Zolltarifnummer 8907.10: Andere schwimmende Vorrichtungen (z. B. Flöße, aufblasbare Flöße
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8907.10 steht für Andere schwimmende Vorrichtungen (z. B. Flöße, aufblasbare Flöße. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8907.10 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 89. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 8907.10
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8907.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Produkt i form af en gummiredningsflåde, der fremstår ufærdig, idet der endnu ikke er monteret en ydre glasfibercontainer, CO2 patron (til udløsning), nødpakke med proviant, udrustning og nødsignaler.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören verschiedene schwimmende Vorrichtungen, die keine Wasserfahrzeuge sind. Sie liegen während ihrer Verwendung meist fest und umfassen insbesondere: 1) Zylindrische Schwimmkörper, wie sie z. B. zum Tragen von Notbrücken verwendet werden. Pontons, die Wasserfahrzeuge sind, gehören dagegen zu Pos. 8901 oder 8905. 2) Durchlöcherte schwimmende Behälter zum Aufbewahren von lebenden Krebstieren oder Fischen. 3) Schwimmtanks für Öl, Wasser usw., wie sie in Häfen zur Versorgung von Schiffen verwendet werden. 4) Senkkästen (Caissons) zum Bau von Brückenpfeilern usw. 5) Schwimmende Landungsstege. 6) Festmachetonnen und Bojen, z. B. Anlegebojen, Signalbojen, Leuchtbojen und Glockenbojen. 7) Schwimmende Baken zum Markieren von Fahrrinnen, Schifffahrtshindernissen usw. …
1. Rümpfe von Wasserfahrzeugen und unvollständige oder unfertige Wasserfahrzeuge, auch zerlegt, sowie zerlegte vollständige Wasserfahrzeuge sind, wenn die Wasserfahrzeuggattung zweifelhaft ist, in die Position 8906 einzureihen (RV E8901000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Zu den Unterpositionen 8901 10 10, 8901 20 10, 8901 30 10, 8901 90 10, 8902 00 10, 8903 22 10, 8903 23 10, 8903 32 10, 8903 33 10, 8904 00 91 und 8906 90 10 gehören nur Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind und deren größte Rumpflänge (ohne Berücksichtigung überragender Teile) 12 m oder mehr beträgt. Fischereifahrzeuge und Rettungsfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind, gelten ohne Rücksicht auf ihre Rumpflänge stets als Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt (RV G8901000). 2. …
1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8907.10?
Die Zolltarifnummer 8907.10 umfasst Andere schwimmende Vorrichtungen (z. B. Flöße, aufblasbare Flöße. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8907.10?
Der Drittlandszollsatz für 8907.10 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8907.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 890710. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8907.10?
8907.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8907.10 im Zolltarif eingeordnet?
8907.10 steht in dieser Hierarchie: 89 WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN > 8907 Andere schwimmende Vorrichtungen (z. B. Flöße, Schwimmtanks, Senkkästen, Festmachetonnen, Bojen und schwimmende Baken). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8907.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8907.10 erfasst, zum Beispiel DK07-113101. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8907.10?
HS-Unterposition 8907.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
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