Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8716.40.00.00: Anhänger, andere Anhänger und Sattelanhänger

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8716.40.00.00 steht für Anhänger, andere Anhänger und Sattelanhänger. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8716.40.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8716.40.00.00
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8716Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
  3. 8716.40andere Anhänger und Sattelanhänger
  4. 8716.40.00.00Anhänger, andere Anhänger und Sattelanhänger

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8716.40.00.00

HS-Code8716.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8716.40.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8716.40.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI5703/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-11

Kinderanhänger, sog. Multiboard, T-112-19, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag bestehend aus: - - einem plattformartigen, mit rutschhemmender Oberfläche versehenen Fahrgestell aus Kunststoff und seitlichen Verstärkungselementen aus Aluminium, - - einem abnehmbaren, sattelartigen Aufbau aus Kunststoff und Aluminium, - - - mit einem schwenkbaren Rad, - - - vorne mit einer stangenartigen Anhängevorrichtung ausgestattet, - wird hinten mittels der beiliegenden, besonderen Anhängevorrichtung (nicht charakterbestimmend) an Kinderwagen (Fahrzeuge der Pos. 8715) angekuppelt, - dient dem sitzenden bzw. stehenden Transport eines weiteren Kindes. "Anhänger (Kinderanhänger), anderer als in den Unterpositionen 8716 10 bis 8716 39 genannte"

DEBTI5698/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-11

Kinderanhänger, sog. Shuttle, Art.-Nr.: T-SH2-310, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - mit zwei Hinterrädern aus Kunststoff, einem Rahmen aus Aluminium und einem Sitzeinhang aus Polyester, - - mit den Abmessungen von ca. 51 cm x 52 cm x 86 cm, - - vorne mit einer stangenartigen Anhängevorrichtung ausgestattet, - wird hinten mittels der beiliegenden, besonderen Anhängevorrichtung (nicht charakterbestimmend) an der Hinterradachse von Kinderwagen (Fahrzeuge der Pos. 8715) angekuppelt, - wird zum sitzenden Transport eines weiteren Kindes verwendet. "Anhänger (Kinderanhänger), anderer als in den Unterpositionen 8716 10 bis 8716 39 genannte"

CZBTI47/015137/2025-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2028-03-11

Dle deklarovaných údajů se jedná o „stupátko" k dětskému kočárku, mající podobu a funkci přívěsu se dvěma koly a připevňovacími rameny určenými pro připojení ke kočárku. Účel použití: přeprava dalšího dítěte ve stoje. Parametry: nosnost 20 kg; odpružená kolečka s kuličkovými ložisky; možnost nastavení úhlů a délky připevňovacích ramen; poutko pro zavěšení na kočárek.

DEBTI45113/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-26

Kinderanhänger, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - zusammenklappbare Anhänger mit einem Aluminiumrahmen, - - mit einer Länge von 110 cm, einer Breite von 72 cm bis 80 cm und einer Höhe von 94 cm, - - mit einem Gewicht von 15,8 kg bis 18,0 kg, - - mit einem Verdeck, - - mit jeweils zwei 20 Zoll Speichenlaufrädern mit Reflexstreifen, - - mit einer Deichsel, - - mit Sitzen zur Beförderung von einem oder zwei Kindern ausgestattet, - aufgrund der vorhandenen Deichsel erkennbar zum Ankuppeln an ein Fahrrad bestimmt. "Anhänger (Kinderanhänger), andere als in den Unterpositionen 8716 10 bis 8716 39 genannte"

DEBTI45628/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-05

Kinderanhänger, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - zusammenklappbare Anhänger mit einem Aluminiumrahmen, - - mit einer Länge von 110 cm, einer Breite von 72 cm bis 80 cm und einer Höhe von 94 cm, - - mit einem Gewicht von 15,8 kg bis 18,0 kg, - - mit einem Verdeck, - - mit jeweils zwei 20 Zoll Speichenlaufrädern mit Reflexstreifen, - - mit einer Deichsel, - - mit Sitzen zur Beförderung von einem oder zwei Kindern ausgestattet, - aufgrund der vorhandenen Deichsel erkennbar zum Ankuppeln an ein Fahrrad bestimmt. "Anhänger (Kinderanhänger), andere als in den Unterpositionen 8716 10 bis 8716 39 genannte"

DEBTI17866/23-2Erteilt von DEGültig bis 2026-11-05

Sattelzug, bestehend aus einer Sattel-Straßenzugmaschine und einem Sattelanhänger, sog. Messsystem, Foto siehe Anlage, - getrennte Einreihung der beiden Waren, da es sich nicht um eine zusammengesetzte Ware noch um eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) handelt, - Sattelanhänger: - - einachsiger Sattelanhänger, - - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 11600 mm x 2550 mm x 3800 mm, - - mit verschiedenen messtechnischen Systemkomponenten wie z. B. Laserscanner, Georadar und GPS-Antenne, - - kann mittels einer Kupplungsvorrichtung mit einer Zugmaschine verbunden und von dieser gezogen werden, - - keine Ware der Position 9027, da der Sattelanhänger der Ware gegenüber den messtechnischen Systemkomponenten den wesentlichen Charakter verleiht. "Sattelanhänger für Zugmaschinen, anderer als in den Unterpositionen 8716 10 bis 8716 39 genannte"

NLBTI2023-0640Erteilt von NLGültig bis 2026-09-14

Een zogenoemd BuggyBoard met -volgens opgave- de volgende samenstelling en kenmerken: - bedoeld om achter een kinderwagen te bevestigen om kinderen mee te laten rijden met de kinder- of wandelwagen; - een kunststof plateau met speciale voorzieningen voor het bevestigen van stangen en wielen; - 2 wielen van kunststof; - 2 kunststof bevestigingsklemmen; - 2 lichtmetalen draagarmen. Het geheel wordt aangeboden in gedemonteerde staat, verpakt in een doos.

DEBTI17774/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-20

Fahrradanhänger, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - zusammenklappbarer Anhänger mit einem Rahmen aus Aluminium, - - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 102,5 cm x 72 cm x 79 cm, - - mit einem Gewicht von 18,3 kg, - - mit einem Verdeck, - - mit zwei 20 Zoll Hinterrädern mit Reflexstreifen, - - mit Sitzen zur Beförderung von einem oder zwei Kindern ausgestattet, - - mit einer Deichsel mit einer Kupplung zur Montage am Fahrrad, - - mit einem 6 Zoll Vorderrad, - kann entweder über die Deichsel als Fahrradanhänger oder über das Vorderrad als Kinderwagen verwendet werden; das Vorderrad muss während der Nutzung als Fahrradanhänger demontiert sein, - da sich die Ware sowohl als Kinderwagen (Position 8715) als auch als Anhänger (Position 8716) darstellt, ist sie der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (8715/8716) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Anhänger (Kinderanhänger), anderer als in den Unterpositionen 8716 10 bis 8716 39 genannte"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8716

Zu Unterposition 8716 40: 1. Ein Sattelanhänger, der speziell für den Einsatz als mobiles Kino hergerichtet wurde, mit einer Länge von 14 m und einer Höhe von 4,4 m. Der Zuschauerraum der Ware umfasst verschiedene feste Einrichtungen, wie 100 Sitze für das Publikum, eine Projektionsfläche, Klimaanlagen und elektrische Ausstattung (Verkabelung, Steckdosen, Schalter, Leistungsschalter usw.). Die Ware umfasst auch Lautsprecher und einen Videoprojektor. Die Lautsprecher sind mit Schrauben an den Innenwänden des Sattelanhängers befestigt. Der Videoprojektor ist auf einer Basisplattform montiert, die direkt auf einer Oberfläche verschraubt ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 8716

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8716.40.00.00?

Die Zolltarifnummer 8716.40.00.00 umfasst Anhänger, andere Anhänger und Sattelanhänger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8716.40.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 8716.40.00.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8716.40.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871640. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8716.40.00.00?

8716.40.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8716.40.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

8716.40.00.00 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon > 871640 andere Anhänger und Sattelanhänger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8716.40.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8716.40.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI5703/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8716.40.00.00?

TARIC-Code 8716.40.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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