Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9027.50.00.00: Instrumente, andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9027.50.00.00 steht für Instrumente, andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9027.50.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9027.50.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9027Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome
  3. 9027.50andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden
  4. 9027.50.00.00Instrumente, andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9027.50.00.00

HS-Code9027.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9027.50.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9027.50.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 6A002Optical sensors or equipment and components therefor, as follows:
  • 6A003Cameras, systems or equipment, and components therefor, as follows:
  • 7B002Equipment specially designed to characterize mirrors for ring "laser" gyros, as follows:
  • 0B004bPlant for the production or concentration of heavy water, deuterium and deuterium compounds and specially designed or prepared equipment and components therefor, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-03061Erteilt von FRGültig bis 2029-08-11

Analyseur d'urine automatique à domicile, destiné à suivre les niveaux d'une variété de paramètres urinaires en utilisant des cartouches. Le lecteur est équipé de la connectivité Bluetooth Low Energy (BLE) et Wi-Fi, d'un câble USB de type C. Les résultats des tests étant transmis par Wi-Fi. Ce dispositif contient un emplacement pour insérer des cartouches permettant de suivre l’évolution des paramètres dans l’urine. Le système analyse les bandelettes colorimétriques, de manière purement optique : une caméra intégrée scanne la couleur du papier pour enregistrer le résultat.

DEBTI9631/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-06

Sog. Probenanalysesystem, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (H x B x L: 186 , 7 x 101 , 6 x 244 , 9 cm) mit einer Kommunikationseinheit, einem Antriebsaggregat, einem Not-Aus Schalter, einem Systemcomputer, einer Wechselstrom-Versorgungseinheit, einem Touch-Display, einem Probeneingangsfach mit Statusanzeige, einer Fernanzeige, mit sechs Laserlichtquellen, Fotodioden und weiteren Komponenten zur Vor- und Aufbereitung sowie zur Analyse von klinischen Proben. Zur äußeren Form: Siehe Abbildung. Das Gerät führt voll automatisiert folgende Prozesse durch, die allesamt dem quantitativen und qualitativen Nachweis von Nukleinsäuresequenzen dienen: - Isolierung von Nukleinsäuren aus Proben - Amplifikation spezifischer Nukleinsäureziele mittels fluoreszenzbasierter Echtzeit-PCR - Detektion des Amplifikats - Analyse der Reaktionsdaten zur Ermittlung quantitativer und qualitativer Ergebnisse. Die Ware wird als "Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9027 10 bis 9027 30 erfasst, optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwendend" eingereiht.

DEBTI1517/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-08

Sog. Bildgebungssystem für die In-vivo-Forschung, im Wesentlichen bestehend aus einem sog. Miniaturmikroskop mit Kabel zum Anschluss an eine sog. Data Acquisition Box (DAQ-Box). Das als "Miniaturmikroskop" oder auch "Endomikroskop" bezeichnete Gerät besteht aus einem 1 , 8 g leichten Gehäuse, das eine CMOS-Kamera, eine LED für blaues Licht (475 nm) sowie optische Elemente in Form von einem Dichroit-Spiegel, Bandpassfiltern und einer dünnen, zylindrischen Objektivlinse beherbergt. Die Linse des "Mikroskops" wird im Mäusegehirn implantiert und das Gehäuse lagert dabei auf einer am Kopf zu verankernden Basisplatte (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung). Die DAQ-Box verfügt über verschiedene analoge und digitale Anschlüsse, einen internen Speicher für Bild- und Videodateien und dient der Kommunikation zwischen "Miniaturmikroskop" und externem Computer (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung). "Miniaturmikroskop" und DAQ-Box bilden eine funktionelle Einheit, die zur bildgebenden Darstellung von bestimmten Nervenzellgruppen bzw. neuronalen Netzwerken basierend auf der Darstellung von mit GCaMP markierten Zellen durch LED-Beleuchtung in unterschiedlichen Regionen von Mäusegehirnen dient, sowie zur Ableitung von Kalzium-Signalen und zur Speicherung der Darstellung in Form von Bildern oder Videos. Mit der Methode kann die Aktivität von neuronalen Netzwerken bei bestimmten Verhaltensweisen von Mäusen beobachtet und analysiert werden. Zur äußeren Form: siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9027 10 bis 9027 30 erfasst, optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwendend" eingereiht.

DEBTI14320/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-15

Sog. Perfusions- und Sauerstoffbildgeber, im Wesentlichen bestehend aus einem annähernd quaderförmigen Gehäuse (220 x 112 x 245 mm, 2300g) aus Kunststoff mit einem Membrantastaturfeld mit Bedien- und Steuertasten sowie LED-Status- und Warnanzeigen auf der Gehäuseoberseite, einem PSU-Anschluss, einem Aus/Ein-Wippschalter, einem USB-3-Anschluss, einem Prozesseingangsanschluss, einem Prozessausgangsanschluss sowie einem Montagebereich für eine Halterung auf der Gehäuseunterseite, zwei Ziel-Lasern (Wellenlänge: 650 nm), einer Infrarot-Laserquelle (Wellenläge: 785 nm), einer Videokamera, mehreren LED für rotes, grünes und blaues Licht im vorderen Gehäusebereich sowie weiteren elektrischen, elektronischen und optischen Bauteilen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Der Scan-Kopf stellt sich als kombinierte Maschine aus einem Infrarot-Lasersystem für die Laser-Speckle-Kontrastbildgebung (LSCI) der Gewebeperfusion und einem Reflexionsspektrometer für die Sauerstoff-Bildgebung dar. Für die Perfusions-Bildgebung wird das Gewebe wird mit einem divergierenden Infrarot-Laserstrahl beleuchtet und das entstehende zufällige Interferenzmuster zur Analyse der zeitlichen Veränderun- gen des sog. Speckle-Musters von der Videokamera abgebildet, um die Gewebedurchblutung zu berechnen. Für die Sauerstoff-Bildgebung wird das Gewebe sequenziell mit roten, grünen und blauen LED s beleuchtet, wobei Kamera und Beleuchtung so synchronisiert sind, dass separate rot, grüne und blaue Bilder entstehen, die zur Feststellung der O²-Parameter unter Anwendung des modifizierten Beer-Lambert-Gesetzes analysiert werden. Eine kennzeichnende Hauptfunktion ist nicht feststellbar. Die Ware dient als Bildgebungssystem gleichermaßen der Abbildung der Gewebeperfusion sowie der relativen Veränderung von Gewebeoxyhämoglobin/Gewebedesoxyhämoglobin. Die Ware wird als "Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen, optische Strahlen (sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwendend, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9027 10 bis 9027 30 erfasst" eingereiht.

ATBTI2025000104-DECErteilt von ATGültig bis 2028-08-07

Refraktometer in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Messgerät, einer Kunststoffpipette, einem Schraubendreher und einer Bedienungsanleitung, in einer zum dauerhaften Gebrauch bestimmten Kunststoffbox. Das Refraktometer besteht im Wesentlichen aus einem zylindrischen Metallgehäuse (Durchmesser: ca. 30mm, Länge: ca. 160mm) mit einem Okular, einem Messprisma mit aufklappbarer Abdeckung, einer Kalibrierschraube sowie einer innenliegenden, mehrteiligen Messskala und dient z.Bsp. der Kontrolle von Kühler-, Scheibenfrostschutz, Batteriesäure und AdBlue. (Angaben laut Antragsteller, Abbildung siehe Anlage)

DEBTI6815/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-19

Unvollständiges Photosynthese-Messgerät, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse (37 x 11,5 x 21,6 cm) mit einem Handgriff mit Bedienelementen, einer Lichtquelle, einer Blattkammer, einem LC-Display, einem Lichtsensor, nicht-dispersiven Infrarotsensoren (NDIR) für Wasserdampf und Kohlendioxid sowie elektrischen Anschlüssen und Schlauchanschlüssen (siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät wird über eine Konsole (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung, deshalb unvollständig) mit Betriebsspannung und einem Gasgemisch aus Kohlendioxid und Wasserdampf versorgt. Das tragbare Gerät dient der Messung der Photosynthese. Diese erfolgt durch das Bestrahlen der Pflanzenblätter in der Blattkammer mit Licht unter der Zugabe CO2 und H2O sowie der Messung der Fluoreszenz. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9027 10 bis 9027 30 erfasst, optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwendend" eingereiht.

DEBTI53745/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-23

Sog. Messsystem, in Form einer Warenzusammenstellung, im Wesentlichen bestehend aus einem in Bezug auf die Bedeutung charakterbestimmenden elektronischen Messgerät, einem USB-Kabel sowie einem Netzteil mit verschiedenen Adaptern. Das Messgerät besteht im Wesentlichen aus einem Kunststoffgehäuse (150 x 90 x 40 mm, 180 g) mit integriertem Lithium-Ionen-Akku, einem integrierten Bluetooth-Modul, einer integrierten fotometrischen Untersuchungskammer, einem LCD, einem Küvettenaufnehmer sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Das Messgerät dient der quantitativen Bestimmung des Gesamthämoglobins im menschlichen Blut. Hierzu wird dem Gerät über den Aufnehmer eine mit einer Probe von venösem, kapillarem oder arteriellem Blut bestückte Einmalküvette zwecks Bestimmung des Hämoglobingehalts zugeführt, wo diese fotometrisch (Wellenlängenbereich: 450 bis 750 nm) analysiert wird. Die zusammengestellten Waren sind gemeinsam mit einer Betriebsanleitung in einem Pappkarton zum Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9027 10 bis 9027 30 erfasst, optische Strahlen verwendend" eingereiht.

DEBTI27402/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-02

"Optisches Miniatur-Weitfeldmikroskop, optisches Gesamtsystem", im Wesentlichen bestehend aus einer funktionellen Einheit aus folgenden Komponenten: Eine integrierte Rechnereinheit mit Spezialsoftware, u. a. auch zur Bildbearbeitung, -speicherung und -analyse, eine Steuereinheit mit elektronischen Bauteilen, zwei Laser, mehrere Anschlüsse für die beiliegenden optischen Fasern, um Laserlicht an die am Kopf montierte Bildeinheit zu liefern, ein aktives Drehgelenk, um die freie Drehung von Glasfasern und Elektronik entlang einer Achse zu ermöglichen, mehrere elektrische Kabel, mehrere Miniaturobjektive und Adapter, um sie jeweils an der am Kopf eines Tieres montierten Bildeinheit zu befestigen. Die Bildeinheit besteht aus einem Kunststoffgehäuse mit dichromatischen Spiegeln, Linsen, optischen Filtern und zwei Fotodetektoren (CMOS). Das sog. Mikroskop wird zu Forschungszwecken verwendet, um Zeitrafferbilder vom Gehirn einer sich frei bewegenden Maus zu erstellen und diese zu bearbeiten, zu speichern und auch mit Hilfe von Algorhythmen zu analysieren. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9027 10 bis 9027 30 erfasst, optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwendend" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9027

Zu Unterposition 9027 5000: Hierher gehören z. B. elektronische Geräte, die in chemischen Laboratorien von Krankenhäusern zur vollautomatischen Analyse von Blutseren verwendet werden. Sie bestehen im Wesentlichen aus dem eigentlichen Analysengerät (mit Probenvorbereitungsvorrichtung, Reagenzdosiereinrichtung und fotometrischem Messsystem aus Halogenlampe als Lichtquelle und Fotodioden als Detektoren), einem Steuer- und Auswertegerät (mit Mikroprozessoren und Bildschirm zur Anzeige der Messergebnisse) und einem Drucker zum Aufzeichnen der Messergebnisse. Alle drei Einzelgeräte sind durch elektrische Kabel miteinander verbunden.

Pos. 9027

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 310/2010 vom 9. April 2010 (ABl. EU Nr. L 94, Seite 27) (RV L310/2010): Ein Apparat in Form einer Durchgangsschleuse zur Sicherheitskontrolle auf Flughäfen (so genanntes „Massenspektrometer“). Er ist zum Aufspüren illegaler Substanzen wie Sprengstoffe und Drogen durch die Technologie des „Ion Trap Mobility“-Spektrometers (ITMS) (Ionenfallen-Mobilitätspektrometer) bestimmt. Die Analyse basiert auf Luftproben, die durch eine semi-permeable Membran in eine Ionisationskammer geleitet werden. Dort gibt eine Ionisierungsquelle Betateilchen ab, wodurch in der Gasphase Ionen entstehen. Die Ionisierung wird anschließend in ein Driftrohr geleitet, wo ein Elektrofeld die Ionen zu einer Kollektorelektrode beschleunigt. Gemessen wird die Zeit, welche die Ionen benötigen, um an die Kollektorelektrode zu gelangen. …

Pos. 9027

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Dezember 2015 in der Rechtssache C-183/15 zu der Frage, ob ein aerodynamisches Ultraviolett-Partikelgrößenmessgerät und ein Handpartikelzähler in die Unterposition 9027 10 10 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 einzuordnen sind: Auszug: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Siebte Kammer) für Recht erkannt: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. …

Pos. 9027

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 14.3.2001 – 4 K 678/00 – Einreihung von Mikrotomklingen. Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg (4. Senat) vom 24. November 2017 in den RS 4 K 36/15 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung eines in der Massenspektrometrie verwendeten gläsernen Probenzerstäubers. Die Klägerin beantragte am … die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für einen gläsernen Probenzerstäuber „Concentric Nebulizer“. Der Nebulizer besteht aus einem röhrenförmigen Körper aus Glas mit einem Anschluss für eine Kapillare aus Kunststoff für die Zufuhr von Probenflüssigkeit sowie mit einem Anschluss für eine Druckgaszufuhr und dient dazu Probenflüssigkeiten durch die Zufuhr von Gas in eine Zerstäuberkammer zu zerstäuben. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9027.50.00.00?

Die Zolltarifnummer 9027.50.00.00 umfasst Instrumente, andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9027.50.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9027.50.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9027.50.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902750. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9027.50.00.00?

9027.50.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9027.50.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9027.50.00.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9027 Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome > 902750 andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9027.50.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9027.50.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-03061. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9027.50.00.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9027.50.00.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A502, 6A002, 6A003, 7B002, 0B004b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9027.50.00.00?

TARIC-Code 9027.50.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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