Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8716.39.50: Anhänger, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8716.39.50 steht für Anhänger, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8716.39.50 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8716.39.50
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8716Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
  3. 8716.39andere Anhänger zum Befördern von Gütern, andere
  4. 8716.39.50Anhänger, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8716.39.50

HS-Code8716.396 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8716.39.508 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 9A991aNational export-control item (Ausfuhrliste Teil I B)

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI13717/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Anhänger, sog. Wechselbehälteranhänger, Abbildung siehe Anlage, - in verschiedenen Ausführungen, - jeweils aus einem geschweißten Rahmen aus Stahl, mit Doppel-T-Längsträgern und Querträgern, - in den Abmessungen: - - Länge (einschließlich Deichsel) ca. 9045 mm, Breite ca. 2295 mm, - - Länge (einschließlich Deichsel) ca. 10070 mm, Breite ca. 2259 mm, - jeweils mit zwei Achsen, - mit einem Eigengewicht von ca. 2570 kg und einer Nutzlast (ohne Ladungsträger) von ca. 15280 kg bzw. einem Eigengewicht von ca. 3400 kg und einer Nutzlast (ohne Ladungsträger) von ca. 14660 kg, - mit Luftfederung, - mit Hub-/Senkvorrichtung, - ohne eigenen Antrieb; werden jeweils mittels der Anhängevorrichtung von einer Zugmaschine gezogen, - mit jeweils vier Containerverriegelungen zum Aufsetzen von Ladeeinheiten / Ladungsträger (Wechselbritschen, ISO Containern), - nach Ausrüstung einem Ladungsträger zur Beförderung von Gütern bestimmt, - keine Sattelanhänger der Unterposition (KN) 8716 3930, da u. a. ohne Zugsattelzapfen. "Anhänger, andere als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

DEBTI14075/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Pritschenanhänger, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - aus einem Rahmengestell aus unedlem Metall, - jeweils mit einer Anhängevorrichtung versehen, - ohne eigenen Antrieb; werden mittels der Anhängevorrichtung von einer Zugmaschine gezogen, - zur Beförderung von Gütern, - in verschiedenen Ausführungen: "Anhänger, andere als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

DEBTI46685/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-08

Anhänger, sog. Rückewagen-Anhänger, Foto siehe Anlage, - in Form eines geländegängigen Anhängers mit Arbeitsmaschine, - im Wesentlichen bestehend aus: - - einer vierrädrigen Ladeeinheit mit einer Lenk-/Knickdeichsel und Gitterwand am vorderen Ende, - - einer Ladefläche mit an beiden Seiten über die Länge verteilten Rungen, - - einem mittels Fernbedienung gesteuerten, hydraulisch betriebenen Kran (Arbeitsmaschine) für das Auf- und Abladen, - laut Antrag mit: - - den Abmessungen von 6 , 78 m x 2 , 52 - 2 , 74 m x 3 , 40 m (L x B x H), - - einem maximalen zulässigen Gesamtgewicht von 20 Tonnen, - - zwei oder vier hydraulisch betriebenen Hilfs-Radantrieben für eine Unterstützung (angetrieben durch ein Zugfahrzeug) bis 6 bzw. 12 km/h, - - Rückfahrkamera, - - Straßenzulassung (40 km/h), - für den schweren Einsatz im Wald; dient zum Verladen und Transportieren von Baumstämmen, - stellt sich als Fahrzeug (Anhänger) mit Arbeitsmaschine dar, bei dem ein charakterbestimmender Bestandteil nicht bestimmt werden kann, da die Ware gleichermaßen für das Verladen und den Transport von Baumstämmen konzipiert ist, somit ist die Ware der in der Nomenklatur zuletzt genannten Position 8716 zuzuweisen und eine Einreihung in das Kapitel 84 kommt nicht in Betracht. "Anhänger, anderer als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"

DEBTI15389/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-29

Anhänger, sog. Staplerloses Transportmittel (Industrieshuttle), Foto siehe Anlage, lt. Antrag: - in Form eines mittels eines u-förmigen Aufbaus verbundenen Fahrgestells aus Stahl, - mit einer Vorder- und einer Achse, - mit mindestens vier Rollen, - vorne und hinten mit einer Anhängevorrichtung versehen, - zum Gütertransport beidseitig beladbar, - kann zum Kurzstreckentransport von jeder handelsüblichen Zugmaschine gezogen werden. "Anhänger, anderer als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannter, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

DEBTI51639/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-04

Anhänger, sog. Plattformwagen, Foto siehe Anlage, - aus einem rechteckigen Rahmen aus Stahl, - mit einer eingeklebten, rechteckigen Holzfaserplatte (MDF) mit Buchendekor, - auf der Unterseite mit vier angebrachten Rollen (2 Blockrollen und 2 Lenkrollen mit Feststeller) mit TPE-Bereifung, - in 4 unterschiedlichen Ausfertigungen in den Abmessungen (L x B in mm) 850 x 500 mm, 1000 x 600 mm, 1000 x 700 mm und 1200 x 800 mm, - mit angeschweißter Deichsel und angeschweißter Kupplung, - mit einer Gasdruckfeder an der Deichsel, so dass diese bei Nichtgebrauch hochklappbar ist, - Deichsel und Kupplung ermöglichen ein Aneinanderkuppeln mehrerer Plattformen und ein Ziehen durch ein Zugfahrzeug, - dient dem Transport von Gütern. "Anhänger, andere als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

DEBTI45676/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-10

Anhänger, Foto siehe Anlage, - mit einem Gestell aus unedlem Metall, - mit spezifischen Halterungen für ein abnehmbares Schneidwerk (Mähwerk) eines Mais- und Grashäckslers (nicht Gegenstand der vZTA), - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 10,2 m x 2,06 m x 1,6 m, - zweiachsig, mit vier Rädern, - mit einer universellen Anhängevorrichtung, - neu, - kann an Fahrzeuge sowie an Mais- und Grashäcksler (nicht Gegenstand der vZTA) angekuppelt werden, - dient zur Beförderung eines Schneidwerks beim Straßentransport, - keine Ware der Unterposition 8716 80, da es sich bei der Ware um einen Anhänger handelt. "Anhänger, anderer Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"

FRBTIFR-BTI-2023-03981Erteilt von FRGültig bis 2026-07-16

Remorque neuve de type fourgon, à 2 ou 3 essieux selon le modèle, à PTAC variable entre 2,4 t et 3,5 t. La remorque doit impérativement être tractée par un véhicule, grâce à un système d’attelage intégré. Elle est destinée au transport de marchandises, vélos ou bagages. Le produit est majoritairement constitué de bois, d’acier et d’aluminium.

DEBTI43643/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-11-20

Fahrradanhänger für Hunde, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbar, - mit einem Fahrgestell aus lackiertem Stahl, - - in verschiedenen Größen: - - - Größe S: 60 cm x 53 cm x 60 cm (L x B x H); mit Stange 117 cm Länge, - - - Größe M: 75 cm x 63 cm x 68 cm (L x B x H); mit Stange 137 cm Länge, - - - Größe L: 80 cm x 75 cm x 86 cm (L x B x H); mit Stange 145 cm Länge, - mit einem Verdeck (u. a. mit Netzfenstern) aus Spinnstoffen, - mit Reflektoren vorne und hinten versehen, - mit jeweils zwei Speichenlaufrädern mit Gummireifen, - - mit Reflektoren versehen, - mit einer Deichsel, - mit seitlich angebrachten Sicherheitswimpel, - zur Beförderung von einem Hund bestimmt. "Anhänger für Fahrzeuge aller Art, anderer als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8716

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. Die Fahrzeuge dieser Position sind dazu gebaut, von anderen Fahrzeugen (Zugmaschinen, Kraftwagen, Kraftkarren, Krafträdern, Fahrrädern usw.) gezogen, mit der Hand gezogen oder geschoben, mit dem Fuß angeschoben oder von Tieren gezogen zu werden. …

Pos. 8716

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8716.39.50?

Die Zolltarifnummer 8716.39.50 umfasst Anhänger, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8716.39.50?

Der Drittlandszollsatz für 8716.39.50 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8716.39.50?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871639. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8716.39.50?

8716.39.50 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8716.39.50 im Zolltarif eingeordnet?

8716.39.50 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon > 871639 andere Anhänger zum Befördern von Gütern, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8716.39.50?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8716.39.50 erfasst, zum Beispiel DEBTI13717/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 8716.39.50 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8716.39.50 gibt es eine indikative Korrelation zu 9A991a. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8716.39.50?

KN-Code 8716.39.50 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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