Zolltarifnummer 8712.00.30.90.0: Zweiräder mit Kugellager, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8712.00.30.90.0 steht für Zweiräder mit Kugellager, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 14 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8712.00.30.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8712.00.30.90.0
- Drittlandszoll
- 14 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8712Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor
- 8712.00Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor
- 8712.00.30Zweiräder mit Kugellager
- 8712.00.30.90andere
- 8712.00.30.90.0Zweiräder mit Kugellager, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8712.00.30.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 14 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
| Ursprung | Zollsatz | Hersteller | Rechtsgrundlage | Gültig bis |
|---|---|---|---|---|
| Türkei | - | Alle übrigen Unternehmen | Decision 0142/96 | - |
| ERGA OMNES | - | Alle übrigen Unternehmen | Regulation 1036/16 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):19.200 % ; A (01):48.500 % | Zhejiang Baoguilai Vehicle Co. Ltd. | Regulation 2146/25 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):0.000 % ; A (01):48.500 % | Oyama Technology (Nantong) Co., Ltd | Regulation 2146/25 | - |
| China | Cond: A cert: D-008 (01):0.000 % ; A (01):48.500 % | Ideal (Dongguan) Bike Co., Ltd | Regulation 2146/25 | - |
| China | 48,5 % | Other | Regulation 2146/25 | - |
| China | NIHIL | Giant (China) Co. Ltd. | Regulation 2146/25 | - |
| China | 48,5 % | Universal Cycle Corporation (Guang Zhou) | Regulation 0966/20 | - |
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
- stellen sich laut Antrag als komplette, verkaufsfähige Fahrräder dar (ohne Nachrüstsatz mit Motor und Akkumulator). "Zweiräder ohne Motor, mit Kugellager, andere als von den Codenummern 8712 0030 10 0 bis 8712 0030 20 0 erfasst"
Zweirad ohne Motor, sog. Mini-Cross-Bike 12", Foto siehe Anlage, im Wesentlichen bestehend aus - einem Rahmen aus unedlem Metall mit einer Verkleidung aus Kunststoff, - einem Lenker, - einem Sattel, - zwei Bremsen (Rücktrittbremse und Felgenbremse vorne), - zwei Rädern (Felgen mit Luftreifen, 12 Zoll), - einer Treteinheit mit Kurbeln und Pedalen, - zwei Stützräder, - dient dem Erlernen des Fahrradfahrens durch Kinder. "Zweirad ohne Motor, mit Kugellager, anderes als von den Codenummern 8712 0030 10 0 bis 8712 0030 20 0 erfasst"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Zu dieser Position zählen auch unvollständige Fahrräder, die die wesentlichen Eigenschaften vollständiger Fahrräder aufweisen (Allgemeine Vorschrift 2 a) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur). Ein unvollständiges Fahrrad, zusammengebaut oder nicht, ist in Position 8712 einzureihen, sofern es aus einem Rahmen, einer Gabel und mindestens zwei der nachstehend genannten Bauteile besteht: - ein Satz Räder; - Kurbelgarnitur (siehe Erläuterungen zur Unterposition 8714 96 30); - Steuersystem (einschließlich Lenker und Lenkerschaft/-vorbau); - Bremssystem. entfallen bis
Zu Unterposition 8712 00: 1. Zusammenstellung von Fahrradteilen, noch nicht zusammengesetzt, für ein bestimmtes Fahrradmodell, jedoch nicht alle Teile umfassend, die zum Zusammenbauen eines fertigen Fahrrades erforderlich sind, mit folgenden Bauteilen: - Rahmen; - Gabel; - Lenkstange - Bremshebel; - Vorbau (Verbindung zwischen Lenker und Gabelschaftrohr) - Lenkergriff - komplette Kurbelgarnitur - Schalter/Schalthebel - Bremsmechanismus / Bremsen; - Tretlagergehäuse/Innenlagergehäuse; - Sattel; - Sattelstütze; - Kettenrad. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 2 a). 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1130/2012 der Kommission vom 26. November 2012 (ABl. EU Nr. L 331/19) (RV L 1130/12) Ein Fahrrad mit drei Rädern, einem Rahmen, einem Sitz, zwei Fußstützen und zwei Handgriffen. Die Handgriffe werden zum Lenken und als handbetriebene Pedale verwendet, da sie direkt mit der Kurbelgarnitur und der Kettenschaltung verbunden sind. Der Sitz besteht aus einer flachen Plattform mit einem erhöhten Abschnitt als Stütze für Rücken und Kopf des Fahrers. Siehe Abbildung. Unterposition 8712 00 70 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8712 00 und 8712 00 70. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Siehe auch Urteil des Finanzgerichts Rheinland Pfalz vom 5. Juli 2005, Az.: 6 K 2319/03 Z. Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8712.00.30.90.0?
Die Zolltarifnummer 8712.00.30.90.0 umfasst Zweiräder mit Kugellager, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8712.00.30.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 8712.00.30.90.0 beträgt 14 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8712.00.30.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871200. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8712.00.30.90.0?
8712.00.30.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8712.00.30.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
8712.00.30.90.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8712 Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor > 871200 Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor > 87120030 Zweiräder mit Kugellager > 8712003090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8712.00.30.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8712.00.30.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI30256/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Gilt für 8712.00.30.90.0 ein Antidumpingzoll?
Ja. Auf 8712.00.30.90.0 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Türkei, ERGA OMNES, China. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8712.00.30.90.0?
Warennummer 8712.00.30.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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