Zolltarifnummer 9021.29.00.00: Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9021.29.00.00 steht für Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9021.29.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9021.29.00.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9021Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
- 9021.29andere
- 9021.29.00künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik, andere
- 9021.29.00.00Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9021.29.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
DENTAL IMPLANT MADE OF TITANIUM USED TO COMPENSATE FOR DEFECT/DISABILITY.
PMMA ( Polymetylmetakrylát) disky s priemerom 98 mm, alebo 95 mm, v odtieňoch A1-D4 (16 dentínových odtieňov) v hrúbke od 10-40 mm. Disky sa používajú v zubných laboratóriách na výrobu zubných náhrad, provizorných koruniek, mostíkov, a implantologických zubných náhrad.
Zirkónové disky s priemerom 98 mm alebo 95 mm, vyrobené z čistého zirkónu TUSON. Disky sa používajú v zubných laboratóriách na výrobu zubných náhrad, koruniek, mostíkov, a implantologických zubných náhrad.
DISCO DI ZIRCONIO PER COSTRUZIONE PROTESI DENTARIE IL PRODOTTO, DI FORMA CIRCOLARE, E’ COMPOSTO DA OSSIDO DI ZIRCONIO 94% + OSSIDO DI ITTRIO 5,5% + OSSIDO DI ALLUMINIO 0,5%, ED E’ PRODOTTO MEDIANTE PRESSATURA ISOSTATICA DEI MATERIALI COSTITUENTI. IL PRODOTTO E’ DISPONIBILE IN VARI SPESSORI ED IN VARI COLORI (A SECONDA DEL DENTE/PROTESI DA COSTRUIRE)
Dental Implant made of titanium used to compensate for defect/disability.
Sog. Friktionsteil für herausnehmbaren Zahnersatz, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - 10 Matrizen, die sich als erkennbare Teile eines Kunststoffstabgeschiebes für Zahnprothesen darstellen, aus Kunststoff, in grün für normale Abzugskräfte. sowie aus - 10 komplett ausbrennbaren Patrizen aus Kunststoff, die im Zahnlabor zur Fertigstellung des Geschiebes verwendet werden. Ein charakterbestimmender Bestandteil ist nicht ermittelbar, sodass die Einreihung gemäß AV 3c) in die letztgenannte Position erfolgt. Alle Bestandteile sind gemeinsam in einer transparenten, beschrifteten Kunststoffbox zur Abgabe an den Endverbraucher verpackt. Die Ware wird als "Teile, erkennbar hauptsächlich für andere Waren der Zahnprothetik als künstliche Zähne bestimmt" eingereiht.
Sog. Friktionsteil für herausnehmbaren Zahnersatz, In Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - Teilen eines Kunststoffstabgeschiebes für Zahnprothesen, die den Charakter der Warenzusammenstellung zahlenmäßig bestimmen, aus Kunststoff, in Form von 10 integrierten Schubverteilern und 22 Matrizen zum Einstellen unterschiedlicher Abzugskräfte (10 x grün für normale, 6 x gelb für mittlere und 6 x rot für starke Friktion) sowie aus - 10 komplett ausbrennbaren Patrizen aus Kunststoff, die im Zahnlabor zur Fertigstellung des Geschiebes verwendet werden. (siehe Bild in der Anlage) Alle Bestandteile sind gemeinsam in einer transparenten, beschrifteten Kunststoffbox zur Abgabe an den Endverbraucher verpackt. Die Ware wird als "Teile, erkennbar hauptsächlich für andere Waren der Zahnprothetik als künstliche Zähne bestimmt" eingereiht.
Sog. Friktionsteil für herausnehmbaren Zahnersatz, in Form von zylindrisch geformten Matrizen mit offenem Spalt, aus Kunststoff, in drei Abmessungen zur Einstellung unterschiedlicher Abzugskräfte, in grün für normale Friktion, in gelb für mittlere Friktion und in rot für starke Friktion. Die Matrize dient als Friktionseinsatz und bildet den Teil eines Geschiebes, der im entnehmbaren Zahnersatz (z. B. Prothese) verankert wird. Jeweils 6 oder 10 Matrizen sind in einem Kunststoffkästchen mit Schiebedeckel verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Waren werden als "Teile, erkennbar hauptsächlich bestimmt für andere als in den Unterpositionen (KN) 9021 2110 bis 9021 2190 genannte Waren der Zahnprothetik" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …
Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national 1. Silhouette-Kissen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2000 VII R 83/99) Auszüge aus den Gründen zum Urteil: (Kennzeichnung durch die Redaktion): I. Die Beklagte und Revisionsklägerin (die Oberfinanzdirektion - OFD -) erteilte der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin)........eine verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) für ein "Silhouette-Kissen" und wies darin diese Ware der Unterpos. 8714 20 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zu........ Nach der Beschreibung der Klägerin wird vor der Herstellung des Kissens ...... auf einem besonderen Messstuhl (Shape Sensor) unter Berücksichtigung des Sitzneigungswinkels, des Winkels der Rückenlehne, deren Höhe sowie der Stellung der Fuß- und Armstützen des Rollstuhls ........ …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9021.29.00.00?
Die Zolltarifnummer 9021.29.00.00 umfasst Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9021.29.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 9021.29.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9021.29.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902129. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9021.29.00.00?
9021.29.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9021.29.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
9021.29.00.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen > 902129 andere > 90212900 künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9021.29.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9021.29.00.00 erfasst, zum Beispiel IEBTIIENEN004-2025-BTI231. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9021.29.00.00?
TARIC-Code 9021.29.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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