Zolltarifnummer 9015.90.00.00.0: Teile und Zubehör
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9015.90.00.00.0 steht für Teile und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9015.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9015.90.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9015Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser
- 9015.90Teile und Zubehör
- 9015.90.00.00.0Teile und Zubehör
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9015.90.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 6A006"Magnetometers", "magnetic gradiometers", "intrinsic magnetic gradiometers", underwater electric field sensors, "compensation systems", and specially designed components therefor, as follows:
- 6A007Gravity meters (gravimeters) and gravity gradiometers, as follows:
- 6A107Gravity meters (gravimeters) and components for gravity meters and gravity gradiometers, as follows:
- 6A001Acoustic systems, equipment and components, as follows:
- 6A007Gravity meters (gravimeters) and gravity gradiometers, as follows:
- 6A107Gravity meters (gravimeters) and components for gravity meters and gravity gradiometers, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sog. Glaslibelle mit Flüssigkeit für einen automatischen Rotationslaser (Nivellierinstrument), im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, nach technischer Zeichnung gefertigten, zylinderförmigen, klarsichtigen Glaskörper (Gesamtbreite: 23 mm, Durchmesser: 8 mm, Glaskörper mit Flüssigkeit: Breite 20 mm), in welchem sich eine transparente Flüssigkeit und eine Luftblase befinden. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Glaslibelle dient der Selbstnivellierung eines automatischen Rotationslasers. Sie ist im Inneren des selbstnivellierenden Rotationslasers (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verbaut. Die Nivellierung geschieht mithilfe eines optischen Sensors. Ein Lichtstrahl (LED) wird durch die Glaslibelle hindurch projiziert, die Blase wirft einen Schatten auf einen Empfänger. Dadurch wird erkannt, ob ein Justieren erforderlich ist. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Instrument, Apparat oder Gerät für die Geodäsie/Topografie (Rotationslaser) bestimmt" eingereiht.
Sog. Baugruppe für einen Rotationslaser (Nivellierinstrument), im Wesentlichen bestehend aus einem an einem schwarzen Kunststoffrahmen (ca. 128 , 5 x 90 x 99 mm) aufgehängten Gussteil, mit drei Gleichstrommotoren, einer Steuerplatine, drei Sensoren zur Bestimmung der Mittenlage im Horizontal- und Vertikalbetrieb, einer Laserdiode, einer Laserstrahlablenkeinheit (Prisma und Keilscheibe) sowie Steckkontakten für die Batterie, die Sensoren und der Motoren (siehe Abbildung in der Anlage). Zwei der Motoren dienen der automatischen Positionierung der Baugruppe im Gehäuse des Rotationslasers. Der dritte Motor sorgt für die Rotation der Laserstrahlablenkeinheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Laserdiode erzeugt das für den Betrieb des Rotationslasers notwendige Laserlicht. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein Nivellierinstrument der Unterposition (HS) 9015 30 bestimmt" eingereiht.
Neigungsadapter für einen Rotationslaser (Nivellierinstrument), sog. Neigungskeil, im Wesentlichen bestehend aus einem massiven Erzeugnis aus Aluminium mit schwarzer Legierung (Maße: ca. 135 x 155 x 40 mm) aus einer spezifisch geformten Aufnahmeplatte mit dreh- und abnehmbarem Kopf mit 5/8"-Gewindeschraube zur Befestigung eines Rotationslasers und seitlicher Skalierung von 0° bis 90°und einer unteren Platte mit Verstellmechanismus (u.a. mit Metallfeder, Gewindestange und Verstellrad aus Kunststoff) und integrierter Dosenlibelle zur senkrechten Aufstellung des Gerätes. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der Neigungskeil wird zwischen einem Rotationslaser und einem Stativ (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) montiert und dient der Einstellung des gewünschten Neigungswinkels des Lasers von 0° bis 90°. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Instrument, Apparat oder Gerät für die Geodäsie/Topografie (Nivellierinstrument) bestimmt" eingereiht.
So genannter Stabilisierungsboden, im Wesentlichen bestehend aus einer speziell geformten Platte aus schwarzem Kunststoff (18,5 x 17,6 mm, zu äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage) mit vier in der Mitte eingepressten Messing-Gewindebuchsen. Das Gerät wird in einen Rotationslaser (Nivellierinstrument) verbaut und dient als Unterteil zur Befestigung des Lasergerätes. Die Ware wird als "Teil, erkennbar ausschließlich für ein Gerät für die Geodäsie oder Topografie (hier: Nivellierinstrument)" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Geodätische und topografische Instrumente, Apparate und Geräte Diese Instrumente, Apparate und Geräte werden im Allgemeinen im Gelände verwendet, entweder zur Kartografie (Land- oder Gewässerkarten) oder zum Herstellen von Plänen, zur Dreiecksvermessung, zur Flächenberechnung von Grundstücken, zum Bestimmen der Bodenerhebungen oder -vertiefungen im Verhältnis zu einer horizontalen Bezugsebene oder zu allen ähnlichen Arbeiten, insbesondere bei der Ausführung öffentlicher Bauarbeiten (Straßen-, Talsperren-, Brückenbau usw.), bei Grubenarbeiten, militärischen Operationen usw. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (407. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 18. bis 20. Oktober 2006): Ein Windrichtungsanzeiger, der nicht mit einer Skala ausgestattet und nicht hochpräzise ist, wird auch, wenn er dekorativen Charakter hat, in die Position 9015 eingereiht. Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Erläuterungen zum HS zu Kapitel 90 (siehe Allgemeines, Abschnitt I, zweiter Paragraph) und Position 9015 (siehe Abschnitt V) 1))
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9015.90.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 9015.90.00.00.0 umfasst Teile und Zubehör. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9015.90.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9015.90.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9015.90.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9015.90.00.00.0?
9015.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9015.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9015.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9015 Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser > 901590 Teile und Zubehör. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9015.90.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9015.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI49003/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9015.90.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9015.90.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 6A006, 6A007, 6A107, 6A001, 6A007, 6A107. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9015.90.00.00.0?
Warennummer 9015.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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