Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9027.90.00: Mikrotome; Teile und Zubehör

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9027.90.00 steht für Mikrotome; Teile und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9027.90.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9027.90.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9027Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome
  3. 9027.90Mikrotome; Teile und Zubehör
  4. 9027.90.00Mikrotome; Teile und Zubehör

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9027.90.00

HS-Code9027.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9027.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1B115Equipment, other than that specified in 1B002 or 1B102, for the production of propellant and propellant constituents, as follows, and specially designed components therefor:
  • 2B351Toxic gas monitors and monitoring systems and their dedicated detecting components, other than those specified in 1A004, as follows; and detectors; sensor devices; and replaceable sensor cartridges therefor:
  • 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 6A003Cameras, systems or equipment, and components therefor, as follows:
  • 0007g

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI13951/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Sog. Probenbehälter für ein Genanalysegerät mit fotometrischem System der Unterposition 9027 50 in Form von vier verbundenen zylindrischen Kunststoffbehältern mit Füllstandmarkierung und einem Fassungsvermögen von 0 , 1 ml sowie entsprechende Kunststoffkappen. Siehe Abbildung in der Anlage. Die Behälter sind speziell geformt, um mit einem Real-time PCR Cycler verwendet zu werden. Sie werden mit der zu untersuchenden Probe befüllt und in das Analysegerät eingesetzt, wo sie dem Untersuchungsfeld zugeführt werden. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Instrumente, Apparate und Geräte der Unterposition (HS) 9027 50 bestimmt" eingereiht.

DEBTI13291/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-06

Sog. Ersatzteil für Laborgerät, im Wesentlichen bestehend aus einer Platine mit einer darauf aufgelöteten Licht-emittierenden Diode, welche auf einem zylinderförmigen Aluminium Drehteil mittels Schrauben befestigt ist, und sich in diesem eine spezielle Glaslinse befindet, die zur Bündelung des LED-Lichtstrahls auf die zu untersuchende Blutprobe in dem Laborgerät dient. Das Teil dient gemäß Antragsangaben als Ersatzteil, insbesondere als Lichtquelle für ein Laborgerät zur Gelbsuchtmessung. Die Ware stellt sich als erkennbares und notwendiges Teil eines Laborgerätes der Position 9027 der Kombinierten Nomenklatur dar. Das Ersatzteil ist als "Teil eines Geräts für physikalische oder chemische Untersuchungen, das optische Strahlen (sichtbares Licht) verwendet, andere als Spektrometer, Spektrofotometer und Spektrografen" einzureihen.

DEBTI4428/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-02

Sog. Mikrokanalplatte, im Wesentlichen bestehend aus einer runden Platte aus Bleiglas mit einem Außendurchmesser von ca. 24 , 8 mm und einem aktiven Durchmesser von 18 mm, die mit mikroskopisch kleinen Kanälen (mit einem Durchmesser von ca. 10 µm, einem Mittenabstand von ca. 12 µm und einer Neigung von ca. 12°) durchzogen ist, deren Innenwände aus Halbleitermaterial bestehen. Siehe Abbildung in der Anlage. Die Platte wird in verschiedenen Detektoren eines Massenspektrometers (beides nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingesetzt. Im SI-Detektor (Sekundärionendetektor) des Analysators des Massenspektrometers dient sie dazu, das Signal der auftreffenden Sekundärionen in Elektronen zu konvertieren und zu verstärken. Im SE-Detektor (Sekundärelektronendetektor) in der Hauptkammer des Massenspektrometers wird die Ware dazu verwendet, das Signal der auftreffenden Sekundärelektronen zu verstärken. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für ein ein Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen (Massenspektrometer) bestimmt" eingereiht.

ATBTI2026000209-DECErteilt von ATGültig bis 2029-07-15

Zubehör eines nanoelektromechanischen Infrarotanalysators für die Fourier-Transform-Infrarotspektroskopie (NEMS-FT-IR), in Form aus zwei metallisch silbernen, Edelstahlscheiben mit den Maßen 65,5 x 50,8 x 7 mm, die jeweils zwei O-Ringe enthalten; die beiden Scheiben sind übereinandergestapelt und dichten mit den O-Ringen zwei Probenahme- oder Sensorchips zwischen sich ab; beide Teile verfügen an der Seite über Ausrichtungsbohrungen, um den Einbau zu ermöglichen; das untere Teil hat zwei Zapfen, während das obere Teil zwei Bohrungen zur Ausrichtung aufweist; das Produkt dient zur Integration eines Probenahme- und Sensorchip zum Sammeln von Aerosolpartikel in einer Aerosolanlage eines FTIR-Analysegerätes. (Angaben laut Unternehmen) (siehe Abbildungen)

ATBTI2026000208-DECErteilt von ATGültig bis 2029-07-15

Zubehör eines nanoelektromechanischen Infrarotanalysators für die Fourier-Transform-Infrarotspektroskopie (NEMS-FT-IR), in Form aus zwei metallisch silbernen, mit Gewinden versehenen Edelstahlteilen mit den Maßen 44 x 17 x 17 mm, die miteinander verschraubt sind und im Inneren zwei O-Ringe zur Abdichtung des Probenahme- und Sensorchips enthalten; in zwei Ausführungen: - Mit einem Luer-Slip Stecker auf beiden Seiten, - Mit einem Luer-Slip Stecker auf der einen Seite und einem Luer-Lock Stecker auf der anderen Seite; das Produkt dient zur Integration eines Probenahme- und Sensorchip in einer Aerosolanlage eines FTIR-Analysegerätes. (Angaben laut Unternehmen) (siehe Abbildungen)

DEBTI26799/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Sog. Elektronikmodul, im Wesentlichen bestehend aus einer rechteckigen Leiterplatte, die mit einem Microcontroller, einer Ethernet-Schnittstelle, einem Bus-Steckverbinder sowie mit weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen ausgestattet ist (siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware wird in Massenspektrometer eines bestimmten Herstellers (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingebaut, um in diesen verschiedene elektrische Spannungen und Ströme zu messen, die Messwerte in digitale Informationen umzuwandeln und einen Computer (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zur Verfügung zu stellen. Die Ware wird als "Teil, hauptsächlich bestimmt für ein Gerät der Unterposition (KN) 9027 8100" eingereiht.

DEBTI26797/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Sog. Elektronikmodul, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse aus unedlem Metall (19 Zoll), das mit mehreren Einschub- und Einsteckkarten, einer Bus-Platine sowie mit weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen ausgestattet ist (siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware wird in Massenspektrometer eines bestimmten Herstellers (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingebaut, um diese mit unterschiedlichen elektrischen Spannungen zu versorgen. Dazu werden die o. g. Karten (teilweise mit Kommunikationsanschlüssen, z.B. RJ45) in das Gerät eingefügt. Sie wandeln die Eingangsspannung (200…250 V, 50/60 Hz) in verschiedene Ausgangsgleichspannungen um, die wiederum innerhalb jedes Untersuchungsgeräts verwendet werden. Weiterhin ist die Ware dazu bestimmt, von einem Time-of-digital-converter (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) erzeugte Signale unverändert an andere Komponenten weiterzuleiten. Die Ware wird als "Teil, hauptsächlich bestimmt für ein Gerät der Unterposition (KN) 9027 8100" eingereiht.

DEBTI42/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-07

Sog. Abstandshalter für Elektronikkarten, im Wesentlichen bestehend aus einer nach technischer Zeichnung gefertigten, flachen, rechteckigen, an den Ecken abgefasten Platte (160 x 126 mm) aus einer Aluminiumlegierung mit insgesamt acht Bohrungen mit spezifischem Lochbild, wobei vier der Bohrungen mit Einpress-Abstandsbolzen (Typ 4-PEM-SO-3 , 5M3-16) bestückt sind (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient als mechanischer Abstandshalter für die Montage einer Elektronikkarte innerhalb eines ICP-Spektrometers (beide nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen, für ein Gerät der Unterposition (HS) 9027 20" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9027

Zu Unterposition 9027 90: 1. Röhren zum Beschleunigen und/oder Fokussieren positiver Ionen, als Teile von Spektrometern oder Massenspektrografen erkennbar.

Pos. 9027

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 310/2010 vom 9. April 2010 (ABl. EU Nr. L 94, Seite 27) (RV L310/2010): Ein Apparat in Form einer Durchgangsschleuse zur Sicherheitskontrolle auf Flughäfen (so genanntes „Massenspektrometer“). Er ist zum Aufspüren illegaler Substanzen wie Sprengstoffe und Drogen durch die Technologie des „Ion Trap Mobility“-Spektrometers (ITMS) (Ionenfallen-Mobilitätspektrometer) bestimmt. Die Analyse basiert auf Luftproben, die durch eine semi-permeable Membran in eine Ionisationskammer geleitet werden. Dort gibt eine Ionisierungsquelle Betateilchen ab, wodurch in der Gasphase Ionen entstehen. Die Ionisierung wird anschließend in ein Driftrohr geleitet, wo ein Elektrofeld die Ionen zu einer Kollektorelektrode beschleunigt. Gemessen wird die Zeit, welche die Ionen benötigen, um an die Kollektorelektrode zu gelangen. …

Pos. 9027

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Dezember 2015 in der Rechtssache C-183/15 zu der Frage, ob ein aerodynamisches Ultraviolett-Partikelgrößenmessgerät und ein Handpartikelzähler in die Unterposition 9027 10 10 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 einzuordnen sind: Auszug: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Siebte Kammer) für Recht erkannt: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. …

Pos. 9027

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 14.3.2001 – 4 K 678/00 – Einreihung von Mikrotomklingen. Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg (4. Senat) vom 24. November 2017 in den RS 4 K 36/15 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung eines in der Massenspektrometrie verwendeten gläsernen Probenzerstäubers. Die Klägerin beantragte am … die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für einen gläsernen Probenzerstäuber „Concentric Nebulizer“. Der Nebulizer besteht aus einem röhrenförmigen Körper aus Glas mit einem Anschluss für eine Kapillare aus Kunststoff für die Zufuhr von Probenflüssigkeit sowie mit einem Anschluss für eine Druckgaszufuhr und dient dazu Probenflüssigkeiten durch die Zufuhr von Gas in eine Zerstäuberkammer zu zerstäuben. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9027.90.00?

Die Zolltarifnummer 9027.90.00 umfasst Mikrotome; Teile und Zubehör. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9027.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 9027.90.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9027.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9027.90.00?

9027.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9027.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

9027.90.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9027 Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome > 902790 Mikrotome; Teile und Zubehör. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9027.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9027.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI13951/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9027.90.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9027.90.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1B115, 2B351, 3A502, 6A003, 0007g. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9027.90.00?

KN-Code 9027.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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