Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9015.90.00.00: Teile und Zubehör

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9015.90.00.00 steht für Teile und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9015.90.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9015.90.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9015Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser
  3. 9015.90Teile und Zubehör
  4. 9015.90.00.00Teile und Zubehör

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9015.90.00.00

HS-Code9015.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9015.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9015.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 6A006"Magnetometers", "magnetic gradiometers", "intrinsic magnetic gradiometers", underwater electric field sensors, "compensation systems", and specially designed components therefor, as follows:
  • 6A007Gravity meters (gravimeters) and gravity gradiometers, as follows:
  • 6A107Gravity meters (gravimeters) and components for gravity meters and gravity gradiometers, as follows:
  • 6A001Acoustic systems, equipment and components, as follows:
  • 6A007Gravity meters (gravimeters) and gravity gradiometers, as follows:
  • 6A107Gravity meters (gravimeters) and components for gravity meters and gravity gradiometers, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-01095Erteilt von FRGültig bis 2029-07-05

Partie d’appareil de météorologie, se présentant sous la forme d’un support de fixation conçu pour installer un anémomètre et un pluviomètre. Le support est constitué de trois parties : - un support de montage standard d’un quart de pouce en alliage d’aluminium ; - un adaptateur pour poteau ou garde corps en matière plastique et caoutchouc ; - 2 colliers de serrage en acier inoxydable. Le support est livré avec 3 vis et 3 chevilles pour permettre son installation sur un mur.

DEBTI56595/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Sog. Zählgerät, in zwei verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Kunststoffgehäuse (120 x 80 x 22 bzw. 140 x 80 x 50 mm) mit LCD, Bedienknöpfen, zwei Kabeleingängen zum Anschluss hydrometrischer Messgeräte (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), einem RS232 Ausgang und einer Bluetooth-Schnittstelle (Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät wird an Messflügel zur hydrometrischen Strömungsmessung (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen. Es berechnet aus dem Ausgangssignal dieser Messflügel die Fließgeschwindigkeit eines Gewässers an einem bestimmten Messpunkt (sog. Punktgeschwindigkeit) und zeigt diese Messwerte im Display an. Die Ware wird als "Teil, erkennbar ausschließlich für ein Instrument, Apparat oder Gerät für die Hydrologie" eingereiht.

DEBTI56387/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Sog. Stabilisator-Heckflosse, im Wesentlichen bestehend aus einem 1 m langem, zweiteiligem, stabförmigen Körper aus Kunststoff (Durchmesser: 26 mm) einem Verbindungsstück zur Montage an einem Strömungsmesser, einem Gegengewicht aus Stahl und einer sog. Heckflosse (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient der Stabilisierung von in ein Fließgewässer eingebrachten Strömungsmessern. Hierzu wird sie an dem Strömungsmesser oder an einem am Strömungsmesser angebrachten Gegengewicht (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) montiert. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar ausschließlich für ein Instrument, Apparat oder Gerät für die Hydrologie bestimmt" eingereiht.

DEBTI56371/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Sog. Watstange für hydrologische Messungen, im Wesentlichen bestehend aus zwei Aluminiumstangen, die durch zwei Kunststoffhalterungen zusammengehalten werden, einer Anschlusskopplung für hydrometrische Messflügel (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), einem Anschluss für ein Datenkabel und einer Messelektronik in einem Kunststoffgehäuse. Die Stangen können gegeneinander verschoben werden, um die Messflügel in die gewünschte Tiefe zu bringen. Die Ware dient der Positionierung hydrometrischer Messflügel in fließenden Gewässern. Dazu misst das Gerät die Resonanz/Beobachtungstiefe der angeschlossenen Messflügel und zeigt diese Werte auch an. Je nach Ausführung kann das Gerät zudem die Signale der Messflügel auswerten. Es kann aus den Impulssignalen einen Wert für die Punktgeschwindigkeit von fließenden Gewässern und die Umdrehungsanzahl der Messflügel berechnen und angezeigt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Teil erkennbar ausschließlich für ein, Instrument, Apparat oder Gerät für die Hydrologie" eingereiht.

DEBTI56326/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-09

Sog. Schwimmerscheibe, im Wesentlichen bestehend aus einer kreisrunden Scheibe aus pulverbeschichtetem Aluminium mit einer zentralen Lochung und einer durchgehenden, genau definierten Einkerbung über den gesamten Rand (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware wird über einen Draht mit einem Messgerät (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verbunden, um Pegelmessungen in Gewässern durchzuführen. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät für die Hydrologie (Pegelmesser)" eingereiht.

DEBTI56308/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-09

Sog. Montagesatz, in Form einer Warenzusammenstellung, im Wesentlichen bestehend aus einer charakterbestimmenden, spezifisch geformten, annähernd dreieckigen Grundplatte (Kantenlänge: ca. 200 mm), aus pulverbeschichtetem Aluminium mit zentraler Lochung sowie weiteren Lochungen an jeweils einer der drei Ecken und zu den drei Lochungen passende Schrauben, Schraubenmuttern sowie Unterlegscheiben aus Edelstahl (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Waren dienen der Montage von Niederschlagmessern (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Hierzu wird die Grundplatte auf ein 2"-Rohr gesteckt und auf diese mithilfe der Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben spezifische Niederschlagmesser befestigt. Die zusammengestellten Waren sind gemeinsam in einer Verpackung zum Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar für ein Gerät für die Meteorologie" eingereiht.

DEBTI32021/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-03

Sog. Aufsatz Vogelschutz in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen jeweils bestehend aus einem spezifisch geformten, runden Kunststoffaufsatz, der unterschiedliche Durchmesser aufweist und an der Oberseite mit eng stehenden Stäbchen / Zacken versehen ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware verhindert, dass sich Vögel auf dem Niederschlagsmesser niederlassen und diesen mit Kot verunreinigen. Damit wird das Wartungsaufwand für das Messgerät minimiert. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät für die Meteorologie (Niederschlagsmesser) bestimmt" eingereiht.

DEBTI27210/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-22

Sogenannte Schwimmer und Gegengewichte, im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffzylinder mit einer spezifischen Dichte kleiner als Wasser und einem Körper, der aus unedlem Metall gefertigt wurde (siehe beispielhafte Abbildung in der Anlage). Beide Körper sind entsprechend den Anforderungen in unterschiedlichen Dimensionen verfügbar und werden mittels einer Metallöse, die jeweils auf der Oberseite angebracht ist, über ein Drahtseil miteinander verbunden. Das Drahtseil wird über die Umlenkrollen eines Pegelmessgerätes (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) gelegt. Die Verbindung beider Körper erlaubt es, die Auf- und Abwärtsbewegung des Schwimmers auf das Drahtseil zu übertragen. Das Gegengewicht gewährleistet, dass das Drahtseil gespannt bleibt. Somit vollzieht das Gegengewicht alle Auf- und Abwärtsbewegungen des Schwimmers mit. Dadurch kann der Wasserpegel in einem stehenden oder in einem Fließgewässer nachvollzogen werden. Die Bewegungen des Schwimmers werden über eine Antriebsscheibe des Pegelmessgerätes in eine Winkelbewegung übersetzt, die sich proportional zum Pegelunterschied verhält. Das Prinzip der Winkelkodierung findet Anwendung. Die Ware ist zur Nachverfolgung des Wasserpegels an Messstationen an Oberflächengewässern und an Grundwasserstandmessstationen bestimmt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät für die Hydrologie (Pegelmesser)" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9015

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Geodätische und topografische Instrumente, Apparate und Geräte Diese Instrumente, Apparate und Geräte werden im Allgemeinen im Gelände verwendet, entweder zur Kartografie (Land- oder Gewässerkarten) oder zum Herstellen von Plänen, zur Dreiecksvermessung, zur Flächenberechnung von Grundstücken, zum Bestimmen der Bodenerhebungen oder -vertiefungen im Verhältnis zu einer horizontalen Bezugsebene oder zu allen ähnlichen Arbeiten, insbesondere bei der Ausführung öffentlicher Bauarbeiten (Straßen-, Talsperren-, Brückenbau usw.), bei Grubenarbeiten, militärischen Operationen usw. …

Pos. 9015

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (407. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 18. bis 20. Oktober 2006): Ein Windrichtungsanzeiger, der nicht mit einer Skala ausgestattet und nicht hochpräzise ist, wird auch, wenn er dekorativen Charakter hat, in die Position 9015 eingereiht. Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Erläuterungen zum HS zu Kapitel 90 (siehe Allgemeines, Abschnitt I, zweiter Paragraph) und Position 9015 (siehe Abschnitt V) 1))

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9015.90.00.00?

Die Zolltarifnummer 9015.90.00.00 umfasst Teile und Zubehör. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9015.90.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9015.90.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9015.90.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9015.90.00.00?

9015.90.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9015.90.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9015.90.00.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9015 Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser > 901590 Teile und Zubehör. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9015.90.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9015.90.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-01095. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9015.90.00.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9015.90.00.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 6A006, 6A007, 6A107, 6A001, 6A007, 6A107. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9015.90.00.00?

TARIC-Code 9015.90.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.