Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0: Instrumente, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 steht für Instrumente, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9031.49.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9031.49.90.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9031Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
  3. 9031.49andere optische Instrumente, Apparate und Geräte, andere
  4. 9031.49.90andere
  5. 9031.49.90.00.0Instrumente, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0

HS-Code9031.496 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9031.49.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9031.49.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9031.49.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 2B006Dimensional inspection or measuring systems, equipment, position feedback units and "electronic assemblies", as follows:
  • 2B206Dimensional inspection machines, instruments or systems, other than those specified in 2B006, as follows:
  • 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 5B001Telecommunications test, inspection and production equipment, components and accessories, as follows:
  • 6A002Optical sensors or equipment and components therefor, as follows:
  • 6A004Optical equipment and components, as follows:
  • 6A008Radar systems, equipment and assemblies, having any of the following, and specially designed components therefor:
  • 6A108Radar systems, tracking systems and radomes, other than those specified in entry 6A008, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI27067/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-22

Sog. Lidar Laserscanner mit mittlerer Reichweite, im Wesentlichen bestehend aus einem zylinderähnlichen Gehäuse (Ø 87 x 74 , 2 mm) aus Aluminium mit Kühlkörperelementen, einer Ethernet-Schnittstelle, einem Stromversorgungsanschluss, einer LiDAR-Lasereinheit (865 nm) mit Umlenkspiegeln, einer LiDAR-Sensoreinheit mit Messelektronik sowie weiteren elektrischen, elektronischen und optischen Bauteilen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Der Laserscanner sendet kontinuierlich Laserimpulse (360° radial, 45° bis 90° vertikal) aus, die von Objekten und Landschaftsstrukturen reflektiert zum Scanner zurückkehren und hier von der Sensorik erfasst werden, wobei sich aus der Laufzeit der Laserimpulse (Hin- und Rückweg) Entfernung und Dimension der erfassten Objekte ergeben. Aus den entsprechenden X-, Y- und Z-Koordinaten ergibt sich eine digitale dreidimensionale Objekt- und Landschaftsdarstellung (3D-Punktewolke), die als Datensatz bereitgehalten wird. Die Ware dient unter Zuhilfenahme von Kameras, GPS und weiteren Sensoren (allesamt nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) der Montage an autonomen Erdbewegungsmaschinen zwecks kontinuierlicher 3D-Geländeerfassung, findet jedoch auch separat Anwendung u.a. in der Robotik, der Industrie, bei der Verkehrsüberwachung und der Objekterkennung. Die Ware wird als "optisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4910 erfasst" eingereiht.

DEBTI19545/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-01

Sogenannter Kontakt-Bildsensor (CIS), im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse (654 x 62,2 x 109,3 mm) aus einer Anordnung von in Reihe montierten Zeilensensoren (CMOS) mit jeweils einer Stablinse, sowie einer LED-Lichtquelle, einer Glasabdeckung sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen (siehe Abbildung in der Anlage). Innerhalb eines optischen Oberflächeninspektionssystems dient der speziell für diese Anwendung konstruierte Kontakt-Bildsensor dem optischen Abtasten der Oberfläche. Er wird bei der Oberflächenprüfung von z. B. Papier oder Textilen, der optischen Qualitätsüberwachung von z. B. Leiterplatten oder Solarpanels sowie der Prüfung optischer Sicherheitsmerkmale von Banknoten oder Ausweisdokumenten verwendet. Die Abtastweite beträgt 587 mm mit 13.824 Bildpunkten (Pixel). Die Ware wird als "optisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4910 erfasst" eingereiht.

DEBTI6315/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-01

Sog. Abdeckung für Bewegungsmelder, im Wesentlichen bestehend aus einem auf der Vorderseite gewölbten Kunststoffgehäuse (55,4 x 55,4 x 29 mm, 26 g) mit einem Schiebeschalter und einer fächerförmigem Linsensystem auf der Vorderseite, drei Drehschaltern zur Helligkeits-, Sensibilitäts- und Zeitparametereinstellung auf der Rückseite sowie eine Platine mit Steckkontakten, einem PIR-Sensor sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen im Gehäuseinneren (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die an eine Wand zu montierende Ware detektiert die Wärmestrahlung von sich im Erfassungsbereich (120° horizontal, Reichweite bis zu 8 m) bewegenden, wärmeabstrahlenden Objekten mithilfe des Passiv-Infrarot-Prinzips und gibt diese Informationen in Form elektrischer Signale an eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) aus. Die Ware ist in einem klarsichtigen Kunststoffbeutel mit Pappaufhängung verpackt. Die Ware wird als "optisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anders als von Unterposition (KN) 9031 1000 bis 9031 4910 erfasst" eingereiht.

DEBTI15884/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-01

Sogenannter Messgeber (PLS - Puls Generator), im Wesentlichen bestehend aus einem zylindrischen Gehäuse (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage) mit einer Befestigungsvorrichtung zum Einbau in einen Motor (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), einem Kabelanschluss und einem optischen Drehgebersystem. Die Ware dient der Kodierung von Drehzahl und Position (Winkel) einer Motorwelle (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Sie wird als "optisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als in Unterposition (KN) 9031 1000 bis 9031 4910" eingereiht

DEBTI18827/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-19

Sog. optisches Ultraschall-Fehlerprüfgerät, im Wesentlichen bestehend aus einem Oszillator, einer Laserlichtquelle, einer mit einem Stroboskop kombinierten Digitalkamera und einer Kontrolleinheit in Form eines Computers, die alle mittels Kabel als funktionelle Einheit miteinander verbunden sind (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Das Prinzip der Speckle-Interferometrie nutzend, wird die Oberfläche der zu untersuchenden Probe (Metall, Keramik u.ä.) durch den Oszillator in kontinuierliche Schwingungen versetzt und gleichzeitig mit Laserlicht beleuchtet. Die Oberfläche reflektiert aufgrund der Schwingungen das Licht, welches wiederum durch die Kamera aufgenommen wird, nicht gleichmäßig. Die Verschiebung der Oberfläche wird somit optisch erfasst und die Ausbreitung der Ultraschallwellen auf der Oberfläche kann dadurch beobachtet werden. Infolge dessen lassen sich Defekte in der Nähe der Materialoberfläche durch die Beobachtung von Störungen in der Ausbreitung der Ultraschallwellen erkennen. Die Ware dient der zerstörungsfreien Prüfung von diversen Werkstoffen und Materialien auf Fehler (Risse, Einschlüsse, Unregelmäßigkeiten im Materialgefüge). Die Ware wird als "optisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als Unterposition (KN) 9031 1000 bis 9031 4910" eingereiht.

DEBTI8073/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-04-05

Sog. Radius, Abdeckung für Bewegungsmelder, im Wesentlichen bestehend aus einem auf der Vorderseite gewölbten Kunststoffgehäuse (50 x 50 x 20 mm), in welchem sich eine Platine befindet, die mit Steckkontakten, einem PIR-Sensor sowie mit elektrischen und elektronischen Bauelementen versehen ist. (Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage) Auf der Vorderseite sind ein Schiebeschalter zur Wahl der Betriebsarten sowie ein optisches Element installiert. Auf der Rückseite befinden sich drei Drehschalter, die zur Einstellung der Zeit-, Sensibilitäts- und Helligkeitsparameter dienen. Die Ware nutzt das Passiv-Infrarot-Prinzip und ist für einen Erfassungsbereich von 120° horizontal mit einer Reichweite von bis zu 8 m ausgelegt. Die Ware wird an die Wand montiert und erfasst Bewegungen durch die Detektion der Wärmestrahlung von sich im Erfassungsbereich bewegenden Personen und leitet diese Information an ein übergeordnetes System (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) weiter. Die Ware wird als "optisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anders als von Unterposition (KN) 9031 1000 bis 9031 4910 erfasst" eingereiht.

DEBTI23296/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-11-06

Empfangsmodul, in Form einer Baugruppe, im Wesentlichen bestehend aus einer Metallplatte mit einem Keramiksubstrat, welche mit einem InGaAs/InP Detektor, einer elektronischen integrierten Schaltung, zwei Photodioden, zwei Kondensatoren, einem Temperatursensor, einer IR LED, zwei 40-Pin Steckverbindern, weiteren passiven Bauelementen und einem optischen Filter bestückt ist. Das Erzeugnis wird in einem LiDAR für Kfz-Fahrassistenzsysteme verbaut und dient in Verbindung mit einer Lichtquelle (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) der optischen Erfassung von Objekten im Detektionsbereich. Die Ware wird als "optisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4910 erfasst" eingereiht.

DEBTI13647/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-06-26

Sogenannter Messgeber (PLS - Puls Generator), im Wesentlichen bestehend aus einem zylindrischen Gehäuse (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage) mit einer Befestigungsvorrichtung zum Einbau in einen Motor (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), einem Kabelanschluss und einem optischen Drehgebersystem. Die Ware dient der Kodierung von Drehzahl und Position (Winkel) einer Motorwelle (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Sie wird als "optisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als in Unterposition (KN) 9031 1000 bis 9031 4910" eingereiht

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9031

Zu Unterposition 9031 49: Hierher gehören nicht nur Instrumente, Apparate und Geräte, die das menschliche Sehen direkt erleichtern oder verbessern, sondern auch andere Instrumente, Apparate und Geräte, die mittels optischer Elemente oder Verfahren arbeiten.

Pos. 9031

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 129/2005 der Kommission vom 20. Januar 2005 (ABl. EU Nr. L 25/37) (RV L 129/05) geändert durch Berichtigung vom 12. Februar 2005 (ABl. L 42), geändert durch Berichtigung vom 12. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 120/42), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 3. Ein Netzwerkanalysator, bestehend aus einem Analysatormodul, einem Zwischenspeicher und einer Schnittstelle zu einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine (ADV-Maschine), in einem einzigen Gehäuse. Der Analysator ist konzipiert, um Informationen über die Leistung von Netzwerken durch die Anzeige der Netzwerkaktivität, der Dekodierung aller wichtigen Protokolle und der Generierung von Netzwerkverkehr zu liefern. Die ADV-Maschine wird nicht mit dem Analysator gestellt. …

Pos. 9031

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 14.3.2001 – 4 K 743/00 – Einreihung von Geräten zur Feststellung des Körperfettanteils (Body – Mass – Index – BMI). Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 10. Juni 2013 - 4 K 91/12 Einreihung von sog. Ultraschallgeräten zur zerstörungsfreien Materialprüfung Leitsatz Ultraschallgeräte zur zerstörungsfreien Materialprüfung erfüllen die Funktionen „Messen“ und „Prüfen“ und sind daher in die Unterposition 9031 8034 1 KN einzureihen. Dass durch das Messen und Prüfen Fehler der zu prüfenden Werkstücke aufgefunden werden, stellt sich nicht als eigenständige Funktion „Fehlersuche“ dar. 1 Anmerkung: ab 1.1.2017 zutreffender KN-Code 9031 80 20

Pos. 9031

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes) - hat auf der 151. Sitzung vom 26. bis 29. Mai 2015 über die Einreihung von sog. „ABS-Sensoren“ (WHEEL SENSOR ASSY) mehrheitlich wie folgt entschieden: Der Begründung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/805 der Kommission vom 19. Mai 2015 („Drehratensensor“) folgend ist der sog. „ABS-Sensor“ (WHEEL SENSOR ASSY) in die Position 9031 einzureihen. Hiernach ist eine Einreihung in die Position 9029 für solche Apparate ausgeschlossen, die bestimmte Größen (z. B. Geschwindigkeit, Umdrehungen oder Entfernungen) aufnehmen oder messen, das Messergebnis aber nicht selbst anzeigen (z. B. auf einem Bildschirm). …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 umfasst Instrumente, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9031.49.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9031.49.90.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9031.49.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 903149. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0?

9031.49.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9031.49.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9031.49.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9031 Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren > 903149 andere optische Instrumente, Apparate und Geräte, andere > 90314990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9031.49.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9031.49.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI27067/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9031.49.90.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9031.49.90.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 2B006, 2B206, 3A502, 5B001, 6A002, 6A004, 6A008, 6A108. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0?

Warennummer 9031.49.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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