Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9018.31.90.00.0: Spritzen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9018.31.90.00.0 steht für Spritzen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9018.31.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9018.31.90.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
  3. 9018.31Spritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und dergleichen, Spritzen, auch mit Nadeln
  4. 9018.31.90andere
  5. 9018.31.90.00.0Spritzen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9018.31.90.00.0

HS-Code9018.316 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9018.31.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9018.31.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9018.31.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE2049/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-04-21

Sog. Vetter-Ject Verschlusssystem, bestehend aus einer insgesamt ca. 35 mm langen, röhrenförmigen Vorrichtung aus einem sog. Hub aus Kunststoff mit eingeklebter Kanüle aus Stahl, einem Originalitätsverschluss-Nadelschutz (Kunststoff-Schutzkappe) und einem Kunststoff-Haltering zur Fixierung auf einem Standard-Spritzenkörper mit Luer Konus und Rille. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Zum Aktivieren des Systems wird die OVS-Kappe abgezogen. Der Hub mit Kanüle verbleibt auf dem Spritzenkörper (nicht Gegenstand dieser Auskunft), womit die Spritze zur Injektion bereit ist. Das System wird als Verschluss auf Spritzen aus Glas oder Kunststoff aufgesetzt und dient ebenso der Sicherung und Erkennbarkeit von Originalität und Unversehrtheit. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein medizinisches Instrument in Form einer Spritze (Verschlusssystem für Spritzen)" eingereiht.

DE19480/12-1Erteilt von DEGültig bis 2019-01-09

Sog. Aufprellkappe, bestehend aus einer weißen, zylinderförmigen Kunststoffkappe, einseitig mit vier Stegen versehen, mit einer Gesamtlänge von ca. 11 mm, max. Durchmesser ca. 7,7 mm. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Kappe, welche noch mit einer Gummischeibe zu einem Verschluss komplettiert wird, ist Bestandteil eines Karpulenverschluss-Systems für Fertigspritzen. Die Stege der Kappe brechen beim endgültigen Verschluss der Glas-Karpule. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für eine medizinische Spritze bestimmt" eingereiht.

DE7679/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-08-09

Sog. Kolbenstange, in Form eines kreuzartigen Kunststoffstabes mit Rastpunkten und einem speziellen Fortsatz vorn sowie mit einer runden Druckfläche am Ende, Gesamtlänge ca. 50 mm. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Kolbenstange wird in das Gewinde eines Stopfens (nicht Gegenstand dieser Auskunft) eingedreht. Anschließend wird das Safety Device (Nadelschutz-Sicherheitssystem) auf eine Einkammer-Fertigspritze aus Glas mit eingefügter Nadel aufgesetzt (sämtlich ebenfalls nicht Gegenstand dieser Auskunft). Die spezielle Form der Kolbenstange dient der Auslösung des Safety Device, wodurch Patienten und Gesundheitspersonal vor Nadelstichverletzungen und daraus folgenden Infektionen durch verwendetes Spritzenmaterial geschützt werden. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine medizinische Spritze, nicht von der Unterposition (KN) 9018 3110 erfasst" eingereiht.

DE7680/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-07-12

Sog. Safety Device (Sicherheitssystem), in Form eines speziell geformten Kunststoffkörpers mit integrierter zusammengedrückter Spiralfeder. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung wird auf eine Einkammer-Fertigspritze aus Glas mit eingefügter Nadel (nicht Gegenstand dieser Auskunft) montiert. Nach erfolgter Injektion wird der Nadelschutz passiv aktiviert, d. h. die Nadel wird automatisch durch Entspannung der Spiralfeder eingezogen. Patienten und Gesundheitspersonal werden so vor Nadelstichverletzungen und daraus folgenden Infektionen durch verwendetes Spritzenmaterial geschützt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine medizinische Spritze, nicht von der Unterposition (KN) 9018 3110 erfasst" eingereiht.

DE7677/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-07-01

Sog. OVS-Kappe, im Wesentlichen bestehend aus einem Ober- und einem Unterteil, jeweils aus Kunststoff, welche durch insgesamt vier kleine Stege miteinander verbunden sind, insgesamt ca. 18 mm lang und mit einem Durchmesser von ca. 10 mm. Das Oberteil ist seitlich mit zwei sich gegenüber liegenden Sichtfenstern sowie oben mit vier dreieckigen Aussparungen versehen, das Unterteil besitzt außen eine Riffelung. Die OVS-Kappe bildet das Gehäuse des sog. V-OVS Verschließsystems (vgl. vZTA DE 25107/11-1), in welches ein sog. Tip Cap und ein Luer Lock Adapter (beides nicht Gegenstand dieser Auskunft) eingesetzt werden. Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage. Das gesamte Verschließsystem wird als Verschluss auf Spritzen aus Glas oder Kunststoff (vorgefüllte Injektionssysteme) eingesetzt und dient der Sicherung und Erkennbarkeit von Originalität und Unversehrtheit. Bei der Erstöffnung der Spritze wird dazu das Oberteil der OVS-Kappe mit dem eingesetzten Tip Cap entfernt, wobei die Stege brechen und das Unterteil mit dem Luer Lock Adapter zur Aufnahme von Kanülen etc. auf der Spritze verbleibt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein medizinisches Instrument in Form einer Spritze (V-OVS-Verschlusssystem für Spritzen)" eingereiht.

DE11365/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-06-28

Sog. Fingerauflage (Stopfenbremse), in Form einer ovalen, mit ergonomisch geformten Flügeln und mittig mit einer runden Öffnung versehenen Vorrichtung aus Kunststoff, max. L x B ca. 41,6 x 18,2 mm, welche einseitig eine kreisrunde Führung (Ø ca. 18 mm) mit darin enthaltener kleinerer Führung (Ø ca. 11 mm) aufweist. Die Fingerauflage wird auf den Glaskörper einer Spritze gepresst. Die kleinere Führung dient der Verhinderung des Herausrutschens des Kolbenstopfens, z. B. beim Herausziehen der Kolbenstange (beides nicht Gegenstand dieser Auskunft). Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage. Die Ware insgesamt dient zudem der Verbesserung des Halts der Finger und somit dem reibungslosen Ablauf einer Injektion beim Hereindrücken des Kolbens einer Spritze. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein medizinisches Instrument in Form einer Spritze, nicht von der Unterposition (KN) 9018 3110 erfasst" eingereiht.

DE21839/11-1Erteilt von DEGültig bis 2018-04-11

Kolbenstange einer sog. Zwei-Komponenten-Spritze mit Spritzenkörper aus Glas, in Form eines Kunststoffstabes mit einem Gewinde vorn, zwei Rastnasen als Rückzugssperre in der Mitte und einer Druckfläche am Ende. Die komplette Spritze ( nicht Gegenstand der Auskunft) wird mit zwei Flüssigsubstanzen befüllt, die durch einen zweiten Stopfen voneinander getrennt sind. In den hinteren Stopfen wird die Kolbenstange eingeschraubt. Beim Vorschieben des Kolbens vermischen sich beide Substanzen zur fertigen Medikamentenlösung, die dem Patienten injiziert wird. Die Rastnasen verhindern ein Rückziehen des Kolbens nach Mischung der Substanzen. Zur äußeren Form, auch der kompletten Ware, siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine medizinische Spritze, andere als aus Kunststoffen" eingereiht.

DE25107/11-1Erteilt von DEGültig bis 2018-02-13

Sog. V-OVS Originalverschuss, bestehend aus einer Polypropylenkappe, einem darin eingesetzen sog. Tip Cap aus Elastomer und einem Luer Lock Adapter aus Polycarbonat. Die Kappe mit dem eingesetzen Tip-Cap ist durch 4 kleine Stege mit dem Luer Lock Adapter verbunden. Bei der Erstöffnung der Spritze oder Karpule wird die Kappe mit dem eingesetzten Tip Cap entfernt, wobei die Stege brechen und der Luer Lock Adapter zur Aufnahme von Kanülen etc. auf der Spritze verbleibt. Der sog. V-OVS Verschluss kann als Verschluss bei Spritzen und Karpulen aus Glas oder Kunststoff eingesetzt werden und dient der Sicherung und der Erkennbarkeit von Originalität und Unversehrtheit des Produktes. Zur äußeren Form s. Abbildung in Anlage. Die Ware ist als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt zur Verwendung für medizinische Spritzen, andere als aus Kunststoff" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9018

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9018.31.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 9018.31.90.00.0 umfasst Spritzen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9018.31.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9018.31.90.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9018.31.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901831. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9018.31.90.00.0?

9018.31.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9018.31.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9018.31.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe > 901831 Spritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und dergleichen, Spritzen, auch mit Nadeln > 90183190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9018.31.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9018.31.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DE2049/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9018.31.90.00.0?

Warennummer 9018.31.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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