Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9113.90.00.99.0: Uhrarmbänder und Teile davon, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9113.90.00.99.0 steht für Uhrarmbänder und Teile davon, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9113.90.00.99.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 91. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9113.90.00.99.0
Drittlandszoll
6 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 91UHRMACHERWAREN
  2. 9113Uhrarmbänder und Teile davon
  3. 9113.90andere
  4. 9113.90.00andere
  5. 9113.90.00.99andere
  6. 9113.90.00.99.0Uhrarmbänder und Teile davon, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9113.90.00.99.0

HS-Code9113.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9113.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9113.90.00.9910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9113.90.00.99.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI25783/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-17

Bei der Ware handelt es sich um ein Armband aus Kunststoff für Fitnesstracker. Sie besteht aus zwei Armbandhälften aus Silikon (lt. AStin) mit speziellen Vorrichtungen zur Befestigung an einem Fitnesstracker. Die eine Armbandhälfte ist mit mehreren untereinander angeordneten Löchern zur Einstellung der Länge, auf der anderen Seite mit einer Aussparung zur Durchführung der anderen Armbandhälfte und einem Befestigungsknopf zum Schließen des Armbandes ausgestattet. Das Erzeugnis ist als "Uhrarmband aus Kunststoff oder Kautschuk" einzureihen.

DEBTI49694/20-1Erteilt von DEGültig bis 2025-07-27

Bei den als "rm-watch-band-XX-XX" bezeichneten Waren handelt es sich um Armbänder aus Kunststoff für Smartwatches. Sie bestehen aus zwei Armbandhälften mit speziellen Vorrichtungen zur Befestigung an einer Smartwatch. Die eine Armbandhälfte ist mit mehreren untereinander angeordneten Löchern zur Einstellung der Länge, auf der anderen Seite mit einer Aussparung zur Durchführung der anderen Armbandhälfte und einem Befestigungsknopf aus Metall zum Schließen des Armbandes ausgestattet. Die Erzeugnisse sind in unterschiedlichen Größen und Farben erhältlich. Sie sind als "Uhrarmbänder aus Kunststoffen" einzureihen.

DEBTI34096/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-26

Es handelt sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem in der Größe verstellbaren Uhrarmband aus Fluorkautschuk, mit zwei Schlaufen, einer Dornschließe aus Edelstahl sowie den Federstegen zur Befestigung an einer Uhr. Charakterbestimmend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung ist das ca. 85 x 120 x 20 mm (L x L x B) große schwarze Armband. Die Ware ist als "anderes Uhrarmband, aus Kautschuk" einzureihen.

DEBTI63022/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-22

Es handelt sich bei dem Erzeugnis "Wechselarmband für Fitnesstracker" um ein einteiliges, ca. 15 mm breites Armband, aus blauem Kunststoff, mit 8 Löchern zum Verstellen der Länge, einer druckknopfähnlichen Schließvorrichtung aus unedlem Metall und integrierter runder Vorrichtung (Durchmesser: ca. 33 mm) zur Aufnahme einer Sportuhr/eines Fitnesstrackers (nicht Gegenstand dieser vZTA). Das Armband, das sowohl für Fitnesstracker des Kapitels 90 als auch für Armbanduhren der Position 9102 verwendet werden kann, verbleibt in Kapitel 91. Die Ware ist als "Uhrarmband, aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI63023/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-22

Es handelt sich bei dem Erzeugnis "Wechselarmband für Fitnesstracker" um ein zweiteiliges, ca. 20 mm breites Armband, aus beigefarbenem Kunststoff, mit 13 Löchern zum Verstellen der Länge, zwei Schlaufen, einer Dornschließe aus unedlem Metall und zwei Ansätzen zur Befestigung einer Sportuhr/einer Smartwatch (nicht Gegenstand dieser vZTA) der Position 9102. Die Ware ist als "Uhrarmband, aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI10866/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-29

Es handelt sich bei dem Erzeugnis "(Ersatz-/Wechsel-)Bänder für Fitnesstracker" um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus drei Uhrarmbändern (vom Umfang her und im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmend), einem Montagewerkzeug und zwei Federstegen: 1. Armband aus Kunststoff, zweiteilig, jeweils ca. 1 cm breit, ein Teil ca. 10,5 cm lang, mit einer runden Ausstanzung an einem Ende, einseitig über die komplette Länge mit einer Riffelung versehen sowie am anderen Ende mit einer schlaufenartigen Öffnung zur Aufnahme eines Federsteges; das zweite Teil mit einer Länge von ca. 11,5 cm, ebenfalls einseitig über die komplette Länge mit einer Riffelung versehen, mit einem verschiebbaren Verschlussstück mit knopfähnlichem Fortsatz aus Kunststoff zum Eindrücken in die runde Ausstanzung des anderen Teils, an einem Ende mit einer zu einer Art Lasche ausgeformten Vorrichtung sowie am anderen Ende ebenfalls mit einer schlaufenartigen Öffnung zur Aufnahme eines Federsteges; 2. Armband, aus Leder, nicht handgearbeitet, zweiteilig, jeweils ca. 1 cm breit, ein Teil ca. 12 cm lang, mit neun runden Ausstanzungen in einer Reihe zur Einstellung der Länge des Bandes sowie an einem Ende mit einer schlaufenartigen Öffnung zur Aufnahme eines Federsteges; das zweite Teil mit einer Länge von ca. 9 cm, an einem Ende mit einer sog. Dornschließe aus unedlem Metall sowie am anderen Ende ebenfalls mit einer schlaufenartigen Öffnung zur Aufnahme eines Federsteges; 3. Armband, aus Spinnstoff, nicht handgearbeitet, Länge ca. 25,5 cm, zu einer Schlaufe gelegt und mit einer Hülse aus Metall einseitig zusammengehalten, mit zwei aufgefädelten, verschiebbaren Kunststoffelementen, in welche jeweils ein Federsteg eingeschoben werden kann; 4. Montagewerkzeug, ca. 4 cm lang und 1 cm breit, aus unedlem Metall, zum Auswechseln der Armbänder; 5. Zwei Federstege, ca. 1 cm lang, aus unedlem Metall, zum Befestigen eines Armbandes am Gehäuse. Da die Armbänder von verschiedenen Unterpositionen erfasst werden und keines charakterbestimmend ist, erfolgt die Einreihung der Gesamtware in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen. Die Warenzusammenstellung ist mit einer Bedienungsanleitung in einem Einschubkarton aufgemacht. Die Armbänder stellen sich nicht als Teile erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Fitnesstracker dar. Die Ware ist als "Uhrarmband, aus Kunststoff" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9113

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Zu dieser Position gehören alle Arten von Uhrarmbändern zur Befestigung aller Arten von Uhren am Handgelenk (siehe auch die Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 9113). Dazu gehören Armbänder für: ¾ Uhren und sogenannte Smartwatches der Positionen 9101 und 9102 und ¾ sogenannte Smartwatches der Position 8517 (einschließlich Armbänder, die mit besonderen Adaptern oder urheberrechtlich geschützten Vorrichtungen zur Befestigung einer bestimmten Smartwatch versehen sind). Die Einreihung auf Ebene der Unterposition erfolgt nach der stofflichen Beschaffenheit. Armbänder, die aus verschiedenen Stoffen bestehen, werden nach dem Stoff eingereiht, der ihnen ihren wesentlichen Charakter im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) verleiht.

Pos. 9113

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Uhrarmbänder aller Art, d. h. alle Vorrichtungen zum Befestigen von Uhren am Handgelenk. Uhrarmbänder können aus beliebigen Stoffen bestehen, z. B. aus unedlen Metallen, Edelmetallen, Leder, Kunststoff oder Spinnstoffen. Sie können auch einen eindeutigen Ziercharakter aufweisen. Ihre Einreihung wird dadurch nicht beeinflusst. Zu dieser Position gehören auch erkennbare Teile von Uhrarmbändern aus beliebigen Stoffen. Nicht zu dieser Position gehören: a) andere Befestigungsvorrichtungen (Halsketten, Anhängebänder, Uhrketten, Ringe, Broschen usw.), die nach ihrer eigenen Beschaffenheit eingereiht werden. b) Spangen und Schnallen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (Pos. 7115) sowie aus unedlen Metallen (Pos. 8308). …

Kapitel 91

1. Zu Kapitel 91 gehören nicht: a) Uhrgläser und Uhrgewichte (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit) (RV E9101A00); b) Uhrketten (Position 7113 oder 7117, je nach Beschaffenheit) (RV E9101B00); c) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) oder aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Position 7115); Uhrfedern (einschließlich Spiralfedern) gehören jedoch zu Position 9114 (RV E9101C00); d) Kugeln für Kugellager (Position 7326 oder 8482, je nach Beschaffenheit) (RV E9101D00); e) Waren der Position 8412, die so konstruiert sind, dass sie ohne Hemmung laufen (RV E9101E00); f) Kugellager (Position 8482) (RV E9101F00); g) Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder zu Teilen zusamm …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9113.90.00.99.0?

Die Zolltarifnummer 9113.90.00.99.0 umfasst Uhrarmbänder und Teile davon, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9113.90.00.99.0?

Der Drittlandszollsatz für 9113.90.00.99.0 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9113.90.00.99.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 911390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9113.90.00.99.0?

9113.90.00.99.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9113.90.00.99.0 im Zolltarif eingeordnet?

9113.90.00.99.0 steht in dieser Hierarchie: 91 UHRMACHERWAREN > 9113 Uhrarmbänder und Teile davon > 911390 andere > 91139000 andere > 9113900099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9113.90.00.99.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9113.90.00.99.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI25783/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9113.90.00.99.0?

Warennummer 9113.90.00.99.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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