Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9022.13.00: Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, andere, für zahnärztliche Zwecke

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9022.13.00 steht für Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, andere, für zahnärztliche Zwecke. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9022.13.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9022.13.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9022Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schaltpulte, Durchleuchtungsschirme, Untersuchungs- und Behandlungstische, -sessel und dergleichen
  3. 9022.13andere, für zahnärztliche Zwecke
  4. 9022.13.00Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, andere, für zahnärztliche Zwecke

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9022.13.00

HS-Code9022.136 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9022.13.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ITBTIIT922104-2021-BTI0413Erteilt von ITGültig bis 2024-11-24

Sistema di imaging 2D MultiPAN Focus-Free. La macchina è composta da una colonna verticale da fissare a una parete (nella versione AIR) o da una colonna a terra (nella versione STANDARD) e da una traversa regolabile in altezza montata su di essa, sulla quale, oltre agli elementi di comando, sono installate tutte le funzioni radiografiche. La macchina ha un generatore di raggi X (tensione anodica 60-85 kV emissione continua e corrente anodica 4mA-15mA), un sensore d'immagine CMOS (Csl) con campo dinamico a 14bit (16384 livelli di gridio) di altezza 148 mm. Per eseguire l'esame il tubo a raggi X ed il sensore d'immagine opposto ruotano attorno al paziente che può essere seduto o in piedi. Il tubo emette un fascio di raggi X che passa attraverso l'area di esame e viene catturato dal sensore d'immagine come un'immagine a raggi X in scala di grigi per la generazione dell'immagine. Il prodotto è destinato alla produzione di immagini 2D e panoramiche in odontoiatria

DEBTI49983/20-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-15

Sog. Röntgengerät in zwei Ausführungen, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Röntgengerät (noch nicht zusammengesetzt), - diversen Druckerzeugnissen (u. a. Installations- und Gebrauchsanweisung, Röntgenanlagebuch) und - Datenverarbeitungs- und Kommunikationselementen (u. a. Software-DVD, USB-Dongle, USB-Stick mit Kalibrierdaten) in einer gemeinsamen Lieferumschließung. Das Röntgengerät (B x T: ca. 572 x 1181 / 1941 x 1251 mm, H: ca. 1406 - 2206 mm, Gewicht: 180 / 202 kg), bestehend aus einer senkrechten, an einer Wand zu befestigenden Säule und einem daran montierten, höhenverstellbaren Querträger, an dem neben den Bedienelementen (u. a. ein Touchscreen) alle röntgenrelevanten Elemente installiert sind, verfügt über eine Röntgenröhre, einen CMOS-Bildsensor (230 x 160 x 26 / 279 x 110 x 20 mm) sowie über notwendige elektronische Bauelemente und weist eine Nennleistung von 170 W auf (siehe Abbildung in der Anlage). Zu Untersuchungszwecken rotieren die Röntgenröhre und der gegenüberliegende Bildsensor um einen sitzenden oder stehenden Patienten. Dabei sendet die Röhre einen kegelförmigen Röntgenstrahl aus. Dieser durchstrahlt das Untersuchungsgebiet und wird für die Bilderzeugung durch den Bildsensor als Grauwerte-Röntgenbild erfasst. Es werden zweidimensionale Einzelbilder aufgenommen, die mittels eines Computers (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in ein dreidimensionales Gesamtbild umgewandelt werden. Aus diesem können Schnittbilder in allen Raumebenen sowie 3D-Ansichten generiert werden. Die Ware ist zur Erstellung von 3D- und Panoramaaufnahmen in der Dentalmedizin bestimmt und wird als "Röntgenapparat, für zahnärztliche Zwecke, nicht von der Unterposition (KN) 9022 1200 erfasst" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9022

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Beschluss des Finanzgerichts Hamburg Hamburg (4. Senat) vom 21. Dezember 2017 in der Rechtssache 4 V 143/17 Leitsatz: 1. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer verbindlichen Zolltarifauskunft nach Art. 33 Abs. 1, 1. Alt. UZK ist nach § 69 FGO i. V. m. Art. 45 UZK statthaft, da eine verbindliche Zolltarifauskunft unter der Geltung des UZK ein vollziehbarer und aussetzungsfähiger Verwaltungsakt ist (Rn.3). 2. Ein Panel für Röntgengeräte mit CMOS-Bildsensor mit Szintillator und Bildsignalelektronik zum Erzeugen eines Rohdatenbildes durch Umwandeln von Röntgenstrahlen in Lichtimpulse, sog. Röntgenflachdetektor, ist als Fernsehkamera in die Position 8525 KN, TARIC-Unterposition 8525 80 19 90 0 einzureihen (Rn.9) (Rn.17) (Rn.18). Gründe: Rn. …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9022.13.00?

Die Zolltarifnummer 9022.13.00 umfasst Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, andere, für zahnärztliche Zwecke. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9022.13.00?

Der Drittlandszollsatz für 9022.13.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9022.13.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902213. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9022.13.00?

9022.13.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9022.13.00 im Zolltarif eingeordnet?

9022.13.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9022 Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schaltpulte, Durchleuchtungsschirme, Untersuchungs- und Behandlungstische, -sessel und dergleichen > 902213 andere, für zahnärztliche Zwecke. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9022.13.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9022.13.00 erfasst, zum Beispiel ITBTIIT922104-2021-BTI0413. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9022.13.00?

KN-Code 9022.13.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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