Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9103.10.00.00: Uhren mit Kleinuhr-Werk, elektrisch betrieben

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9103.10.00.00 steht für Uhren mit Kleinuhr-Werk, elektrisch betrieben. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9103.10.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 91. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9103.10.00.00
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 91UHRMACHERWAREN
  2. 9103Uhren mit Kleinuhr-Werk, ausgenommen Uhren der Position 9101, 9102 oder 9104
  3. 9103.10elektrisch betrieben
  4. 9103.10.00.00Uhren mit Kleinuhr-Werk, elektrisch betrieben

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9103.10.00.00

HS-Code9103.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9103.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9103.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI49669/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-30

Bei dem sog. Tauchcomputer handelt es sich um eine Warenzusammenstellung aus dem Tauchcomputer (charakterbestimmend aufgrund seiner Bedeutung für die Verwendung), einem Drucksensor, Kleinmaterial zur Maskenbefestigung und einem Daten-/Ladekabel, die gemeinsam in einem passgenau gefertigten Behältnis mit Außenseiten aus Spinnstoff und Reißverschluss für den Einzelverkauf aufgemacht und mit einer bedruckten Pappbanderole ausgestattet sind. Der Tauchcomputer ist ein Multifunktionsgerät in Form einer zusammengesetzte Ware aus Uhr, Temperaturmesser, Druckanzeige, Drehtaster, Tiefenmesser und Kompass, elektrisch betrieben (Akkumulator), mit OLED-Anzeige (96 x 64 Bildpunkte, 26,5 x 23 x 3,5 mm – L x B x H). Da kein Bestandteil der zusammengesetzten Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung als charakterbestimmend anzusehen ist, ist die Ware in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen zuletzt genannte Position 9103 - Uhr - einzureihen. Die Uhr verfügt über eine Anzeige der Uhrzeit (Stunde, Minuten, Sekunden) sowie des Datums. Ihr Uhrwerk ist eine elektronische Platine mit Mikroprozessor mit den Abmessungen 36 x 34 x 1 mm (L x B x H). Das Erzeugnis wird als Tauchcomputer von Tauchsportlern bzw. Berufstauchern verwendet und dazu an der Taucherbrille befestigt. Die Warenzusammenstellung ist als "Uhr mit Kleinuhrwerk, nicht von den Positionen 9101, 9102 und 9104 erfasst, elektrisch betrieben" einzureihen.

DEBTI21920/22-2Erteilt von DEGültig bis 2026-01-22

Es handelt sich bei dem sog. Tauchcomputer um eine zusammengesetzte Ware, im Wesentlichen bestehend aus einer Uhr mit einem Kunststoffgehäuse (60 x 30 mm D x H) mit zwei Funktionsknöpfen und einer mit elektronischen Bauelementen bestückten Leiterplatte und optoelektronischer Anzeige (ca. 40 x 10 mm D x H) mit Uhrzeit- und Datumsfunktion sowie mehreren Sensoren. Die Uhr verfügt zusätzlich über eine Alarmfunktion, einen Luft-, einen Tiefenmesser, einen Kompass und ein Thermometer (keine Funktion ist im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung der Ware als charakterbestimmend anzusehen). Aus den gemessenen Werten werden verschiedene Angaben für Taucher berechnet (z.B. Sauerstoffanreicherung und Nullzeit) und angezeigt bzw. als Warnhinweis auf dem Display ausgegeben. Die Ware wird als Tauchcomputer im Tauchsport verwendet. Sie wird durch einen ca. 840 mm langen Druckschlauch mit den Atemgasflaschen verbunden. Da kein Bestandteil der zusammengesetzten Ware im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung als charakterbestimmend anzusehen ist, ist die Ware in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen einzureihen. Die Ware ist in einem bedruckten Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "andere als in den Positionen 9101 bis 9102 genannte Uhr mit Kleinuhrwerk, elektrisch betrieben" einzureihen.

DEBTI21920/22-1Erteilt von DEGültig bis 2023-01-12

Es handelt sich bei dem sog. Tauchcomputer um eine zusammengesetzte Ware, im Wesentlichen bestehend aus einer Uhr mit einem Kunststoffgehäuse (60 x 30 mm D x H) mit zwei Funktionsknöpfen und einer mit elektronischen Bauelementen bestückten Leiterplatte und optoelektronischer Anzeige (ca. 40 x 10 mm D x H) mit Uhrzeit- und Datumsfunktion sowie mehreren Sensoren. Die Uhr verfügt zusätzlich über eine Alarmfunktion, einen Luft-, einen Tiefenmesser, einen Kompass und ein Thermometer (keine Funktion ist im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung der Ware als charakterbestimmend anzusehen). Aus den gemessenen Werten werden verschiedene Angaben für Taucher berechnet (z.B. Sauerstoffanreicherung und Nullzeit) und angezeigt bzw. als Warnhinweis auf dem Display ausgegeben. Die Ware wird als Tauchcomputer im Tauchsport verwendet. Sie wird durch einen ca. 840 mm langen Druckschlauch mit den Atemgasflaschen verbunden. Da kein Bestandteil der zusammengesetzten Ware im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung als charakterbestimmend anzusehen ist, ist die Ware in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen einzureihen. Die Ware ist in einem bedruckten Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "andere als in den Positionen 9101 bis 9102 genannte Uhr mit Kleinuhrwerk, elektrisch betrieben" einzureihen.

DE18800/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-22

Es handelt sich um eine Wanduhr als zusammengesetzte Ware mit einem Hygrometer und einem Thermometer, bestehend aus - einer batteriebetriebenen, runden Wanduhr (Durchmesser ca. 35 cm) aus Kunststoff mit Kleinuhr-Werk (Abmessungen der Uhrwerksplatine (Länge x Breite x Dicke) ca. 40 x 30 x 1 mm), analoger Stunden-, Minuten- und Sekundenanzeige, mit Batterieaufnahmefach auf der Rückseite für eine 1,5 Volt Batterie (nicht Gegenstand dieser vZTA) - charakterbestimmend in Bezug auf den Umfang und für die Verwendung- sowie - einem analogen Hygrometer und einem analogen Thermometer, mit einem Durchmesser von jeweils 6,5 cm, die in der unteren Hälfte des Ziffernblattes integriert sind. Es besteht weiterhin die Option im oberen Drittel des Ziffernblattes über ein gesondertes Fach auf der Rückseite die Wanduhr individuell zu gestalten (z.B. durch Einlegen eines Firmenlogos). Die in einem bedruckten Pappkarton verpackte Ware ist als "Uhr mit Kleinuhr-Werk, keine Uhr der Positionen 9101 oder 9102, elektrisch betrieben" einzureihen.

DEBTI27300/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-19

Bei der sog. "schwenkbaren Tischuhr" (Artikel-Nr. 22918) handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, insgesamt ca. 17,2 x 7,8 x 8,7 cm groß (Länge x Tiefe x Höhe), bestehend aus: - einem ca. 7,8 x 7,8 x 8,7 cm (Länge x Tiefe x Höhe) großen, oben offenen Behältnis aus lackiertem Holz zur Nutzung als Stiftehalter, und - einer elektrisch betriebenen Quarzuhr (Batterie) mit Kleinuhr-Werk (Abmaße: ca. 34 x 45 x 12 mm / Breite x Länge x Dicke) und analoger Anzeige der Uhrzeit (Stunde, Minuten und Sekunden). Die Uhr mit einem Gehäuse aus Aluminium ist im linken Teil des Erzeugnisses schwenkbar zwischen einer Holzwand und dem Stiftehalter eingesetzt. Ein charakterbestimmender Bestandteil hinsichtlich der Uhr und des Stiftehalters ist nicht feststellbar, sodass die Einreihung der zusammengesetzten Ware in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen 4420 und 9103 erfolgt. Die zusammengesetzte Ware ist in einem Pappkarton verpackt und als "Uhr mit Kleinuhr-Werk, ausgenommen Uhren der Position 9101, 9102 oder 9104, elektrisch betrieben" einzureihen.

DEBTI27283/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-15

Es handelt sich um einen mit einer AA-Batterie elektrisch betriebenen Glockenwecker, ca. 120 x 160 x 55 mm groß (Breite x Gesamthöhe x Tiefe), rot, bestehend aus einem runden Metallgehäuse mit zwei Standfüßen, einem 3-Zeigerwerk (Stunden-, Minuten- und Sekundenzeiger) mit Weckfunktion, analoger Anzeige (arabische Ziffern), einem Kleinuhr-Werk (Abmaße: ca. 45 x 33 x 12 mm / Länge x Breite x Dicke) in einem sich im Weckerinneren befindlichen Kunststoffgehäuse und entsprechenden Bedienknöpfen auf der Gehäuserückseite. Die Ware ist als "Uhr mit Kleinuhr-Werk (Wecker), nicht von den Positionen 9101, 9102 oder 9104 erfasst, elektrisch betrieben" einzureihen.

DEBTI63046/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-06-20

Bei der sog. "Wanduhr Vintage XXL" handelt es sich um eine batteriebetriebene Quarzuhr mit Kleinuhr-Werk (Abmaße: ca. 49 mm x 34 mm x 11 mm / Länge x Breite x Dicke) in einem sich auf der Rückseite befindenden Kunststoffgehäuse mit einem Rädchen zum Einstellen der Uhrzeit und Batteriefach. Die runde Uhr mit einem Durchmesser von ca. 60 cm besteht aus Holz (MDF

DEBTI10105/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-05-27

Bei der sog. "Kinder-Basteluhr" handelt es sich um eine noch nicht zusammengesetzte Wanduhr, bestehend aus: - einer runden, bunt bedruckten Unterlage aus Pappe mit analogem Zifferblatt (Durchmesser: ca. 25 cm), - einem batteriebetriebenen Kleinuhr-Werk (Abmaße: ca. 45 x 28 x 12 mm / Länge x Breite x Dicke) in einem Kunststoffgehäuse mit Batteriefach und Aufhängevorrichtung, - einem zweiteiligen Satz Uhrzeiger (Stunden- und Minutenzeiger) mit Montagematerial in einer transparenten Kunststofftüte, - einem Papierbogen mit 22 verschiedenen, selbstklebenden Stickern (Motive aus dem Animationsfilm "Ich einfach unverbesserlich") zur Gestaltung des Zifferblattes, und - einer Batterie. Eine Einreihung als Spielzeug in die Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Uhr einen Gebrauchswert hat und das Verzieren kein Basteln im Sinne dieser Position darstellt. Die in einer Blisterverpackung aufgemachte Ware ist als "Uhr mit Kleinuhr-Werk, nicht von den Positionen 9101, 9102 oder 9104 erfasst, elektrisch betrieben" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9103

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Uhren (einschließlich Wecker, ausgenommen jedoch Uhren der Pos. 9104), sofern sie mit Kleinuhr-Werken ausgestattet und hauptsächlich zur Anzeige der Tageszeit konstruiert sind. Gemäß Anmerkung 3 zu diesem Kapitel gelten als „Kleinuhr-Werke“ in dieser Position Vorrichtungen, deren Gang durch eine Unruh mit Spiralfeder, einen Quarz oder ein anderes geeignetes Zeitteilersystem geregelt wird und die eine Anzeige oder ein System zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige besitzen. Diese Uhrwerke dürfen eine Dicke von 12 mm, und eine Breite, Länge oder einen Durchmesser von 50 mm nicht überschreiten. …

Kapitel 91

1. Zu Kapitel 91 gehören nicht: a) Uhrgläser und Uhrgewichte (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit) (RV E9101A00); b) Uhrketten (Position 7113 oder 7117, je nach Beschaffenheit) (RV E9101B00); c) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) oder aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Position 7115); Uhrfedern (einschließlich Spiralfedern) gehören jedoch zu Position 9114 (RV E9101C00); d) Kugeln für Kugellager (Position 7326 oder 8482, je nach Beschaffenheit) (RV E9101D00); e) Waren der Position 8412, die so konstruiert sind, dass sie ohne Hemmung laufen (RV E9101E00); f) Kugellager (Position 8482) (RV E9101F00); g) Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder zu Teilen zusamm …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9103.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 9103.10.00.00 umfasst Uhren mit Kleinuhr-Werk, elektrisch betrieben. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9103.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9103.10.00.00 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9103.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 910310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9103.10.00.00?

9103.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9103.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9103.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 91 UHRMACHERWAREN > 9103 Uhren mit Kleinuhr-Werk, ausgenommen Uhren der Position 9101, 9102 oder 9104 > 910310 elektrisch betrieben. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9103.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9103.10.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI49669/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9103.10.00.00?

TARIC-Code 9103.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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