Zolltarifnummer 8714.99.90.30: Sattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8714.99.90.30 steht für Sattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern). Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8714.99.90.30 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8714.99.90.30
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
- 8714.99andere, andere
- 8714.99.90andere; Teile
- 8714.99.90.30Sattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.99.90.30
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nyeregcső kerékpárhoz, amelyek nem nemesfémekből készültek, kerek, üreges termékek, felső végükön kúposak vagy rugós kialakításúak. Funkciója szerint tartja a kerékpár nyerget, mellyel a nyereg magassága a vázba csúsztatás mértékével változtatható. Az egyes típusok között kizárólag anyaghasználatbeli (acél, alumínium), illetve kialakításbeli eltérések vannak, továbbá bizonyos modellek rugózott kivitelűek a használati komfort növelése érdekében. A felső csatlakozó rész eltérése a különböző nyergekkel való kompatibilitást szolgálja. Kartonban, általában 80-as csomagolással.
Dle poskytnutých údajů se jedná o část / součást jízdního kola – teleskopickou sedlovou tyč (sedlovku). Je zhotovena z hliníku, v horní části sloupku opatřena hydraulickým ventilem. Obsahuje vyjímatelnou dobíjecí baterii. Ovládání bezdrátové, pomocí Bluetooth připojení mezi dálkovým ovladačem a sedlovkou. Dálkový ovladač je napájen baterií CR 2032. Nastavitelný tlak vzduchu přístupný na základně sloupku. Stupeň krytí IP67 pro odolnost vůči vodě a prachu. Možnost zdvihu až 200 mm. Teleskopická sedlová tyč slouží k připojení sedla k sedlové trubce rámu a k nastavení výšky sedla dle požadavku uživatele. Určeno pro použití při výrobě jízdních kol, včetně jízdních kol vybavených pomocným elektrickým motorem.
Partie de vélo se présentant sous la forme d’une tige de selle composée de pièces en aluminium, visserie en acier. Dimensions : Longueur (mm) : 140,2, Largeur (mm) : 58,8, Hauteur (mm) : 460,5. Poids (g) : 875. Conditionnée dans des mousses de protection EPE prédécoupées, mousses ensuite placées dans un carton de regroupement.
Sattelstützen, sog. Sattelstangen, Art.-Nrn.: 42327, 42303, 42304, 42301, 42351 und 42352, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form von runden Hohlerzeugnissen aus unedlen Metallen (Aluminium), am oberen Ende entweder konusartig zulaufend oder mit Befestigungskloben versehen, - - mit einem maximalen Durchmesser von ca. 27,2 mm, - - in verschiedenen Längen, - - werden in Fahrrädern mit einer Laufradgröße von 12" bis 27,5" verbaut, - - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern bestimmt, - - können aufgrund der Länge und des Durchmessers nicht in Spielfahrzeugen der Position 9503 verwendet werden, - dienen der Verbindung des Sattels mit dem Sitzrohr/Sattelrohr des Rahmens sowie der Sitzhöhenverstellung, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern bestimmt. "Teile (Sattelstützen/Sattelstangen) für Fahrräder der Position 8712, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".
Sattelstützen, sog. Sattelstangen, Art.-Nrn.: 42327, 42303, 42304, 42301, 42351 und 42352, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form von runden, am oberen Ende konusartig zulaufenden Hohlerzeugnissen aus unedlen Metallen (Aluminium), - - mit einem maximalen Durchmesser von 27,2 mm, - - in verschiedenen Längen, - - werden in Kinderfahrrädern mit einer Laufradgröße von 20" bzw. 24" verbaut, - - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern bestimmt, - - können aufgrund der Länge und des Durchmessers nicht in Spielfahrzeugen der Position 9503 verwendet werden, - dienen der Verbindung des Sattels mit dem Sitzrohr/Sattelrohr des Rahmens sowie der Sitzhöhenverstellung, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern bestimmt. "Teile (Sattelstützen/Sattelstangen) für Fahrräder der Position 8712, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".
Zusammenstellung, sog. Karton Set B, bestehend aus teilweise bereits montierten Fahrradteilen (Laufrädern, Vorderradgabeln - starr oder gefedert -, Bremsscheibe, Kurbelgarnitur, Pedale, Sattel, Sattelstütze, Schnellspanner, Kette), Fotos siehe Anlage, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da es sich weder um ein unvollständiges Fahrrad, noch um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, - - Sattelstange (Sattelstütze): - - zylinderförmiges Hohlerzeugnis aus Aluminium, - - mit einer Länge von ca. 400 mm und einem Durchmesser von ca. 3 cm - - am oberen Ende mit einer verschraubbaren Klemmschelle zur Montage des Sattels (Position 6 der vZTA); am unteren Ende mit vier ovalen Aussparungen, - - wird in das sog. Sitzrohr eines Fahrradrahmens (beides nicht Gegenstand der vZTA) gesteckt, - - dient zur Befestigung des Sattels und zur Höheneinstellung durch die teleskopartige Verschiebbarkeit, - - mit EUS - Bewilligung (Codierung/Schlüssel: N990) in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, - - aufgrund objektiver Beschaffenheitsmerkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung bei Fahrrädern bestimmt. "Teil für Fahrrad (Sattelstange), zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in den oben angegebenen TARIC-Code des Zolltarifs stehen unter Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung"
Sattelstützen, sog. Sattelstangen, Fotos siehe Anlage, laut Antrag: - in Form von runden, am oberen Ende konusartig zulaufenden Hohlerzeugnissen aus unedlen Metallen (lt. Antrag: Aluminium), - mit einem maximalen Durchmesser von ca. 27,2 mm, - in verschiedenen Längen, - eindeutig erkennbar zu Stattelstützen verarbeitet, - werden in Kinderfahrrädern mit einer Laufradgröße von 20 bzw. 24 Zoll verbaut, - dienen der Verbindung des Sattels mit dem Sitzrohr des Rahmens sowie der Sitzhöhenverstellung, - (lt. Antrag) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern bestimmt, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern bestimmt. "Teile (Sattelstützen/Sattelstangen) für Fahrräder der Position 8712, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".
Een zadelpen met -volgens opgave- onder meer de volgende kenmerken en onderdelen: - bestemd voor gebruik bij de vervaardiging van fietsen; - voorzien van een brug; - geveerd; - van aluminium; - een lengte van 300 mm en een diameter van 31,2 mm.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor. Zu Unterposition 8714 99 90 Hierher gehören z. B. Kindersitze für die Beförderung von Kindern auf Fahrrädern von Erwachsenen. Sie können entweder auf dem Gepäckträger, am Rahmen oder auf bzw. an der Lenkstange befestigt werden. Diese Sitze sind hauptsächlich zur Verwendung mit Fahrrädern geeignet und gelten daher als Zubehör für Fahrräder.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8714.99.90.30?
Die Zolltarifnummer 8714.99.90.30 umfasst Sattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8714.99.90.30?
Der Drittlandszollsatz für 8714.99.90.30 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8714.99.90.30?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871499. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8714.99.90.30?
8714.99.90.30 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8714.99.90.30 im Zolltarif eingeordnet?
8714.99.90.30 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 > 871499 andere, andere > 87149990 andere; Teile. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8714.99.90.30?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8714.99.90.30 erfasst, zum Beispiel HUBTIHU190000-2026-7569570454. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8714.99.90.30?
TARIC-Code 8714.99.90.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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