Zolltarifnummer 9003.19.00.40.0: Fassungen, aus unedlen Metallen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9003.19.00.40.0 steht für Fassungen, aus unedlen Metallen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9003.19.00.40.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9003.19.00.40.0
- Drittlandszoll
- 2,2 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9003Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon
- 9003.19aus anderen Stoffen
- 9003.19.00Fassungen, aus anderen Stoffen
- 9003.19.00.40aus unedlen Metallen
- 9003.19.00.40.0Fassungen, aus unedlen Metallen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9003.19.00.40.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Brillenfassung, bestehend aus einer vollständigen Fassung aus unedlem Metall mit Bügelenden aus Kunststoff, umrandet mit einem Acetat-Windsorring (auf Foto in Anlage in Rot), mit transparenten "Demoscheiben", die laut Antragsteller nur der Transportsicherheit dienen und demnach später durch Brillengläser ersetzt werden. Das Metall stellt aufgrund des Umfangs, der formgebenden Funktion und der Bedeutung für die Verwendung das charakterbestimmende Material dar. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Fassung für Brillen, aus unedlem Metall" eingereiht.
Sogenanntes optical insert, im Wesentlichen bestehend aus einer Brillenfassung aus unedlem Metall (B x H ca.: 10,5 x 3,2 cm) ohne Brillenbügel, ohne Nasenbügel und mit nicht optisch bearbeiteten Kunststoffgläsern eingesetzt. Die Kunststoffgläser können durch einen Optiker mit Gläsern mit entsprechender Sehstärke ausgetauscht werden. Die Fassung dient der Aufnahme korrigierender Gläser und anschließendem Einsatz in eine spezielle Schutzbrille (als Zubehör für Sportbrillen), welche somit als Korrektionsbrille nutzbar ist. Zum Einsetzen in eine Schutzbrille verfügt die Fassung über eine Halterung anstatt des Nasenbügels. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Fassung für Brillen, aus unedlem Metall" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Fassungen und Teile davon, für Brillen und andere Waren der Pos. 9004 (siehe die Erläuterungen zu dieser Position). Diese Waren sind im Allgemeinen aus unedlen Metallen, Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, Kunststoffen, Schildpatt oder Perlmutter. Sie können auch aus Leder, Gummi oder sogar aus Gewebe sein, insbesondere, wenn es sich um Fassungen für Spezialbrillen handelt. Zu den Teilen von Fassungen gehören Brillenbügel und die Teile zum Befestigen dieser Bügel, Scharniere, Gläserfassungen, Brücken, Stege, Federvorrichtungen für Klemmer, Handgriffe für Stielbrillen usw. Schrauben, Kettchen (ohne Befestigungsvorrichtung) und Federn aus unedlen Metallen gelten nicht als Teile von Fassungen und sind nach ihrer eigenen Beschaffenheit einzureihen (s. Anmerkung 1 f) zu diesem Kapitel). …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 01.09.2015, 4 K 206/14: Zolltarif: Vorliegen eines in die Position der fertigen Waren einzureihenden Warenrohlings - Konische Titanstäbe sog. Reduzierbügel keine unfertigen Teile von Brillenfassungen Leitsatz 1. Unfertige Waren müssen die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware aufweisen (AV 2a) KN) (Rn.29) (Rn.30). 2. Soweit die Erläuterung Nr. 03.1 zur AV 2 a) HS die AV 2 a) auf Warenrohlinge für anwendbar erklärt, bedeutet dies lediglich, dass Rohlinge unfertige oder unvollständige Waren sind. Rohlinge müssen daher auch die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware im Sinne der AV 2 a) KN aufweisen, um wie diese Waren behandelt zu werden (Rn.29) (Rn.30). Orientierungssatz 1. Konische Titanstäbe sog. …
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9003.19.00.40.0?
Die Zolltarifnummer 9003.19.00.40.0 umfasst Fassungen, aus unedlen Metallen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9003.19.00.40.0?
Der Drittlandszollsatz für 9003.19.00.40.0 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9003.19.00.40.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 900319. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9003.19.00.40.0?
9003.19.00.40.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9003.19.00.40.0 im Zolltarif eingeordnet?
9003.19.00.40.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9003 Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon > 900319 aus anderen Stoffen > 90031900 Fassungen, aus anderen Stoffen > 9003190040 aus unedlen Metallen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9003.19.00.40.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9003.19.00.40.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI27581/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9003.19.00.40.0?
Warennummer 9003.19.00.40.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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