Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8714.20.00.00.0: Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8714.20.00.00.0 steht für Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8714.20.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8714.20.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
  3. 8714.20für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
  4. 8714.20.00.00.0Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.20.00.00.0

HS-Code8714.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8714.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8714.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8714.20.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI44482/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-07

Rollstuhlschiebehilfe, Zusatzantrieb für Rollstühle, Foto siehe Anlage, - aus einer Antriebseinheit und einem Akkumulator in einem gemeinsamen Gehäuse mit einer passgenauen, zum dauernden Gebrauch bestimmten Transporttasche, - mit einer Gesamtlänge von 41 cm und einer Gesamtbreite von 25 cm, - mit einem Gesamtgewicht von 23 kg, - mit zwei Rollen, - mit einer über Kabel mit der Rollstuhlschiebehilfe verbundenen, am Griff befestigten Bedieneinheit, - für eine Geschwindigkeit von max. 6 km/h, - zur Befestigung an der Unter- und Rückseite eines handelsüblichen Rollstuhls, - mit Hilfe der montierten Schiebehilfe kann der Rollstuhl von einer Begleitperson mit geringerem oder ohne Kraftaufwand geschoben werden. "Zubehör für Rollstühle der Poition 8713 (Rollstuhlschiebehilfe)"

DE8550/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-27

Beinstützenaufnahme für Rollstühle, Art.-Nr. 72100404, Foto siehe Anlage, - speziell geformte, nach technischer Zeichnung gefertigte Komponente, - aus Stahlfeinguss, - mit einem Rohr mit einer Höhe von 114 mm, einem Außendurchmesser von 24 mm und einer in der Mitte befindlichen Lochung mit einem Durchmesser von 8 mm, - mit einer quer zum Rohr angebrachten Strebe, - dient der Aufnahme der Beinstütze und wird im Bereich der Fußstütze angebracht, - insbesondere aufgrund der Abmessungen und der Form erkennbares Teil zur hauptsächlichen Verwendung an Rollstühlen für Behinderte. "Teil für Fahrzeuge der Position 8713 (Beinstützenaufnahme), für Rollstühle für Behinderte"

DEBTI16328/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-15

Sog. Klemme für Rückenlehne, Foto siehe Anlage, - speziell nach nach technischer Zeichnung gefertigtes Bauteil aus laut Antrag Kunststoff (POM-C), - nahezu U-förmig und mit mehreren Aussparungen versehen, - laut Antrag mit den Abmessungen von ca. 66 mm x 47, 5 mm x 30 mm, - wird am Rahmen (sog. Griffeinheit) eines elektrischen Treppensteggerätes mit integriertem Sitz (Rollstuhl der Position 8713; nicht Gegenstand der vZTA) montiert, - dient laut Antrag zur Befestigung der gepolsterten Rückenlehne an der Griffeinheit des Treppen- steiggerätes, - stellt sich insbesondere aufgrund der Form und den Abmessungen als ein erkennbares Teil zur hauptsächlichen Verwendung an einem Rollstuhl für Behinderte dar. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Klemme)"

DE9693/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-09-14

Speichenrad mit den Durchmessern von 22, 24 und 26 Zoll (22x1", 24x1", 26x1") und einer Spezialnabe aus Aluminium für eine Nabenbremse geeignet. Das jeweilige Speichenrad ist mit einem Polyurethanreifen versehen. Auf Grund der Abmessungen und des Reifens ist das Rad hauptsächlich für eine sog. Stehhilfe "RABBIT" verwendbar. Die Ware wird als "erkennbares Teil, hauptsächlich zur Verwendung für Fahrzeugen für Behinderte der Position 8713 bestimmt" eingereiht.

DE6731/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-06-29

Die Aluminium-Speichenfelge verfügt über eine Nabe aus Aluminium mit 12 mm Kugellager und hat einen Radius von ca. 24 cm. Sie ist für Luftbereifung 24x1.3/8 bestimmt. In der Felge sind 4 Bohrungen für die Befestigung eines Greifreifens vorhanden. Durch die speziellen Bohrungen ist die Felge erkennbar hauptsächlich für Rollstühle bestimmt. Die Ware wird als erkennbares Teil, hauptsächlich für einen Rollstuhl für Behinderte der Position 8713 bestimmt in die Codenummer 8714 2000 00 0 eingereiht.

DE5572/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-06-28

Es handelt sich bei dem nach technischer Zeichnung gefertigten "Deckel", auch als Aluminiumring bezeichnet, um ein speziell geformtes, ca. 5 mm hohes Bauteil mit einem Durchmesser von 16 mm, das mit einer Innenbohrung (Durchmesser 8,5 mm) und zwei sich gegenüberliegenden Außenbohrungen (Durchmesser 2 mm) versehen ist. Das Erzeugnis ist Bestandteil eines Befestigungssystems für sog. Seitenpelotten (Polsterungen) an Rollstühlen. Die Ware wird als erkennbares Teil, hauptsächlich zur Verwendung in Rollstühlen der Pos. 8713 bestimmt, in die Unterposition 8714 2000 eingereiht.

DE5573/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-06-28

Es handelt sich bei der nach technischer Zeichnung gefertigten "Hülse" um ein speziell geformtes Bauteil aus Aluminium, bolzenähnlich, mit Kopf und teilweise geriffeltem, hohlem Schaft mit einem Durchmesser von ca. 20 mm. Das 62 mm große Erzeugnis ist Bestandteil eines Befestigungssystems für sog. Seitenpelotten (Polsterungen) an Rollstühlen. Die Ware wird als erkennbares Teil, hauptsächlich zur Verwendung in Rollstühlen der Pos. 8713 bestimmt, in die Unterposition 8714 2000 eingereiht.

DE5471/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-06-27

Es handelt sich bei der nach technischer Zeichnung gefertigten "Klemme" um ein speziell geformtes Bauteil aus Aluminium mit schwarzfarbener Oberfläche. Das Erzeugnis, bestehend aus zwei sog. Klemmschalen, ist mit einer durchgängigen Bohrung versehen und zur Montage an einen Rollstuhlrahmen bestimmt. Die Ware wird als erkennbares Teil, hauptsächlich zur Verwendung in Rollstühlen der Pos. 8713 bestimmt, in die Unterposition 8714 2000 eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8714

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör von der für Krafträder (einschließlich Mopeds), Fahrräder mit Hilfsmotor, Beiwagen, Fahrräder ohne Motor, Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte verwendeten Art, vorausgesetzt, dass die Teile und das Zubehör beide nachfolgenden Bedingungen erfüllen: 1. Sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein. 2. Sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: 1) Karosserien (Aufbauten) und Teile davon, für Lastendreiräder, Beiwagen, Rollstühle oder andere Fahrzeuge für Behinderte (Verdecke, Türen, Böden usw.). 2) Fahrgestelle und Rahmen sowie Teile davon. …

Pos. 8714

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …

Pos. 8714

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …

Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.20.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8714.20.00.00.0 umfasst Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.20.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8714.20.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8714.20.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871420. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.20.00.00.0?

8714.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8714.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8714.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871420 für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.20.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI44482/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.20.00.00.0?

Warennummer 8714.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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