Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8714.96.30.10: Kurbelgarnituren, mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8714.96.30.10 steht für Kurbelgarnituren, mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten bestimmt; oder - zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien bestimmt. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8714.96.30.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8714.96.30.10
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
  3. 8714.96andere, Pedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon
  4. 8714.96.30Kurbelgarnituren
  5. 8714.96.30.10Kurbelgarnituren, mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten bestimmt; oder - zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien bestimmt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.96.30.10

HS-Code8714.966 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8714.96.308 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8714.96.30.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI47031/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-09

Kurbelgarnitur, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem Kurbellager (Tretlager), - - - einer Kurbelwelle aus einer Aluminiumlegierung, - - - einem rechten und einem linken Kurbelarm aus einer Aluminiumlegierung und - - - einem Kettenblatt aus einer Aluminiumlegierung, - - für Fahrräder bestimmt, - - aus der VR China versandt, - - mit Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im Rahmen einer Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) nach Artikel 14 c) VO (EG) Nr. 88/97, - wird im Kurbelgehäuse von Fahrrädern verbaut, - dient dem Fahrantrieb, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder der Position 8712, Kurbelgarnitur, mit Ursprung in China oder aus China versandt: in Mengen unter 300 Stück pro Monat oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen unter 300 Stück pro Monat bestimmt". "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/ Schlüssel: D019)".

PLBTIWIT-2022-001169Erteilt von PLGültig bis 2025-10-16

Niekompletny mechanizm korbowy składający się z następujących elementów: prawego ramienia korby zintegrowanego z kołem zębatym, lewej korby oraz zaślepek do zakrycia otworów na śruby. Ramiona korb o długości: 170 mm wykonane z aluminium, koło zębate (zębatka) 32T ze stali, zaślepki z tworzywa sztucznego - szt.2. Pakowane w kartonie po 10 kompletów, pojedynczy komplet zapakowany w woreczek z tworzywa sztucznego, oddzielony od pozostałych przekładkami z kartonu. Przeznaczony do montażu w rowerach dwukołowych. Waga netto 1 kompletu 0,6 kg. Kraj przywozu: Chiny.

DEBTI13672/18-4Erteilt von DEGültig bis 2021-07-01

Zusammenstellung, sog. Karton Set B, bestehend aus teilweise bereits montierten Fahrradteilen (Laufrädern, Vorderradgabeln - starr oder gefedert -, Bremsscheibe, Kurbelgarnitur, Pedale, Sattel, Sattelstütze, Schnellspanner, Kette), Fotos siehe Anlage, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da es sich weder um ein unvollständiges Fahrrad, noch um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, - Kurbelgarnitur: - - bestehend aus einem Tretlagergehäuse, einem Zahnrad sowie zwei Kurbelarmen, - - ohne Tretlager, somit unvollständig, - - laut ergänzenden Antragsangaben mit Ursprung in China oder aus China versandt und in Mengen unter 300 Stück pro Monat, - - aufgrund objektiver Beschaffenheitsmerkmale (u. a. Konzeption, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung bei Fahrrädern bestimmt. "Teil für Fahrrad (Kurbelgarnitur), mit Ursprung in China oder aus China versandt und in Mengen unter 300 Stück pro Monat" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme (Codierung/Schlüssel: D019) und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"

GB120344718Erteilt von GBGültig bis 2017-01-24

BICYCLE CRANKS CONSISTING OF GEARINGS ASSEMBLED WITH CHAIN-RING AND BOLTS ATTACHED TO A THE RIGHT CRANK/PEDAL ARM. THERE ARE NO AXLE OR BEARINGS. ORIGINATES FROM CHINA IN QUANTITIES BELOW 300 UNITS PER MONTH.

GB120307627Erteilt von GBGültig bis 2011-01-24

A BICYCLE CRANK-GEAR CONSISTING OF GEARINGS ASSEMBLED WITH CHAIN-RING AND BOLTS ATTACHED TO A THE RIGHT CRANK/PEDAL ARM. THERE ARE NO AXLE OR BEARINGS.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8714

Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor. Zu Unterposition 8714 96 30: Eine Kurbelgarnitur besteht normalerweise aus folgenden Bestandteilen: - Tretlager (siehe Abbildung 1); - ein oder mehrere Zahnräder (auch bezeichnet als Kettenblätter, Zahnkränze oder Ritzel), die normalerweise am rechten Kurbelarm/an der rechten Tretkurbel befestigt sind (siehe Abbildung 2); - ein linker Kurbelarm/eine linke Tretkurbel (siehe Abbildung 3). …

Pos. 8714

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …

Pos. 8714

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …

Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.96.30.10?

Die Zolltarifnummer 8714.96.30.10 umfasst Kurbelgarnituren, mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten bestimmt; oder - zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien bestimmt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.96.30.10?

Der Drittlandszollsatz für 8714.96.30.10 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8714.96.30.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871496. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.96.30.10?

8714.96.30.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8714.96.30.10 im Zolltarif eingeordnet?

8714.96.30.10 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871496 andere, Pedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon > 87149630 Kurbelgarnituren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.96.30.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.96.30.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI47031/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.96.30.10?

TARIC-Code 8714.96.30.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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