Zolltarifnummer 9015.40.00: Instrumente, Apparate und Geräte für die Fotogrammmetrie
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9015.40.00 steht für Instrumente, Apparate und Geräte für die Fotogrammmetrie. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9015.40.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9015.40.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9015Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser
- 9015.40Instrumente, Apparate und Geräte für die Fotogrammmetrie
- 9015.40.00Instrumente, Apparate und Geräte für die Fotogrammmetrie
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9015.40.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 6A108Radar systems, tracking systems and radomes, other than those specified in entry 6A008, as follows:
- 7A115Passive sensors for determining bearing to specific electromagnetic source (direction finding equipment) or terrain characteristics, designed or modified for use in space launch vehicles specified in 9A004 or sounding rockets specified in 9A104.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sog. mobiles Mappingsystem, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem noch nicht zusammengesetzten Erfassungsgerät, bestehend aus einer Erfassungseinheit und einem Tragegurt, das vor jedem Einsatz zusammengebaut werden muss (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Verwendung), zwei Li-Ionen Akkus, einem Rucksack, einem Ladegerät einschließlich Kabel, einem Tragegurt, zwei SSD-Karten (USB-C), einem Ethernetadapter, einem Mikrofasertuch und einer Gebrauchsanweisung gemeinsam in einer zum dauerhaften Gebrauch hergerichteten Transportkiste (69 x 53 x 28 cm, 18 kg) verpackt und einem gemeinsamen Zweck dienend (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Das Erfassungsgerät besteht im Wesentlichen aus einem Rahmen mit Faltmechanismus und Schultertragehaken und verfügt weiterhin über einen Lidarscanner, vier Panoramakameras, zwei Kameras für die visuelle Odometrie, eine inertiale Messeinheit (IMU), ein Funkmodul (Bluetooth, WiFi), ein Computermodul sowie einen Touch-Display zur Bedienung des Gerätes. Das Gerät wird vom Bedienenden gehalten / getragen und durch den zu erfassenden Raum bewegt. Die Kameras nehmen dabei in verschiedenen Ebenen digitale Bilder der Umgebung auf, die später für die Erstellung von Panoramen genutzt werden. Mithilfe des verbauten Lidarscanners werden zusätzlich Punktwolkendaten erfasst, die für die 3D-Raummodellierung relevant sind. Die erfassten Daten werden an einen externen Computer (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) weitergeleitet. Die Ware ist dazu bestimmt, bei der 3D-Erfassung u. a. von Baustellen, Fabriken, Verkehrsinfrastruktur zur Dokumentation und Vermessung dieser Strukturen genutzt zu werden. Die Ware wird als "Gerät für die Fotogrammmetrie, nicht von den Unterpositionen (HS) 9015 10 bis 9015 30 erfasst" eingereiht.
Sog. Indoor Mobile Mapping System, in Form einer Warenzusammenstellung, im Wesentlichen bestehend aus einem noch nicht zusammengesetzten tragbaren Erfassungsgerät (charakterbestimmend in Bezug auf die Verwendung), einem Tragegurt, einem Batterieladegerät, vier Lithium-Ionen-Akkumulatoren, einem Montagewerkzeug, sechs Türstoppern, einem Mikrofasertuch, einer SSD-Karte, zwei USB-Kabeln sowie einer Gebrauchsanweisung (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Das Erfassungsgerät besteht im Wesentlichen aus einem Rahmen mit Faltmechanismus und einer Schulter-Tragevorrichtung mit vier hochauflösenden Kameras, zwei Laserscannern, einem Bewegungssensor (IMU-Sensor, Inertial Measurement Unit) einer Steuereinheit mit Bedienungs-LCD sowie einer Kommunikationseinheit (Bluetooth, WiFi). Das Erfassungsgerät wird mittels Tragevorrichtung (u.a. durch Innenräume) auf dem Rücken getragen, wo die die vier Kameras dabei in verschiedenen Ebenen digitale Bilder der Umgebung erstellen und die zwei Laserscanner dazu die dreidimensionale Lage ermitteln. Die so erfassten Bilder und Koordinaten werden an einen externen Computer (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) übermittelt und verarbeitet, um z.B. Innenraumkarten zu erstellen oder einen virtuellen Rundgang zu realisieren. Die Warenzusammenstellung ist gemeinsam in einer für den dauerhaften Gebrauch bestimmten Transportbox zum Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Gerät für die Fotogrammetrie, nicht von den Unterpositionen (HS) 9015 10 bis 9015 30 erfasst" eingereiht.
Berührungsloses optisches Messsystem in Form einer funktionellen Einheit aus einer optischen Sensoreinheit (Imaging Head), eine Rechnereinheit (Server Cabinet) und einer zentralen Rechnereinheit (Base Station). Die Einzelkomponenten sind über Kabel miteinander verbunden und arbeiten als System zusammen (Abbildung: siehe Anlage). Das System wird in der Nähe von Windkraftanlagen zur Überwachung des Vogelfluges eingesetzt. Die auf einem ausfahrbaren Mast montierte optische Sensoreinheit besteht im Wesentlichen aus acht fest positionierten optischen Weitwinkelsensoren und zwei hochauflösenden optischen Stereosensoren. Die Stereosensoren sind um 360º schwenkbar. Die Weitwinkelsensoren erfassen zunächst Bewegungen und übergeben diese Informationen an die Stereosensoren. Mit Verfahren der Fotogrammetrie (Bildmessung) erfasst das System sodann die Postion im Raum, die Größe, die Geschwindigkeit und die Flugbahn von anfliegenden Vögeln. Zudem erfolgt durch die Erfassung von Form, Größe (Flügelspanne etc.), Farbe und Flugmerkmale eine Artenbestimmung der Vögel in Echtzeit. Mit den vom System gelieferten Messergebnissen können Kollisionen von Vögel mit Windkrafanlagen durch gezielte Abschaltungen verhindert werden. Das System wird als "Apparat für die Fotogrammetrie, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9015 10 bis 9015 30 erfasst" eingereiht.
So genanntes VLX Indoor Mobile Mapping System, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem noch nicht zusammengesetzten Erfassungsgerät bestehend aus einem Tragegurt und der Erfassungseinheit, das vor jedem Einsatz zusammengebaut werden muss (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Verwendung,) Das Erfassungsgerät besteht im Wesentlichen aus einem Rahmen mit Faltmechanismus und Schulter-Tragehaken (H x B x L: 108,5 x 33 x 45 cm, äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage) mit 4 hochauflösenden Kameras, zwei Laserscannern, einem Bewegungssensor (IMU-Sensor, Inertial Measurement Unit) einer Steuereinheit mit LC-Display zur Bedienung des Gerätes sowie einer Kommunikationseinheit (Bluetooth, WiFi). Weitere Bestandteile der Warenzusammenstellung sind: ein Batterieladegerät, 4 LI-Ionen Akkus, ein Werkzeug zur Montage des Erfassungsgerätes, eine Gebrauchsanweisung, ein Mikrofasertuch, eine SSD Karte, zwei USB-Kabel und 6 Türstopper. Zur Erfassung wird das Erfassungsgerät durch Innenräume getragen; es ist durch den Gurt und die Schulter-Tragehaken auf den Schultern zu tragen / aufzusetzen. Die vier Kameras erstellen dabei in verschiedenen Ebenen digitale Bilder der Umgebung. Die 2 Laserscanner ermitteln dazu die Lage im Raum. Diese Bilder und die Raumkoordinaten werden an einen externen Computer (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) übermittelt und verarbeitet, um z.B. Innenraumkarten zu erstellen oder einen virtuellen Rundgang durch ein Museum zu realisieren. Alle Bestandteile sind in einer Transportkisten zum dauerhaften Gebrauch verpackt und dienen gemeinsam diesem Zweck. Die Ware wird als "Gerät für die Fotogrammmetrie, nicht von den Unterpositionen (HS) 9015 10 bis 9015 30 erfasst" eingereiht.
Sog. M6 Indoor Mobile Mapping System, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem noch nicht zusammengesetzten Trolley mit 3 Rädern und einem Erfassungsgerät, der vor jedem Einsatz zusammengebaut werden muss (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Verwendung, Abmessungen 198 x 78 x 94 cm, Gewicht 40 kg, äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Das Erfassungsgerät besteht im Wesentlichen aus 6 hochauflösenden Kameras, 4 Laserscannern, 1 Bewegungssensor (sog. IMU-Sensor, Inertial Measurement Unit), einer Steuereinheit mit LC-Display zur Bedienung des Gerätes sowie Kommunikationsaustattungen (z. B. Bluetooth, WiFi). Weitere Bestandteile der Warenzusammenstellung sind: 8 Li-Ionenbatterien, 1 Netzteil, 1 Batterieladegerät mit Netzteil, 1 SSD-Laufwerk, 1 Benutzerhandbuch, 1 Tragegürtel mit 2 Taschen, 10 Türstoppern, 1 SSD-Adapter, 1 Dokumentenordner, 1 Linsenreinigungstuch, 1 Luftpumpe, 1 Reifenreparaturset und 1 Inbusschlüssel. Der Trolley wird mit dem Erfassungsgerät durch Innenräume geschoben. Die 6 Kameras erstellen dabei in verschiedenen Ebenen digitale Bilder der Umgebung. Die 4 Laserscanner ermitteln dazu die Lage im Raum. Diese Bilder und die Raumkoordinaten werden an einen externen Computer (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) übermittelt und verarbeitet, um z.B. Innenraumkarten zu erstellen oder einen virtuellen Rundgang durch ein Museum zu realisieren. Alle Bestandteile sind 4 Transportkisten zum dauerhaften Gebrauch verpackt und dienen gemeinsam diesem Zweck. Die Ware wird als "Gerät für die Fotogrammmetrie, nicht von den Unterpositionen (HS) 9015 10 bis 9015 30 erfasst" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Geodätische und topografische Instrumente, Apparate und Geräte Diese Instrumente, Apparate und Geräte werden im Allgemeinen im Gelände verwendet, entweder zur Kartografie (Land- oder Gewässerkarten) oder zum Herstellen von Plänen, zur Dreiecksvermessung, zur Flächenberechnung von Grundstücken, zum Bestimmen der Bodenerhebungen oder -vertiefungen im Verhältnis zu einer horizontalen Bezugsebene oder zu allen ähnlichen Arbeiten, insbesondere bei der Ausführung öffentlicher Bauarbeiten (Straßen-, Talsperren-, Brückenbau usw.), bei Grubenarbeiten, militärischen Operationen usw. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (407. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 18. bis 20. Oktober 2006): Ein Windrichtungsanzeiger, der nicht mit einer Skala ausgestattet und nicht hochpräzise ist, wird auch, wenn er dekorativen Charakter hat, in die Position 9015 eingereiht. Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Erläuterungen zum HS zu Kapitel 90 (siehe Allgemeines, Abschnitt I, zweiter Paragraph) und Position 9015 (siehe Abschnitt V) 1))
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9015.40.00?
Die Zolltarifnummer 9015.40.00 umfasst Instrumente, Apparate und Geräte für die Fotogrammmetrie. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9015.40.00?
Der Drittlandszollsatz für 9015.40.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9015.40.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901540. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9015.40.00?
9015.40.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9015.40.00 im Zolltarif eingeordnet?
9015.40.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9015 Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser > 901540 Instrumente, Apparate und Geräte für die Fotogrammmetrie. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9015.40.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9015.40.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI39601/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9015.40.00 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9015.40.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 6A108, 7A115. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9015.40.00?
KN-Code 9015.40.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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