Zolltarifnummer 9004.90.10: Brillen (Korrektionsbrillen, mit Brillengläsern aus Kunststoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9004.90.10 steht für Brillen (Korrektionsbrillen, mit Brillengläsern aus Kunststoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9004.90.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9004.90.10
- Drittlandszoll
- 2,9 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9004Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren
- 9004.90andere
- 9004.90.10Brillen (Korrektionsbrillen, mit Brillengläsern aus Kunststoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9004.90.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,9 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Binóculo con montura de acetato de celulosa con dos lentes de plástico óptico tipo PMMA (polimetilmetacrilato). Las lentes están trabajadas ópticamente con potencia de magnificación de 2,5 dioptrías. El binóculo dispone de un cierre tipo mosquetón de metal que permite unirlo a un collar con abalorios de vidrio y perlas naturales de río. El binóculo dispone de adornos decorativos de plástico que imitan a las perlas y de una única perla natural de rio. Función o uso: Está diseñado para ampliar cosas u objetos pequeños ocasionalmente por personas con presbicia. Se presenta para su venta al público en un estuche con una bolsa interior. Esta IAV solo clasifica el binóculo, la cadena de abalorios de cristal y perlas de rio se clasifica en una IAV independiente, puesto que no forman un surtido.
"Artikel 97287 - TIDIShield® Grab ‘n Go™ - 100 Stk, 4 Boxen á 25 Schutzbrillen TIDIShield® Grab ‘n Go™ Schutzbrillen für den einfachen Augenschutz", bestehend aus einem Mono-Brillenglas aus Polyester (PET), eingesetzt in ein farbiges Brillengestell aus Polypropylen (Farben: blau, gelb, grün, pink und lila). Die Brillen dienen zum Schutz vor infektiösen Flüssigkeiten. 100 Exemplare sind in 4 Boxen á 25 Brillen im Spenderkarton verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Schutzbrille, keine Sonnenbrille, mit Brillengläsern aus Kunststoff" eingereiht.
"Artikelnummer 97288 - Ersatz-Augenschutzlinse transparent Art. Tidishield Ersatz-Augenschutzlinse; PSA Kat. II, Ersatz-Einweg-Augenschutzlinsen", bestehend aus einer als Mono-Brillenglas für eine Schutzbrille ausgeformten, transparenten Kunststoffscheibe aus Polyester. Die sog. Schutzlinse wird mit einem Gestell aus Polypropylen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zu einer Schutzbrille zusammengesetzt, die vor infektiösen Flüssigkeiten schützen soll. Eine Einreihung als Brillenglas ohne Korrektionswirkung in die Position 9001 scheidet aus, da die Ware keinen vorgeschriebenen optischen Effekt erzielt. Jeweils 250 Stück sind in einem Spenderkarton verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Schutzbrillen bestimmt, andere als Sonnenbrillen, mit Brillengläsern aus Kunststoffen" eingereiht.
Sog. "Nikolausbrille", im Wesentlichen bestehend aus einem Brillengestell aus Nickel mit eingesetzten klarsichtigen Brillengläsern aus Kunststoff. Die Gläser verfügen weder über eine Sehstärke noch über einen UV-Schutz. Sie dient alleine modischen Zwecken. Der Gebrauchswert als Brille (als modisches Accessoire) wird durch keine zusätzlichen Elemente o. Ä. eingeschränkt. Eine Ansprache als Karnevalsartikel der Position 9505 kommt folglich nicht in Betracht. Die Ware wird als "Brille, andere als Sonnenbrille, mit Brillengläsern aus Kunststoffen" eingereiht.
Sog. Sonnenbrille rund rosa, im Wesentlichen bestehend aus einem Brillengestell aus unedlem Metall (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage) mit kreisrunden rosa Brillengläsern aus Kunststoff. Die Brille verfügt weder über einen UV-Schutz noch über eine Sehstärke. Sie dient alleine modischen Zwecken. Der Gebrauchswert der Brille als modisches Accessoire wird durch keine zusätzlichen Elemente o. Ä. eingeschränkt. Eine Ansprache als Karnevalsartikel der Position 9505 kommt folglich nicht in Betracht. Die Ware wird als "Brille, andere als Sonnenbrille, mit Brillengläsern aus Kunststoffen" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein 3-teiliges Set "Sonnenblumen". Diese Position bezieht sich auf eine so genannte Hippie-Rundglasbrille, im Wesentlichen bestehend aus einem Brillengestell aus unedlem Metall mit kreisrundem Brillenrahmen mit gelben Brillengläsern aus Kunststoff. Die Brille verfügt weder über einen UV-Schutz noch über eine Sehstärke. Sie dient alleine modischen Zwecken. Der Gebrauchswert der Brille als modisches Accessoire wird durch keine zusätzlichen Elemente o.Ä. eingeschränkt. Eine Ansprache als Karnevalsartikel der Position 9505 kommt folglich nicht in Betracht. Die Ware ist gemeinsam mit einem Blüten-Haarband und einem Paar Ohrringen auf einer Pappkarte verpackt. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes nicht in Betracht. Die Bestandteile sind folglich getrennt voneinander einzureihen (vgl. DEBTI-12206/24-2 und DEBTI-12206/24-3). Die Brille wird zolltarifrechtlich als "Brille, andere als Sonnenbrille, mit Brillengläsern aus Kunststoffen" eingereiht.
"Zwei optische Elemente aus organischem Kunststoff mit einem Kunststoffrahmen": Die annähernd oval geformten, sehstärkenkorrigierenden Kunststofflinsen in einem Kunststoffrahmen mit jeweils 31 integrierten Magneten dienen Brillenträgern, die ein sog. Mixed-Reality-Headset (AR/VR-Brille) nutzen, als Ausgleich für die sonst genutzte Sehhilfe. Sie sind speziell für das linke und rechte Auge geformt, tragen entsprechende Markierungen ("L", "R") und sind nur passgenau zum Einsetzen in das genannte VR-Headset. Es gibt zwei Ausführungen: 1. individuell nach Sehstärke gefertigte Gläser (RX-Type), 2. Standard-Gläser in für Lesebrillen üblichen Stärken (Reader-Type). Die über die Magnetbefestigung austauschbaren Gläser werden in ein bestimmtes Mixed-Reality-Headset (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingesetzt, um den Benutzern auch ohne die eigene Brille die gewohnte Sehleistung während der "Virtual Reality"-Nutzung zu bieten. Die gefassten optischen Elemente dienen somit dazu, vor die Augen gebracht zu werden, um individuelle Sehfehler zu korrigieren. Die Gläser sind paarweise in einer Faltschachtel mit personalisiertem Code und Bedienungsanleitung verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "brillenähnliche Ware, mit Brilengläsern aus Kunststoffen " eingereiht.
Lunettes équilibrantes, dotées d'une monture et de verres non correcteurs en matière plastique (polycarbonate). La monture est munie d'un liquide coloré enfermé dans 2 ou 4 anneaux transparents ou translucides, disposés à la périphérie du champ visuel. Cet article est utilisé comme un dispositif de confort.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Bänder, Ketten und Ähnliches (z. B. ‚Brillenbänder‘ oder ‚Brillenketten‘) für die Waren dieser Position, mit oder ohne Endschlaufen, gelten weder als Teile noch als Zubehör, da sie weder integrale Bestandteile dieser Waren sind noch deren Funktion ergänzen oder verbessern. Daher sind sie nach ihrer stofflichen Beschaffenheit (beispielsweise in den KN-Code 5609, 6307, 7117, 7315 oder 7616) einzureihen.
Zu Unterposition 9004 90: 1. „Virtual-Reality-Headset (VR-Headset)“ zur Verbindung und Verwendung mit einem bestimmten Mobiltelefontyp. In dem gemeinsamen Gehäuse, das einer Schutzbrille gleicht, enthält das Produkt die folgenden Hauptbestandteile: - eine interne Zentraleinheit (CPU); - ein Paar konvexer Linsen zur Vergrößerung des Bildschirms des Mobiltelefons; - ein Fokussierrad zum Einstellen der Position der Vergrößerungslinsen; - eine Taste zur Steuerung der Lautstärke eines Mobiltelefons; - zwei Micro-USB-Anschlüsse zum Anschluss einer externen Stromquelle und des Mobiltelefons; - ein Beschleunigungssensor und ein Gyrosensor zum Verfolgen der Bewegung des Kopfes des Benutzers; - ein Näherungssensor zum Ein-/Ausschalten des Bildschirms des Mobiltelefons; - ein Touchpad zur Steuerung eines Mobiltelefons. …
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9004.90.10?
Die Zolltarifnummer 9004.90.10 umfasst Brillen (Korrektionsbrillen, mit Brillengläsern aus Kunststoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9004.90.10?
Der Drittlandszollsatz für 9004.90.10 beträgt 2,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9004.90.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 900490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9004.90.10?
9004.90.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9004.90.10 im Zolltarif eingeordnet?
9004.90.10 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9004 Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren > 900490 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9004.90.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9004.90.10 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2026SOL1213. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9004.90.10?
KN-Code 9004.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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