Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9019.20.00.00: Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9019.20.00.00 steht für Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9019.20.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9019.20.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9019Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie
  3. 9019.20Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie
  4. 9019.20.00Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie
  5. 9019.20.00.00Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9019.20.00.00

HS-Code9019.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9019.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9019.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI18044/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-31

Sog. Beatmungsbeutel-Set, noch nicht zusammengesetzt, in unterschiedlichen Ausführungen für Säuglinge, Kinder bzw. Erwachsene, REF. 51.500.00.100, 51.500.00.200 und 51.500.00.300, jeweils im Wesentlichen bestehend aus einem blauen Blasebalg in Form eines Handbeatmungsbeutels aus Silikon, mit unterschiedlichem Volumen (280 ml, 550 ml bzw. 1600 ml), einseitig mit einem spezifischen Ventilsystem (sog. Patientenventil) aus Kunststoff, mit Überdruckventil (Pop-off, nur bei Ausführung für Säuglinge und Kinder) und einem integrierten PEEP-Ventil-Adapter, auf der anderen Seite mit einer Anschlussmöglichkeit für einen Sauerstoffbeutel (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung, deshalb unvollständig) sowie zwei Beatmungsmasken aus Silikon (für Säuglinge Gr. 0 + 1, für Kinder Gr. 2 + 3 und für Erwachsene Gr. 4 + 5) in Form einer Mund und Nase dicht umschließenden Maske mit Randwulst und rundem Anschlussstutzen zum Anschluss an den Handbeatmungsbeutel. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware dient der künstlichen Beatmung sowie der Herz-Lungen-Wiederbelebung von Patienten. Sie kann sowohl dazu verwendet werden, einen Patienten mit Atemstillstand zu ventilieren als auch die Eigenatmung zu unterstützen und/oder zusätzlichen Sauerstoff zuzuführen. Die Ware, welche mit einer Anleitung in einem Pappkarton verpackt ist, wird als "Beatmungsapparat zum Wiederbeleben" eingereiht.

DEBTI23938/19-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-31

Sog. IH 21 Inhalator, Art.-Nr. 601.12 in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem 30 x 18 x 10 cm (B x H x T) großen und ca. 1,65 kg schweren Inhalator (charakterbestimmend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) u. a. mit integriertem Kompressor, oben mit einem Klappdeckel, darunter mit Ein-/Ausschalter, einem Aufbewahrungsfach für die Zubehörteile, einer Filterkappe mit Filter und einem Schlauchanschluss, vorn mit einer Halterung für den Vernebler und hinten mit einem Netzanschlusskabel, - einem Vernebler, im oberen Teil mit einem Ventil, im unteren Teil mit Verneblereinsatz und Medikamentenbehälter, - einem Druckluftschlauch, zum Anschluss an den Medikamentenbehälter und den Schlauchanschluss des Inhalators, - einem Mundstück, - einem Nasenstück, - einer Erwachsenenmaske, - einer Kindermaske und - einem Ersatzfilter. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in einem Karton verpackt. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird zum Inhalieren von aerosolen Medikamenten mittels Kompressor-Drucklufttechnologie bei Erkältung, Asthma und anderen Erkrankungen der oberen und unteren Luftwege verwendet. Die Ware wird als "Gerät für die Aerosoltherapie" eingereiht.

DEBTI22404/20-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-31

Sog. geschlossenes endotracheales Absaugsystem, Ausführung ohne bzw. mit verschließbarer Spülkammer, jeweils in verschiedenen Größen und Längen, bestehend aus einem Anschlussstück (sog. Ellbogenstück) aus Kunststoff mit einem Anschluss für einen Endotracheal- oder Tracheostomietubus mit separater blauer Verschlusskappe und einem drehbaren Anschluss (Drehkonnektor) für einen Beamtmungsschlauch (sämtlich nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), mit einem Zugang für die Spülflüssigkeit (Spülport), einem weiteren Zugang (sog. Dosieraerosoladapter) jeweils mit fest verbundener Verschlusskappe sowie mit verschließbarer Spülkammer (nur bei entsprechender Ausführung). Durch das Anschlussstück verläuft beweglich ein vorn offener Absaugkatheter mit Skalierung, atraumatischer Spitze und seitlich davon mit zwei Augen, welcher sich steril in einer transparenten Hülle aus Kunststofffolie befindet. Am anderen Ende des Absaugkatheters befindet sich ein Anschlussstück mit einem Stufenkonnektor mit Verschlusskappe, an welchen ein Absaugverbindungsschlauch als Verbindung zur Absauganlage (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen wird. Zudem verfügt dieses Anschlussstück über ein Absaugkontrollventil, ein Sekretsichtglas und ein sog. dreifach-Swivel (siehe Abbildungen in der Anlage). Die Ware, welche zwischen Endotrachealtubus bzw. Trachealkanüle und dem Beatmungsgerät eingesetzt wird, dient im Rahmen der Langzeitbeatmung (Liegedauer 3 Tage) dazu, die Lungen von mehrtägig intubierten Patienten von Sekret zu befreien, den Tubus zu reinigen und dabei das Beatmungssystem und den PEEP (Positive EndExpiratory Pressure) intakt zu halten. Die Ware wird an den Tubus angeschlossen, der innenliegende Katheter eingeführt und über den entsprechenden Zugang bei Bedarf eine Spüllösung zugeführt. Gleichzeitig wird mit Hilfe des Saugkontrollventils Sekret bzw. die eingeführte Spüllösung wieder abgesaugt. Die Ware, welcher ein Sticker mit Tagesangabe zur Erleichterung eines rechtzeitigen Wechsels sowie eine Gebrauchsanweisung beiliegen (De-minimis-Regel), ist steril in einer Kunststoff-/Papiertüte verpackt. Sie wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Beatmungsgerät bestimmt" eingereiht.

DEBTI18043/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-31

Applikationskatheter, sog. Opti-Flo Surfactant Katheter, in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware sowie einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem Katheter mit farblicher Skalierung und atraumatischer Spitze, welcher sich steril in einer transparenten Hülle aus Kunststofffolie befindet (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung). An einem Ende ist der Katheter mit einem Luer-Anschlussstück mit blauer Verschlusskappe ausgestattet. Am anderen Ende befindet sich ein Anschlussstück, aus welchem der Katheter beweglich herausragt, ebenfalls mit einer Verschlusskappe versehen. Es liegen drei Y-Adapter und ein weißer Verschlussstopfen bei, jeweils aus Kunststoff. Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage. Der OptiFlo Surfactant Katheter und einer der Y-Adapter werden zusammengesteckt (deshalb noch nicht zusammengesetzt). Die Y-Adapter weisen jeweils auf einer Seite einen kleineren und einen größeren Anschluss auf. Der Kleinere der beiden dient zum Anschluss des Katheters durch Zusammenstecken, welcher mit dem weißen Verschlussstopfen geschlossen werden kann. Bei dem Größeren handelt es sich um einen 15-mm Konnektor zum Anschluss eines Beatmungsschlauches (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Der Katheter wird durch den kleineren Anschluss des Y-Adapters geführt und tritt auf der gegenüberliegenden, spitz zulaufenden Seite heraus, um dann in den Endotrachealtubus (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eines Säuglings eingeführt zu werden. Diese spitz zulaufende Seite weist einen unterschiedlichen Innendurchmesser (2,5, 3,0 bzw. 3,5 mm) zum Anschluss an verschiedene Endotrachealtuben auf. Somit kann während der Beatmung das Medikament Surfactant (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zur Reifung der unreifen Lunge bei Frühgeborenen durch das Luer-Anschlussstück appliziert werden. Es handelt sich um ein Zubehör eines Beatmungsgerätes, welches den Anwendungsbereich der Hauptware (Beatmungsapparat) insofern erweitert, als dass die Applikation eines Medikaments ohne Beatmungsunterbrechung erfolgen kann. Die Bestandteile sind steril gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in einer Kunststoff-/Papiertüte verpackt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Beatmungsgerät bestimmt" eingereiht.

DEBTI13716/18-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-31

Sog. Nasendusche zu IH 26, Art. Nr. 601.37, in Form einer speziell geformten Vorrichtung aus Kunststoff, im Wesentlichen bestehend aus einem konisch zulaufenden Kochsalzbehälter mit Abdeckloch, Skalierung und einem Füllvolumen von max. 10 ml, einem Auffangbehälter für das Nasensekret sowie einer mit diversen Öffnungen versehenen Abdeckung (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Nach dem Befüllen mit einer Kochsalzlösung (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) wird die Vorrichtung am Druckluftschlauch des Inhalators IH 26 (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) befestigt und zur Spülung der Nasenhöhlen zur Behandlung von Atemwegsbeschwerden oder zur Befeuchtung der Nasenschleimhaut verwendet. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät für die Aersoltherapie" eingereiht.

DEBTI22407/20-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-31

Sog. geschlossenes endotracheales Absaugsystem, in verschiedenen Größen und Längen, bestehend aus einem Anschlussstück (sog. Ellbogenstück) aus Kunststoff mit einem Anschluss für einen Endotracheal- oder Tracheostomietubus mit separater blauer Verschlusskappe und einem drehbaren Anschluss (Drehkonnektor) für einen Beamtmungsschlauch (sämtlich nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), mit einem Zugang für die Spülflüssigkeit (Spülport) und einem weiteren Zugang (sog. Dosieraerosoladapter) jeweils mit fest verbundener Verschlusskappe. Durch das Anschlussstück verläuft beweglich ein vorn offener Absaugkatheter mit Skalierung, atraumatischer Spitze und seitlich davon mit zwei Öffnungen (sog. Augen), welcher sich steril in einer transparenten Hülle aus Kunststofffolie befindet. Am anderen Ende des Absaugkatheters befindet sich ein Anschlussstück mit einem Stufenkonnektor mit Verschlusskappe, an welchen ein Absaugverbindungsschlauch als Verbindung zur Absauganlage (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen wird. Zudem verfügt dieses Anschlussstück über ein Absaugkontrollventil, ein Sekretsichtglas und ein sog. dreifach-Swivel (siehe Abbildungen in der Anlage). Die Ware, welche zwischen Endotrachealtubus bzw. Trachealkanüle und dem Beatmungsgerät eingesetzt wird, dient im Rahmen der Langzeitbeatmung (Liegedauer 2 Tage) dazu, die Lungen von mehrtägig intubierten Patienten von Sekret zu befreien, den Tubus zu reinigen und dabei das Beatmungssystem und den PEEP (Positive EndExpiratory Pressure) intakt zu halten. Dazu wird die Ware an den Tubus angeschlossen, der innenliegende Katheter eingeführt und über den entsprechenden Zugang bei Bedarf eine Spüllösung zugeführt. Gleichzeitig wird mit Hilfe des Saugkontrollventils Sekret bzw. die eingeführte Spüllösung wieder abgesaugt. Die Ware, welcher ein Sticker mit Tagesangabe zur Erleichterung eines rechtzeitigen Wechsels sowie eine Gebrauchsanweisung beiliegen (De-minimis-Regel), ist steril in einer Kunststoff-/Papiertüte verpackt. Sie wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Beatmungsgerät bestimmt" eingereiht.

CZBTI31/037134/2020-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2020-12-31

Dle poskytnutých údajů se jedná o generátor vodíku/kyslíku se zabudovaným nebulizérem. Zařízení vyvíjí na principu elektrolýzy vody čistý plynný vodík a čistý plynný kyslík, v objemovém poměru vodíku ke kyslíku 2:1. Vzniklý plyn se používá v lékařství při inhalační terapii u zánětlivých onemocněních a u onemocnění spojených s oxidačním stresem. Nebulizátor slouží k čištění a zvlhčování dýchacích cest a zároveň k ochraně tracheálních sliznic; slouží též k aplikaci léčivého prostředku při léčení nemocí plic rozprašováním aerosolových částic léčivých roztoků. Rozměry: délka 430 mm x šířka 270 mm x výška 485 mm. Hmotnost: 18 kg. Baleno v krabicích.

DEBTI26449/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-31

Sog. Maske für Vernebler/Aerosoltherapie, im Wesentlichen bestehend aus einer Mund und Nase bedeckenden transparenten Kunststoffmaske mit Ansatzstück für den Vernebler des Inhalationsgerätes (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung), teilweise mit Gummiband zur Fixierung am Kopf. Das komplette Gerät dient der Inhalationstherapie von Atemwegserkrankungen, wobei eine Medikamentenlösung mit Druckluft vernebelt wird. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich zur Verwendung für ein Atemtherapiegerät" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9019

Zu Unterposition 9019 20: 1. Aerosol-Handzerstäuber, wie sie von Zahnärzten oder auch von Patienten selbst verwendet werden, um die Zähne oder das Zahnfleisch mit einem Medikament zu besprühen. Dies geschieht mit Hilfe eines Druckgases (z. B. CO2), das sich in einer in den Zerstäuber eingesetzten Kartusche befindet. Durch das Medikament und die beim Besprühen erzielte Massagewirkung wird der Mund gereinigt und können gewisse Mundhöhlenerkrankungen (insbesondere Paradontose) behandelt werden.

Pos. 9019

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 315/2011 der Kommission vom 30. März 2011 (ABl. EU Nr. L 86/59) (RV L 315/11): Elektromechanische Maschine (sog. Vibrationsplattform) bestehend aus einer Stahlplattform und einer Mittelsäule, die mit einem Haltegriff und einer Steuerkonsole ausgestattet ist. Die Maschine mit den Abmessungen von etwa 80 × 80 × 120 cm wiegt 34 kg. Die Steuerkonsole verfügt über eine Schaltfläche und Tasten zum Starten, Wiederholen oder Anhalten der programmierten Trainingsprogramme. Die Plattform wird durch einen Motor in Schwingung versetzt, wobei sie sich im Verhältnis zur Mittelsäule von einer Seite zur anderen bewegt und somit Bewegungen wie bei schnellem Gehen erzeugt. …

Pos. 9019

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 4. März 2015 in der Rechtssache C-547/13 zu der Frage, ob bestimmte medizinische Lasergeräte in die Positionen 9018 und 9019 einzureihen sind: Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemein­samen Zolltarif in den sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kom­mission vom 20. September 2007, der Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. September 2008, der Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. September 2009, der Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 und der Ver­ordnung (EU) Nr. 1006/2011 der Kommission vom 27. …

Pos. 9019

Zu Position 9019: Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 01. Juli 2002 - 2 K 280/99 und Beschluss des BFH vom 20. September 2002 – VII B 224/02 – zur Einreihung von Elektrolaufbändern in die Kombinierte Nomenklatur (s. Position 9506).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9019.20.00.00?

Die Zolltarifnummer 9019.20.00.00 umfasst Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9019.20.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9019.20.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9019.20.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901920. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9019.20.00.00?

9019.20.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9019.20.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9019.20.00.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9019 Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie > 901920 Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie > 90192000 Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9019.20.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9019.20.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI18044/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9019.20.00.00?

TARIC-Code 9019.20.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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