Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9029.20.31.90.0: Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9029.20.31.90.0 steht für Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9029.20.31.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9029.20.31.90.0
Drittlandszoll
2,6 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9029Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope
  3. 9029.20Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope
  4. 9029.20.31Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge
  5. 9029.20.31.90andere
  6. 9029.20.31.90.0Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9029.20.31.90.0

HS-Code9029.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9029.20.318 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9029.20.31.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9029.20.31.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE10740/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-08

Sog. Fahrradcomputer in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, jeweils bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden noch nicht zusammengesetzten Multifunktionsgerät, einem Speichermagneten, einem Geschwindigkeitssensor (Impulsgeber), einer Lenkerhalterung, je nach Ausführung auch mit einem Trittfrequenzsensor, einer Montage- und Bedienungsanleitung sowie verschiedenen Montagematerialien in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung (siehe Abbildung in der Anlage). Die Multifunktionsgeräte bestehen jeweils im Wesentlichen aus einem Gehäuse (ca. 42 x 51 x 17 mm) mit einem LC-Display, vier Bedienelementen (Drucktastknöpfe), einem Batteriefach, zwei elektrischen Kontakten sowie einer Montagevorrichtung. Sie sind mit den Sensoren je nach Ausführung über Kabel oder Funk verbunden und bilden mit diesen eine funktionelle Einheit. Die Geräte dienen der Messung und Anzeige der aktuellen Geschwindigkeit (Km/h, mph), der Durchschnitts- und Maximalgeschwindigkeit, der Gesamt-, Tages-, und Teilstreckenkilometer (km, miles), der Uhrzeit, der Fahrzeit, der Teilstreckenzeit, der Temperatur (°C,°F) sowie der Trittfrequenz (rpm). Darüber hinaus kann rechnerisch die Kraftstoffersparnis (Liter, Gallon) gegenüber der gefahrenen Strecke mit dem Pkw ermittelt werden. Die Geräte sind aufgrund ihrer Funktionalität in die Position 9029 einzureihen. Innerhalb der Position 9029 ist eine charakterbestimmende Haupttätigkeit nicht ermittelbar. Die waren werden als "Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015, andere als von der Unterposition (TARIC) 9029 2031 10 erfasst" eingereiht.

DE17230/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-30

Sog. Kombiinstrument (Art. Nr. 0 263 714 002) in Form einer Multifunktionsmaschine, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 325 x 193 x 92 mm großen Kunststoffgehäuse mit zwei hintergrundbeleuchteten Bargraphanzeigen, einem TFT-Display, einem Schrittmotor, einer mit diversen aktiven und passiven Bauteilen ausgestatteten Leiterplatte, einem Kühlkörper, diversen Montagevorrichtungen und mehreren elektrischen Anschlussmöglichkeiten (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Das Anzeigeinstrument ist zum Einbau in den Armaturenträger von Kraftfahrzeugen bestimmt und dient der situationsabhängigen Anzeige von Fahrzeugdaten. Die Ware kommuniziert mit den Steuergeräten des Fahrzeuges (nicht Gegenstand der vZTA) ausschließlich über CAN-Bus und bringt u.a. die von im Fahrzeug verbauten Sensoren (ebenfalls nicht Gegenstand der vZTA, daher unvollständig) gemessenenen Werte der Motordrehzahl, Geschwindigkeit (charakterbestimmende Hauptfunktion), Tankfüllstand und Kühlmitteltemperatur zur Anzeige. Die Ware wird als "Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, nicht von der Position 9014 oder 9015, sowie der Codenummer 9029 2031 10 0 erfasst" eingereiht.

DE17231/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-30

Sog. Kombiinstrument in Form einer Multifunktionsmaschine, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 385 x 174 mm großen Kunststoffgehäuse mit zwei hintergrundbeleuchteteten Bargraphanzeigen, zwei Zeigeranzeigen, einem TFT-Display, einem Schrittmotor, diversen Montagevorrichtungen und elektrischen Anschlussmöglichkeiten (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Das Anzeigeinstrument ist zum Einbau in den Armaturenträger von Kraftfahrzeugen bestimmt und dient der situationsabhängigen Anzeige von Fahrzeugdaten. Die Ware kommuniziert mit den Steuergeräten des Fahrzeuges (nicht Gegenstand der vZTA) ausschließlich über CAN-Bus und bringt u.a. die von im Fahrzeug verbauten Sensoren (ebenfalls nicht Gegenstand der vZTA, daher unvollständig) gemessenenen Werte der Motordrehzahl, Geschwindigkeit (charakterbestimmende Hauptfunktion), Tankfüllstand und Kühlmitteltemperatur zur Anzeige. Die Ware wird als "Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, nicht von der Position 9014 oder 9015, sowie der Codenummer 9029 2031 10 0 erfasst" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9029

Zu Unterposition 9029 20: 1. Apparate zum Erzeugen von Lichtblitzen bei der stroboskopischen Kontrolle des Zündzeitpunktes von Verbrennungsmotoren; sie bestehen aus: 1. einem Relais, das die Apparate automatisch an die Spannung des Batteriestromes (6 oder 12 Volt) anpasst; 2. einem Transformator, der die Stromspannung so weit erhöht (450 Volt), wie es die Röhre, die die Lichtblitze erzeugt, erfordert; 3. einem Synchron-Unterbrecher; 4. Kondensatoren zum Speichern der elektrischen Energie. Die Apparate werden an den Stromkreis der Zündkerzen des zu prüfenden Motors angeschlossen und erzeugen dann synchron zu den Zündfunken der Kerzen eine Serie von Lichtblitzen. 2. …

Pos. 9029

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes) - hat auf der 151. Sitzung vom 26. bis 29. Mai 2015 über die Einreihung von sog. „ABS-Sensoren“ (WHEEL SENSOR ASSY) mehrheitlich wie folgt entschieden: Der Begründung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/805 der Kommission vom 19. Mai 2015 („Drehratensensor“) folgend ist der sog. „ABS-Sensor“ (WHEEL SENSOR ASSY) in die Position 9031 einzureihen. Hiernach ist eine Einreihung in die Position 9029 für solche Apparate ausgeschlossen, die bestimmte Größen (z. B. Geschwindigkeit, Umdrehungen oder Entfernungen) aufnehmen oder messen, das Messergebnis aber nicht selbst anzeigen (z. B. auf einem Bildschirm).

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9029.20.31.90.0?

Die Zolltarifnummer 9029.20.31.90.0 umfasst Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9029.20.31.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 9029.20.31.90.0 beträgt 2,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9029.20.31.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902920. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9029.20.31.90.0?

9029.20.31.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9029.20.31.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

9029.20.31.90.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9029 Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope > 902920 Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope > 90292031 Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge > 9029203190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9029.20.31.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9029.20.31.90.0 erfasst, zum Beispiel DE10740/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9029.20.31.90.0?

Warennummer 9029.20.31.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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