Zolltarifnummer 9022.90.20.00: Teile und Zubehör für Röntgenapparate und -geräte
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9022.90.20.00 steht für Teile und Zubehör für Röntgenapparate und -geräte. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9022.90.20.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9022.90.20.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9022Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schaltpulte, Durchleuchtungsschirme, Untersuchungs- und Behandlungstische, -sessel und dergleichen
- 9022.90andere, einschließlich Teile und Zubehör
- 9022.90.20Teile und Zubehör für Röntgenapparate und -geräte
- 9022.90.20.00Teile und Zubehör für Röntgenapparate und -geräte
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9022.90.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 3A101Electronic equipment, devices and components, other than those specified in 3A001, as follows:
- 3A201Electronic components, other than those specified in 3A001, as follows;
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Pannello per apparecchiature a raggi X. La merce, sulla base della documentazione fornita, è costituita da un dispositivo di imaging radiografico digitale, il quale funziona grazie ad uno scintillatore di tallio drogato al cesio ioduro, con deposito diretto, e ad una matrice di imaging con sensori a fotodiodo bidimensionale, con interruttori a transistor a pellicola sottile (tft), basati su tecnologia al silicio amorfo.
Sog. Strahlenschutzbleche, im Wesentlichen bestehend aus zwei halbkreisförmigen Blechen aus unedlem Metall (Wolfram, Nickel, Kupfer), die nach technischer Zeichnung spezifisch gefertigt wurden und von denen eins über eine rechteckige Öffnung verfügt (siehe Abbildung in Anlage). Die zu einem Ring zusammengefügten Bleche werden in den Röntgenstrahler eines Computertomografen eines bestimmten Herstellers eingebaut. Durch die Öffnung wird die Röntgennutzstrahlung zur Patientenuntersuchung durchgelassen. Durch die verbleibende Oberfläche der Bleche wird Röntgenstrahlung absorbiert, was der Abschirmung von elektronischen Bauelementen und Patienten vor unkontrollierter Röntgenstrahlung dient. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Röntgengeräte (Computertomograf) bestimmt" eingereiht.
Een zogenoemde röntgendetectorplaat met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en eigenschappen: - voor het tijdelijk opslaan van een röntgenopname; - vervangt de traditionele röntgenfilmcassette; - wordt gebruikt voor digitale röntgenbeeldvorming; - om röntgenstraling om te zetten in zichtbaar licht, dat vervolgens door fotodiode-array wordt omgezet in elektrische signalen en digitaal wordt uitgelezen naar het beeldvormingssysteem; - in een koolstofvezel behuizing; - een cesiumjodide scintillator; - een beeldmatrix grootte van 1.500 x 1.920 pixels; - een detectorpixel van 2.9 Megapixel; - een pixelgrootte van 148 μm; - een energiebereik van 40 – 150 kVp; - een analoog digitaal converter (ADC) met een resolutie van 16 bits; - voorzien van Wi-Fi; - voorzien van een vervangbare lithium ion batterij; - in de vorm van een rechthoekige plaat; - een afmeting van 24 x 30 cm; - een gewicht (inclusief batterij) van 1,6 kg.
Sog. Abschirmung, bestehend aus einer rechteckigen Platte (Abmessungen: ca. 213 x 50 x 4 mm) aus Wolfram-Kupfer-Legierung, nach technischer Zeichnung spezifisch gefertigt, mit fünf Bohrungen an einer Seite und einer großflächigen Aussparung an der Unterseite. Die Platte dient zur Abschirmung von elektronischen Bauelementen vor Röntgenstrahlen und ist zum Einbau in einen Röntgenflachdetektor bestimmt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Röntgengeräte bestimmt" eingereiht.
Sog. Absorber-Platte, bestehend aus einer rechteckigen Kupferplatte mit abgeschrägten Ecken (Abmessungen: 447 x 447 x 1 mm), nach technischer Zeichnung spezifisch gefertigt, mit jeweils 9 Bohrungen an jeder Seite und jeweils einer Bohrung an jeder Ecke. Sie dient zur Abschirmung vor Röntgenstrahlung und zur Signalreduktion nach Einbau in das Gehäuseoberteil eines Röntgenflachdetektors. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Röntgengeräte bestimmt" eingereiht.
Sog. Lichtbildsensorpanel, bestehend aus einer Glasplatte mit einer Matrix aus Dünnfilmtransistoren, beschichtet mit einem Film aus amorphem Silizium, jede Photodiode erzeugt aus dem auftreffenden Licht ein elektrisches Signal im entsprechenden Verhältnis. Die Signale der Photodioden werden verstärkt und digitalisiert, um eine genaue und empfindliche digitale Darstellung des Röntgenbildes zu erzeugen, ohne Signalelektronik und ohne Scintillator. Die Ware dient dazu, in einen digitalen Röntgenflachbilddetektor eingebaut zu werden und erfüllt dort die Funktion der Umwandlung von Licht in digitale Signale. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Röntgengeräte bestimmt" eingereiht.
Sog. Lichtbildsensorpanel mit Szintillator, im Wesentlichen aus einer Glasplatte mit einer Matrix aus Dünnfilmtransistoren, die mit einem Film aus amorphem Silizium und mit einem Szintillator aus einer Cäsiumjodid- bzw. einer Gadoliniumoxysulfid-Schicht versehen ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware verfügt über kein Gehäuse bzw. über keinen Rahmen und ist zum Einbau in einen Röntgenflachbilddetektor der Position 9022 (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) bestimmt. Sie dient dem Transfer von auftreffenden Röntgenstrahlen in Licht, welches anschließend in elektrische Signale umgewandelt wird. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Röntgenapparate und -geräte bestimmt" eingereiht.
Sog. Gehäusemittelteil AN, im Wesentlichen bestehend aus einem rechteckigen Rahmen aus Aluminium und einer Wolfram-Kupfer-Legierung (WCu30), in welchen eine Platte aus Blei eingeklebt ist, der mit Bohrungen, Vertiefungen und Aussparungen versehen ist sowie über eine spezifische innere Struktur zur Aufnahme weiterer Bestandteile (z. B.: elektronischen Bauteile, Anschlussstecker, Dichtungen) verfügt (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware ist zum Einbau in einen Röntgenflachbilddetektor der Position 9022 (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und zum Schutz von diesem und weiteren Komponenten vor Röntgenstrahlung bestimmt. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Röntgenapparate und -geräte bestimmt" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9022 90 20: Hierher gehören z. B. Fenster aus Beryllium für Röntgenröhren.
Zu Unterposition 9022 90: 1. Dünnschicht-Transistoren und Fotodioden (TFT-PD) Array Panel, bestehend aus einem Glassubstrat, welches Millionen von Bildpunkten (Pixel) enthält. Das Panel hat eine Länge von 40 cm und eine Breite von 30 cm. Jedes Pixel besteht aus einem Dünnschicht-Transistor und einer Fotodiode. Die Schaltungen werden auf dem Glassubstrat durch Abscheidung und Ätzen gebildet. Das Panel empfängt sichtbares Licht über einen Szintillator, der Röntgenstrahlung in sichtbares Licht umwandelt und dieses sichtbare Licht in elektrische Signale umwandelt. Es wird in einem digitalen Röntgendetektor für medizinische und industrielle Zwecke verwendet. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90) und 6.
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Beschluss des Finanzgerichts Hamburg Hamburg (4. Senat) vom 21. Dezember 2017 in der Rechtssache 4 V 143/17 Leitsatz: 1. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer verbindlichen Zolltarifauskunft nach Art. 33 Abs. 1, 1. Alt. UZK ist nach § 69 FGO i. V. m. Art. 45 UZK statthaft, da eine verbindliche Zolltarifauskunft unter der Geltung des UZK ein vollziehbarer und aussetzungsfähiger Verwaltungsakt ist (Rn.3). 2. Ein Panel für Röntgengeräte mit CMOS-Bildsensor mit Szintillator und Bildsignalelektronik zum Erzeugen eines Rohdatenbildes durch Umwandeln von Röntgenstrahlen in Lichtimpulse, sog. Röntgenflachdetektor, ist als Fernsehkamera in die Position 8525 KN, TARIC-Unterposition 8525 80 19 90 0 einzureihen (Rn.9) (Rn.17) (Rn.18). Gründe: Rn. …
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9022.90.20.00?
Die Zolltarifnummer 9022.90.20.00 umfasst Teile und Zubehör für Röntgenapparate und -geräte. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9022.90.20.00?
Der Drittlandszollsatz für 9022.90.20.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9022.90.20.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9022.90.20.00?
9022.90.20.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9022.90.20.00 im Zolltarif eingeordnet?
9022.90.20.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9022 Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schaltpulte, Durchleuchtungsschirme, Untersuchungs- und Behandlungstische, -sessel und dergleichen > 902290 andere, einschließlich Teile und Zubehör > 90229020 Teile und Zubehör für Röntgenapparate und -geräte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9022.90.20.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9022.90.20.00 erfasst, zum Beispiel ITBTI2026-0400. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9022.90.20.00 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9022.90.20.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A101, 3A201. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9022.90.20.00?
TARIC-Code 9022.90.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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