Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9018.49.10: Schleifrädchen, Scheiben, Fräser und Bürsten, zur Verwendung in Dentalbohrmaschinen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9018.49.10 steht für Schleifrädchen, Scheiben, Fräser und Bürsten, zur Verwendung in Dentalbohrmaschinen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9018.49.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9018.49.10
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9018Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
  3. 9018.49andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, andere
  4. 9018.49.10Schleifrädchen, Scheiben, Fräser und Bürsten, zur Verwendung in Dentalbohrmaschinen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9018.49.10

HS-Code9018.496 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9018.49.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2019-17006Erteilt von FRGültig bis 2022-12-15

Limes dentaires composées d'une lame en Nickel Titane et d' un manche en laiton, apparentées à des fraises dentaires. Elles sont destinées à être assemblées sur un manche pour pouvoir être utilisées sur un tour dentaire par un chirurgien dentiste lors des soins de dévitalisation, en cas de carie profonde. Elles sont présentées conditionnées dans une boite en plastique.

FR-RTC-2015-007931Erteilt von FRGültig bis 2022-03-16

Lames taillées composées de 50% de nickel et 50% de titane, apparentées à des fraises dentaires. Elles sont destinées à être assemblées sur un manche pour pouvoir être utilisées sur un tour dentaire par un dentiste. Elles sont présentées conditionnées dans une boite en plastique.

SETV1-2010-10215Erteilt von SEGültig bis 2016-09-27

Borste. Borste tillverkad av titan och stål, med en anslutning i ena ändan, för fastsättning i en borrmaskin för tandläkare. Borsten har en total längd, med anslutningen, på 30,5 mm och en diameter på ca. 2 mm. Borsten används av tandläkare för rengöring av implantat och anbringas i en tandläkarborrmaskin vid användning. Produkten är avsedd för engångsbruk.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9018

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 (ABl. EG Nr. L 172/5) (RV 1638/94): 6. Endotrachealschläuche, hauptsächlich mit Apparaten für Anästhesie verwendet. Unterposition 9018 9060 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9018, 9018 90 und 9018 90 60. Verordnung (EG) Nr. 241/96 der Kommission vom 7. Februar 1996 (ABL. EG Nr. L 31/14) (RV 241/96), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Intrauterinpessare, bestehend aus einem Kunststoffkörper, an dessen Ende sich zwei Nylonfäden befinden, und einem Progesteron-Reservoir. …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011, C 152/10 (Tenor): Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ist so auszulegen, dass ein aus Kunststoffen hergestellter Dialysebeutel, der speziell für die Verwendung zusammen mit einem Dialysegerät (künstliche Niere) konzipiert worden ist und nur in dieser Weise verwendet werden kann, von Mai 2001 bis Dezember 2003 als „Kunststoffe oder Ware daraus“ in Unterposition 3926 90 99 dieser Nomenklatur einzureihen war und dass ein Urinsammelbeutel, der aus Kunststoffen hergestellt und speziell für die Benutzung zusammen mit einem Katheter konzipiert worden ist und daher nur in dieser Weise verwendet werden kann, in demselben Zeitraum als „Kunststoffe oder War …

Pos. 9018

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichtes München vom 14. Mai 2003 in der Rechtssache Az.:3 K 3605/02 Aus den Gründen: Streitig ist die Tarifierung eines als „Cleantop WM-S“ bezeichneten Gerätes. … Mit der vZTA Nr. ... vom ... hat die ZPLA ... die Ware als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kap. 85 anderweitig weder genannt noch inbegriffen – Reinigungs- und Desinfektionsgerät für medizinische Endoskope“ in die Unterpos. 8543 xx xx eingereiht. Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung vom ... Klage, mit der sie im Wesentlichen Folgendes geltend macht: Bei dem Gerät handele es sich um ein medizinisches Gerät, weil es gezielt Maßnahmen ausführe, um Krankheiten vorzubeugen. Die Nutzung von flexiblen Endoskopen habe sich zum Standard der Medizin entwickelt. …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9018.49.10?

Die Zolltarifnummer 9018.49.10 umfasst Schleifrädchen, Scheiben, Fräser und Bürsten, zur Verwendung in Dentalbohrmaschinen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9018.49.10?

Der Drittlandszollsatz für 9018.49.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9018.49.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901849. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9018.49.10?

9018.49.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9018.49.10 im Zolltarif eingeordnet?

9018.49.10 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe > 901849 andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9018.49.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9018.49.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2019-17006. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9018.49.10?

KN-Code 9018.49.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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