Zolltarifnummer 9305.99.00.00: Teile und Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9305.99.00.00 steht für Teile und Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9305.99.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 93. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9305.99.00.00
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9305.99.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
- 0001Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 0002Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 0004Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 0016Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Moulinet horizontal destiné à être installé sur une arbalète utilisée pour la chasse sous-marine (l’arbalète n’est pas reprise dans ce RTC). Il est composé d’une bobine constituée en matière plastique (ABS), équipée d’un fil en nylon, tressé, de moins de 50 000 décitex, de diamètre 1,5 mm, qui permet de laisser dérouler du fil pour les grosses prises.
Partie d’arbalète de chasse sous-marine nommée sandow, se présentant sous la forme d'un câble élastique monobrin, ligaturé, de 16 mm de diamètre, en caoutchouc vulcanisé, non durci. Ce produit est conçu pour armer l'une de nos arbalètes de chasse sous-marine. Il permet de lancer la flèche pour attraper des poissons. Structure : caoutchouc 100 %. Longueur : 35 cm. Poids : 110 g.
Laserpatron, enligt uppgift bestående av kontrollhylsa, batteri och lasermodul, avsedd för träningsskjutning med laser. Den placeras i vapnets kammare och simulerar träffar med korta laserstrålar på siktespunkten vid träningsskjutning utan skarp ammunition. Laserpatronen kan användas till gevär, pistoler och revolvrar.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein sogenanntes Ersatzgummi für eine Steinschleuder. Die Ware besteht aus zwei etwa 20 cm langen Abschnitten eines gummielastischen Schlauches aus Kautschuk mit einem Außendurchmesser von etwa 7,5 mm. Das jeweils zu einer Schlaufe ausgearbeitete Ende eines Schlauchabschnitts ist an die Schmalseite eines zweifach gelochten Streifens aus gerautem Leder (Abmessungen etwa 7,5 x 2,2 cm) geknotet. Die Ware dient als Ersatzteil und soll auf die Enden der Gabel einer Steinschleuder (nicht Gegenstand dieser vZTA) aufgeschoben werden. Auf Grund der Beschaffenheit stellt sich das Erzeugnis erkennbar als "Teil" einer Waffe der Position 9304 dar. Das Erzeugnis ist in einer Blisterverpackung aus Kunststoff mit einer Rückwand aus Pappe verpackt. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Teile für Waffen der Position 9304, andere als in den Unterpositionen (HS) 9305 10 bis 9305 91 genannt" einzureihen.
Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304 - in Form einer Umhüllung für einen Schalldämpfer - bestehend aus einem dichten, mehrlagig gearbeiteten Gewebe - ca. 15,5 cm lang und 7 cm breit (flachliegend) - wird mittels eines Klettverschlusses und einer eingearbeiteten, elastischen Kordel mit Schnellverschluss, welche um die Umhüllung verläuft, um einen Schalldämpfer fixiert, - innen mit einer Antirutsch-Auflage versehen. Derartige Erzeugnisse dienen als Umhüllungen für Schäfte von Langwaffen der Erhöhung der Zielgenauigkeit und sind sowohl für Langwaffen der Position 9303 sowie 9304 gleichermaßen geeignet. Die Einreihung erfolgt unter Anwendung der AV 3c) in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen. (Abbildung siehe Anlage).
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine sog. "Vorderschaftauflage für Langwaffen". Das flachliegend ca. B 14,5 cm x H 5 cm x L 35 cm große Erzeugnis besteht aus einer Außenhülle aus Leder, die mit einem Granulat aus Kunststoff gefüllt ist. Die Ware ist aus einem annähernd rechteckigen Auflagekissen mit einer konvexen Oberseite und zwei flügelartig an beiden Seiten angebrachten Seitenkissen zusammengefügt. Die Unterseite des Auflagekissens ist zudem mit einer über einen Klettverschluss befestigten, rutschfesten Lage aus Kunststoff/Kautschuk versehen. Derartige Erzeugnisse dienen aufgestellt oder über eine Brüstung gehängt als Auflage für Schäfte von Langwaffen der Erhöhung der Zielgenauigkeit und sind sowohl für Langwaffen der Position 9303 sowie 9304 gleichermaßen geeignet. Die Einreihung erfolgt daher unter Anwendung der AV 3 c) in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (HS). Die Ware ist in einem Pappkarton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304, nicht in den Unterpositionen (HS) 9305 10 bis 9305 91 genannt".
Partie d'arbalète pour la chasse sous-marine, se présentant sous la forme d’une tête pour double sandow avec guide fil inox et accroche fil en anneau soudé.
Crosse en techno-polymère renforcé en fibres et billes de verre. Il s’agit d’une partie exclusivement conçue pour être incorporée dans une arbalète de chasse sous-marine.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör: 1) Teile von Kriegsgerät, wie Rohre (einschließlich ihrer Mantelrohre), Rohrrücklaufbremsen und Verschlussstücke für Geschütze aller Art, Panzertürme, Lafetten, Dreibeine und andere Spezialstützen für Geschütze, Maschinengewehre, Schnellfeuergewehre usw., auch mit Schwenk- oder Lademechanismus usw. 2) Gegossene, geschmiedete oder gestanzte Metallteile für Gewehre und Karabiner zu Kriegszwecken, für Jagd- und Sportwaffen und für Revolver und Pistolen, wie Läufe, Verschlüsse, Schlösser, Abzugsbügel, Sperrstücke, Hebel, Schlagbolzen, Spannstücke, Abzüge, Abzugsstangen, Auszieher, Auswerfer, Rahmen (für Pistolen), Verschlussplatten, Kolbenplatten, Sicherungen, Trommeln (für Revolver), Kimme, Korn, Magazine oder Ladegurte usw. 3) Kolbenschützer, Kornschützer, Lauf- und Schlosshüllen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 26. Mai 2016 in der RS. C-262/15: 1. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVII und der Anmerkung 1 Buchst. c zu Kapitel 93 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. 1987, L 256, S. 1) in der sich aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 4. Oktober 2013 (ABl. 2013, L 290, S. 1) ergebenden Fassung. 2. Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits wegen der Einreihung eines Turmsystems (Waffenstation Multi Gun Turret System) innerhalb der KN. Vorlagefragen: 1. Umfasst die Ausnahme der Anmerkung 1 Buchst. …
1. Zu Kapitel 93 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 36 (z. B. Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder, Leuchtraketen, Raketen zum Wetterschießen) (RV E9301A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV E9301B00); c) Panzerwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge (Position 8710) (RV E9301C00); d) Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen, für Waffen, ausgenommen solche, die auf Waffen montiert sind oder die mit den Waffen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden (Kapitel 90) (RV E9301D00); e) Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport, stumpfe Waffen für den Fechtsport und Spielzeugwaffen (Kapitel 95) (RV E9301E00); f) Sammlungsstücke oder Antiquitäten (Position 9705 oder 9706) (RV E9301F00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9305.99.00.00?
Die Zolltarifnummer 9305.99.00.00 umfasst Teile und Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9305.99.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 9305.99.00.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9305.99.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 930599. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9305.99.00.00?
9305.99.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9305.99.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
9305.99.00.00 steht in dieser Hierarchie: 93 WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9305 Teile und Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304 > 930599 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9305.99.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9305.99.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2023-06974. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9305.99.00.00 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9305.99.00.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 0001, 0002, 0004, 0007, 0016. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9305.99.00.00?
TARIC-Code 9305.99.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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