Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9021.10.10.00.9: Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9021.10.10.00.9 steht für Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9021.10.10.00.9 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9021.10.10.00.9
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9021Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
  3. 9021.10Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen
  4. 9021.10.10orthopädische Apparate und Vorrichtungen
  5. 9021.10.10.00.9Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9021.10.10.00.9

HS-Code9021.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9021.10.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9021.10.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9021.10.10.00.911 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26090/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-28

Sog. Polster als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - zwei einzelnen, ca. 29 cm bzw. ca. 24 cm langen, winkelähnlichen, speziell zugeschnittenen Polstern aus Spinnstoff mit Schaumstofffüllung und - fünf einzelnen, ca. 11 cm bzw. ca. 16 cm langen, 5 cm breiten, rechteckigen Polstern aus mit Spinnstoff überzogenem Schaumstoff und Klettverschlussband. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die beiden spezifisch geformten, winkelähnlichen Polster (charakterbestimmend aufgrund der Art und Beschaffenheit) stellen aufgrund ihrer speziellen Form erkennbare Teile zum Polstern einer Hartrahmenorthese dar. Das Erzeugnis dient insgesamt zum Schutz gegen Druckstellen während des Tragens einer Hartrahmen-Knieorthese und ist in einem Polybeutel aufgemacht. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine orthopädische Vorrichtung für Menschen" eingereiht.

DEBTI46821/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-10

Sog. Keileset-Standard, bestehend aus einer Zusammenstellung von 16 keilförmigen Vorrichtungen aus Zinkdruckguss, welche zwischen 15 bis 30 mm lang und mit eingeprägter Winkelgradzahl (0, 20, 30, 40, 45, 60, 75, 90) sowie zentraler Lochung versehen sind. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Keile sind zum Einsetzen in Kniegelenk-Orthesen (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) vorgesehen, um den Bewegungsrahmen des Kniegelenks in Beugung und Streckung zu begrenzen. Die Keile sind in einem mit der Artikelnummer etikettierten PE-Beutel verpackt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für orthopädische Vorrichtungen für Menschen" eingereiht.

DEBTI46849/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-10

Komplett-Austausch-Set für Hartrahmen-Knieorthese, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, als 17teiliges Set aus vorgeformten Polsterungen, die speziell für eine Knieorthese hergerichtet sind, im Wesentlichen bestehend aus - zwei erkennbaren Teilen für eine orthopädische Vorrichtung in Form von -- zwei winkelähnlichen, speziell zugeschnittenen Polstern (sog. Rahmenpolster) aus Vlies- und Spinnstoffen mit Füllungen aus Schaumkunststoff, - fünfzehn konfektionierten Waren aus Spinnstoffgewirken in Form von -- zwei ovalen, ca. 9,5 x 6,5 cm großen und ca. 10 mm dicken Polstern (sog. Kondylenpolster) aus Vlies- und Spinnstoffen mit Füllungen aus Schaumkunststoff, -- einem rechteckigen, ca. 10 x 5,5 cm großen und ca. 8 mm dicken Polster (sog. Schienbeinpolster) aus Vlies- und Spinnstoffen mit einer Füllung aus Schaumkunststoff und einem Streifen Hakenband auf einer Seite, -- sechs unterschiedlich langen, ca. 5,5 cm breiten und ca. 5 mm dicken Polstern (sog. Gurtpolster) aus Vliesstoffen mit einer Füllung aus Schaumkunststoff, einem Streifen Hakenband auf einer Seite und auf der anderen Seite musterbildend mit Silikon bedruckt, -- fünf unterschiedlich langen, ca. 3,8 mm breiten Klettverschlussbändern aus Spinnstoffen mit gummierten Klettlaschen mit Markenlogo, -- einem ca. 5 cm breiten Klettverschlussband (sog. Anti-Migration Band) aus Spinnstoffen. Den charakterbestimmenden Bestandteil der Warenzusammenstellung bilden aufgrund ihrer speziellen Form sowie ihrer besonderen Gestaltung, die erkennen lässt, wozu das Set dient, die beiden für eine orthopädische Vorrichtung erkennbaren Teile. Die Ware, welche in einem Polybeutel verpackt ist, dient zum Austausch von Polstern / Gurten einer bestimmten Knieorthese (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Das Set ist als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine orthopädische Vorrichtung" einzureihen.

DEBTI40263/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-19

Sog. Ellenbogen Pronations-/Supinations Komponente Handteil, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer annähernd rechtwinkelig geformten Stahlschiene, an welcher sich am Handgriff eine Polsterung aus Schaumstoff sowie eine Art Schlaufe mit Klettband zur Fixierung am Handrücken befindet. Am oberen Ende der Stahlschiene befindet sich ein anformbares, U-förmiges Element aus unedlem Metall mit anklettbarer Polsterung, einem Klettgurt mit Umlenköse sowie einer Steckvorrichtung mit Schlitzöffnung aus Kunststoff, Abmessungen insgesamt ca. 24 x 8 x 13 cm. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Das Handteil (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung) ist zur Verwendung mit einer bestimmten Ellenbogenorthese vorgesehen und ist dort optional anstelle der distalen Handgelenkmanschette anzubringen. Es dient zur festen Positionierung von Hand und Handgelenk und soll die Pronation und Supination des Unterarmes verhindern. In die Schlitzöffnung wird die Teleskopschiene der Ellenbogenorthese (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) nach Entfernung der distalen Handgelenkmanschette eingeschoben. Der Ware liegt ein Schraubendreher bei. Die Ware, welche mit einer Gebrauchsanleitung in einem mit Etikett beklebten Klarsichtbeutel verpackt ist, wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine orthopädische Vorrichtung für Menschen" eingereiht.

DEBTI13791/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-07-07

Sog. Polster als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - zwei einzelnen, ca. 29 cm bzw. ca. 24 cm langen, winkelähnlichen, speziell zugeschnittenen Polstern aus Spinnstoff mit Schaumstofffüllung und - fünf einzelnen, ca. 11 cm bzw. ca. 16 cm langen, 5 cm breiten, rechteckigen Polstern aus mit Spinnstoff überzogenem Schaumstoff und Klettverschlussband. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die beiden spezifisch geformten, winkelähnlichen Polster (charakterbestimmend aufgrund der Art und Beschaffenheit) stellen aufgrund ihrer speziellen Form erkennbare Teile zum Polstern einer Hartrahmenorthese dar. Das Erzeugnis dient insgesamt zum Schutz gegen Druckstellen während des Tragens einer Hartrahmen-Knieorthese und ist in einem Polybeutel aufgemacht. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine orthopädische Vorrichtung für Menschen" eingereiht.

DEBTI32667/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-10-11

Klebe-Lingualknopf, sog. Lingualknöpfchen, im Wesentlichen bestehend aus einer Vorrichtung aus Metall mit runder, flacher Basis und einem mittig aufgesetzten Knopf. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware stellt sich als Bestandteil einer festsitzenden kieferorthopädischen Apparatur dar, die sich aus Brackets, Drahtbögen (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und Knöpfchen zusammensetzt. Das Lingualknöpfchen wird aus ästhetischen Gründen auf den innenliegenden Zahnoberflächen aufgeklebt und dient als Haltevorrichtung während einer kieferorthopädischen Behandlung zur Korrektur des Gebisses. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für eine orthopädische (orthodontische) Vorrichtung bestimmt" eingereiht.

DEBTI35692/18-1Erteilt von DEGültig bis 2023-06-07

Komplett-Austausch-Set für Hartrahmenknieorthese, sog. Donjoy Kit, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, als 17teiliges Set aus vorgeformten Polsterungen, die speziell für eine Hartrahmen-Knieorthese hergerichtet sind: im Wesentlichen bestehend aus - zwei erkennbaren Teilen für eine orthopädische Vorrichtung in Form von -- zwei winkelähnlichen, speziell zugeschnittenen Polstern (sog. Rahmenpolster) aus Vlies- und Spinnstoffen mit Füllungen aus Schaumkunststoff, - fünfzehn konfektionierten Waren aus Spinnstoffgewirken in Form von -- zwei ovalen, ca. 9,5 x 6,5 cm großen und ca. 10 mm dicken Polstern (sog. Kondylenpolster) aus Vlies- und Spinnstoffen mit Füllungen aus Schaumkunststoff, -- einem rechteckigen, ca. 10 x 5,5 cm großen und ca. 8 mm dicken Polster (sog. Schienbeinpolster) aus Vlies- und Spinnstoffen mit einer Füllung aus Schaumkunststoff und einem Streifen Hakenband auf einer Seite, -- sechs unterschiedlich langen, ca. 5,5 cm breiten und ca. 5 mm dicken Polstern (sog. Gurtpolster) aus Vliesstoffen mit einer Füllung aus Schaumkunststoff, einem Streifen Hakenband auf einer Seite und auf der anderen Seite musterbildend mit Silikon bedruckt, -- fünf unterschiedlich langen, ca. 3,8 mm breiten Klettverschlussbändern aus Spinnstoffen mit gummierten Klettlaschen mit Markenlogo, -- einem ca. 5 cm breiten Klettverschlussband (sog. Anti-Migration Band) aus Spinnstoffen. Den charakterbestimmenden Bestandteil der Warenzusammenstellung bilden aufgrund ihrer speziellen Form sowie ihrer besonderen Gestaltung, die erkennen lässt, wozu das Set dient, die beiden für eine orthopädische Vorrichtung erkennbaren Teile. Die Ware dient zum Austausch von Polstern / Gurten einer bestimmten Knieorthese (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und ist in einem Polybeutel aufgemacht. Die Warenzusammenstellung ist als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine orthopädische Vorrichtung" einzureihen.

DE16767/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-05

Sog. 2H28, BLOCK 28 Knie- u. Knöchelgelenkschiene, BLOCK 28, Alu-Knie- u. Knöchelgelenkschiene Gr. 28, gesperrtes monolaterales Aluminiumkniegelenk (bis 20 kg) und -knöchelgelenk (bis 35 kg) für ein Orthesensystem für von Spina bifida betroffene Kinder mit Kontrakturen. Es handelt sich um ein 1-Achs-Knie- und Knöchelgelenk, das eine passive Flexions-/ Extensionsbewegung ermöglicht, welche in der gewünschten Stellung fixiert werden kann. Zum Sitzen kann die Sperre des Gelenkes gelöst werden. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine orthopädische Vorrichtung für Menschen" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9021

Zu Unterposition 9021 10 10: Siehe die Erläuterung zur zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 90.

Pos. 9021

Zu Unterposition 9021 10: 1. Orthopädische Gehhilfe, sog. „Rollator“, als Hilfe für Personen mit Gehschwierigkeiten; die Unterstützung erfolgt durch Abstützen während des Gehens. Die Ware besteht aus einem Aluminiumrohrrahmen auf vier Rädern (mit vorderen Drehlagerrädern), Griffen und Handbremsen. Der „Rollator“ ist in der Höhe verstellbar und mit einer Sitzfläche zwischen den Handgriffen sowie einem Drahtkorb zum Transport von persönlichen Gegenständen ausgestattet. Durch den Sitz kann der Nutzer kurze Erholungspausen einlegen, wann immer diese auch erforderlich sein sollten. Der „Rollator“ kann zu Aufbewahrungs- und Transportzwecken zusammengeklappt werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 6 zu Kapitel 90. 2. …

Pos. 9021

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …

Pos. 9021

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9021.10.10.00.9?

Die Zolltarifnummer 9021.10.10.00.9 umfasst Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9021.10.10.00.9?

Der Drittlandszollsatz für 9021.10.10.00.9 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9021.10.10.00.9?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9021.10.10.00.9?

9021.10.10.00.9 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9021.10.10.00.9 im Zolltarif eingeordnet?

9021.10.10.00.9 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen > 902110 Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen > 90211010 orthopädische Apparate und Vorrichtungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9021.10.10.00.9?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9021.10.10.00.9 erfasst, zum Beispiel DEBTI26090/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9021.10.10.00.9?

Warennummer 9021.10.10.00.9 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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