Zolltarifnummer 8714.20.00: Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8714.20.00 steht für Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8714.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8714.20.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
- 8714.20für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
- 8714.20.00Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Aluminiumfelgenhälfte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - Vorderseite eines zweiteiligen Rades eines Elektro-Rollstuhls, - - aus Aluminium gefertigt, - - mit einem Außendurchmesser von ca. 224 mm, einem Innendurchmesser von ca. 201 mm und einem Achsdurchmesser von ca. 65 mm, - - mit 5-Speichendesign mit fünf Bohrungen und einer runden Aussparung in der Mitte, - - mit fünf hinteren Bohrungen zum Verbinden der Vorder- und Rückseite (nicht Bestandteil der vZTA) des Rades, - nach Zusammenbau mit der Radrückseite aufgrund von Material, Größe, Gewicht und spezieller Bauart nur zur Montage an Elektro-Rollstühlen geeignet. "Teil für Fahrzeuge der Position 8713, für Rollstühle"
L-Rohr für Therapietisch an einem Rollstuhl, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - spezifisch gefertigtes L-förmiges Hohlerzeugnis aus Stahl, - - mit einem Schenkel mit rundem Querschnitt mit einem Durchmesser von ca. 22 mm und einer Länge von ca. 148 mm, - - mit einem Schenkel mit quadratischem Querschnitt und einer Hülse mit Innengewinde mit einem Durchmesser von ca. 20 mm und einer Länge von ca. 150 mm, - wird an einem Kindersitz für Behinderte montiert, - dient als Befestigungsvorrichtung für einen eventuell anzubringenden sog. Therapietisch an einem Rollstuhl, - insbesondere aufgrund der Form erkennbares Zubehör zur hauptsächlichen Verwendung an Rollstühlen für Behinderte, somit keine Ware der Position 7326. "Zubehör für Rollstühle der Position 8713 (L-Rohr)"
Kälteschutz, sog. Kälteschutz/Kleiderschutz, Fotos siehe Anlage, - in Form eines rollstuhlspezifisch gefertigten, leicht gebogenen, plattenartigen Erzeugnisses, - laut Antrag: - - aus einem sog. EVA-Schaum, der mit einem sog. Jersey-Stoff aus synthetischen Chemiefasern überzogen ist, - - mit den Abmessungen von ca. 31 , 5 cm x 17 cm, - - speziell für die rechte Seite des Rollstuhlsitzes konzipiert, - - dient insbesondere dem Schutz vor Kälte, Wind, Zugluft sowie vor Verschmutzung, - wird mittels einer integrierten passgenaue Klebefläche seitlich im Bereich des Sitzes, am Rahmen eines Rollstuhls befestigt, - erweitert die Einsatzmöglichkeiten des Rollstuhls auch bei niedrigen Temperaturen bzw. schlechten Wetterbedingungen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Rollstühle des Kapitels 87 bestimmt. "Zubehör (Kälteschutz) für Rollstühle der Position 8713"
Beinschale, Foto siehe Anlage, - ergonomisch geformte (gewölbt) Beinschale, - - im vorderen Bereich leicht nach unten abgebogen, - - mit einer Länge von ca. 285 mm und einer Breite von ca. 179 mm, - - mit einer Tiefe der Wölbung von ca. 37 , 3 mm, - - aus Kunststoff (Polyurethanschaum) gefertigt, - - mittig mit einer Gewindebohrung (M16) zur Befestigung an einem beweglichen Rahmenteil des Rollstuhls (aufklappbar bis ca. 90°) versehen, - dient zum Halten des Beins in unterschiedlichen Positionen, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an Rollstühlen für behinderte Menschen bestimmt. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Beinschale)"
Armauflagen, Foto / technische Zeichnungen siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigte Armauflagen, - in den Abmessungen: Länge ca. 362 mm, Breite ca. 48 mm, Höhe ca. 25 mm, - mit einer Polsterung aus Polyurethanschaum (Kunststoff), - aufgebracht auf einer Sperrholzplatte (Länge ca. 335 mm, Breite ca. 40 mm, Stärke/Dicke ca. 8 mm) zur Stabilisierung der Armauflage, - jeweils mit zwei Einschlagmuttern mit M5-Gewinde im Abstand von ca. 240 mm bzw. ca. 225 mm zum Anbringen am Rollstuhlrahmen versehen, - dienen dem Fahrer zur Ablage seiner Unterarme, - stellen sich insbesondere aufgrund der Form und den Abmessungen als erkennbare Teile zur hauptsächlichen Verwendung an einem Rollstuhl für Behinderte dar. "Teile für Rollstühle der Position 8713 (Armauflagen)"
Pelottenscharnier für Seitenpelotte, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes Erzeugnis, - aus Aluminium, schwarz eloxiert (laut Antrag), - rechteckig geformt, mit einer rechten sowie einer linken Seite und einem rohrartigen geformten Gelenk in der Mitte, - an einem Ende mit vier Lochungen versehen, auf der anderen Seite, an der Schmalseite mit zwei Lochungen versehen, - laut technischer Zeichnung: - - mit einer Breite von 45 mm sowie einer Länge von 82 mm, - - mit einer Winkelmöglichkeit von 90 Grad, - wird an diversen Kinder-Rollstühlen angebracht und ermöglicht eine bewegliche Befestigung einer Seitenpelotte, die zur Fixierung/Halt des Fahrers dient, - insbesondere aufgrund der Form und der Lochungen erkennbares Zubehör zur hauptsächlichen Verwendung an Rollstühlen für Behinderte. "Zubehör (Pelottenscharnier) für Fahrzeuge der Position 8713, für Rollstühle für Behinderte".
Abduktionskeile, Foto siehe Anlage, - in Form von spezifisch gefertigten, im oberen Bereich abgerundeten Abduktionskeilen, - laut Antrag: - - aus Kunststoffschaum (Polyurethan), - - mit einem innen liegenden Holzeinleger, - - unten jeweils mit fünf Bohrungen versehen, - - mit einer Länge von ca. 93 mm bzw. 113 mm bzw. 128 mm, einer Breite von ca. 66 mm x 82 mm x 91 mm und einer Höhe von ca. 90 mm x 100 mm x 100 mm, - werden mittels eines Haltesystems am Rollstuhlrahmen befestigt, - dienen der Stabilisierung von Personen und ermöglichen dadurch eine bessere Verwendung des Rollstuhls, - stellen sich insbesondere aufgrund der Form und Abmessungen als erkennbares Zubehör zur hauptsächlichen Verwendung an Rollstühlen für Behinderte dar. "Zubehör für Rollstühle der Position 8713 (Abduktionskeile)"
Feststellbremse (links/rechts), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - speziell geformte Hebelvorrichtung zur Befestigung am Rahmen eines Rollstuhls, - - bestehend aus: - - - einem ca. 140 mm langen Stahlhebel, versehen mit zwei Bohrungen (Durchmesser: 5 mm) und einem Griffüberzug, - - - einem ca. 53 mm breiten sog. Bremsbolzen aus Stahl (geriffelt), - - mittels diverser Schrauben, Nieten und Verbindungsstücken miteinander verbunden, - durch Betätigen des Hebels legt sich der sog. Bremsbolzen an den Reifen und ermöglicht dadurch eine dauerhafte Blockierung des Rollstuhlrades, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an Rollstühlen für (geh-)behinderte Menschen bestimmt. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Feststellbremse)"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör von der für Krafträder (einschließlich Mopeds), Fahrräder mit Hilfsmotor, Beiwagen, Fahrräder ohne Motor, Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte verwendeten Art, vorausgesetzt, dass die Teile und das Zubehör beide nachfolgenden Bedingungen erfüllen: 1. Sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein. 2. Sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: 1) Karosserien (Aufbauten) und Teile davon, für Lastendreiräder, Beiwagen, Rollstühle oder andere Fahrzeuge für Behinderte (Verdecke, Türen, Böden usw.). 2) Fahrgestelle und Rahmen sowie Teile davon. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.20.00?
Die Zolltarifnummer 8714.20.00 umfasst Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.20.00?
Der Drittlandszollsatz für 8714.20.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8714.20.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871420. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.20.00?
8714.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8714.20.00 im Zolltarif eingeordnet?
8714.20.00 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871420 für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.20.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI34237/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.20.00?
KN-Code 8714.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.