Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9027.50.00.00.0: Instrumente, andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9027.50.00.00.0 steht für Instrumente, andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9027.50.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9027.50.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9027Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome
  3. 9027.50andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden
  4. 9027.50.00.00.0Instrumente, andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9027.50.00.00.0

HS-Code9027.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9027.50.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9027.50.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9027.50.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 6A002Optical sensors or equipment and components therefor, as follows:
  • 6A003Cameras, systems or equipment, and components therefor, as follows:
  • 7B002Equipment specially designed to characterize mirrors for ring "laser" gyros, as follows:
  • 0B004bPlant for the production or concentration of heavy water, deuterium and deuterium compounds and specially designed or prepared equipment and components therefor, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI15643/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-27

Sog. integriertes bildgebendes und optogenetisches System für Nagetiere, im Wesentlichen bestehend aus einem „Miniaturmikroskop“ mit einem Kabel (2,5 m) zum Anschluss an eine Data Acquisition Box (DAQ-Box) (zur äußeren Form: siehe Abbildungen in Anlage). Das als „Miniaturmikroskop“ bezeichnete Gerät besteht aus einem Gehäuse (8,8 x 15 x 22 mm, 2,2 g), das mit einer CMOS-Kamera (1280 x 800 Pixel), einer LED für blaues Licht (475 nm) sowie mit optischen Elementen in Form von einem Dichroit-Spiegel, Bandpassfiltern und einer dünnen, zylindrischen Objektivlinse ausgestattet ist. Die Linse des „Mikroskops“ wird im Mäusegehirn implantiert und das Gehäuse lagert dabei auf einer am Kopf zu verankernden Basisplatte (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die DAQ-Box besteht aus einem quaderförmigen Gehäuse und verfügt über verschiedene analoge und digitale Anschlüsse, einen internen Speicher für Bild- und Videodateien und dient der Kommunikation zwischen dem „Miniaturmikroskop“ und einem externen Computer (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Das „Miniaturmikroskop“ und die DAQ-Box bilden eine funktionelle Einheit, die zur bildgebenden Darstellung von bestimmten Nervenzellgruppen bzw. von neuronalen Netzwerken basierend auf der Darstellung von mit GCaMP markierten Zellen durch LED-Beleuchtung in unterschiedlichen Regionen von Mäusegehirnen dient sowie zur Ableitung von Kalzium-Signalen und zur Speicherung der Darstellung in Form von Bildern oder Videos. Mit der Methode kann die Aktivität von neuronalen Netzwerken bei bestimmten Verhaltensweisen von Mäusen beobachtet und analysiert werden. Die Ware wird als „Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9027 10 bis 9027 30 erfasst, optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwendend“ eingereiht.

DEBTI14556/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-28

Sog. Großpartikel-Durchflusszytometer mit geschlossenem Sortiersystem in Form einer funktionellen Einheit, im Wesentlichen bestehend aus a) einem automatisierten Analysegerät (560 x 660 x 440 mm, 55 kg) mit einer Durchflussmesszelle, einem CMOS-Bildsensor, zwei Festkörperlaser-Baugruppen (488 nm bzw. 561 nm), vier Photomultibliern (PMT), einem Extinktionsdetektor, einem FSC-Detektor (für Vorwärtsstreulicht), optischen Filtern sowie weiteren mechanischen, optischen. elektronischen und elektrischen Bauteilen, b) einem vollständigen Desktop PC mit entsprechender Software, c) einer vollständigen Sampler-Einheit mit Armaturen, Sonden, Probennehmern und Anschlüssen, d) einem 230 V Luftkompressor sowie e) einer Containereinheit für labortypische Flüssigkeiten (zur äußeren Form siehe exemplarische Abbildung in der Anlage). Die Einheit dient der Analyse, Abbildung, Sortierung und Abgabe von biologischem Material und anderen Objekten mit einem Durchmesser von 2-200 μm. Hierzu fließt das zu untersuchende Material mithilfe hydrodynamischer Fokussierung durch die Durchflussmesszelle und wird mit Laserlicht angestrahlt, wobei je nach Objekt ein charakteristisches Streulicht ("Light Scatter") erzeugt wird. Hierbei werden relative Größe, optische Dichte, Vorwärtsstreuung, Seitenstreuung und Fluoreszenzintensität erfasst. Von jeder Zelle können Bilder aufgenommen, gespeichert und mit verschiedenen Parametern korreliert werden. Alle anderen Komponenten sind durch Kabel und Leitungen mit der Analyseeinheit verbunden und üben gemeinsam mit dieser die Funktion der Durchflusszytometrie aus. Die Ware wird als "optische Strahlen (sichtbares Licht) verwendendes Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9027 10 bis 9027 30 erfasst" eingereiht.

DEBTI38518/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-11

Sog. Honigrefraktometer in Form einer für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellung, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden optischen Handrefraktometer, im Wesentlichen bestehend aus einem zylindrischen Gehäuse (Länge 140 mm, 230g) aus Aluminium und Kunststoff mit einem Prisma mit Prismenklappe, einer Kalibrierschraube, einem Okular mit Fokuseinstellung, einem Kalibrierschraubendreher, einer Pipette sowie einem Reinigungstuch (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Das Refraktometer dient zur Bestimmung der Dichte der auf das Prisma aufgetragenen Probe mittels des Brechungsidex des sichtbaren Lichts (Brix). Durch das Okular lässt sich der Messwert anhand der innen liegenden Skala ablesen und der Wasser- (%) und Zuckergehalt (°Bé) der Probe bestimmen. Das Gerät verfügt über eine automatische Temperaturkompensation (ATC). Alle Bestandteile sind gemeinsam verpackt. Die Ware wird als "Gerät für chemische oder physikalische Untersuchungen (Refraktometer), nicht von den Unterpositionen (HS) 9027 10 bis 9027 30 erfasst, optische Strahlen (sichtbares Licht) verwendend" eingereiht.

DEBTI13178/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-11

System für die Analyse von Nanopartikeln in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Messsystem mit einem Beipack aus Reagenzflaschen aus Glas, einem Reinigungs-Set sowie einem Kalibrierstandard-Kit in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Das Messsystem als funktionelle Einheit setzt sich im Wesentlichen aus einer Messeinheit und einer über Kabel mit dieser verbundenen Auswerteeinheit aus Computer mit Analysesoftware, LED-Bildschirm mit Halterung, Netzteil, Ethernet-Adapter,Tastatur und Maus zusammen (siehe Abbildung in der Anlage). Die Messeinheit besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse mit einer Messzelle, zwei Lasern, einem Filterrad, motorisierten Transportschlitten, Mikroskopeinheit und Pumpen. Das System arbeitet nach dem Prinzip der Fluoreszenz-Nanopartikel-Tracking-Analyse. Die in der Probenflüssigkeit enthaltenen Partikel werden durch die Laser fluoreszenzmarkiert und anschließend von der Mikroskopeinheit erfasst. Die gewonnenen Messwerte werden sodann durch die Auswerteeinheit analysiert, um Größe und Konzentration der Partikel zu ermitteln. Die Ware wird als "Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9027 10 bis 9027 30 erfasst, optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwendend" eingereiht.

DEBTI38961/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-19

Sog. Probenanalysesystem, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (H x B x L: 186,7 x 101,6 x 244,9 cm; zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage) mit einer Kommunikationseinheit, einem Antriebsaggregat, einem Not-Aus Schalter, einem Systemcomputer, einer Wechselstrom-Versorgungseinheit, einem Touch-Display, einem Probeneingangsfach mit Statusanzeige, einer Fernanzeige, mit sechs Laserlichtquellen, Fotodioden und weiteren Komponenten zur Vor- und Aufbereitung sowie zur Analyse von klinischen Proben. Das Gerät führt voll automatisiert folgende Prozesse durch, die allesamt dem quantitativen und qualitativen Nachweis von Nukleinsäuresequenzen dienen: - Isolierung von Nukleinsäuren aus Proben - Amplifikation spezifischer Nukleinsäureziele mittels fluoreszenzbasierter Echtzeit-PCR - Detektion des Amplifikats - Analyse der Reaktionsdaten zur Ermittlung quantitativer und qualitativer Ergebnisse. Die Ware wird als "optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwendendes Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9027 10 bis 9027 30 erfasst" eingereiht.

DEBTI33367/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-12-26

Sog. Nachrüstsatz für ein Messgerät, das optische Strahlen verwendet, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem Mikroprozessorboard,einem metallischem Gehäuseteil, einer Ethernet-Adapterkarte mit Ethernet-Kabel, einer gedruckten Bedienungsanleitung, einer Installationsanleitung, Kleinteilen für die Montage und einem puls-amplituden-modulierten Fluoreszenzspektrometer (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Verwendung) zur quantitativen Bestimmung der Fluoreszenz-Eigenschaften des Chlorophylls im Blattgrün (Maße: ca. 6 x 6 x 8 cm, Gewicht: 400 g). Mithilfe der Bestandteile des Nachrüstsatzes kann ein Gerät zur Messung der Photosynthese an den aktuellen technischen Stand angepasst werden (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Analyse erfolgt durch das Bestrahlen der Pflanzenblätter in der Blattkammer mit Licht und der anschließenden Messung der Fluoreszenz. Die Ware wird als "Gerät für physikalische und chemische Untersuchungen, das optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwendet, andere als Unterpositionen (HS) 9027 10 bis 9027 30" eingereiht.

DEBTI11489/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-06-06

Mikrobiologisches Schnelltestsystem, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse (188 x 318 x 569 mm) mit einer ausziehbaren Probenkammer für 32 Probenröhrchen, einem Inkubator, einer zweifarbigen LED-Lichtquelle, einer UV-Leuchtstoffröhre, optischen Sensoren, einem Netzteil, einem Display sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen (siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät dient zusammen mit einem PC (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) dem Nachweis von Mikroorganismen wie z. B. coliforme Bakterien, Milchsäurebakterien oder Enterobacteriaceae durch Messung der Farbveränderung oder Fluoreszenz nach der Bestrahlung mit Licht. Die Ware wird als "Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9027 10 bis 9027 30 erfasst, optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwendend" eingereiht.

DEBTI25472/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-11-29

nVista 3.0 System, bestehend aus einem sog. Miniaturmikroskop mit Kabel zum Anschluss an eine sog. Data Acquisition Box (DAQ-Box). Das als "Miniaturmikroskop" oder auch "Endomikroskop" bezeichnete Gerät besteht aus einem 1,8 g leichten Gehäuse, das eine CMOS-Kamera, eine LED für blaues Licht (475 nm) sowie optische Elemente in Form von einem Dichroit-Spiegel, Bandpassfiltern und einer dünnen, zylindrischen Objektivlinse beherbergt. Die Linse des "Mikroskops" wird im Mäusegehirn implantiert und das Gehäuse lagert dabei auf einer am Kopf zu verankernden Basisplatte (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung). Die DAQ-Box verfügt über verschiedene analoge und digitale Anschlüsse, einen internen Speicher für Bild- und Videodateien und dient der Kommunikation zwischen "Miniaturmikroskop" und externem Computer (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung). "Miniaturmikroskop" und DAQ-Box bilden eine funktionelle Einheit, die zur bildgebenden Darstellung von bestimmten Nervenzellgruppen bzw. neuronalen Netzwerken basierend auf der Darstellung von mit GCaMP markierten Zellen durch LED-Beleuchtung in unterschiedlichen Regionen von Mäusegehirnen dient sowie zur Ableitung von Kalzium-Signalen und zur Speicherung der Darstellung in Form von Bildern oder Videos. Mit der Methode kann die Aktivität von neuronalen Netzwerken bei bestimmten Verhaltensweisen von Mäusen beobachtet und analysiert werden. Zur äußeren Form siehe Abbildungen in Anlage. Eine Einreihung als medzinisches Endoskop in die Unterposition (KN) 9018 9020 kommt nicht in Betracht, da das System nicht von Ärzten oder anderem medizinischem Personal in ihrer üblichen Berufspraxis zur Diagnose, Prophylaxe oder Therapie verwendet wird. Die Ware wird als "Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9027 10 bis 9027 30 erfasst, optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwendend" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9027

Zu Unterposition 9027 5000: Hierher gehören z. B. elektronische Geräte, die in chemischen Laboratorien von Krankenhäusern zur vollautomatischen Analyse von Blutseren verwendet werden. Sie bestehen im Wesentlichen aus dem eigentlichen Analysengerät (mit Probenvorbereitungsvorrichtung, Reagenzdosiereinrichtung und fotometrischem Messsystem aus Halogenlampe als Lichtquelle und Fotodioden als Detektoren), einem Steuer- und Auswertegerät (mit Mikroprozessoren und Bildschirm zur Anzeige der Messergebnisse) und einem Drucker zum Aufzeichnen der Messergebnisse. Alle drei Einzelgeräte sind durch elektrische Kabel miteinander verbunden.

Pos. 9027

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 310/2010 vom 9. April 2010 (ABl. EU Nr. L 94, Seite 27) (RV L310/2010): Ein Apparat in Form einer Durchgangsschleuse zur Sicherheitskontrolle auf Flughäfen (so genanntes „Massenspektrometer“). Er ist zum Aufspüren illegaler Substanzen wie Sprengstoffe und Drogen durch die Technologie des „Ion Trap Mobility“-Spektrometers (ITMS) (Ionenfallen-Mobilitätspektrometer) bestimmt. Die Analyse basiert auf Luftproben, die durch eine semi-permeable Membran in eine Ionisationskammer geleitet werden. Dort gibt eine Ionisierungsquelle Betateilchen ab, wodurch in der Gasphase Ionen entstehen. Die Ionisierung wird anschließend in ein Driftrohr geleitet, wo ein Elektrofeld die Ionen zu einer Kollektorelektrode beschleunigt. Gemessen wird die Zeit, welche die Ionen benötigen, um an die Kollektorelektrode zu gelangen. …

Pos. 9027

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Dezember 2015 in der Rechtssache C-183/15 zu der Frage, ob ein aerodynamisches Ultraviolett-Partikelgrößenmessgerät und ein Handpartikelzähler in die Unterposition 9027 10 10 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 einzuordnen sind: Auszug: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Siebte Kammer) für Recht erkannt: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. …

Pos. 9027

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 14.3.2001 – 4 K 678/00 – Einreihung von Mikrotomklingen. Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg (4. Senat) vom 24. November 2017 in den RS 4 K 36/15 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung eines in der Massenspektrometrie verwendeten gläsernen Probenzerstäubers. Die Klägerin beantragte am … die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für einen gläsernen Probenzerstäuber „Concentric Nebulizer“. Der Nebulizer besteht aus einem röhrenförmigen Körper aus Glas mit einem Anschluss für eine Kapillare aus Kunststoff für die Zufuhr von Probenflüssigkeit sowie mit einem Anschluss für eine Druckgaszufuhr und dient dazu Probenflüssigkeiten durch die Zufuhr von Gas in eine Zerstäuberkammer zu zerstäuben. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9027.50.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9027.50.00.00.0 umfasst Instrumente, andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9027.50.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9027.50.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9027.50.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902750. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9027.50.00.00.0?

9027.50.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9027.50.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9027.50.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9027 Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome > 902750 andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9027.50.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9027.50.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI15643/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9027.50.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9027.50.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3A502, 6A002, 6A003, 7B002, 0B004b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9027.50.00.00.0?

Warennummer 9027.50.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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