Zolltarifnummer 9008.50.00.00.0: Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9008.50.00.00.0 steht für Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9008.50.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9008.50.00.00.0
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9008Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate
- 9008.50Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate
- 9008.50.00.00.0Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9008.50.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
So genanntes Heimplanetarium als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem charakterbestimmenden Heimplanetarium in Form eines fast kugelförmigen Gehäuses (B x H x T: 159 x 151 x 161; zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage) mit einem Ständer, diversen Bedienelementen, einem Elektromotor zum Erzeugen einer Rotationsbewegung, einer Zeitschaltuhr zur automatischen Abschaltung, einer optionalen Sternschnuppenfunktion, einer 3 Watt Weißlicht LED-Lichtquelle, einer Fokusiervorrichtung und einem Linsensystem. Die weiteren Bestandteile der Warenzusammenstellung sind ein Adapter für britische Stecker und zwei austauschbare Projektionsscheiben, die in das Heimplanetarium eingesetzt werden. Auf den Projektionsscheiben befinden sich Abbildungen der nördlichen Hemisphäre. Die Ware dient der Projektion von auf Projektionsscheiben abgebildeten Darstellungen des (nächtlichen) Himmels. Der Projektionsabstand beträgt 150 bis 230 cm. Die Ware wird als "Stehbildwerfer" eingereiht.
Stehbildwerfer, sog. "LED Image Projektor Kreios G1", im Wesentlichen bestehend aus einem max. ca. 32 x 20 x 6,5 cm großen Gerät mit Montagefuß, Schwenkarm zur horizontalen und vertikalen Ausrichtung, LED-Lichtquelle, abnehmbarer GOBO-Halterung mit Magnet, ausziehbarer Fokussierschiene mit Projektionsobjektiv und einem Stromversorgungskabel (Abbildung: siehe Anlage). In die Halterung der Ware werden sog. GOBO`s (graphical optical blackouts) von ca. 4 cm Durchmesser als Maske für das zu projizierende Bild eingesetzt. Das von den LED`s ausgesendete Licht durchscheint die Maske und wirft das statische Bild mittels des Projektionsobjektivs bspw. an eine Wand. Das Gerät dient u.a. durch die Projektion von Markennamen oder Firmenlogos zu Werbezwecken. Nicht Position 8528, da Waren des Kapitels 90 von Abschnitt XVI ausgenommen sind. Die Ware wird als "Stehbildwerfer" eingereiht.
Stehbildwerfer, in Form eines so genannten Head Up Displays, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 198 mm x 170 mm x 50 mm großen Gehäuse mit elektrischen und elektronischen Bauelementen und einer transparenten Scheibe. Das Gerät arbeitet mit externen Informations-BUS-Systemen (nicht Gegenstand dieser vZTA) zusammen und wird oberhalb der Armaturentafel eines Kfz platziert. Dort ermöglicht es die visuelle Anzeige von Fahrinformationen wie z.B. Geschwindigkeit, Geschwindigkeitsbegrenzung oder Fahrtrichtungsanzeiger. Diese werden mit Hilfe eines Reflektors auf die transparente Scheibe des Head Up Displays projiziert, wo sie der Fahrer ablesen kann, ohne den Blick von der Straße zu nehmen. Eine Einreihung der Ware in die Position 8531 kommt nicht in Betracht, da Waren des Kapitels 90 vom ABS XVI ausgenommen sind. Die Ware wird als "Stehbildwerfer" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Im Gegensatz zu den Apparaten der vorhergehenden Position, die zur vergrößerten Wiedergabe von bewegten Bildern auf einer Bildwand gebaut sind, liefern die Projektoren dieser Position unbewegte Bilder. Die geläufigste Art ist das Diaskop, das dazu verwendet wird, das Bild eines durchsichtigen Gegenstandes (Glasplatte oder Diapositiv) zu projizieren. Dieses Gerät besitzt zwei Linsen: die eine Linse, der Kondensor, wirft das von der Lichtquelle kommende Licht auf die zweite Linse, die sog. Projektionslinse. Das durchsichtige Bild befindet sich zwischen den beiden Linsen und wird durch die Projektionslinse auf die Bildwand geworfen. Das von einer starken Lichtquelle ausgestrahlte Licht wird von einem Reflektor konzentriert. …
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9008.50.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 9008.50.00.00.0 umfasst Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9008.50.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9008.50.00.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9008.50.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 900850. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9008.50.00.00.0?
9008.50.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9008.50.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9008.50.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9008 Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate > 900850 Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9008.50.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9008.50.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI46052/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9008.50.00.00.0?
Warennummer 9008.50.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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