Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9027.90.00.00.0: Mikrotome; Teile und Zubehör

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9027.90.00.00.0 steht für Mikrotome; Teile und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9027.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9027.90.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9027Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome
  3. 9027.90Mikrotome; Teile und Zubehör
  4. 9027.90.00.00.0Mikrotome; Teile und Zubehör

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9027.90.00.00.0

HS-Code9027.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9027.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9027.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9027.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1B115Equipment, other than that specified in 1B002 or 1B102, for the production of propellant and propellant constituents, as follows, and specially designed components therefor:
  • 2B351Toxic gas monitors and monitoring systems and their dedicated detecting components, other than those specified in 1A004, as follows; and detectors; sensor devices; and replaceable sensor cartridges therefor:
  • 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 6A003Cameras, systems or equipment, and components therefor, as follows:
  • 0007g

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI48357/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Sogenannte Küvette in Form eines ca. 4 , 5 cm x 1 , 2 cm x 1 , 2 cm großen, transparenten und quaderförmigen Probengefäßes aus Kunststoff mit einem Mindestfüllvolumen von 2 , 5 ml. Die Küvette verfügt über zwei vertiefte Fenster (zur Vermeidung von Kratzern), eine aufgeprägte Nestnummer auf der Unterseite und eine Pfeilmarkierung für die Durchstrahlungsrichtung am oberen Ende. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Küvette wird in ein Photometer eingesetzt und dient der Aufnahme der Lösung einer Substanz, deren Konzentration mittels einer fotometrischen Messung bestimmt werden soll. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen" eingereiht.

DEBTI30506/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-05

Sog. Adapter für Probenbehälter, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Behälter aus Kunststoff, der über seitliche gerätespezifische Prägungen und eine Anfasung sowie auf der Oberseite über 48 passgenaue Vertiefungen zur Aufnahme von Probenmaterial verfügt (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware ist dazu bestimmt, Probenmaterial für automatisierte Analysengeräte (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) aufzunehmen und in diese einzubringen. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich oder ausschließlich für Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen der Unterposition (HS) 9027 50 bestimmt" eingereiht.

DEBTI38401/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Sog. integrierte Reaktionseinheit (IRU) als eine aus Kunststoff gefertigte Platte (ca. 185 x 44 x 84 mm), die mit spezifisch geformten und auf ein Analysegerät für die molekulare Diagnostik mittels Echtzeit PCR abgestimmten Reaktionsgefäßen und Aussparungen versehen ist (siehe Abbildung in der Anlage). Die unterschiedlich geformten Gefäße erfüllen verschiedene Funktionen im Rahmen der Probenvorbereitung und Analyse wie z.B. Vorbehandlung, Waschen, Lyse etc. Die Platte bildet einen integralen Bestandteil im Funktionsablauf des Analysegerätes, ohne den die Analyse nicht möglich wäre. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich für Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen" eingereiht.

DEBTI21962/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-22

Sog. Trennsäule, im Wesentlichen bestehend aus einer Kunststoffsäule, die mit Kohlenstoff gefüllt und an den Enden mit Verbindungselementen aus Metall, Kunststoff oder Glas ausgestattet ist. Die Säule dient im Rahmen der Hochdruck-Flüssigkeitschromatographie (HPLC/UHPLC) der Analyse von Substanzen aus wässrigen und/oder organischen Lösungen. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen, für ein Gerät der Unterposition (HS) 9027 20" eingereiht.

DEBTI5046/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-29

Sog. Hohlnadel mit Anschluss und Schutzhülle, im Wesentlichen bestehend aus einem abgewinkelt gebogen geformten hohlnadelartigen Erzeugnis aus unedlem Metall mit einer Länge von ca. 18 cm, welches mit einer spezifisch geformten Anschlussvorrichtung und zwei Kabeln ausgestattet ist. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Hohlnadel wird im Probenarm eines Gerätes für die fotometrische Analyse verschiedenartiger Proben (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verbaut und dient der Probenaufnahme sowie der Verteilung und präzisen Dosierung der Proben in verschiedene Reaktionsbehälter bzw. Reagenzien-Kammern. Im Lieferumfang enthalten sind eine Unterlegscheibe sowie eine die Spitze der Probennadel umschließende Schutzhülle (De-minimis-Regel). Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen" eingereiht.

DEBTI43053/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-27

Sog. PW LFC Cup Assy, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten Kunststoffrahmen mit abgerundeten Ecken, der mittig mit einer ovalen Aussparung und an den Rändern mit Auskerbungen, mit drei runden Prägungen sowie mit einer Bohrung versehen ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient der Fixierung eines Kunststoffgefäßes in optisch messenden Analysegeräten für physikalische oder chemische Untersuchungen eines bestimmten Herstellers, in welches eine Waschlösung für Probenadeln eingefüllt wird. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen" eingereiht.

DEBTI23719/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-29

Sog. AssayTip / AssayCup tray, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen, nach oben schmaler werdenden Behälter aus Kunststoff (ca. 157 x 157 x 67 mm, 134 g), der seitlich über gerätespezifische Prägungen und Einkerbungen zum Stapeln, Abstapeln und zur Vereinzelung der Magazine und auf der Oberseite über Positionen zur passgenauen Aufnahme von jeweils 105 Testspitzen und Testbechern verfügt (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware ist dazu bestimmt, einzelne Probenröhrchen, gefüllt mit Patientenproben, durch automatisierte Analysengeräte eines bestimmten Herstellers (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) zu transportieren. Die Ware wird als "Teil, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät für physikalische oder chemische Untersuchungen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9027 10 bis 9027 30 erfasst", eingereiht.

DEBTI38200/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-25

Sog. Komponente zur Sensoraufnahme, im Wesentlichen bestehend aus einem zylinderartigen Kunststoffgehäuse mit einem Gewinde (Innenkomponente). Darin sind ein oder zwei Saphirgläser eingesetzt, die keinen optische Effekt erzeugen. Die ringförmige Außenkomponente wird von außen an die transparente Innenkomponente angebracht und ermöglicht ein steriles Abschließen mit der Wandung des Bioreaktors (zur äußeren Form: siehe Abbildungen in der Anlage). Die Bauteile dienen der Montage von Spektrometersensoren an Einweg-Bioreaktoren (jeweils kein Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und sind spezifisch für die Aufnahme der Sensoren gefertigt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für Instrumente für physikalische oder chemische Untersuchungen (Spektrometer)" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9027

Zu Unterposition 9027 90: 1. Röhren zum Beschleunigen und/oder Fokussieren positiver Ionen, als Teile von Spektrometern oder Massenspektrografen erkennbar.

Pos. 9027

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 310/2010 vom 9. April 2010 (ABl. EU Nr. L 94, Seite 27) (RV L310/2010): Ein Apparat in Form einer Durchgangsschleuse zur Sicherheitskontrolle auf Flughäfen (so genanntes „Massenspektrometer“). Er ist zum Aufspüren illegaler Substanzen wie Sprengstoffe und Drogen durch die Technologie des „Ion Trap Mobility“-Spektrometers (ITMS) (Ionenfallen-Mobilitätspektrometer) bestimmt. Die Analyse basiert auf Luftproben, die durch eine semi-permeable Membran in eine Ionisationskammer geleitet werden. Dort gibt eine Ionisierungsquelle Betateilchen ab, wodurch in der Gasphase Ionen entstehen. Die Ionisierung wird anschließend in ein Driftrohr geleitet, wo ein Elektrofeld die Ionen zu einer Kollektorelektrode beschleunigt. Gemessen wird die Zeit, welche die Ionen benötigen, um an die Kollektorelektrode zu gelangen. …

Pos. 9027

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Dezember 2015 in der Rechtssache C-183/15 zu der Frage, ob ein aerodynamisches Ultraviolett-Partikelgrößenmessgerät und ein Handpartikelzähler in die Unterposition 9027 10 10 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 einzuordnen sind: Auszug: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Siebte Kammer) für Recht erkannt: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. …

Pos. 9027

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 14.3.2001 – 4 K 678/00 – Einreihung von Mikrotomklingen. Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg (4. Senat) vom 24. November 2017 in den RS 4 K 36/15 Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung eines in der Massenspektrometrie verwendeten gläsernen Probenzerstäubers. Die Klägerin beantragte am … die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für einen gläsernen Probenzerstäuber „Concentric Nebulizer“. Der Nebulizer besteht aus einem röhrenförmigen Körper aus Glas mit einem Anschluss für eine Kapillare aus Kunststoff für die Zufuhr von Probenflüssigkeit sowie mit einem Anschluss für eine Druckgaszufuhr und dient dazu Probenflüssigkeiten durch die Zufuhr von Gas in eine Zerstäuberkammer zu zerstäuben. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9027.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9027.90.00.00.0 umfasst Mikrotome; Teile und Zubehör. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9027.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9027.90.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9027.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9027.90.00.00.0?

9027.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9027.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9027.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9027 Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome > 902790 Mikrotome; Teile und Zubehör. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9027.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9027.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI48357/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9027.90.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9027.90.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1B115, 2B351, 3A502, 6A003, 0007g. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9027.90.00.00.0?

Warennummer 9027.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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