Zolltarifnummer 9004.90.90.00.0: Brillen (Korrektionsbrillen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9004.90.90.00.0 steht für Brillen (Korrektionsbrillen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9004.90.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9004.90.90.00.0
- Drittlandszoll
- 2,9 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9004Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren
- 9004.90andere
- 9004.90.90andere
- 9004.90.90.00.0Brillen (Korrektionsbrillen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9004.90.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,9 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sog. Hand-Planetarium Universe2go+-Sternenbrille OMEGON Artikel 79622, im Wesentlichen besehend aus einem Kunststoffgehäuse mit aufklappbarem Deckel mit zwei rechteckigen Aussparungen, mit einem integrierten Spiegel und abnehmbarer Frontklappe, in das ein Smartphone (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingesetzt wird, das via Software-Applikation die Sternenbetrachtung mit Erklärungen ermöglicht. Die sog. Sternenbrille ist mit einer Aussparung zum Aufsetzen auf den Nasenrücken und zwei Gucklöchern für die Augen versehen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "den Brillen ähnliche Ware, nicht von den Unterpositionen (KN) 9004 1010 bis 9004 9010 erfasst" eingereiht.
Sog. Röntgenschutzbrillen jeweils als Warenzusammenstellung in Aufmachungen für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus jeweils einer Brille mit einem Kunststoffrahmen und gewölbten Frontschutzglas mit einem Bleiglaswert von 0,75 mm (siehe Abbildung in der Anlage) sowie einem Brillenband und einem Brillenetui zum dauerhaften Gebrauch. Die Brille ist charakterbestimmend in Bezug auf die Verwendung der Ware. Die Brillen dienen als Schutz vor Strahlung und der Vermeidung von Verletzungsrisiken. Die Waren werden als "Schutzbrillen, keine Sonnenbrillen, nicht mit Gläsern aus Kunststoffen" eingereiht.
Sog. Röntgenschutzbrillen jeweils als Warenzusammenstellung in Aufmachungen für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus jeweils einer Brille mit einem Kunststoffrahmen und gewölbten Frontschutzglas mit einem Bleiglaswert von 0,75 mm (siehe Abblildung in der Anlage) sowie einem Brillenband und einem Brillenetui zum dauerhaften Gebrauch. Die Brille ist charakterbestimmend in Bezug auf die Verwendung der Ware. Die Brillen dienen als Schutz vor Strahlung und der Vermeidung von Verletzungsrisiken. Die Waren werden als "Schutzbrillen, keine Sonnenbrillen, nicht mit Gläsern aus Kunststoffen" eingereiht.
Sog. 3D- Shutterbrille, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden 3D-Brille, in Form einer schwarzen Kunststofffassung mit LC-Displays als Brillengläsern. In die Vorrichtung sind ein IR-Empfänger, eine Funktionstaste und ein Li-Po-Akku integriert. Die Vorrichtung misst 170,5 x 41,5 x 168,8 mm, hat ein Gewicht von ca. 38 g und ermöglicht bei Verwendung mit kompatiblen Geräten (nicht Gegenstand dieser Auskunft) ein stereoskopisches Sehen nach dem Shutterverfahren. - einem Ladekabel (micro-USB). Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind in einem Etui und einem Schutzbeutel verpackt. Die Ware wird als "Brille, keine Sonnenbrille, nicht mit Brillengläsern aus Kunststoff" eingereiht.
3D-Brille in Form einer batteriebetriebenen LCD-Shutterbrille, im Wesentlichen bestehend aus einer schwarzen Kunststofffassung mit silbernen Streifen an der oberen Seite und LC-Displays als Brillengläsern, zwischen welchen sich ein Infrarotempfänger befindet. Die Ware misst 170,5 x 46 x 195,5 mm bei einem Gewicht von ca. 49 g. In die Brille ist eine CR2032 Knopfzellen-Lithiumbatterie, von den Kontakten mit einem Isolierplättchen getrennt, eingesetzt und wird mit 2 Nasenpolstern geliefert. Die 3D-Brille ist in einem Etui aufgemacht, das passgenau zur Aufnahme der Ware gestaltet und zum dauerhaften Gebrauch geeignet ist. Das Gerät dient dem stereoskopischen Sehen und wird mit einem kompatiblen 3D-Emitter und einem Projektor (beides nicht Gegenstand der vZTA) verwendet. Die Ware wird als "andere Brille als Sonnenbrille, nicht mit Brillengläsern aus Kunststoff" eingereiht.
Sog. Röntgenschutzbrillen BR310 und BR 115 als Warenzusammenstellung in Aufmachungen für den Einzelverkauf,im Wesentlichen bestehend aus jeweils einer Brille mit einem Kunststoffrahmen und gewölbten Frontschutzglas mit einem Bleiglaswert von 0,75 mm (siehe Abblildung in der Anlage) sowie einem Brillenband und einem Brillenetui zum dauerhaften Gebrauch. Die Brille ist charakterbestimmend in bezug auf die Verwendung der Ware. Die Brillen dienen als Schutz vor Strahlung und der Vermeidung von Verletzungsrisiken. Die Waren werden als "Schutzbrillen, keine Sonnenbrillen, nicht mit Gläsern aus Kunststoffen" eingereiht.
3D-Brille in Form einer batteriebetriebenen LCD-Shutterbrille, im Wesentlichen bestehend aus einer schwarzen Kunststofffassung mit silbernen Streifen an der oberen Seite und LC-Displays als Brillengläsern, zwischen welchen sich ein Infrarotempfänger befindet (Äußere Form: siehe Abbildung). Die Ware misst 173 x 45 x 176 mm bei einem Gewicht von ca. 49 g. In die Brille ist eine CR2032 Knopfzellen-Lithiumbatterie, von den Kontakten mit einem Isolierplättchen getrennt, eingesetzt und wird mit 2 Nasenpolstern geliefert. Die 3D-Brille ist in einem Etui aufgemacht, das passgenau zur Aufnahme der Ware gestaltet und zum dauerhaften Gebrauch geeignet ist. Das Gerät dient dem stereoskopischen Sehen und wird mit einem kompatiblen 3D-Emitter und einem Projektor (beides nicht Gegenstand der vZTA) verwendet. Die Ware wird als "andere Brille als Sonnenbrille, nicht mit Brillengläsern aus Kunststoff" eingereiht.
Röntgenschutzbrille mit einem Rahmen aus Kunstoff und Front- sowie Seitengläsern aus Bleiglas (Abbildung siehe Anlage). Die 14 x 13,5 x 5 cm (L x B x H) große und ca. 89 g schwere Brille dient dem Schutz der Augen vor frontaler und seitlicher Röntgen-Streustrahlung. Die Ware wird als "Schutzbrille mit anderen Brillengläsern als aus Kunststoff" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Bänder, Ketten und Ähnliches (z. B. ‚Brillenbänder‘ oder ‚Brillenketten‘) für die Waren dieser Position, mit oder ohne Endschlaufen, gelten weder als Teile noch als Zubehör, da sie weder integrale Bestandteile dieser Waren sind noch deren Funktion ergänzen oder verbessern. Daher sind sie nach ihrer stofflichen Beschaffenheit (beispielsweise in den KN-Code 5609, 6307, 7117, 7315 oder 7616) einzureihen.
Zu Unterposition 9004 90: 1. „Virtual-Reality-Headset (VR-Headset)“ zur Verbindung und Verwendung mit einem bestimmten Mobiltelefontyp. In dem gemeinsamen Gehäuse, das einer Schutzbrille gleicht, enthält das Produkt die folgenden Hauptbestandteile: - eine interne Zentraleinheit (CPU); - ein Paar konvexer Linsen zur Vergrößerung des Bildschirms des Mobiltelefons; - ein Fokussierrad zum Einstellen der Position der Vergrößerungslinsen; - eine Taste zur Steuerung der Lautstärke eines Mobiltelefons; - zwei Micro-USB-Anschlüsse zum Anschluss einer externen Stromquelle und des Mobiltelefons; - ein Beschleunigungssensor und ein Gyrosensor zum Verfolgen der Bewegung des Kopfes des Benutzers; - ein Näherungssensor zum Ein-/Ausschalten des Bildschirms des Mobiltelefons; - ein Touchpad zur Steuerung eines Mobiltelefons. …
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9004.90.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 9004.90.90.00.0 umfasst Brillen (Korrektionsbrillen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9004.90.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9004.90.90.00.0 beträgt 2,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9004.90.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 900490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9004.90.90.00.0?
9004.90.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9004.90.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9004.90.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9004 Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren > 900490 andere > 90049090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9004.90.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9004.90.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI33724/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9004.90.90.00.0?
Warennummer 9004.90.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.