Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9031.49.90: Instrumente, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9031.49.90 steht für Instrumente, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9031.49.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9031.49.90
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9031Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
  3. 9031.49andere optische Instrumente, Apparate und Geräte, andere
  4. 9031.49.90Instrumente, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9031.49.90

HS-Code9031.496 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9031.49.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 2B006Dimensional inspection or measuring systems, equipment, position feedback units and "electronic assemblies", as follows:
  • 2B206Dimensional inspection machines, instruments or systems, other than those specified in 2B006, as follows:
  • 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 5B001Telecommunications test, inspection and production equipment, components and accessories, as follows:
  • 6A002Optical sensors or equipment and components therefor, as follows:
  • 6A004Optical equipment and components, as follows:
  • 6A008Radar systems, equipment and assemblies, having any of the following, and specially designed components therefor:
  • 6A108Radar systems, tracking systems and radomes, other than those specified in entry 6A008, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12274/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Sog. modulares Winkelmessgerät mit optischer Abtastung in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einer ringförmigen Teilungstrommel mit Zentrierbund aus unedlem Metall und einem optisch arbeitenden Abtastkopf, der mit Kommunikationsschnittstellen, einem Anschlusskabel sowie mit weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen ausgestattet ist (siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät besitzt je nach Ausführung einem Innendurchmesser von 70 bis 512 mm bzw. einen Außendurchmesser von 104 bis 560 mm. Es wird auf die Aufnahmewelle geschoben und ist so direkt mit der zu messenden Welle verbunden. Beim Messvorgang wird durch die Drehbewegung der Welle eine kreisförmige Maßverkörperung (Maßstab) photoelektrisch abgetastet und so die Winkelposition der Welle bestimmt. Dabei wird Licht aus einer Leuchtdiode durch einen Kondensor (optisches System aus asphärischen Linsen) und eine Abtastplatte (lichtdurchlässiges Phasengitter) auf den mit Teilungen versehenen Maßstab gelenkt. Photoelemente wandeln die Lichtänderungen in elektrische Signale um, wobei jeder Winkelposition ein eindeutig codierter Positionswert zugeordnet ist. Das Winkelmessgerät wird in verschiedene Maschinen eingesetzt und dient der Winkelmessung im Bereich von wenigen Winkelsekunden. Die Ware wird als "optisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4910 erfasst" eingereiht.

DEBTI11860/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-06

Sogenanntes Basisgerät als Tisch- oder Einschubgerät, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Metallgehäuse (470 x 255 x 132 mm) mit einem Netzteil, einer Messdatenverarbeitungseinheit, einem Netzwerkbaustein, einem 7" LCD-Touch-Display, einem SD-Kartenspeicher sowie verschiedenen Schnittstellen für optische Sensoren und die Kommunikation mit anderen Systemen (siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät ist Teil eines optischen Messsystem aus Sensoren (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung, deshalb unvollständig) und dem Basisgerät zum Messen der Wandstärke von Glasbehältern (Messbereich 0 , 2 bis 7 , 0 mm). Das Basisgerät dient der Auswertung und Anzeige der von den Sensoren übermittelten Messwerten und der Kommunikation nicht anderen Systemen. Die Ware wird als "optisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4910 erfasst" eingereiht.

DEBTI12025/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-06

Optoelektronische Sensoren, jeweils bestehend aus einem zylinderförmigen Gehäuse mit Anschlusskabel in sechs verschiedenen Ausführungen mit den Abmessungen: (A) Ø 18 mm, Länge: 88 mm, (B) Ø 34 mm, Länge: 90 mm, (C) Ø 52 mm, Länge: 164 mm, (D) Ø 68 mm, Länge: 240 mm, (E) Ø vorne: 68 mm, Ø hinten: 36mm, Länge: 160 mm, (F) Ø 60 mm, Länge: 200 mm Siehe Abbildungen in der Anlage. Die nach dem chromatisch-konfokalen Messprinzip arbeitenden Sensoren dienen zusammen mit einem Basisgerät (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) dem berührungslosen Messen der Wandstärke in einem Messbereich von 0 , 2 bis 80 mm von Glasbehältnissen wie z. B. Konservengläsern. Zur Messung wird ein Lichtstrahl aus weißem Licht über das optische Kabel in den Sensor gelenkt, durch sein optisches System auf das Messobjekt geworfen und von diesem reflektiert. Das vom Messobjekt reflektierte Licht wird von dem Sensor aufgefangen. Daraus lässt sich im Ergebnis die Materialstärke bestimmen. Die Waren werden als "optische Geräte zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4910 erfasst" eingereiht.

DEBTI8163/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-03

Sog. Laser-3D-Kamera in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen, je nach Ausführung mit Kühlfinnen ausgestatteten Gehäuse aus Aluminium-Druckguss mit vier Montagepunkten, einer NIR-Laserquelle (905 nm), einem RP-SMA-Anschluss, einem M12-PoE-Anschluss sowie weiteren elektrischen, elektronischen und optischen Bauelementen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Beim Messvorgang wird der Laserstrahl in die Umgebung abgestrahlt, von vorhandenen Flächen oder Körpern reflektiert und so die Entfernung zum reflektierenden Objekt aus der Laufzeit der reflektierenden Lichtimpulse berechnet. Die gesammelten Daten werden an übergeordnete Datenverarbeitungseinheiten (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) übertragen, um so ein 3D-Scanbild zu erzeugen. Die Ware ist u. a. zur berührungslosen Abstands- und Geschwindigkeitsmessung mittels Laser unter Verwendung der LiDAR-Technologie u. a. bei der Zählung von Objekten und Personen, in der Robotik, bei der Verkehrsüberwachung, bei der Landschaftskartierung und bei der geografischen Vermessung, bei der Prozessautomatisierung sowie bei Füllstandsmessungen und beim Inventarmanagement bestimmt. Die Ware wird als "optisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4910 erfasst" eingereiht.

DEBTI6581/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Hemisphärisches 3D-Lasermesssystem mit eigenem Antrieb in Form einer kombinierten Maschine, im Wesentlichen bestehend aus a) einem quaderähnlichen Gehäuse (75 x 111 x 83 mm) mit einer Laserdiode (Wellenlänge: 905 nm), einer Empfängerdiode, Sende- und Empfangslinsen, einem 3-Achsen-Beschleunigungssensor, Kommunikations-, Steuerungs- und Spannungsversorgungs- anschlüssen sowie weiteren elektrischen, elektronischen und optischen Bauteilen und b) einem wesentlich größeren quaderförmigen Gehäuse aus unedlem Metall mit einem Schrittmotor, einer Steuereinheit, einer Netzwerkverteilereinheit, einer Motorachse, einem 45°Montageelement, einem induktiven Sensor, einem PoE-Steckverbinder sowie weiteren elektrischen, elektronischen und mechanischen Bauteilen (siehe Abbildung in der Anlage). Beide Geräte (3D-Kamera- und Motoreinheit) sind mechanisch und elektrisch (über Kabel) miteinander verbunden. Die Motoreinheit wird (z.B. zur Volumenerfassung) an einem erhöhten Ort installiert, damit die darunter befindliche 3D-Kameraeinheit unter dem Installationsbereich mittels LiDAR-Technologie dreidimensionale optische Abtastungen durchzuführen kann. Die Kamera steuert die Motoreinheit entsprechend, die Wiederum mittels der Motorachse die Kamera in einem Bereich von 360° x 180° bewegen kann. Das Messergebnis ist ein alle geometrischen Daten enthaltendes 3D-Modells in Form einer 360°-Punktwolke. Kennzeichnende Haupttätigkeit der kombinierten Maschine ist das berührungslose, dreidimensionale Messen mittels LiDAR-Technologie und der Ausgabe aller Messdaten an übergeordnete Einheiten (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Die Ware wird als "optisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4910 erfasst" eingereiht.

DEBTI1752/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-22

Sogenannter optoelektronischer Sensor (Photointerrupter), im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse (Hüllmaß: ca. 7 , 4 x 11 , 5 x 6 , 9 mm) mit einem vierpoligen Anschlussstecker, einer GaAS Infrarot-LED (Sender), einer Photo-IC (Empfänger) sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen. Die sich als konstante Lichtschranke mit einer Gabelweite von 2 mm (Gabelsensor) darstellende Ware dient u.a. innerhalb von Druckern und Kopierern der Ermittlung von Drehzahl, Position und Richtung, indem sich die Inkrementalscheibe des jeweiligen Gerätes (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) im Gabelbereich bewegt. Die durch den photoelektrischen Effekt entstehenden Spannungssignale werden mittels Schwellenwertschalter (in der Photo-IC) in ein High/Low-Signal konvertiert und an eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) ausgegeben. Die Ware wird als "optisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4910 erfasst" eingereiht.

DEBTI46770/25-2Erteilt von DEGültig bis 2029-05-21

Sog. Laserscanner, in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten Edelstahlgehäuse auf vier Standfüßen mit einem Elektromotor, einer Steuereinheit, einem Transportband, zwei bzw. vier Laser-Triangulations-Scannern mit blauer Laserlinie (450 nm), Strom- und Datenschnittstellen sowie weiteren elektrischen, elektronischen und mechanischen Bauteilen (siehe Abbildung in der Anlage). Die Maschine dient der Erfassung und Analyse von Objekten in automatisierten Verarbeitungslinien der Lebensmittelindustrie. Hierzu wird sie in der Regel vor einer Hochleistungs-Schneidemaschine positioniert, mit deren Stromversorgung gekoppelt sowie mit der Bedienungseinheit verbunden und so als Mess-Modul in die Verarbeitungslinie eingebunden. Das Objekt (z.B. Fleisch-, Wurst- oder Käseprodukt) erreicht die Maschine über das Transportband in Richtung der Laserscanner in der Maschinenmitte, wo das Produktvolumen mittels millimetergenauer optischer Messung ermittelt wird und verlässt die Maschine anschließend über das Zuführ-Transportband der in der Verarbeitungslinie nachgeschalteten Schneidemaschine (Slicer). Die Daten der Volumenmessung (u.a. 3D-Profil) werden an die Steuerung der nachgeschalteten Schneidemaschine ausgegeben, die diese für die optimale Portionserstellung des Lebensmittelproduktes (maximale Gutausbeute und minimales Give-away) nutzt. Die Ware wird als "optisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als Unterposition (KN) 9031 1000 bis 9031 4910" eingereiht.

DEBTI46770/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-21

Sog. Laserscanner, in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten Edelstahlgehäuse auf vier Standfüßen mit einem Elektromotor, einer Steuereinheit, einem Transportband, einem weiteren Transportband mit integrierter Wiegesensorik, zwei bzw. vier Laser-Triangulations-Scannern (blaue Laserlinie, 450 nm), Strom- und Datenschnittstellen sowie weiteren elektrischen, elektronischen und mechanischen Bauteilen (siehe Abbildung in der Anlage). Die kombinierte Maschine dient der Erfassung und Analyse von Objekten in automatisierten Verarbeitungslinien der Lebensmittelindustrie. Hierzu wird sie in der Regel vor einer Hochleistungs-Schneidemaschine positioniert, mit deren Stromversorgung gekoppelt sowie mit der Bedienungseinheit verbunden und so als Mess- und Wiegemodul in die Verarbeitungslinie eingebunden. Das Objekt (z.B. Fleisch-, Wurst- oder Käseprodukt) erreicht die Maschine über das erste Transportband in Richtung der Laserscanner in der Maschinenmitte, wo das Produktvolumen mittels millimetergenauer optischer Messung ermittelt wird. Anschließend wird es zum Verwiegen dem zweiten Transportband mit den integrierten Wiegezellen zugeführt und verlässt die Maschine anschließend in Richtung des Transportbands der Schneidemaschine (Slicer). Die Daten der Volumenmessung (u.a. 3D-Profil) und die Wiegedaten werden an die Steuerung der nachgeschalteten Schneidemaschine ausgegeben, die diese für die optimale Portionserstellung des Lebensmittelproduktes (maximale Gutausbeute und minimales Give-away) nutzt. Eine kennzeichnende Haupttätigkeit zwischen Volumenmessung und Wiegen ist nicht erkennbar. Die Ware wird als "optisches Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als Unterposition (KN) 9031 1000 bis 9031 4910" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9031

Zu Unterposition 9031 49: Hierher gehören nicht nur Instrumente, Apparate und Geräte, die das menschliche Sehen direkt erleichtern oder verbessern, sondern auch andere Instrumente, Apparate und Geräte, die mittels optischer Elemente oder Verfahren arbeiten.

Pos. 9031

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 129/2005 der Kommission vom 20. Januar 2005 (ABl. EU Nr. L 25/37) (RV L 129/05) geändert durch Berichtigung vom 12. Februar 2005 (ABl. L 42), geändert durch Berichtigung vom 12. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 120/42), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 3. Ein Netzwerkanalysator, bestehend aus einem Analysatormodul, einem Zwischenspeicher und einer Schnittstelle zu einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine (ADV-Maschine), in einem einzigen Gehäuse. Der Analysator ist konzipiert, um Informationen über die Leistung von Netzwerken durch die Anzeige der Netzwerkaktivität, der Dekodierung aller wichtigen Protokolle und der Generierung von Netzwerkverkehr zu liefern. Die ADV-Maschine wird nicht mit dem Analysator gestellt. …

Pos. 9031

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 14.3.2001 – 4 K 743/00 – Einreihung von Geräten zur Feststellung des Körperfettanteils (Body – Mass – Index – BMI). Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 10. Juni 2013 - 4 K 91/12 Einreihung von sog. Ultraschallgeräten zur zerstörungsfreien Materialprüfung Leitsatz Ultraschallgeräte zur zerstörungsfreien Materialprüfung erfüllen die Funktionen „Messen“ und „Prüfen“ und sind daher in die Unterposition 9031 8034 1 KN einzureihen. Dass durch das Messen und Prüfen Fehler der zu prüfenden Werkstücke aufgefunden werden, stellt sich nicht als eigenständige Funktion „Fehlersuche“ dar. 1 Anmerkung: ab 1.1.2017 zutreffender KN-Code 9031 80 20

Pos. 9031

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes) - hat auf der 151. Sitzung vom 26. bis 29. Mai 2015 über die Einreihung von sog. „ABS-Sensoren“ (WHEEL SENSOR ASSY) mehrheitlich wie folgt entschieden: Der Begründung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/805 der Kommission vom 19. Mai 2015 („Drehratensensor“) folgend ist der sog. „ABS-Sensor“ (WHEEL SENSOR ASSY) in die Position 9031 einzureihen. Hiernach ist eine Einreihung in die Position 9029 für solche Apparate ausgeschlossen, die bestimmte Größen (z. B. Geschwindigkeit, Umdrehungen oder Entfernungen) aufnehmen oder messen, das Messergebnis aber nicht selbst anzeigen (z. B. auf einem Bildschirm). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9031.49.90?

Die Zolltarifnummer 9031.49.90 umfasst Instrumente, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9031.49.90?

Der Drittlandszollsatz für 9031.49.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9031.49.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 903149. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9031.49.90?

9031.49.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9031.49.90 im Zolltarif eingeordnet?

9031.49.90 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9031 Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren > 903149 andere optische Instrumente, Apparate und Geräte, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9031.49.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9031.49.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI12274/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9031.49.90 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9031.49.90 gibt es eine indikative Korrelation zu 2B006, 2B206, 3A502, 5B001, 6A002, 6A004, 6A008, 6A108. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9031.49.90?

KN-Code 9031.49.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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