Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9004.90.10.00.0: Brillen (Korrektionsbrillen, mit Brillengläsern aus Kunststoffen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9004.90.10.00.0 steht für Brillen (Korrektionsbrillen, mit Brillengläsern aus Kunststoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9004.90.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9004.90.10.00.0
Drittlandszoll
2,9 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9004Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren
  3. 9004.90andere
  4. 9004.90.10mit Brillengläsern aus Kunststoffen
  5. 9004.90.10.00.0Brillen (Korrektionsbrillen, mit Brillengläsern aus Kunststoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9004.90.10.00.0

HS-Code9004.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9004.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9004.90.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9004.90.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,9 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI21111/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-14

Sog. Ersatzlinsen für Reinraumbrillen, bestehend aus einer als Brillenglas für eine Schutzbrille ausgeformten Kunststoffscheibe (Polycarbonat) mit einer Anti-Beschlag-Beschichtung, Maße: 18,5 cm x 8,2 cm x 0,2 cm; 31,9 g. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Das Brillenglas ist für Mehrweg-Reinraumbrillen bestimmt, die dem Produktschutz und dem Personenschutz im Reinraum dienen. Die Anti-Beschlag-Beschichtung soll die Sichtbehinderung durch kondensierende Wassertropfen auf dem Brillenglas verhindern. Eine Einreihung als Brillenglas ohne Korrektionswirkung in die Position 9001 scheidet aus, da die Ware keinen vorgeschriebenen optischen Effekt erzielt. Anti-Beschlag-Beschichtungen sind üblicherweise hydrophil und wirken auf die Kondenswasserbildung ein. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Schutzbrillen bestimmt, andere als Sonnenbrillen, mit Brillengläsern aus Kunststoffen" eingereiht.

DEBTI20811/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-13

Sog. Ersatzlinsen für Reinraumbrillen, bestehend aus einer als Brillenglas für eine Schutzbrille ausgeformten Kunststoffscheibe (Polycarbonat) mit einer Anti-Beschlag-Beschichtung, Maße: 25,7 cm x 6,8 cm x 0,2 cm; 36,9 g. Das Brillenglas ist für Mehrweg-Reinraumbrillen bestimmt, die dem Produktschutz und dem Personenschutz im Reinraum dienen. Die Anti-Beschlag-Beschichtung soll die Sichtbehinderung durch kondensierende Wassertropfen auf dem Brillenglas verhindern. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Eine Einreihung als Brillenglas ohne Korrektionswirkung in die Position 9001 scheidet aus, da die Ware keinen vorgeschriebenen optischen Effekt erzielt. Anti-Beschlag-Beschichtungen sind üblicherweise hydrophil und wirken auf die Kondenswasserbildung ein. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Schutzbrillen bestimmt, andere als Sonnenbrillen, mit Brillengläser aus Kunststoffen" eingereiht.

DEBTI38251/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-29

Sog. Visitor Schutzbrille, im Wesentlichen bestehend aus einer Panoramascheibe in Form von Brillengläsern in klarer Ausfertigung. Die Panoramascheibe besteht aus Polycarbonat. An der linken und rechten Seite befinden sich breite, ergonomisch geformte Brillenbügel, die den Augenbereich auch von der Seite abdecken (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). In den Brillenbügeln befinden sich Belüftungsschlitze in Form von Lamellen. Die Schutzbrille erhöht den Kontrast, schützt vor UV-Strahlung und bietet eine verzerrungsfreie Sicht. Die Ware wird als "Brille (Schutzbrille), andere als Sonnenbrillen, mit Brillengläsern aus Kunststoffen", eingereiht.

DEBTI18988/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-11

Sog. LED-Vergrößerungsbrille, in Form einer Warenzusammenstellung, in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - einer in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Brille, - vier noch nicht eingelegten Batterien CR927 (daher nicht zusammengesetzt), - einem zum dauerhaften Gebrauch bestimmten Aufbewahrungsbeutel und - einer Gebrauchsanleitung gemeinsam in einem bedruckten Karton verpackt (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Brille ist mit einem einteiligen Glas aus Kunststoff mit einer 1,6-fachen Vergrößerung, mit zwei LED zur Beleuchtung, die jeweils seitlich an der Vorderseite der Bügel eingesetzt sind, ausgestattet. Die Ware bietet eine Lupenfunktion mit Beleuchtung und kann bei verschiedenen Tätigkeiten (z.B. beim Nähen, Modellbau, Lesen von Kleingedrucktem) verwendet werden. Die Ware wird als "Brille, keine Sonnenbrille, mit Brillengläsern aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI756/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-21

Mehrweg-Schutzbrille, unsteril, in Form einer Brille, im Wesentlichen bestehend aus einer durchgehenden transparenten Scheibe aus Kunststoff (mit Antibeschlag-Beschichtung) mit Aussparung für die Nase, einem mit Belüftungsschlitzen versehenen, enganliegenden Rahmen aus thermoplastischem Gummi, abnehmbaren Ventilationsclips aus thermoplastischem Gummi und einem Kopfband aus Silikon mit schwarzen Befestigungsclips (Maße: 17,8 x 3,2 x 9,4 cm (LxBxH); Gewicht: 110 g). Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Schutzbrille ist zur mehrmaligen Verwendung in Reinräumen (autoklavierbar) vorgesehen. Die Ware wird als "Schutzbrille, keine Sonnenbrille, mit Brillengläsern aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI36043/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-26

Sog. Schutzbrillen für zahnärztliches Fachpersonal, in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem leichten Kunststoff-Brillengestell, das jeweils zwei gewölbte Brillengläser aus Polycarbonat (entweder klar-, bräunlich- oder orange getönt) fasst und den Augenbereich auch seitlich abdeckt (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware ist zusammen mit einer Gebrauchsanweisung in einer Kunststofftüte verpackt und dient dem zahnärztlichen Personal als persönliche Schutzausrüstung, wobei die orangefarbenen Gläser die Augen zusätzlich vor Polymerisationslicht schützen. Die Ware wird als "Schutzbrille, andere als Sonnenbrillen, mit Brillengläsern aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI31856/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-22

Sog. Arbeitsschutzbrille, im Wesentlichen bestehend aus einer Kunststofffassung mit zwei Brillengläsern aus Kunststoff (Schutzstufe: 2 oder 2C - UV-Schutzfilter 5 oder 6), in Form einer einteiligen Brillenscheibe mit Antibeschlag- und Antikratz-Beschichtung, welche unterhalb der Brillengläser und im Bereich des Nasenstegs mit einer Gummilippe aus Kunststoff versehen sowie je nach Artikelnummer mit Ein- bzw. Zweikomponentenbügeln ausgestattet ist. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware, die mit einer Gebrauchsanweisung in einer Kunststofftüte verpackt ist, dient dem Schutz der Augen bei Arbeiten unterschiedlicher Art als persönliche Schutzausrüstung (PSA). Die Ware wird als "Schutzbrille, andere als Sonnenbrillen, mit Brillengläsern aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI17043/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-16

Sog. Mehrweg-Schutzbrille, unsteril, in Form einer Brille mit durchgehender, transparenter Kunststoffscheibe mit Aussparung für die Nase, einem eng anliegendem Rahmen mit Belüftungsschlitzen und einem Kopfband aus Silikon, mit schwarzen Befestigungsclips, mit oder ohne Beschichtung (Abmessungen (L/B/H):16,5 x 3,0 x 8,1 cm; Gewicht: 95 g). Die Schutzbrille ist zur mehrmaligen Verwendung in Reinräumen vorgesehen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Schutzbrille, keine Sonnenbrille, mit Brillengläsern aus Kunststoff" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9004

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Bänder, Ketten und Ähnliches (z. B. ‚Brillenbänder‘ oder ‚Brillenketten‘) für die Waren dieser Position, mit oder ohne Endschlaufen, gelten weder als Teile noch als Zubehör, da sie weder integrale Bestandteile dieser Waren sind noch deren Funktion ergänzen oder verbessern. Daher sind sie nach ihrer stofflichen Beschaffenheit (beispielsweise in den KN-Code 5609, 6307, 7117, 7315 oder 7616) einzureihen.

Pos. 9004

Zu Unterposition 9004 90: 1. „Virtual-Reality-Headset (VR-Headset)“ zur Verbindung und Verwendung mit einem bestimmten Mobiltelefontyp. In dem gemeinsamen Gehäuse, das einer Schutzbrille gleicht, enthält das Produkt die folgenden Hauptbestandteile: - eine interne Zentraleinheit (CPU); - ein Paar konvexer Linsen zur Vergrößerung des Bildschirms des Mobiltelefons; - ein Fokussierrad zum Einstellen der Position der Vergrößerungslinsen; - eine Taste zur Steuerung der Lautstärke eines Mobiltelefons; - zwei Micro-USB-Anschlüsse zum Anschluss einer externen Stromquelle und des Mobiltelefons; - ein Beschleunigungssensor und ein Gyrosensor zum Verfolgen der Bewegung des Kopfes des Benutzers; - ein Näherungssensor zum Ein-/Ausschalten des Bildschirms des Mobiltelefons; - ein Touchpad zur Steuerung eines Mobiltelefons. …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9004.90.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 9004.90.10.00.0 umfasst Brillen (Korrektionsbrillen, mit Brillengläsern aus Kunststoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9004.90.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9004.90.10.00.0 beträgt 2,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9004.90.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 900490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9004.90.10.00.0?

9004.90.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9004.90.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9004.90.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9004 Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren > 900490 andere > 90049010 mit Brillengläsern aus Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9004.90.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9004.90.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI21111/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9004.90.10.00.0?

Warennummer 9004.90.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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