Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0: Tourenzähler, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0 steht für Tourenzähler, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9029.10.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9029.10.00.90.0
Drittlandszoll
1,9 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9029Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope
  3. 9029.10Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler
  4. 9029.10.00Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler
  5. 9029.10.00.90andere
  6. 9029.10.00.90.0Tourenzähler, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0

HS-Code9029.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9029.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9029.10.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9029.10.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,9 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI29878/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-03

Sog. Betriebsstundenzähler in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend jeweils aus einem Gehäuse (rund (Varianten Q, R - 5 / 7 mm), rechteckig (Varianten D, L, Y, Z), quadratisch (Variante S), hexagonförmig (Varianten F/T, G, J)), das mit einem 6-stelligen LC-Display (Höhe 5 oder 7 mm), einem EEPROM, einer 2- oder 4-poligen Anschlussbuchse, teilweise mit Montagevorrichtungen sowie mit weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen ausgestattet ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware ist zum Einbau in Fahrzeuge und stationäre Anlagen bei industriellen und kommerziellen Anwendungen bestimmt, um dort Informationen zu den geleisteten Betriebsstunden festzustellen und diese anzuzeigen. Die Ware wird als "anderer Zähler als in Position 9028 genannt, nicht für zivile Luftfahrzeuge, Betriebsstundenzähler" eingereiht.

DEBTI29894/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-22

Betriebsstundenzählermodule in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einer Leiterplatte mit einem LC-Display (Höhe 5 oder 7 mm), einem EEPROM, fünf Anschlusskontakten sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen. Das Gerät ist in verschiedenen Varianten mit den Abmessungen (auf Leiterplatte, jeweils ohne Anschlusskontakte) 32 x 18 x 5,5 mm, 35,6 x 18 x 8,4 mm oder 38,6 x 25,4 x 12,7 mm erhältlich (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Geräte dienen dem Zählen und der Anzeige der Betriebsstunden angeschlossener Geräte. Die Waren werden als "andere Zähler (Betriebsstundenzähler) als in Position 9028 genannt, nicht für zivile Luftfahrzeuge" eingereiht.

DE1271/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-06-25

Schrittzähler, im Wesentlichen bestehend aus einem Zählwerk und einer Batterie in einem Kunsstoffgehäuse (Abmessungen: ca. 64 x 38 x 8 mm) mit grafischer LCD-Anzeige, einem Karabinerhaken, einer Handschlaufenaufnahme und drei Bedientasten (Abbildung siehe Anlage) sowie einem abnehmbaren Gürtelhalter. Der Schrittzähler dient zum Zählen und Anzeigen der getätigten Schritte der letzten sieben Tage. Er berechnet zudem die Entfernung anhand der eingestellten Schrittlänge sowie die verbrauchten Kalorien. Die Ware wird als "Schrittzähler" eingereiht.

DE1669/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-25

Sog. Fitnesstracker (ZeFit), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer zusammengesetzten Ware aus einem Armband mit Zähler (charakterbestimmend in Hinblick auf die Verwendung) und einer Uhr in einem Gehäuse aus Kunststoff mit einer Bedientaste und einer parallel zum Armband erscheinenden OLED-Anzeige (Abbildung siehe Anlage) sowie - einem USB-Ladekabel. Der Fitnesstracker ermittelt, speichert und zeigt die Anzahl gegangener Schritte an. Zusätzlich können der errechnete Kalorienverbrauch, die errechnete Entfernung, die Aktivitätsdauer, das Tagesziel sowie die Uhrzeit und der Schlafmodus abgerufen werden. Im Schlafmodus wird die Schlaf-Bewegungsaktivität und die Schlafdauer aufgezeichnet. Daneben verfügt das Gerät über eine Weck- und verschiedene Erinnerungsfunktionen durch Vibration. Über Bluetooth können die Daten an kompatible Smartphones oder Tablet-Geräte (beide nicht Gegenstand der vZTA) übertragen und dort mithilfe einer Software-Applikation (ebenfalls nicht Gegenstand der vZTA) weiter ausgewertet werden. Der Fitnesstracker bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung in Bezug auf die Verwendung. Er ist von einer transparenten Kunststoffbox umgeben und ist mit einem Karton, der USB-Kabel und Bedienhandbuch enthält, in einem gemeinsamen Karton verpackt. Eine Einreihung als "Gerät zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten.." in die Position 8517 kommt nicht in Betracht, da die Hauptfunktion des Geräts nicht in der Datenkommunikation liegt. Die Ware wird als "anderer Zähler als in der Position 9028 genannt, Schrittzähler, anderer als von den Unterpositionen (TARIC) 9029 1000 10 und 9029 1000 20 erfasst" eingereiht.

DEBTI604/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-11

Batteriebetriebener Schrittzähler, sog. Super Step Counter, in zylindrischer Form (Durchmesser ca. 62 mm, Höhe ca. 31 mm; zur äußeren Form siehe Foto in der Anlage). An der Vorderseite befindet sich mittig ein LC-Display, welches digitale Zahlen in Abhängigkeit von der Bewegung anzeigt. Neben dem Display ist ein Druckknopf angeordnet, welcher dem zurücksetzen des Zählerstandes dient. An der Rückseite befinden sich ein Ein- und Ausschalter, sowie ein Befestigungsclip. Die Ware ist aus Kunststoff und in einem Polyethylenbeutel mit zwei Aufklebern zum Verzieren (geringwertige Beigabe, De-minimis-Regel) verpackt. Die Ware wird als "anderer Zähler als in der Position 9028 genannt, Schrittzähler" eingereiht.

DE23571/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-04-09

Sog. Schrittzähler "Alarm", in Form einer zusammengesetzten Ware aus einer Uhr und einem Schrittzähler (charakterbestimmender Bestandteil), im Wesentlichen bestehend aus einem elektronischen, tragbaren Gerät, mit LC-Display und drei Bedientasten, im Kunststoffgehäuse (Maße: 68 x 46 x 33, in mm), mit Kunststoffclip zum Befestigen am Gürtel und mit Trageschlaufe, batteriebetrieben mit drei eingesetzten Knopfzellen. Das Gerät dient zum Zählen der Schritte. Desweiteren verfügt das Gerät über eine Uhr mit Digitalanzeige, eine Stoppuhr-Funktion, einen Kalorienzähler und einen Alarmknopf für Panikalarm. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Schrittzähler, anderes Gerät als in den Unterpositionen (TARIC) 9029 1000 10 bis 9029 1000 20 genannt" eingereiht.

DE10058/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-11-13

Sog. "Colony Counter", in Form einer Warenzusammenstellung zum automatischen Auszählen von Keimzellenkolonien (gemeinsamer Bedarf), die in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht ist, bestehend aus Keimzellenzählgerät, Reduziersegment, Wolffshügelscheibe, Zählstift, Netzteil, Bedienungsanleitung und CD-ROM mit USB-Treiber. Das Keimzellenzählgerät besteht im Wesentlichen aus einer transparenten Auflagefläche für Petrischalen, LED-Seiten- und Hintergrundbeleuchtung und Zählsensorik in einem annähernd quaderförmigen Gehäuse (Abmessungen ca. 330 x 260 x 110 mm) mit LC-Zählerstandsanzeige und Bedienelementen. Zum Auszählen wird eine Petrischale mit Keimzellenkolonien auf die druckempfindliche Auflagefläche des Geräts gestellt. Eine mit flexiblem Schwanenhals am Gehäuse angebrachte Vergrößerungslinse (Lupe 1,7-fach) kann bei Bedarf über die Auflagefläche geschwenkt werden, um dem Betrachter das Auffinden der Kolonien zu erleichtern. Durch Antippen der Kolonien mittels des Zählstiftes wird das elektronische Zählwerk betätigt (Zählfall). Die Summe der Zählfälle wird auf der LC-Zählerstandsanzeige des Gerätes dargestellt (Single Mode). Zudem ist eine automatische Mittelwertbildung für das Auszählen von Keimzellenkolonien auf bis zu 20 Petrischalen möglich (Multi Mode). Über die Bedienelemente des Geräts kann u.a. zwischen Single und Multi Mode gewechselt bzw. die Zählerstandsanzeige zurückgesetzt werden. Die Ware wird als "anderer Zähler als von der Unterposition (TARIC) 9029 1000 10 erfassst (Keimzellenzähler)" eingereiht. Abbildung: siehe Anlage

DE3846/15-1Erteilt von DEGültig bis 2018-11-25

Sog.Vitalmaxx LED-Fitness-Armband, in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus einem akkubetriebenen Armband aus Silikon mit zwei integrierten Bedienknöpfen, einer Statusanzeige und USB-Anschlussstecker zur Verbindung mit einem PC/Notebook zwecks Aufladung und Synchronisierung. Das Armband enthält einen Li-Ionen-Akkumulator, zwei LED zur Statusanzeige, eine Uhr, einen Temperaturfühler für die Umgebungstemperatur sowie einen elektronischen Beschleunigungssensor, der als 3D-Pedometer fungiert. Die vom Sensor registrierten Bewegungen werden in der Wachphase zur Zählung der Schritte und der Bewegungen bei anderen Aktivitäten genutzt, in der Schlafphase kann an der Art und Häufigkeit der Bewegungen der Schlafverlauf ermittelt werden. Die Daten werden an einen PC/Notebook (nicht Gegenstand dieser Auskunft) übermittelt und mittels einer speziellen Applikation ausgewertet und auf dem Bildschirm dargestellt, ebenso wie der Kalorienverbrauch und andere Parameter. Charakterbestimmender Bestandteil ist der Sensor zum Zählen von Schritten sowie anderen Bewegungen, auch während der Schlafphase. Daneben können über die LED-Anzeige Uhrzeit, Datum, Umgebungstemperatur und Kalorienverbrauch angezeigt werden. Das Armband ist mit einer Kurzanleitung in einer bedruckten, teilweise transparenten Kunststoffbox verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "anderer Zähler als in der Position 9028 genannt, Schritt- oder Bewegungszähler, anderer als von den Unterpositionen (TARIC) 9029 1000 10 und 9029 1000 30 erfasst" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9029

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Zähler, die irgendwelche Einheiten aller Art (Umdrehungen, Einzelstücke, Längen usw.) zusammenzählen oder einen zu entrichtenden Betrag anzeigen. Ausgenommen von dieser Position sind jedoch Zählvorrichtungen der in Pos. 8473 erfassten Art, Gas-, Flüssigkeits- und Elektrizitätszähler der Pos. 9028 und Kurvenmesser oder Planimeter der Pos. 9017 oder 9031. 2) Geräte, die eine Umdrehungs- oder lineare Geschwindigkeit, bezogen auf einen bestimmten Zeitraum, anzeigen (Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser), andere als die der Pos. 9014 und 9015. 3) Stroboskope aller Art. …

Pos. 9029

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes) - hat auf der 151. Sitzung vom 26. bis 29. Mai 2015 über die Einreihung von sog. „ABS-Sensoren“ (WHEEL SENSOR ASSY) mehrheitlich wie folgt entschieden: Der Begründung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/805 der Kommission vom 19. Mai 2015 („Drehratensensor“) folgend ist der sog. „ABS-Sensor“ (WHEEL SENSOR ASSY) in die Position 9031 einzureihen. Hiernach ist eine Einreihung in die Position 9029 für solche Apparate ausgeschlossen, die bestimmte Größen (z. B. Geschwindigkeit, Umdrehungen oder Entfernungen) aufnehmen oder messen, das Messergebnis aber nicht selbst anzeigen (z. B. auf einem Bildschirm).

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0 umfasst Tourenzähler, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9029.10.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 9029.10.00.90.0 beträgt 1,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9029.10.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902910. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0?

9029.10.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9029.10.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

9029.10.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9029 Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope > 902910 Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler > 90291000 Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler > 9029100090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9029.10.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9029.10.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI29878/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0?

Warennummer 9029.10.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.