Zolltarifnummer 8714.96.30: Kurbelgarnituren
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8714.96.30 steht für Kurbelgarnituren. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8714.96.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8714.96.30
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.96.30
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zusammenstellung, bestehend aus Fahrradrahmen, Sattelstützklemme, Fahrradkette, Bremssystem für Vorder- und Hinterrad, Klettbänder, Laufradsatz, Kurbelgarnitur, Fahrradlenker, Pedale, Sattel und Sattelstütze, sog. Fahrradteile, Foto siehe Anlage, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da es sich weder um ein unvollständiges Fahrrad, noch um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, - Kurbelgarnitur (lt. Antrag) bestehend aus: - - einem gekapselten Tretlager mit Gewindehülsen, - - einem Kettenblatt aus Aluminium, mit verschraubtem, rechten Kurbelarm mit Fünfarm-Kurbelstern aus Aluminium, - - einem linken Kurbelarm aus Aluminium und - - zwei Befestigungsschrauben aus Stahl, - - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder, Kurbelgarnitur"
Dle deklarovaných údajů se jedná o kliky jízdního kola. Kliky jsou určeny k montáži na převodníky a jsou dodávány včetně středové osy. Kliky jsou vyrobeny z titanu a hliníku. Hmotnost 498 g.
Dle deklarovaných údajů se jedná o kliky s převodníky 40/30/22 pro horské kolo (MTB). Převodník 40 zubů je vyroben z hliníkové slitiny, 30 zubů ze železa vyztužený kompozitem a 22 zubů z oceli. Kliky obsahují integrovanou osu včetně misek nebo ložisek. Délka klik je 175 mm. Hmotnost 965 g
Dle deklarovaných údajů se jedná o kliky silničního jízdního kola s převodníky 52/36. Převodníky jsou z hliníku. Kliky obsahují integrovanou osu včetně misek nebo ložisek. Délka klik je 175 mm
PARTIES DE BICYCLETTE COMPRENANT UN CADRE SANS MOTEUR ET DES PIÈCES MONTÉES SUR CELUI-CI. SUR LE CADRE DE VÉLO SONT ASSEMBLÉS LES ACCESSOIRES SUIVANTS : FOURCHE, PÉDALIER AVEC SES MANIVELLES (MAIS SANS PLATEAU), TIGE DE SELLE (SANS SELLE), ETRIERS DE FREINS AVANT ET ARRIÈRE (INTÉGRÉS À LA FOURCHE ET AU CADRE). LE TOUT EST EMBALLÉ DANS LE MÊME CARTON.
PARTIES DE BICYCLETTE COMPRENANT UN CADRE SANS MOTEUR ET DES PIÈCES MONTÉES SUR CELUI-CI. SUR LE CADRE DE VÉLO SONT ASSEMBLÉS LES ACCESSOIRES SUIVANTS : FOURCHE, PÉDALIER AVEC SES MANIVELLES (MAIS SANS PLATEAU), ETRIERS DE FREINS AVANT ET ARRIÈRE (INTÉGRÉS À LA FOURCHE ET AU CADRE). LE TOUT EST EMBALLÉ DANS LE MÊME CARTON.
Mecanismo de pedal compuesto de un engranaje (plato) y una biela que en el momento de su importación se presentan desmontados. La biela dispone de cinco brazos con orificios que se une al plato mediante tornillos.
PARTIES DE BICYCLETTE COMPOSEES DU CADRE, D'UN PEDALIER, DU GROUPE DE DIRECTION, DU DERAILLEUR ET DU SYSTEME DE FREINAGE DE LA BICYCLETTE. CES ARTICLES NE SONT PAS CONDITIONNES ENSEMBLE. CE RTC NE REPREND QUE LE PEDALIER, LES AUTRES ARTICLES FONT L'OBJET D'UN CLASSEMENT SEPARE.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor. Zu Unterposition 8714 96 30: Eine Kurbelgarnitur besteht normalerweise aus folgenden Bestandteilen: - Tretlager (siehe Abbildung 1); - ein oder mehrere Zahnräder (auch bezeichnet als Kettenblätter, Zahnkränze oder Ritzel), die normalerweise am rechten Kurbelarm/an der rechten Tretkurbel befestigt sind (siehe Abbildung 2); - ein linker Kurbelarm/eine linke Tretkurbel (siehe Abbildung 3). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 8714.96.30.10mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten bestimmt; oder - zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien bestimmt
- 8714.96.30.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.96.30?
Die Zolltarifnummer 8714.96.30 umfasst Kurbelgarnituren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.96.30?
Der Drittlandszollsatz für 8714.96.30 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8714.96.30?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871496. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.96.30?
8714.96.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8714.96.30 im Zolltarif eingeordnet?
8714.96.30 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871496 andere, Pedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.96.30?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.96.30 erfasst, zum Beispiel DEBTI18231/20-7. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.96.30?
KN-Code 8714.96.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.