Zolltarifnummer 9029.20.31.00: Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9029.20.31.00 steht für Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9029.20.31.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9029.20.31.00
- Drittlandszoll
- 2,6 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9029Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope
- 9029.20Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope
- 9029.20.31Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge
- 9029.20.31.00Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9029.20.31.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,6 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sog. Drehzahlanzeiger, im Wesentlichen bestehend aus einem Schrittmotor, einer Skala mit LED-Hintergrundbeleuchtung und einer Nadel in einem Gehäuse mit einem Durchmesser von 52 mm. Der Drehzahlanzeiger wird in Kraftfahrzeuge eingebaut und zeigt dort die Drehzahl (0-1.000 RPM) an. Das Gerät verfügt über keine Sensoren (daher unvollständig), sondern greift das Signal direkt von der Motorsteuerung (nicht Gegenstand dieser vZTA) ab. Die Ware wird als "Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015" eingereiht.
Sog. Drehzahlanzeiger, im Wesentlichen bestehend aus einem Schrittmotor, einer Skala mit LED-Hintergrundbeleuchtung und einer Nadel in einem Gehäuse mit einem Durchmesser von 60 mm. Der Drehzahlanzeiger wird in Kraftfahrzeuge eingebaut und zeigt dort die Drehzahl (0-1.000 RPM) an. Das Gerät verfügt über keine Sensoren (daher unvollständig), sondern greift das Signal direkt von der Motorsteuerung (nicht Gegenstand dieser vZTA) ab. Die Ware wird als "Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015" eingereiht.
Sog. Drehzahlanzeiger, im Wesentlichen bestehend aus einem Schrittmotor, einer Skala mit LED-Hintergrundbeleuchtung und einer Nadel in einem Gehäuse mit einem Durchmesser von 60 mm. Der Drehzahlanzeiger wird in Kraftfahrzeuge eingebaut und zeigt dort die Drehzahl (0-1.000 RPM) an. Das Gerät verfügt über keine Sensoren (daher unvollständig), sondern greift das Signal direkt von der Motorsteuerung (nicht Gegenstand dieser vZTA) ab. Die Ware wird als "Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015" eingereiht.
Sogenannter Fahrradcomputer, kabellos in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem noch nicht zusammengesetzten Multifunktionsgerät mit LC-Display, zwei Druckttastknöpfen, einer Lenkerhalterung, einer 3V-Batterie, einem Speichenmagneten und einem über Funk verbundenen Radsensor (funktionelle Einheit), - Kabelbindern zur Montage sowie - einer Bedienungsanleitung (Abbildung siehe Anlage). Der Fahrradcomputer ermittelt und zeigt wahlweise die aktuelle, durchschnittliche und maximal gefahrene Geschwindigkeit, die Tages- und Gesamtstrecke, sowie die Tagesstrecken-Fahrtzeit und die Uhrzeit an. Innerhalb der Position 9029 ist keine charakterbestimmende Haupttätigkeit ermittelbar. Die integrierte Uhrenfunktion ist nebensächlich und wird zum Berechnen der Geschwindigkeit benötigt. Das Multifunktionsgerät bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung in Bezug auf die Verwendung. Alle Bestandteile sind in einer Blisterverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, nicht von Position 9014 oder 9015 erfasst" eingereiht.
Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, "Fahrradcomputer (Artikel-Nr. 40.112) in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - einem noch nicht zusammengesetzten Multifunktionsgerät mit LC-Display, zwei Drucktastknöpfen, einem über Kabel mit dem Fahrradcomputer verbundenen Radsensor und einem Speichenmagneten (funktionelle Einheit) sowie einem Lenkerhalter und einer Batterien, - Montagematerial (Kabelbinder, Gummiring, Klebepad, Schrauben) Der Fahrradcomputer ermittelt und zeigt folgende Messwerte an: aktuelle, durchschnittliche und maximal gefahrene Geschwindigkeit, Tages- und Gesamtkilometer,Temperatur, Uhrzeit und Tagesstreckenfahrzeit. Aufgrund der überwiegenden Zahl der Funktionen ist das Multifunktionsgerät der Position 9029 zuzuweisen. Innerhalb der Position 9029 lässt sich keine charakterbestimmende Haupttätigkeit ermitteln. Die integrierte Uhrenfunktion ist nebensächlich und wird zum Berechnen der Geschwindigkeit benötigt. Das Multifunktionsgerät bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung in Bezug auf die Verwendung. Alle Bestandteile sind in einer Blisterverpackung in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Ware wird als "Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, keine Ware der Position 9014 oder 9015, andere als UPos. (HS) 9029 10" eingereiht. Abbildung siehe Anlage
Sog. Fahrradcomputer (Art. 40.114) in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem noch nicht zusammengesetzten Multifunktionsgerät mit LC-Display, zwei Druckttastknöpfen, Lenkerhalterung, einem Speichenmagneten, sowie einem über Funk verbundenen Radsensor (funktionelle Einheit), - Kunststoffpads und Kabelbindern zur Montage, sowie - einer Bedienungsanleitung (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Der Fahrradcomputer ermittelt und zeigt wahlweise die aktuelle, durchschnittliche und maximal gefahrene Geschwindigkeit, die Tages- und Gesamtstrecke, sowie die Tagesstrecken-Fahrtzeit und die Uhrzeit an. Innerhalb der Position 9029 ist keine charakterbestimmende Haupttätigkeit ermittelbar. Die integrierte Uhrenfunktion ist nebensächlich und wird zum Berechnen der Geschwindigkeit benötigt. Das Multifunktionsgerät bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung im Bezug auf die Verwendung. Alle Bestandteile sind in einer Blisterverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, nicht von Position 9014 oder 9015 erfasst" eingereiht.
Sog. Fahrradcomputer (Art. 40.125), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einem Multifunktionsgerät (charakterbestimmend in Hinblick auf die Verwendung) mit LC-Display, drei Druckttastknöpfen, einer Lenkerhalterung, einer 3V-Batterie, einem Speichenmagneten und einem über Kabel verbundenen Radsensor (funktionelle Einheit), - Kabelbindern zur Montage sowie - einer Bedienungsanleitung (Abbildung siehe Anlage). Der Fahrradcomputer dient zur Ermittlung und zur wahlweisen Anzeige der aktuellen, durchschnittlichen und maximal gefahrenen Geschwindigkeit, der Tages- und Gesamtstrecke, der Tagesstrecken-, Tagesfahr- und Gesamtfahrzeit, der Temperatur sowie der Uhrzeit. Er ist auch als Stoppuhr einsetzbar. Eine charakterbestimmende Haupttätigkeit ist nicht ermittelbar. Die integrierte Uhrenfunktion ist nebensächlich und wird zum Berechnen der Geschwindigkeit benötigt. Die in einer Pappschachtel und Blisterverpackung umschlossene Ware wird als "Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, nicht von Position 9014 oder 9015 erfasst, Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge" eingereiht.
Sog. Fahrradcomputer in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - einem noch nicht zusammengesetzten Multifunktionsgerät (charakterbestimmend in Bezug auf die Verwendung) mit einem LC-Display, zwei Druckttastknöpfen, einer Lenkerhalterung, einem Speichenmagneten sowie einem über Funk verbundenen Radsensor (funktionelle Einheit), - zwei Batterien, - vier Kabelbindern zur Montage sowie - einer Bedienungsanleitung in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Der Fahrradcomputer ermittelt und zeigt wahlweise die aktuelle, durchschnittliche und maximal gefahrene Geschwindigkeit, die Tages- und Gesamtstrecke, die Fahrzeit und die Uhrzeit, die Temperatur sowie den Kalorienverbrauch und die Fettverbrennung an. Innerhalb der Position 9029 ist keine kennzeichnende Haupttätigkeit ermittelbar. Die integrierte Uhrenfunktion ist nebensächlich und wird zum Berechnen der Geschwindigkeit und Kalorienverbrauch benötigt Die Ware wird als "Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, nicht von Position 9014 oder 9015 erfasst" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9029 20: 1. Apparate zum Erzeugen von Lichtblitzen bei der stroboskopischen Kontrolle des Zündzeitpunktes von Verbrennungsmotoren; sie bestehen aus: 1. einem Relais, das die Apparate automatisch an die Spannung des Batteriestromes (6 oder 12 Volt) anpasst; 2. einem Transformator, der die Stromspannung so weit erhöht (450 Volt), wie es die Röhre, die die Lichtblitze erzeugt, erfordert; 3. einem Synchron-Unterbrecher; 4. Kondensatoren zum Speichern der elektrischen Energie. Die Apparate werden an den Stromkreis der Zündkerzen des zu prüfenden Motors angeschlossen und erzeugen dann synchron zu den Zündfunken der Kerzen eine Serie von Lichtblitzen. 2. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes) - hat auf der 151. Sitzung vom 26. bis 29. Mai 2015 über die Einreihung von sog. „ABS-Sensoren“ (WHEEL SENSOR ASSY) mehrheitlich wie folgt entschieden: Der Begründung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/805 der Kommission vom 19. Mai 2015 („Drehratensensor“) folgend ist der sog. „ABS-Sensor“ (WHEEL SENSOR ASSY) in die Position 9031 einzureihen. Hiernach ist eine Einreihung in die Position 9029 für solche Apparate ausgeschlossen, die bestimmte Größen (z. B. Geschwindigkeit, Umdrehungen oder Entfernungen) aufnehmen oder messen, das Messergebnis aber nicht selbst anzeigen (z. B. auf einem Bildschirm).
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9029.20.31.00?
Die Zolltarifnummer 9029.20.31.00 umfasst Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9029.20.31.00?
Der Drittlandszollsatz für 9029.20.31.00 beträgt 2,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9029.20.31.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902920. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9029.20.31.00?
9029.20.31.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9029.20.31.00 im Zolltarif eingeordnet?
9029.20.31.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9029 Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope > 902920 Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope > 90292031 Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9029.20.31.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9029.20.31.00 erfasst, zum Beispiel DE15625/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9029.20.31.00?
TARIC-Code 9029.20.31.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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