Zolltarifnummer 8714.91.30.29: Gabeln, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8714.91.30.29 steht für Gabeln, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8714.91.30.29 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8714.91.30.29
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
- 8714.91andere, Rahmen und Gabeln sowie Teile davon
- 8714.91.30Gabeln
- 8714.91.30.29Gabeln, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.91.30.29
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Vorderradgabel, sog. Fahrradgabel, roh, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in der Bauweise einer Starrgabel gefertigt, - aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, - im maßgebenden Zeitpunkt mit einer matten oder glänzenden, schützenden Klarschicht/-lack versehen (sog. Clear Coating-Verfahren); somit keine Ware des TARIC-Codes 8714 9130 89, - lt. ergänzenden Angaben: -- mit Ursprung oder Versand aus der VR China, -- in Mengen unter 300 Stück pro Monat, -- jedoch ohne EUS - Bewilligung (Codierung/Schlüssel: N990) in Bezug auf die Inanspruchnahme der End- verwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, - aufgrund der Konzeption erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder, Vorderradgabel, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, mit Ursprung in China oder aus China versandt, in Mengen unter 300 Stück pro Monat, anderes als in den TARIC-Codes 8714 9130 21 und 8714 9110 25 genanntes" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme (Codierung/Schlüssel: D019) und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".
Widelec rowerowy przedni, polakierowany, sztywny. Widelec z goleniami wykonany z włókien węglowych, a trzon ze stopu aluminium 6061. Przeznaczony do rowerów gravel i przełajowych. Artykuł pochodzący i przywożony z Chin w ilości poniżej 300 sztuk miesięcznie. Zgodnie z deklaracją nie jest przeznaczony do produkcji rowerów. Pakowany w karton zbiorczy po 10 sztuki bez dodatkowego wyposażenia.
Widelec rowerowy przedni, polakierowany na kolor czarny, sztywny. Wykonany ze stali Hi-Ten. Przeznaczony do rowerów MTB trekkingowych. Artykuł pochodzący i przywożony z Chin w ilości poniżej 300 sztuk miesięcznie. Zgodnie z deklaracją nie jest przeznaczony do produkcji rowerów. Pakowany w karton zbiorczy po 10 sztuki bez dodatkowego wyposażenia. Masa: 1,07 kg.
Widelec rowerowy przedni, polakierowany, sztywny. Wykonany z aluminium. Przeznaczony do rowerów MTB. Artykuł pochodzący i przywożony z Chin w ilości poniżej 300 sztuk miesięcznie. Zgodnie z deklaracją nie jest przeznaczony do produkcji rowerów. Pakowany w karton zbiorczy po 10 sztuki bez dodatkowego wyposażenia.
Widelec rowerowy przedni, polakierowany, sztywny, ultralekki i dobrze tłumiący drgania. Wykonany z włókien węglowych. Przeznaczony do rowerów szosowych, przełajowych i gravel. Artykuł pochodzący i przywożony z Chin w ilości poniżej 300 sztuk miesięcznie. Zgodnie z deklaracją nie jest przeznaczony do produkcji rowerów. Pakowany w karton zbiorczy po 10 sztuki bez dodatkowego wyposażenia.
FORCELLA PER BICICLETTA IN RESINA E FIBRA DI CARBONIO SMONTATA E VERNICIATA. L'ARTICOLO HA UN PESO DI CIRCA 350 G.
Federgabel, sog. Fahrradgabel für Fahrräder mit Hilfsmotor (E-Bikes), Foto siehe Anlage, in der Bauweise einer Teleskopgabel gefertigt, laut ergänzenden Angaben: - mit einem Gabelschaftrohr aus Stahl, - mit einer lackierten Gabelkrone aus Aluminium, - mit zwei Standrohren aus Aluminium, - mit einem mittels einer Brücke verbundenen, lackierten Tauchrohrelement aus Aluminium, - dient als Halterung zur Aufnahme des Vorderrades sowie der Scheibenbremse und ist am oberen Ende mittels des Steuersatzes drehbar im Steuerkopfrohr des Rahmens gelagert, - für Laufräder mit einer Größe von 28 Zoll, - wird gleichermaßen in Fahrräder mit Trethilfe und Elektrohilfsmotoren mit einer Nenndauerleistung von weniger als 250 Watt (sog. Pedelecs) sowie in Fahrrädern mit Elektromotoren mit einer Nenndauerleistung von mehr als 250 Watt (sog. Speedbikes) verbaut, - in Anwendung der AV 3 c) in Verbindung mit der AV 6 wird die Ware der von den gleichermaßen in Betracht kommenden HS-Unterpositionen (8714 10 / 8714 91) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition zugewiesen, - lt. ergänzenden Angaben: -- mit Versand aus China, -- zur Lieferung an eine befreite Partei bestimmt, -- jedoch ohne EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, somit keine Ware des TARIC-Codes 8714 9130 24, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Zweirädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder, Vorderradgabel (Federgabel), mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, mit Ursprung in China oder aus China versandt, zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung "Besondere Verwendung" oder an befreite Parteien bestimmt, anderes als in den TARIC-Codes 8714 9130 21 bis 8714 9130 24 genanntes"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …
Zu Unterposition 8714 9130 gehören Gabeln für Fahrräder. Die Gabel ist am Fahrrad als Halterung zur Aufnahme des Vorderrades bestimmt und wird deswegen auch als Vordergabel bezeichnet. Mit einem Steuersatz ist sie drehbar im Steuerrohr des Fahrradrahmens gelagert. Die klassischen Gabeln sind starr (Starrgabeln). Im Gegensatz zu Starrgabeln sind Federgabeln (z. B. Einbrückenfedergabeln, Doppelbrückenfedergabeln, RightSideUp Federgabeln, Teleskopgabeln, UpSideDown Gabeln), die ebenfalls zu dieser Unterposition gehören, zur Verbesserung des Bodenkontakts und des Komforts mit Federn und Stoßdämpfern ausgerüstet. Eine Hinterradgabel kommt bei Fahrrädern als „einzelnes Teil“ so gut wie nicht mehr vor, denn das Hinterrad wird nahezu ausschließlich direkt in den Rahmen „eingehängt“. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.91.30.29?
Die Zolltarifnummer 8714.91.30.29 umfasst Gabeln, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.91.30.29?
Der Drittlandszollsatz für 8714.91.30.29 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8714.91.30.29?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871491. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.91.30.29?
8714.91.30.29 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8714.91.30.29 im Zolltarif eingeordnet?
8714.91.30.29 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871491 andere, Rahmen und Gabeln sowie Teile davon > 87149130 Gabeln. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.91.30.29?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.91.30.29 erfasst, zum Beispiel DEBTI18772/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.91.30.29?
TARIC-Code 8714.91.30.29 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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