Zolltarifnummer 8716.80.00.00: Anhänger, andere Fahrzeuge
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8716.80.00.00 steht für Anhänger, andere Fahrzeuge. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8716.80.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8716.80.00.00
- Drittlandszoll
- 1,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8716Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
- 8716.80andere Fahrzeuge
- 8716.80.00.00Anhänger, andere Fahrzeuge
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8716.80.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug, sog. Wiltec Angelwagen mit Tasche, Foto siehe Anlage, - rechteckiges Fahrzeug, - aus einem Stahlrohrrahmen und einer herausnehmbaren Tasche aus sog. 600D Oxford-Stoff mit wasserdichter PVC-Beschichtung, - - laut Antrag mit einem Volumen von ca. 60 l und eine maximale Tragfähigkeit von 50 kg, - mit zwei luftbereiften Rädern, - mit einer Deichsel mit Kupplung zur Montage an der Sattelstütze eines Fahrrads, - mit einem Handgriff, so dass die Ware auch als Handwagen (sog. Camping- oder Bollerwagen) genutzt werden kann, - kann entweder über die Deichsel mit Kupplung als Fahrradanhänger oder mittels Handgriff als Handwagen verwendet werden, - mit Halterungen für Angelruten, einer Fahne und Reflektoren, - dient insbesondere dem Transport einer Angel- und Outdoor-Ausrüstung, - da sich die Ware innerhalb der Position 8716 sowohl als Fahrradanhänger (Unterposition 8716 3950) als auch als anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Unterposition 8716 8000) darstellt, ist sie der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (8716 3950/8716 8000) in der Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition zuzuweisen. "Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug"
Nicht selbstfahrendes Fahrzeug, sog. Schlauch- & Transportwagen, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - - einem nicht selbstfahrenden Fahrzeug mit einem Gestell aus unedlem Metall: - - - u. a. zum Einhängen einer Wandschlauchtrommel (nicht Gegenstand dieser vZTA), - - - am oberen Ende mit einem gepolsterten Griff ausgerüstet, - - - im unteren Bereich mit zwei Rädern aus Kunststoff bestückt, - - - mit einer Auflagefläche von 28 cm x 34 cm und einer maximalen Traglast von 50 kg, - - einem Gartenabfallsack: - - - mit einem Fassungsvermögen von 75 l, - - - mit Klettverschlüssen zur Befestigung am nicht selbstfahrenden Fahrzeug, - - zwei Erdspießen: - - - zur Fixierung des nicht selbstfahrenden Fahrzeugs im Rasen, - - einem Verlängerungsschlauch: - - - mit einer Länge von 1 , 5 m, - das nicht selbstfahrende Fahrzeug dient dem Transport einer Wandschlauchtrommel, ist aber auch für den Transport von z. B. Topfpflanzen oder Getränkekisten und dem Transport von Abfällen im Gartenabfallsack geeignet, - im Hinblick auf die Verwendung der Ware wird der Charakter durch das nicht selbstfahrende Fahrzeug bestimmt. "Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Schlauch- & Transportwagen)"
Sackkarre, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus einer Stahlrohrkonstruktion mit zwei luftbereiften Rädern, - - mit den Gesamtabmessungen (B x H) von: ca. 45,5 cm x 116 cm, - - mit den Abmessungen der Ladeschaufel (B x T) von: ca. 35,5 cm x 20 cm und einer Stärke von 3,5 mm, - - mit zwei Sicherheitsgriffen aus Kunststoff mit Handschutzbügeln, - - mit einer Ladeschaufel mit Radschutz, - - mit Reifen mit einem Durchmesser von ca. 26 cm, - - mit einer maximalen Tragkraft von 200 kg, - wird von Personen mit der Hand geschoben und dient der Güterbeförderung. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Sackkarre)"
Schubkarre, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - mit einer offenen Wanne aus verzinktem Stahl (Fassungsvermögen 100 l), - - mit einem pulverbeschichteten Stahlrohrrahmen mit zwei mit Griffen versehenen Holmen, - - seitlich mit zwei gleitgelagerten Rädern mit Luftbereifung mit Schraderventilen (Außendurchmesser: 38 cm), - - in den Abmessungen: 126 cm (Länge) x 75 cm (Breite) x 71 cm (Höhe), - - mit einer max. Zuladung von 150 kg, - - noch nicht zusammengesetzt, - wird mit der Hand geschoben, - dient insbesondere dem Transport von Schüttgut. "Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Schubkarre)"
Schubkarre, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - mit einer offenen Wanne aus verzinktem Stahl (Fassungsvermögen 100 l), - - mit einem pulverbeschichteten Stahlrohrrahmen mit zwei mit Griffen versehenen Holmen, - - mit einem kugelgelagertem Rad mit Luftbereifung mit Schraderventil (Außendurchmesser: 40 cm), - - mit einer 13 , 9 cm langen Steckachse (Außendurchmesser: 1 , 8 cm), - - in den Abmessungen: 141 cm (Länge) x 59 cm (Breite) x 62 cm (Höhe), - - mit einer max. Zuladung von 250 kg, - - noch nicht zusammengesetzt, - wird mit der Hand geschoben, - dient insbesondere dem Transport von Schüttgut. "Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Schubkarre)"
Kit de manutention manuel composé d'un levier élévateur et de 4 supports roulants pour le déplacement de charges lourdes. Fonction de levage : Levier permettant de soulever les meubles pour positionner les roulettes. Capacité de manutention : Conçu pour faciliter le glissement de mobilier volumineux (armoires, lits, etc.). Mobilité : Supports à roulettes permettant un déplacement fluide sans porter la charge. Protection : Évite d'endommager les sols et réduit l'effort physique de l'utilisateur. Usage purement manuel et non électrique. Barre de levage: acier et PVC. Supports roulants: PP et ABS. Poids net : 0,85 kg Dimensions (emballé) : 34,0 x 10,0 x 10,0 cm
Schubkarre, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - mit einer offenen Wanne aus Kunststoff (Fassungsvermögen 100 l), - - mit einem pulverbeschichteten Stahlrohrrahmen mit zwei mit Griffen versehenen Holmen, - - mit einem kugelgelagertem Rad mit Luftbereifung mit Schraderventil (Außendurchmesser: 40 cm), - - in den Abmessungen 98 cm (Länge) x 60 cm (Breite) x 42 cm (Höhe), - - mit einer max. Zuladung von 250 kg, - - noch nicht zusammengesetzt, - wird mit der Hand geschoben, - dient insbesondere dem Transport von Schüttgut. "Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Schubkarre)"
Sackkarrenähnliches Fahrzeug, Fotos siehe Anlage, - aus einem speziell gestalteten, schwarzen Stahlrohrgestell in der Art einer Sackkarre, - laut Antrag: - - mit den Gesamtabmessungen (H x B x T) von: ca. 105 cm x 45 cm x 56 cm, - - mit zwei gummibereiften, profilierten Rädern, - - mit einer maximalen Tragkraft von 80 kg, - der Stahlrohrrahmen bildet oberhalb der Räder die Rückwand sowie den Schiebegriff und nach vorne eine stufenförmige Lademöglichkeit mit hochgezogenem Bügel, - wird von Personen mit der Hand geschoben und dient dem Transport von Brennholzscheiten. "Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8716 80: 1. Golfkarren aus unedlem Metall zum Schieben oder Ziehen per Hand, mit zwei Rädern und einer Mittelstange mit Griff versehen und mit Zubehör ausgestattet (z.B. mit Ergebniskarten - und Zigarettenhalter, mit halbdurchsichtigem Regenschutz), zum Transport von Golfsäcken und anderer Golfausstattung bestimmt.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8716.80.00.00?
Die Zolltarifnummer 8716.80.00.00 umfasst Anhänger, andere Fahrzeuge. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8716.80.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 8716.80.00.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8716.80.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871680. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8716.80.00.00?
8716.80.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8716.80.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
8716.80.00.00 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon > 871680 andere Fahrzeuge. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8716.80.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8716.80.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI4242/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8716.80.00.00?
TARIC-Code 8716.80.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.