Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8714.91.30: Gabeln

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8714.91.30 steht für Gabeln. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8714.91.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8714.91.30
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
  3. 8714.91andere, Rahmen und Gabeln sowie Teile davon
  4. 8714.91.30Gabeln

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.91.30

HS-Code8714.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8714.91.308 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI8519/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-13

Vorderradgabel, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise einer geraden, ungefederten, unfertigen Starrgabel gefertigt, - laut Antrag: - - aus Stahl, - - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 66 cm x 17 cm x 6 cm, - - wird mittels der Steuersätze drehbar im Steuerkopfrohr des Rahmens eines Fahrrads mit Hilfsmotor (Lastenrad) gelagert, - unfertig, da an die Vorderradgabel nach der Einfuhr noch ein Gabelkopf angeschweißt wird und die Gabel noch lackiert wird (weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - dient u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Bremse, der Lenkung (durch drehbare Lagerung in den Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des Steuersatzes, dem Vorbau und Lenker, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teil für Fahrräder der Postion 8711, Vorderradgabel (Starrgabel)"

DEBTI46243/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-06

Zusammenstellung, sog Federgabeln für E-Bikes, bestehend aus einer Federgabel und einer Steckachse, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - getrennte Einreihung der beiden Bestandteile, da es sich weder um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs, noch um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, - Federgabeln, in der Bauweise von Teleskopgabeln gefertigt: - - mit Gabelschaftrohren aus Aluminium, - - mit Gabelbrücken aus Aluminium, - - mit Standrohren (Gabelbeinen) aus Stahl, - - mit mittels einer Brücke verbundenen, lackierten Tauchrohrelementen aus Stahl, - dienen als Halterung zur Aufnahme des Vorderrades und sind am oberen Ende mittels des Steuersatzes drehbar im Steuerkopfrohr des Fahrradrahmens gelagert, - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern), - aufgrund der Konzeption (u. a. Form) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern und Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teile für Fahrräder, Vorderradgabeln (Federgabeln)"

DEBTI28354/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-05

Vorderradgabel, sog. Fahrradgabel aus Carbon, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise einer geraden, ungefederten Starrgabel gefertigt, - laut Antrag: - - aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff (Carbon), - - lackiert, - - mit einer Länge von ca. 72 cm, - - wird mittels der Steuersätze drehbar im Steuerkopfrohr des Rahmens von Fahrrädern gelagert, - - dient u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Bremse, der Lenkung (durch drehbare Lagerung in den Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des Steuersatzes, dem Vorbau und Lenker, - - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder der Positionen 8712, Vorderradgabel (Starrgabel)"

DEBTI7611/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-17

Zusammenstellung, bestehend aus Vorderradgabel, Vorbau, Distanzringen (Spacer), Lenkkopflager (Steuersatz) und Laufradsatz, Foto siehe Anlage, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da es sich weder um ein unvollständiges Fahrrad, noch um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, - Vorderradgabel: - - in der Bauweise einer Starrgabel hergestellt, - - laut Antrag: - - - aus einer Aluminiumlegierung (T 6061), - - - lackiert, - - wird mittels des Steuersatzes drehbar im Steuerkopfrohr des Rahmens von Fahrrädern gelagert, - - dient u. a. der Aufnahme des Vorderrades und der Bremse, der Lenkung (durch drehbare Lagerung in den Lenkkopflagern) und der Verbindung zu den beweglichen Teilen des Steuersatzes, dem Vorbau und Lenker, - - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712, Vorderradgabel (Starrgabel)"

SE2015-00289Erteilt von SEGültig bis 2022-02-04

Cykeldel Målad cykeldel i form av en framgaffel, enligt uppgift tillverkad av kolfibrer. Cykeldelen har måtten 800 x 200 mm och en vikt av 400 g.

CZBTI34/095414/2018-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2021-11-05

Dle deklarovaných údajů se jedná o přední vidlici jízdního kola. Vidlice je zhotovena ze železa, je lakovaná a má kované koncovky se závity pro upevnění blatníků. Jedná se o část a součást jízdního kola. Technické údaje: - pro velikost kol: 26"; - uchycení pro V-brzdy; - sloupek 1"; - rozměry: délka 200 mm / 100 mm závit, šířka 60 mm; - hmotnost: 1090 g.

FR-RTC-2015-000762Erteilt von FRGültig bis 2021-06-09

FOURCHE PEINTE POUR CYCLE (VÉLO), EN ACIER ET CONÇUE PAR SOUDOBRASURE. SELON LE MODÈLE, LE POIDS VARIE ENTRE 800 G ET 1 KG.

FR-RTC-2014-007362Erteilt von FRGültig bis 2021-04-12

PARTIE DE TROTTINETTE ÉLECTRIQUE SE PRÉSENTANT COMME CHÂSSIS AVANT, INCLUANT LA FOURCHE AVANT EN ACIER ET PEINTE (AVEC SON KIT DE POTENCE ET SON JEU DE DIRECTION), SON GARDE BOUE EN PLASTIQUE (POLYPROPYLÈNE) ET SA SUSPENSION A RESSORT (ACIER). CET ARTICLE EST LIVRÉ AVEC SA VISSERIE (1 VIS EN ACIER). DIMENSIONS (EN MM) : 400 X 230 X 140. POIDS : 2.49 KG.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8714

Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor.

Pos. 8714

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …

Pos. 8714

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …

Pos. 8714

Zu Unterposition 8714 9130 gehören Gabeln für Fahrräder. Die Gabel ist am Fahrrad als Halterung zur Aufnahme des Vorderrades bestimmt und wird deswegen auch als Vordergabel bezeichnet. Mit einem Steuersatz ist sie drehbar im Steuerrohr des Fahrradrahmens gelagert. Die klassischen Gabeln sind starr (Starrgabeln). Im Gegensatz zu Starrgabeln sind Federgabeln (z. B. Einbrückenfedergabeln, Doppelbrücken­federgabeln, RightSideUp Federgabeln, Teleskopgabeln, UpSideDown Gabeln), die ebenfalls zu dieser Unterposition gehören, zur Verbesserung des Bodenkontakts und des Komforts mit Federn und Stoßdämpfern ausgerüstet. Eine Hinterradgabel kommt bei Fahrrädern als „einzelnes Teil“ so gut wie nicht mehr vor, denn das Hinterrad wird nahezu ausschließlich direkt in den Rahmen „eingehängt“. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.91.30?

Die Zolltarifnummer 8714.91.30 umfasst Gabeln. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.91.30?

Der Drittlandszollsatz für 8714.91.30 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8714.91.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871491. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.91.30?

8714.91.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8714.91.30 im Zolltarif eingeordnet?

8714.91.30 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871491 andere, Rahmen und Gabeln sowie Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.91.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.91.30 erfasst, zum Beispiel DEBTI8519/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.91.30?

KN-Code 8714.91.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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