Zolltarifnummer 9018.19.90.00.0: Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9018.19.90.00.0 steht für Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9018.19.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9018.19.90.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
- 9018.19Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern), andere
- 9018.19.90andere
- 9018.19.90.00.0Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern), andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9018.19.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Set "Sensor / Applikator", in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Sensor zur kontinuierlichen Blutzuckermessung in Form einer unvollständigen Ware und einem Applikator zum Positionieren des Sensors auf der Haut des Patienten. Der elektronische Sensor ist fest im Applikator verankert und wird erst durch Bedienen des Entriegelungsschiebers und der Auslöseknöpfe am Applikator freigegeben. Der Sensor wird durch ein aufsetzbares Sendemodul (Transmitter) zum Überwachungsgerät komplettiert, um die vom Sensor gesammelten Informationen zum Beispiel an ein Smartphone zu übertragen (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Mittels einer Klebefolie an der Unterseite haftet der Sensor bis zu 14 Tage an der Applikationsstelle. Er dient der kontinuierlichen Messung des Glukosewertes im subkutanen Gewebe des Patienten. Die Ware ist steril in einer Blisterpackung verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 90181910 genanntes medizinisches Elektrodiagnosegerät" eingereiht.
Sog. EEG-Headset, im Wesentlichen bestehend aus einer batteriebetriebenen, anatomisch der Kopfform entsprechenden Vorrichtung mit Batteriefach, Power- und Startschalter, LED-Anzeigen und armähnlichen Fortsätzen rechts und links, mit eingesetzten Elektroden an den am Headset dafür vorgesehenen Positionen, Maße: 56 x 46 x151 mm. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Das EEG-Headset mit Elektroden wird mit einer speziellen Bänderung (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) am Kopf des Patienten befestigt. Durch die an der Kopfhaut des Patienten angebrachten Elektroden leitet das Gerät die EEG-Daten ab, zeichnet sie in Form von EEG-Kurven (Diagnosedaten für die Hirnfunktion) auf und überträgt diese durch Betätigen des Startschalters drahtlos per Bluetooth an einen Elektroenzephalographen (EEG-Gerät, sog. Neuroeinheit, ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). EEG-Gerät und Neuroeinheit bilden eine funktionelle Einheit, welche in der Intensivmedizin eingesetzt wird. Das Anzeigen der Daten erfolgt auf einem Patientenmonitor (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich zur Verwendung mit einem medizinischen Gerät (Elektrodiagnosegerät) bestimmt, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 1910 erfasst" eingereiht.
Blutzuckersensor in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Sensor in einer sterilen Verpackung, einem Sensorapplikator und einem Reinigungstuch in einer gemeinsamen Verpackung (siehe Abbildung in der Anlage). Der noch nicht zusammmengesetzte Sensor wird vor der Verwendung am Patienten vor Ort montiert. Dazu wird der Applikator, welcher das Außengehäuse des Sensors mit der Elektronik und einer Klebeschicht enthält, in die Sensorpackung mit dem Sensorfühler und der Einführnadel gepresst. Anschließend wird der Sensor mit Hilfe des Applikators am Oberarm des Patienten platziert. Er kann bis zu 14 Tagen getragen werden. Der Sensor dient der kontinuierlichen Messung des Glukosewertes im subkutanen Gewebe des Patienten. Die Messwerte werden über Nahbereichsfunk an ein Lesegerät (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) übertragen. Die Waren werden als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 1910 genanntes medizinisches Elektrodiagnosegerät" eingereiht.
Blutzuckersensor in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Sensor in einer sterilen Verpackung, einem Sensorapplikator und einem Reinigungstuch in einer gemeinsamen Verpackung (siehe Abbildung in der Anlage). Der noch nicht zusammmengesetzte Sensor wird vor der Verwendung am Patienten vor Ort montiert. Dazu wird der Applikator, welcher das Außengehäuse des Sensors mit der Elektronik und einer Klebeschicht enthält, in die Sensorpackung mit dem Sensorfühler und der Einführnadel gepresst. Anschließend wird der Sensor mit Hilfe des Applikators am Oberarm des Patienten platziert. Er kann bis zu 14 Tagen getragen werden. Der Sensor dient der kontinuierlichen Messung des Glukosewertes im subkutanen Gewebe des Patienten. Die Messwerte werden über Nahbereichsfunk an ein Lesegerät (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) übertragen. Die Waren werden als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 1910 genanntes medizinisches Elektrodiagnosegerät" eingereiht.
Elektrodiagnosegerät, so genanntes konfokales Laser-Scanning-Mikroskop, bestehend aus einem System aus Pentium-PC mit spezieller Software für Scanner und Bildverarbeitung (Signalerfassung, -auswertung, -darstellung, und -archivierung) und 17``CRT-Monitor auf einem fahrbaren Gestell mit Schwenkarm, an dem sich in einem Gehäuse u. a. ein konfokales Mikroskop, eine Laserlichtquelle (830 nm- Infrarot), Scanner und am unteren Ende ein zylinderförmiger Adapter befinden. Dieser wird bei der Untersuchung magnetisch an einem auf der Haut des Patienten klebenden Plastikfenster mit Metallring fixiert. Die einzelnen Komponenten sind über Kabel miteinander verbunden und stellen eine funktionelle Einheit dar (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage), mit deren Hilfe feingewebliche Schichtaufnahmen (5 µm Dicke) der Haut bis zu einer Tiefe von ca.100 µm direkt am Patienten gemacht und nach Auswertung und Aufbereitung durch die Spezial-Software auf dem Bildschirm dargestellt werden können. Diese Methode ("optische Biopsie") ersetzt eine herkömmliche Gewebeentnahme mit anschließender histologischer Aufbereitung und mikroskopischer Untersuchung. Sie dient zur Diagnostik verschiedener Hauterkrankungen (z.B. Melanom, Kontaktdermatitis, Psoriasis). Die Ware wird als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 1910 genanntes medizinisches Elektrodiagnosegerät" eingereiht
Erweiterungsmodul für ein transportierbares Programmier- und Überwachungsgerät für Herzschrittmacher und Defibrillatoren, sog. Renamic PSA Modul, Art.-Nr. 386610, auf der Vorderseite mit Patientenkabelanschlüssen und LEDs, auf der Rückseite mit elektrischer Schnittstelle zum Programmier- und Überwachungsgerät Renamic (nicht Gegenstand dieser Auskunft). Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Das Modul wird zur Systemanalyse für die intraoperative Überwachung, die bei der Implantation von Herzschrittmachern oder eines Kardioverter-Defibrillators (ICD) am Patienten notwendig sind verwendet. Das von Ärzten oder geschultem medizinischen Personal verwendet Modul wird in den Schacht des sog. Renamic eingeschoben und bewertet die Position und die Unversehrtheit von Elektroden und bestimmt geeignete Stimulationsparameter für das Implantat (ebenfalls nicht Gegenstand dieser Auskunft). Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich zur Verwendung mit einem anderen Gerät zur Funktionsprüfung als in den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 1910 genannt" eingereiht.
Sog. medizinisches Elektrodiagnosegerät "Qubic Stim" für elektrophysiologische Untersuchungen, in Form einer funktionellen Einheit, im Wesentlichen bestehend aus einer "Kontrollunit" (= Bedieneinheit) und einer "Stimunit" (=Stimulationseinheit), die über Ethernet-Kabel miteinander verbunden werden. Die Bedieneinheit verfügt über ein Touchscreen, ein Tastenfeld und einen Drehknopf zur Steuerung des Geräts. Mit der Stimulationseinheit können elektrische Stimulationen auf maximal drei Kanälen erfolgen. Der Herzstimulator dient der elektrophysiologischen Untersuchung des menschlichen Herzens durch den Arzt. Mit dem Stimulator werden über Herzkatheter (nicht Gegenstand dieser vZTA) Stimulationsimpulse an das Herz abgegeben, um anschließend die poststimulatorische Herzschlagfolge zu beobachten. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "medizinisches Elektrodiagnosegerät, anderes als in den KN-Unterpositionen 9018 1100 bis 9018 1910 genannt" eingereiht.
Sog. Programmier- und Überwachungsgerät für Herzschrittmacher und Defibrillatoren, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - dem den Charakter der Warenzusammenstellung bestimmenden transportablen Gerät (Maße. 345 x 476 x 125 mm; 11 kg) mit aufklappbarem Touchscreen-Monitor mit Bedienstift, Telemetrie-Programmierkopf mit Kabel, gemeinsam mit EKG-Kabel in einem Fach, mit internem Thermodrucker und Papierkassette und Netzkabel im Kabelfach, - einem Bluetooth-USB-Adapter, - Thermodruckerpapier, - einer Schutzhülle sowie - mehrsprachigen Gebrauchs- und Kurzanleitungen. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Das Gerät wird von Ärzten oder geschultem medizinischen Personal zur Testung und Einstellung eines Implantat-Herzschrittmachers oder eines Kardioverter-Defibrillators (ICD) am Patienten während der Implantation oder Nachsorgediagnostik unter Überwachung der Erregungsleitung (EKG) verwendet (Hauptfunktion). Im Notfall kann es auch zur Schockbehandlung verwendet werden. Die elektrodiagnostische Funktionsprüfung (Wahrnehmungs-, Reizschwellen-, Impedanztests), verbunden mit der Datendokumentation für diagnostische Zwecke, stellt die Hauptfunktion dar. Alle Bestandteile sind gemeinsam in einem Karton mit Styroporeinsätzen verpackt. Die Ware wird als "medizinisches Gerät zur Funktionsprüfung, anderes als in den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 1910 genannt" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9018 19: 1. Elektronisches Blutdruckmessgerät zur automatischen Blutdruck- und Pulsmessung, konzipiert für den Hausgebrauch. Es besteht aus einer Handgelenkmanschette und einer Pumpe um diese mit Luft zu befüllen, einem Blutdruckmesssensor, einem Display zur Anzeige der Messwerte, der Uhrzeit und des Datums und anderen elektronischen Komponenten. Die Ware ist als Set mit zwei Batterien, einer Aufbewahrungsbox und einer Bedienungsanleitung für den Einzelverkauf aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9018.19.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 9018.19.90.00.0 umfasst Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9018.19.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9018.19.90.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9018.19.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901819. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9018.19.90.00.0?
9018.19.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9018.19.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9018.19.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe > 901819 Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern), andere > 90181990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9018.19.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9018.19.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI51196/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9018.19.90.00.0?
Warennummer 9018.19.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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