Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9208.90.00.00.0: Spieldosen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9208.90.00.00.0 steht für Spieldosen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9208.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 92. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9208.90.00.00.0
Drittlandszoll
3,2 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 92MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
  2. 9208Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, singende mechanische Vögel, singende Sägen und andere in diesem Kapitel anderweit nicht erfasste Musikinstrumente; Lockpfeifen aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und andere Mundblasinstrumente zu Ruf- oder Signalzwecken
  3. 9208.90andere
  4. 9208.90.00.00.0Spieldosen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9208.90.00.00.0

HS-Code9208.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9208.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9208.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9208.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,2 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI27547/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-22

Es handelt sich um eine ca. 15 cm große “Ratsche (Knarre)“, Art.-Nr. 61893, bestehend aus einem Holzrahmen mit eingearbeitetem Holzfederblatt, der an einer ca. 15 cm langen Achse in Form eines Holzstabes mit feststehendem Zahnrad befestigt ist. Durch Drehen der Ratsche berührt das Federblatt das Zahnrad und erzeugt dabei je nach Stärke ein lautes, knatterndes Geräusch, das entsprechend der Drehgeschwindigkeit im Takt leicht veränderbar ist. Das Erzeugnis dient dem Erzeugen von Tönen und als Fanartikel zum Anfeuern bei Sportveranstaltungen und anderen Events. Die Ware ist als "anderes in Kapitel 92 anderweit nicht erfasstes Musikinstrument, sog. Ratsche aus Holz" einzureihen.

DEBTI6295/25-3Erteilt von DEGültig bis 2028-06-29

Vierteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem kleinen Behältnis, einem Karabinerhaken, einer Pfeife und einem Schnürsenkel, Fotos siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit; sie stellen sich somit nicht als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar, - die voneinander trennbaren Bestandteile passen nicht zueinander, ergänzen sich nicht gegenseitig und ihre Zusammensetzung bildet kein Ganzes, dessen Bestandteile üblicherweise nicht getrennt zum Kauf angeboten werden; sie stellen sich somit nicht als eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware im Sinne der AV 3 b) dar, - die Waren sind somit getrennt voneinander einzureihen, - Pfeife: - - aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Pfeife und einem Schlüsselring, - - Pfeife: - - - Mundpfeife aus Kunststoff, - - - zum Signalgeben, - - - an einem Ende mit einer kleinen, runden Aussparung, - - Schlüsselring: - - - aus unedlem Metall, - - - mit einem Durchmesser von ca. 2 cm, - - - durch die runden Aussparung an der Pfeife durchgeführt, - - die Pfeife bestimmt im Hinblick auf ihre Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Signalpfeife zu Ruf- oder Signalzwecken"

DEBTI57944/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-27

Bei den sog. Vogelwasserpfeifen (2-fach), Artikel 15230, handelt es sich um Lockpfeifen aus Ton, in Form von Nachbildungen von Vögeln, jeweils ca. 5,5 cm hoch, mit einem Mundstück im Vogelschwanz und einer Luftöffnung am Kopf versehen. Eine der beiden Vogelfiguren besitzt am Kopf eine Haube. Durch das Hineinblasen mit dem Mund in die mit Wasser befüllten Vogelfiguren ertönt die Nachahmung eines Vogelgezwitschers, wobei sich je nach Füllhöhe des Wassers der Klang ändert. Die Lockpfeifen, als kleine tönende Instrumente, dienen insbesondere zum Anlocken von Vögeln oder anderen Tieren. Die Ware ist als "Lockpfeife (Vogelwasserpfeife)" einzureihen.

DEBTI14627/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-07

Bei der sog. Kalimba (Artikel-Nr. 61975) handelt es sich um ein Zupfinstrument, in Form eines ca. 22 cm x 14 cm x 1,5 cm (Länge x Breite x Höhe) großen Klangblockes aus Holz, das Blatt eines Baumes darstellend, welches mit drei kleinen grünen Blättern und einem Marienkäfer verziert ist. Auf dem Holzblock, der als Resonanzkörper dient, befinden sich jeweils acht unterschiedlich klingende Metalllamellen, mit denen die Töne erzeugt werden. Das Instrument wird mit den Fingern beider Hände bespielt, wobei die Klangerzeugung durch Zupfen der Lamellen erfolgt (Zupfidiophon/Lamellophon). Die in einem farbigen Pappkarton verpackte Ware ist als "anderes in Kapitel 92 anderweitig nicht erfasstes Musikinstrument, Kalimba" einzureihen.

DEBTI14608/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-23

Bei der sog. Kalimba (Artikel-Nr. 61953) handelt es sich um ein Zupfinstrument, in Form eines ca. 20 cm x 13,5 cm x 1,5 cm (Länge x Breite x Höhe) großen Klangblockes aus Holz. Auf dem Holzblock, der als Resonanzkörper dient, befinden sich jeweils acht unterschiedlich klingende Metalllamellen, mit denen die Töne erzeugt werden. Das Instrument wird mit den Fingern beider Hände bespielt, wobei die Klangerzeugung durch Zupfen der Lamellen erfolgt (Zupfidiophon/Lamellophon). Die in einem farbigen Pappkarton verpackte Ware ist als "anderes in Kapitel 92 anderweitig nicht erfasstes Musikinstrument, Kalimba" einzureihen.

DEBTI38044/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-21

Bei der Ware handelt es sich um einen annähernd röhrenförmigen Holzkörper mit einer Länge von 5,5 cm und einem max. Durchmesser von 2 cm, in dem auf einer Seite eine schraubenähnliche Vorrichtung mit Kopf und aufgesetzter Öse steckt. Durch Drehen dieser „Schraube“ werden Töne erzeugt, die den Gesang von Vögeln (lt. AStin Nachtigall und Lerche) imitieren, um diese anzulocken. Das Erzeugnis ist als "Lockpfeife" einzureihen.

DEBTI47016/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-20

Bei dem sog. Kazoo, Art.-Nr. 14173 handelt es sich um ein ca. 13 cm langes, leicht rechteckiges Metallröhrchen, das zum Ende hin spitz zuläuft und offen ist. Es ist auf der Oberseite mit einem Halter ausgestattet unter dem eine Membran lose aufliegt. Durch Ansprechen, Ansingen oder Hineinsummen wird die Membran zum Schwingen gebracht. Dadurch wird ein quäkender, nasaler Klang erzeugt. Die in einem Pappkarton mit Sichtfenster verpackte Ware ist als "anderes in diesem Kapitel anderweit nicht erfasstes Musikinstrument, Kazoo" einzureihen.

DEBTI26725/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-10

Bei der als „Multitool 5 in 1, Artikel 18598“ bezeichneten Ware handelt es sich um eine ca. 6,5 x 3,2 x 1,9 cm große aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit einer Taschenlampe mit zwei LEDs, die via Knopfdruck betätigt werden können, zwei ausklappbaren Lupen, einem Kompass, einer Signalpfeife sowie einem Karabinerhaken. Bei der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware ist kein Bestandteil im Hinblick auf Umfang, Menge oder der Bedeutung für die Verwendung charakterverleihend, sodass die Einreihung in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen erfolgt. Die an einem Pappetikett aufgemachte Ware ist als "Signalpfeife" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9208

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Musikinstrumente, in Kapitel 92 anderweit nicht erfasst Insbesondere können genannt werden: 1) Spieldosen. Damit werden kleine Mechanismen bezeichnet, die selbsttätig Melodien spielen und in Kästchen, Dosen oder anderen Behältnissen eingebaut sind. Sie bestehen im Wesentlichen aus einer Walze, die mit Stiften besetzt ist, die den Noten der zu spielenden Melodien entsprechen und die eine Klaviatur aus einer Art Stahlkamm mit schwingenden Zungen betätigen, deren Tonhöhen auf die den Walzenstiften entsprechenden Noten gestimmt sind. Diese Teile sind auf einer Grundplatte befestigt und die Walze wird entweder unmittelbar durch eine Kurbel oder durch einen Federmotor (Uhrwerk) betrieben, der mit einem Schlüssel aufgezogen wird. …

Pos. 9208

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) „Ballhupen“, bestehend aus einem Hupenball aus Kunststoff, einer Tröte (z. B. aus Stahl) und einem tonerzeugenden, innenliegenden Bauteil aus einer Zunge aus Metall, die in einer halbrunden Halterung eingebettet ist, sind nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Beispielhaftes Aussehen: Eine Einreihung als Zubehör für Fahrzeuge (Fahrräder) der Position 8712 in die Position 8714 der Kombinierten Nomenklatur ist nicht möglich, weil Ballhupen aufgrund der universellen Befestigungsvorrichtung an verschiedenen Waren angebracht werden können. Ballhupen können unterschiedslos z. B. an Spielfahrzeugen des Kapitels 95 (Position 9503; Tretroller, Dreiräder, Laufräder) oder an Fahnen (sog. Fan-Artikel), wie auch an Fahrrädern der Position 8712 angebracht werden. …

Kapitel 92

1. Zu Kapitel 92 gehören nicht: a) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV E9201A00); b) Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Schalter, Stroboskope und andere Instrumente, Apparate und zusätzliche Ausrüstungsstücke zur Verwendung mit den Waren des Kapitels 92, wenn sie nicht in diese Waren oder nicht mit diesen Waren in das gleiche Gehäuse eingebaut sind (Kapitel 85 oder 90) (RV E9201B00); c) Instrumente und Geräte, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503) (RV E9201C00); d) Wischer und andere Bürstenwaren zum Reinigen von Musikinstrumenten (Position 9603) oder Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620) (RV E9201D00); e) Instrumente und Geräte, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten haben …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9208.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9208.90.00.00.0 umfasst Spieldosen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9208.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9208.90.00.00.0 beträgt 3,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9208.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 920890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9208.90.00.00.0?

9208.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9208.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9208.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 92 MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE > 9208 Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, singende mechanische Vögel, singende Sägen und andere in diesem Kapitel anderweit nicht erfasste Musikinstrumente; Lockpfeifen aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und andere Mundblasinstrumente zu Ruf- oder Signalzwecken > 920890 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9208.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9208.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI27547/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9208.90.00.00.0?

Warennummer 9208.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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