Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0: Flüssigkristallvorrichtungen, passive optische Splitter, ohne elektrische oder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0 steht für Flüssigkristallvorrichtungen, passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9013.80.40.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9013.80.40.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9013Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte
  3. 9013.80andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte
  4. 9013.80.40passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation
  5. 9013.80.40.00.0Flüssigkristallvorrichtungen, passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0

HS-Code9013.806 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9013.80.408 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9013.80.40.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9013.80.40.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI47802/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

"Lichtwellenleiterkabel ... (der Kategorie G.657.A1 - zur Verwendung in Telekommunikationsnetzen), Serie: 106106, Artikel: 1061063240 MTP12(F)/APC-4XLCD/UPC JP SMBIF 3mm 20m, 1061063241 MTP12(F)/APC-4XLCD/UPC JP SMBIF 3mm 30m, 1061063243 MTP12(F)/APC-4XLCD/UPC JP SMBIF 3mm 60m, 1061063262 MTP12(F)/APC-4XLCD/UPC JP SMBIF 3mm 25m", in den genannten vier Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus 12 optischen Fasern aus Glasfaserkernen (Single-mode), jeweils beschichtet mit einem Cladding (125 μm) und einem Coating (242 μm). Die optischen Fasern sind gemeinsam von einem Mantel umhüllt und an beiden Enden mit einem MTP/APC Stecker versehen. Sie sind auf der einen Seite gemeinsam in einem mit Mantel umhüllten Strang zusammengefasst, der sich am anderen Ende in acht mit Mantel umhüllte Stränge mit optischen Fasern und in vier nicht anzuschließende "Dummy"-Stränge aufteilt. Die optischen Faserkabel in unterschiedlichen Längen werden als passive optische Splitter für die Telekommunikation verwendet. Die Ware wird als "passiver optischer Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9013

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gemäß Anmerkung 5 zu diesem Kapitel sind optische Instrumente, Apparate und Maschinen zum Messen oder Prüfen von dieser Position ausgenommen und gehören in die Pos. 9031. Anmerkung 4 zu diesem Kapitel weist jedoch bestimmte Fernrohre dieser Position zu und nicht der Pos. 9005. Da andererseits außer den Pos. 9001 bis 9012 auch andere Positionen dieses Kapitels optische Apparate und Instrumente erfassen (insbesondere Pos. 9015, 9018 oder 9027) gehören zu dieser Position: (entfallen) 1) Laser. Diese erzeugen oder verstärken eine elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich zwischen 1 nm und 1 mm (ultravioletter, sichtbarer und infraroter Bereich des Lichts) durch stimulierte und kontrollierte Strahlungsemission. Wenn das Lasermedium (z. B. …

Pos. 9013

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 457/2008 der Kommission vom 23. Mai 2008 (Abl. EG Nr. L 137/4) (RV L 457/2008): 3. Ein Gerät, mit dem mehr Tageslicht in einen Raum geleitet werden soll, bestehend aus einer prismatischen Kuppellinse, einem Röhrensystem und Licht streuenden Linsen. Das Gerät fängt das Licht durch eine Kuppel auf dem Dach ein und leitet es über interne Reflektoren in den Raum, wo es gleichmäßig verteilt wird. Unterposition: 9013 80 90 1 Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9013, 9013 80 und 9013 80 90 1. Die Einreihung in Position 9405 als Beleuchtungskörper und Teile davon ist ausgeschlossen, da das Gerät kein Licht erzeugt, sondern Tageslicht mithilfe von optischen Elementen einfängt, weiterleitet und verteilt. …

Pos. 9013

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 18.07.2014 - Az.: 4 K 3/13, Leitsatz Zu den Merkmalen eines Lasers der Warennummer 9013 (Rn.45)(Rn.47)(Rn.49). Orientierungssatz 1. Zum LS: Laserdioden im Sinne der Kombinierten Nomenklatur sind nur die diskreten Bauelemente selbst, so dass es einer Einreihung der Apparate als Laser der Pos. 9013 KN nicht entgegensteht, dass in ihnen Laserdioden verbaut sind (Rn.48). 2. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: VII B 145/14). 3. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 21.10.2015 VII B 145/14). Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0?

Die Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0 umfasst Flüssigkristallvorrichtungen, passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9013.80.40.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9013.80.40.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9013.80.40.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901380. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0?

9013.80.40.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9013.80.40.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9013.80.40.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9013 Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte > 901380 andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte > 90138040 passive optische Splitter, ohne elektrische oder elektronische Elemente, für die Telekommunikation. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9013.80.40.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9013.80.40.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI47802/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9013.80.40.00.0?

Warennummer 9013.80.40.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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