack (Art. PFV 260/36-4 (3000) Tier 3 und PFV 280/36-4 (3000) Tier 4 F), Fotos siehe Anlage, laut Antrag im Wesentlichen bestehend aus: - einem mehrrädrigen Fahrwerksmodul (THP/ADD4 - 08x04 bzw. Art. THP/ADD6 - 12x04) und - einer Antriebseinheit (sog. ADDdrive Powerpack, Art. PFV 260/36-4 (3000) Tier 3 bzw. PFV 280/36-4 (3000) Tier 4 F), - Fahrwerksmodul THP/ADD4 - 08x04 bzw. Art. THP/ADD6 - 12x04: - - mit den Abmessungen von 2445 mm x 3000 mm x 858 mm (Art. THP/ADD4) bzw. 9000 cm x 3000 cm x 1175 cm (Art. THP/ADD6), - - mit einem kastenförmigen Mittelrahmen mit integrierten Lufttanks, - - ausgestattet mit insgesamt 32 Rädern (Art. THP/ADD4, Bereifung 215/75 R 17.5, 8 Stück pro Achslinie) bzw. mit insgesamt 48 Rädern (Art. THP/ADD6, Bereifung 215/75 R 17.5, 8 Stück pro Achslinie) - - mit sog. Pendelachsaggregaten, die mittels Kugeldrehkranz am Fahrzeugrahmen montiert sind und Achsaggregaten mit integrierten sog. hydro-mechanischen Fahrantrieben mit ADDpush-Funktion, - - mit einer mechanischen Lenkung, die über integrierte Lenkzylinder erfolgt, - - mit einem maximalen Lenkeinschlag von +/- 55 Grad in allen Fahrhöhen, - - mit einer sog. 2-Leitungs-Allrad-Bremsalage mit einer Federspeicher-Feststellbremse, - - in Längs- und Querrichtung mit einem weiteren Fahrwerksmodul und/oder einer Antriebseinheit kombinationsfähig; für Längskombination vorne und hinten mit einer sog. Bolzen-Laschen-Kupplung versehen, - Antriebseinheit ADDdrive Powerpack Art. PFV 260/36-4 (3000) Tier 3 bzw. PFV 280 /36-4 (3000) Tier 4 F: - - mit den Abmessungen: Breite 3000 cm x Tiefe 2445 cm x Höhe 858 cm, - - mit einem Dieselmotor (Cummins QSB 6,7; 6-Zylinder-Reihenmotor) mit einem Hubraum von 6700 cm³ und einer Leistung von 194 kW (PFV 260/36-4 (3000) Tier 3: 260 PS) bzw. 207 kW (PFV 280 /36-4 (3000) Tier 4 F: 280 PS), - - mit einem Gewicht von 4100 kg, - - mit zwei Hydrauliköltanks (240 l Arbeitshydraulik, 250 l Fahrantrieb), - - kann bis zu 24 Achslinien, davon bis zu drei angetriebene Achslinien bewegen, - die Antriebseinheit wird in Längsrichtung an das Fahrwerk angekuppelt, - Fahrwerksmodul mit Antriebseinheit: - - dienen dem Transport schwerer Güter (Schwerlasttransport) unterschiedlichster Art, - - erreichen eine maximale Geschwindigkeit von 19 km/h, - - verfügen aufgrund des Lenkeinschlags von +/- 55 Grad über einen engen Wendekreis, - - können über eine Funkfernbedienung gesteuert werden (sog. "Selbstfahrer"), - - dürfen im Kombibetrieb nicht auf öffentlichen Straßen verwendet werden (keine Zulassung) und sind für den Transport auf längeren Strecken aufgrund der schwachen Antriebsleistung (maximal 19 km/h) ungeeignet, - Fahrwerksmodul mit Antriebseinheit zusammen stellen sich als noch nicht zusammengesetzter Kraftkarren der Position 8709 dar (im maßgebenden Zeitpunkt ist das Fahrwerksmodul noch nicht mit der Antriebseinheit verbunden); eine mögliche spätere alleinige Verwendung des Fahrwerksmoduls als Anhänger beeinflusst die Einreihung der zusammengesetzten Ware als Kraftkarren in die Position 8709 nicht, - aufgrund der Einreihung in die Position 8709 kommt eine Einreihung für die zusammengesetzte Ware als nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 nicht in Betracht. "Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art, kein Elektrokraftkarren, ihrer Beschaffenheit nach nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt"

DEB/1135/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-05-07

Kraftkarren mit Hubkolbenverbrennungsmotor ohne Hebevorrichtung zum Kurzstreckentransport von Kerosin auf Flughäfen, in Form eines �Flugfeldtanksattelzuges� zum Betanken von Flugzeugen. Das Fahrzeug besteht aus einer Zugmaschine mit Fahrerkabine und einem Auflieger mit einer Pump- und Filtereinrichtung und einem Tank. Der Auflieger ist mit der Zugmaschine fest verbunden und stellt eine Einheit dar, wobei die Pumpensaugung durch den Drehpunkt der Drehkranzverbindung geführt wird. Eine herkömmliche Sattelkupplung existiert nicht. Das Fahrzeug ist bauartbedingt nicht zum Gütertransport auf öffentlichen Straßen geeignet, da es nur auf geraden, glatten Flächen fahren kann, hat eine Höchstgeschwindigkeit von max. 30 km/h und einen Wendekreis, der ungefähr der Länge des Fahrzeugs entspricht. Je nach Fassungsvermögen des Tanks ( zwischen 28.000 l und 60.000 l ) hat der Kraftkarren eine Länge von 14,4 m bis 18,5 m und eine Höhe von max. 2,8 m. Bezeichnung: Flugfeldsattelauflieger

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8709

Zu Unterposition 8709 1910: Die Erläuterungen zu UPos. 8606 9110 gelten sinngemäß.

Pos. 8709

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. September 2005 C-495/03 Auszug: Ausgangsverfahren und Vorlagefragen Am 1. März 1999 meldete die Firma … als „Magnum ET120 Terminal Tractors“ bezeichnete Kraftfahrzeuge zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr an. In dieser Anmeldung waren diese Fahrzeuge in die Tarifposition 8709 der KN eingereiht. Nach einer Überprüfung gelangten die niederländischen Zollbehörden jedoch zu der Auffassung, dass diese Fahrzeuge unter die Unterposition 8701 20 10 der KN fielen. Zur Begründung der Klage, die die Firma Intermodal beim Gerechtshof te Amsterdam gegen diesen Bescheid erhoben hat, hat sie insbesondere eine am 14. Mai 1996 von den finnischen Zollbehörden erteilte verbindliche Zolltarifauskunft vorgelegt. …

Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

Abschnitt XVII

1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8709.19?

Die Zolltarifnummer 8709.19 umfasst Kraftkarren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8709.19?

Für 8709.19 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 8709.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 870919. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8709.19?

8709.19 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8709.19 im Zolltarif eingeordnet?

8709.19 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8709 Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8709.19?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8709.19 erfasst, zum Beispiel DE9539/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8709.19?

HS-Unterposition 8709.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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