Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9013.80.80: Flüssigkristallvorrichtungen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9013.80.80 steht für Flüssigkristallvorrichtungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9013.80.80 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9013.80.80
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9013Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte
  3. 9013.80andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte
  4. 9013.80.80Flüssigkristallvorrichtungen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9013.80.80

HS-Code9013.806 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9013.80.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A001iElectronic items as follows:
  • 3A501Electronic items as follows:
  • 6A004Optical equipment and components, as follows:
  • 6A005"Lasers", other than those specified in 0B001.g.5. or 0B001.h.6., components and optical equipment, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI5541/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Sog. Lesehilfe, im Wesentlichen bestehend aus einem rechteckigen, ca. 23 , 6 x 16 , 5 cm großen Lupenglas aus Kunststoff, mit einer 1 , 8-fachen Vergrößerung, befindlich in einem Rahmen, der abtrennbar mit einem sog. Schwanenhals, in Form eines biegsamen Gestells, das auf den Tisch gestellt oder um den Hals getragen werden kann verbunden ist (s. Abbildung in der Anlage). Die Ware dient dem Vergrößern von Objekten bei verschiedenen Aktivitäten wie beispielsweise Lesen, Nähen oder Reparaturen. Die Ware ist ggf. in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Sie wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9013 1010 bis 9013 8040 erfasst" eingereiht.

DEBTI5536/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-12

Sog. Lesehilfe mit LED, im Wesentlichen bestehend aus einer in der Hand zu haltenden, batteriebetriebenen Lupe aus einem runden Vergrößerungsglas mit 3-fach Vergrößerung (Ø 8 , 5 cm), gefasst in einem runden Kunststoffgehäuse mit drei länglichen, im Rand integrierten LEDs (Außendurchmesser ca. 11 cm) mit Kunststoffgriff mit rutschhemmender Grifffläche und einem Ein-/Ausschalter, Gesamtabmessungen: ca. 23 , 5 x 11 x 2 , 1 cm. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Lupe als kombiniertes Gerät dient dem Vergrößern von Objekten (kennzeichnende Haupttätigkeit), die LEDs haben lediglich eine unterstützende Funktion. Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9013 1010 bis 9013 8040 erfasst" eingereiht.

DEBTI14970/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-06

"Squeeze Laser", im Wesentlichen bestehend aus einem optischen Modul (Maße: B x H x T: 610 x 290 x 410 in mm), in dem gequetschtes Laserlicht erzeugt wird, sowie aus einem elektronischen Regelmodul und einem 10"-TFT-Touchdisplay, um das System zu regeln und zu steuern. Das System nutzt dazu das Licht herkömmlicher Laser (z. B. mit den Wellenlängen 1064 nm oder 1550 nm), das über Glasfaser oder als Freistrahl in den Squeeze Laser eingekoppelt wird. Die benötigten Leistungen liegen bei 700 mW oder weniger im continous-wave-Bereich. Die eingehende Strahlung wird im System umgewandelt und Licht mit neuen quantenphysikalischen Eigenschaften erzeugt. Dies erfolgt zweistufig durch Frequenzumwandlung in speziellen nichtlinearen Kristallen, die in einem Resonator platziert sind. Zunächst erfolgt eine Frequenzverdoppelung des Ausgangssystems durch sog. Second Harmonic Generation. Dabei wird z. B. Licht der Wellenlänge 1550 nm zu 775 nm umgewandelt. Danach wird in einem zweiten Frequenzkonversionsprozess das gequetschte Licht erzeugt. Dabei wird die Wellenlänge des Lichts von 775 nm wieder zu 1550 nm umgewandelt und in diesem Prozess wird das Licht so manipuliert, dass es anschließend „gequetscht“ ist. Weitere "Hilfsfelder" werden in den Konversionsprozess eingekoppelt. Das gequetschte Licht wird aus dem optischen Modul entweder in Freistrahl oder in einer Glasfaser ausgekoppelt und einer gewünschten Anwendung zugeführt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9013 1010 bis 9013 8040 erfasst" eingereiht.

DEBTI57916/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-09

Sog. Reflektorbaueinheit, bestehend aus einem viereckigen Reflektor mit strukturierter Spiegelfolie auf einer Befestigungsplatte, die rückwärtig mit zwei elektrischen Heizungen ausgestattet ist, um die Funktion witterungsunabhängig zu gewährleisten. Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweitig weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9013 1000 bis 9013 8040 erfasst" eingereiht.

DKBTI24-1582695Erteilt von DKGültig bis 2027-12-18

Varen er specielle briller, hvor der i begge brilleglas er monteret en optik med forstørrelsesfunktion og der kan sættes en lyskilde (LED) midt på brillen. Lyskilden er forbundet med ledning til en enhed, der kan sættes i et bælte eller lomme med en klemme, der er fastgjort på enheden. Brillen kommer i en kuffert med diverse tilbehør. Kufferten er foret med skum/plast hvor der er lavet udskæringer som de forskellige dele passer i. Varen kan forstørre et emne eller område umiddelbart tæt på brugeren ved hjælp af de to lupper. Det er oplyst at varen sælges til brug af tandlæger under operationer, hvor brillerne, ved hjælp af optikken/luppen forstørrer, og dermed hjælper tandlægen til at se små detaljer bedre. Varen består af briller med lup og tilbehør i en kuffert, der er specielt udformet til at opbevare brillen og alt tilbehøret. Tilbehøret i kufferten er beregnet til brug sammen med brillen, enten direkte som f.eks. LED lyset, curing filteret, sideskjolde, eller som sekundært udstyr som f.eks. oplader, microfiberklud, og rensevæske. Varen sælges samlet i en kuffert, som er beregnet til opbevaring af varen og tilbehør når den ikke bruges, eller skal transporteres.

DEBTI37271/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-01

Sog. digitales Wärmebild-Vorsatzgerät, in zwei Ausführungen, in Form eines monokularen Wärmebildbeobachtungsgeräts (Maße: 150 bzw. 164 mm x 60 mm x 65 mm; 560 bzw. 650 g) mit Wärmebildsensor (Mikrobolometer), Front-Germanium- und Okularlinsen, Bildsignalverarbeitung, AMOLED-Display, Akkumulator und eingebautem Bluetooth-Funkmodul (zur Kopplung mit einem mobilen Gerät und Verwendung einer bestimmten App), in einem Gehäuse mit Bedienelementen und USB-Ladeanschluss, ohne Videoschnittstellen oder einen internen Bildspeicher. Das erzeugte Bild gibt nicht die Originalfarben des Objekts wieder, sondern bildet die Temperaturunterschiede durch Farbabstufungen ab (ohne Temperaturmessung). Das Wärmebildgerät kann zusammen mit einem Zielfernrohr verwendet werden, es wird bei der Jagd zum Aufspüren von Wild in der Tages- und Nachtzeit und zum Empfangen, Konvertieren und Senden von Signalen im Bluetooth-Standard bei Verwendung einer bestimmten App auf einem gekoppelten Gerät verwendet. Eine Foto- und/oder Videofunktion ist nicht enthalten. Es handelt sich um eine Kombination aus einem Wärmebildgerät und einem Kommunikationsapparat, wobei das optische Wärmebildgerät die kennzeichnende Haupttätigkeit ausübt. Eine Einreihung in die Position 8525 kommt nicht in Betracht, da das Gerät keine Bildübertragungs- und Videoaufzeichnungsfunktion und keinen verbauten Bildspeicher besitzt. Es handelt sich auch nicht um ein Fernglas der Position 9005, da die Ware nicht vergrößernd wirkt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Laser, kein passiver optischer Splitter" eingereiht.

DEBTI28276/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-13

Akustooptischer Modulator (AOM) in zwei Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (Maße:Länge - 67 mm bzw. 120 mm mit Anschlüssen, Breite: 33 mm, Höhe: 10 mm), mit einem Modulator aus einem Telluriumdioxid-Kristall (TeO2), beidseits mit einer optischen Faserleitung (1,5 m) mit FC/APC-Anschluss sowie mit einer RF-Eingangsbuchse an einer Längsseite versehen. Die typische Wellenlänge beträgt 1060 nm bzw. 1090 nm. Die fasergekoppelten AOM dienen dazu, die Intensität von Laserstrahlen zu regeln und die Frequenzverschiebung von zwei zueinander parallelen vorlaufenden Lichtstrahlen zu regeln. Die Ware wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9013 1010 und 9013 8040 erfasst" eingereiht.

DEBTI3157/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-15

Sog. Fadenzähler, im Wesentlichen bestehend aus einem im zusammengeklappten Zustand ca. 3,7 x 5 cm großen Gehäuse aus unedlem Metall mit einer ausklappbaren Lupe und einem ebenfalls ausklappbaren Rahmen mit Skalierung (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät dient der Qualitätskontrolle von Textilien. Dazu werden Teile von Stoffen unter die Lupe (6-fache Vergrößerung) gelegt, so dass die Auszählung von Kett- und Schussfäden möglich ist. Die Ware ist mit einem zum dauerhaften Gebrauch bestimmten Etui in einem Karton verpackt und wird als "optisches Gerät, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9013 1010 bis 9013 8040 erfasst" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9013

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gemäß Anmerkung 5 zu diesem Kapitel sind optische Instrumente, Apparate und Maschinen zum Messen oder Prüfen von dieser Position ausgenommen und gehören in die Pos. 9031. Anmerkung 4 zu diesem Kapitel weist jedoch bestimmte Fernrohre dieser Position zu und nicht der Pos. 9005. Da andererseits außer den Pos. 9001 bis 9012 auch andere Positionen dieses Kapitels optische Apparate und Instrumente erfassen (insbesondere Pos. 9015, 9018 oder 9027) gehören zu dieser Position: (entfallen) 1) Laser. Diese erzeugen oder verstärken eine elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich zwischen 1 nm und 1 mm (ultravioletter, sichtbarer und infraroter Bereich des Lichts) durch stimulierte und kontrollierte Strahlungsemission. Wenn das Lasermedium (z. B. …

Pos. 9013

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 457/2008 der Kommission vom 23. Mai 2008 (Abl. EG Nr. L 137/4) (RV L 457/2008): 3. Ein Gerät, mit dem mehr Tageslicht in einen Raum geleitet werden soll, bestehend aus einer prismatischen Kuppellinse, einem Röhrensystem und Licht streuenden Linsen. Das Gerät fängt das Licht durch eine Kuppel auf dem Dach ein und leitet es über interne Reflektoren in den Raum, wo es gleichmäßig verteilt wird. Unterposition: 9013 80 90 1 Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9013, 9013 80 und 9013 80 90 1. Die Einreihung in Position 9405 als Beleuchtungskörper und Teile davon ist ausgeschlossen, da das Gerät kein Licht erzeugt, sondern Tageslicht mithilfe von optischen Elementen einfängt, weiterleitet und verteilt. …

Pos. 9013

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 18.07.2014 - Az.: 4 K 3/13, Leitsatz Zu den Merkmalen eines Lasers der Warennummer 9013 (Rn.45)(Rn.47)(Rn.49). Orientierungssatz 1. Zum LS: Laserdioden im Sinne der Kombinierten Nomenklatur sind nur die diskreten Bauelemente selbst, so dass es einer Einreihung der Apparate als Laser der Pos. 9013 KN nicht entgegensteht, dass in ihnen Laserdioden verbaut sind (Rn.48). 2. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: VII B 145/14). 3. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 21.10.2015 VII B 145/14). Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9013.80.80?

Die Zolltarifnummer 9013.80.80 umfasst Flüssigkristallvorrichtungen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9013.80.80?

Der Drittlandszollsatz für 9013.80.80 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9013.80.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901380. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9013.80.80?

9013.80.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9013.80.80 im Zolltarif eingeordnet?

9013.80.80 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9013 Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte > 901380 andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9013.80.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9013.80.80 erfasst, zum Beispiel DEBTI5541/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9013.80.80 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9013.80.80 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A001i, 3A501, 6A004, 6A005. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9013.80.80?

KN-Code 9013.80.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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