Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8716.39.50.00.0: Anhänger, andere, neu, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8716.39.50.00.0 steht für Anhänger, andere, neu, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8716.39.50.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8716.39.50.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8716Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
  3. 8716.39andere Anhänger zum Befördern von Gütern, andere
  4. 8716.39.50andere
  5. 8716.39.50.00.0Anhänger, andere, neu, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8716.39.50.00.0

HS-Code8716.396 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8716.39.508 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8716.39.50.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8716.39.50.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 9A991aNational export-control item (Ausfuhrliste Teil I B)

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI5365/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-04-10

Anhänger, Foto siehe Anlage, - mit einem Gestell aus unedlem Metall, - mit spezifischen Halterungen für ein abnehmbares Schneidwerk eines Mähdreschers (nicht Gegenstand der vZTA), - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 16,6 m x 2,5 m x 1,4 m, - zweiachsig, mit vier Rädern, - an der Deichsel mit einem Stützrad, - mit einer universellen Anhängevorrichtung, - neu, - kann an Fahrzeuge sowie an Mähdrescher (nicht Gegenstand der vZTA) angekuppelt werden, - dient zur Beförderung eines Schneidwerks beim Straßentransport, "Anhänger, anderer Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"

DE23300/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-06

Anhänger, sog. Transportwagen für Schneidwerk, Foto siehe Anlage, laut ergänzenden Angaben: - mit einem Gestell aus unedlem Metall (Stahl), - mit spezifischer Aufnahmevorrichtung (Aufbau) für ein abnehmbares Schneidwerk eines Mähdreschers (nicht Gegenstand der verbindlichen Zolltarifauskunft), - mit einer Länge (je nach Breite des zu befördernden Schneidwerks) von ca. 5400 bis 7200 mm, - einachsig, mit zwei luftbereiften Rädern, - an der Deichsel mit einem höhenverstellbaren Stützrad, - mit einer universellen Anhängevorrichtung, - neu, - kann an Fahrzeuge aller Art sowie an Mähdrescher (alle nicht Gegenstand der verbindlichen Zolltarifauskunft) angekuppelt werden, - dient zur Beförderung des Schneidwerks beim Straßentransport, - keine Ware der Position 8433, da der Anhänger als Ware des Abschnitts XVII aus dem Abschnitt XVI ausgenommen ist. "Anhänger (Fahrzeuganhänger), anderer Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, kein Sattelanhänger, neu"

DE4710/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-12

Andere Anhänger zum Befördern von Gütern, sog. "Fahrwerk", Foto siehe Anlage, in Form eines zweiachsigen Fahrwerks: - - mit den Abmessungen von ca. 640 mm x 566 mm x 115 mm, - - beide Achsen befinden sich in einer stabilen Stahl-/Schweißkonstruktion und nehmen jeweils 4 Rollen auf; mit Handgriffen, - - die Achsen sind seitlich mit zwei Streben sowie mittig mit einer Tragplatte (Abmessung ca. 400 mm x 220 mm) mit rutschhemmender Gummiauflage verbunden, - - mit einer Zug- bzw. Schleppstange mit Handgriff und Anhängeöse (Kupplung) - dient dem Transport von Gütern mit einem Gesamtgewicht von bis zu 12.000 kg, - zum Anhängen an ein Zugfahrzeug bestimmt, somit keine Ware der Unterposition 8716 8000, - das Fahrzeug verfügt über keine Hebevorrichtung und wird somit nicht von der Position 8427 erfasst. "Anhänger (Fahrwerk), anderer Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"

DE4711/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-12

Andere Anhänger zum Befördern von Gütern, sog. "Fahrwerk", Foto siehe Anlage, in Form eines zweiachsigen Fahrwerks: - - mit den Abmessungen von ca. 640 mm x 534 mm x 115 mm, - - beide Achsen befinden sich in einer stabilen Stahl-/Schweißkonstruktion und nehmen jeweils 4 Rollen auf; mit Handgriffen, - - die Achsen sind seitlich mit zwei Streben sowie mittig mit einer Tragplatte (Abmessung ca. 400 mm x 220 mm) mit rutschhemmender Gummiauflage verbunden, - - mit einer Zug- bzw. Schleppstange mit Handgriff und Anhängeöse (Kupplung) - dient dem Transport von Gütern mit einem Gesamtgewicht von bis zu 6.000 kg, - zum Anhängen an ein Zugfahrzeug bestimmt, somit keine Ware der Unterposition 8716 8000, - das Fahrzeug verfügt über keine Hebevorrichtung und wird somit nicht von der Position 8427 erfasst. "Anhänger (Fahrwerk), anderer Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"

DE16909/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-27

Anhänger für Rasentraktor, Art. 41484, Foto siehe Anlage, - kippbarer, einachsiger Anhänger, - mit abnehmbaren Seitenwänden mit einer Höhe von ca. 350 mm und abnehmbaren Gitteraufsatz mit einer Höhe von ca. 290 mm (insgesamt mit einer Höhe von 640 mm), - mit einer Kapazität von 300 kg, - mit zwei luftbereiften Rädern, - mit einer Anhängerdeichsel mit universeller Anhängevorrichtung, - kann an Fahrzeugen aller Art sowie an Rasentraktoren (nicht Gegenstand der verbindlichen Zolltarifauskunft) angekuppelt werden, - zum Transport von Rasenschnitt, Laub, Dünger oder Kompost geeignet. "Anderer Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"

DE5336/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-09

Anhänger, sog. Routenzug-Anhänger "Portalanhänger", Foto siehe Anlage, - vierrädriges Fahrzeug bestehend aus: - - einer Bodenplatte und drei Zwischenboden, - - einer Metall-Gitterkonstruktion mit zwei Seitenwänden (links / rechts), die an der Bodenplatte befestigt und mit zwei Infotafeln ausgestattet sind, - - zwei Lenkrollen und zwei Bockrollen (Durchmesser 160 mm) mit Überfahrschutz (Fußschutz), - - einem unter der Bodenplatte befindlichen sog. Zentralfeststeller mit Fußhebel, - - einem an der linken Seitenwand befindlichen Zuggriff (Zugbügel) mit Handbremse, - - einer Deichsel, - - Sicherhheitskufen für die Gabelstaplerverladung, die laut Antrag ein seitliches Abkippen verhindern, - laut Antrag mit: - - einer Länge von 1210 mm, - - einem maximalen Zuggewicht von ca. 2000 kg, einer maximalen Zuladung von ca. 500 kg sowie einer maximalen Zuladung je Zwischenboden von ca. 100 kg, - dient im Wesentlichen der Beförderung von Waren unterschiedlichster Art und ist laut Antrag Bestandteil (Anhänger) eines sog. Routenzugs, der mit mehreren sog. Portalanhängern betrieben werden kann, - kann zusätzlich von Hand geschoben werden. "Neuer Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt (Routenzug-Anhänger)"

DE10206/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-06-21

Anhänger für Fahrrad, sog. Kombi-Fahrrad - Transportanhänger, Foto siehe Anlage, bestehend aus: - einem Stahlrohrgestell (Länge ca. 84 cm, Breite ca. 68 cm) zur Aufnahme einer herausnehmbaren Kunststoffwanne (Maximalabmessungen: Länge ca. 79 cm, Breite ca. 49 cm, Höhe ca. 32 cm), - zwei luftbereiften Speichenrädern mit einem Durchmesser von 41 cm (ca. 16 Zoll), - einer Deichsel (Länge ca. 99 cm) mit einstellbarer Anhängerkupplung, - mit einem Gewicht von ca. 12,5 kg, - mit einer Tragkraft von 50 kg, - mit einem beiliegenden, anschraubbaren Handgriff mit kleinen Griffen (Länge 65 mm, Durchmesser 18 mm) zum Einhängen und Rangieren des Anhängers, - dazu bestimmt, an einem Fahrrad angebracht zu werden. "Neuer Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt (Fahrradanhänger)"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8716

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. Die Fahrzeuge dieser Position sind dazu gebaut, von anderen Fahrzeugen (Zugmaschinen, Kraftwagen, Kraftkarren, Krafträdern, Fahrrädern usw.) gezogen, mit der Hand gezogen oder geschoben, mit dem Fuß angeschoben oder von Tieren gezogen zu werden. …

Pos. 8716

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8716.39.50.00.0?

Die Zolltarifnummer 8716.39.50.00.0 umfasst Anhänger, andere, neu, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8716.39.50.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8716.39.50.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8716.39.50.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871639. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8716.39.50.00.0?

8716.39.50.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8716.39.50.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8716.39.50.00.0 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon > 871639 andere Anhänger zum Befördern von Gütern, andere > 87163950 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8716.39.50.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8716.39.50.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI5365/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8716.39.50.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8716.39.50.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 9A991a. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8716.39.50.00.0?

Warennummer 8716.39.50.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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