Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9306.90.10: Bomben, zu Kriegszwecken

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9306.90.10 steht für Bomben, zu Kriegszwecken. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9306.90.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 93. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9306.90.10
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 93WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9306Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen
  3. 9306.90andere
  4. 9306.90.10Bomben, zu Kriegszwecken

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9306.90.10

HS-Code9306.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9306.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1C102Resaturated pyrolised carbon-carbon materials designed for space launch vehicles specified in 9A004 or sounding rockets specified in 9A104.
  • 0003Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 0004Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-02962Erteilt von FRGültig bis 2029-08-10

Partie de missile se présentant sous la forme d’un fond, constitué en aluminium. La pièce, de forme cylindrique est conçue pour être intégrée sur la partie arrière d’un missile. Ses dimensions sont les suivantes : - longueur : 183 mm ; - diamètre externe : 238 mm ; - diamètre interne : 46 mm.

DEBTI7166/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-29

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sog. Kapselhalter, der in Handgranaten verbaut wird. Das spezifisch ausgearbeitete, "hohlzylindrische Formteil" verfügt über einen leicht trapezförmig ausgeformten, größeren Bund. Mittig ist die Ware mit einer "Bohrung" versehen, deren Durchmesser sich im Bund reduziert. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein Teil von Kriegsmunition (hier: Handgranaten) zu Kriegszwecken.

FRBTIFR-BTI-2024-08076Erteilt von FRGültig bis 2027-12-11

Partie d’obus, se présentant sous la forme d’un corps d’obus de munition de gros calibre (152 mm). Le corps d’obus est constitué en acier de couleur grise (état de surface usiné), et présente une ceinture en cuivre ou en laiton. Il a été obtenu par forgeage (déformation à chaud de la matière), puis usiné et ceinturé. La ceinture est protégée par un filet ou une chaussette de protection. Le corps d’obus est conditionné sur une palette contenant 24 pièces positionnées verticalement. La partie supérieur du corps d’obus est bouchée par des anneaux de levage permettant la manutention et la protection de la cavité intérieure de la pièce. Le corps d’obus n’est pas rempli de charge explosive est n’est pas équipé de ses accessoires, il n’est donc pas prêt à l’emploi. Ses dimensions sont les suivantes : - diamètre : 150 à 160 mm (pour la partie la plus forte) ; - longueur : de 500 à 800 mm selon les versions.

DE23649/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-19

Nach den vorgelegten Unterlagen und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt sich um ein Formteil aus Titan mit der äußeren Gestalt eines Stabes mit quadratischem Querschnitt (Länge etwa 266,57 mm, Kantenlänge etwa 3,68 mm). Alle Längskanten des Stabs sind abgerundet, dessen Enden sind abgeschrägt. Das Gewicht des Stabs beträgt etwa 15,7 g. Eine Vielzahl von Stäben, die bei der Einfuhr in Kartons verpackt sind, sollen in den Gefechtskopf von Marinelenkflugkörpern (Rolling Airframe Missile / RAM) eingesetzt werden. Die Titanstäbe sollen sich infolge der Explosion des im Gefechtskopf enthaltenen Sprengstoffs im Zielobjekt - das ist ein vom Kriegsgegner abgeschossener Flugkörper - in viele kleine Splitter zerlegen und dieses mit der freigesetzten Splitterwolke zerstören. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile von Raketen, zu Kriegszwecken" zur Unterposition 9306 9010 der Kombinierten Nomenklatur.

FRFR-PRO-2012-007852Erteilt von FRGültig bis 2019-04-08

GRENADE D'EXERCICE NON PYROTECHNIQUE DEGAGEANT DE L'AZOTE ET DE LA POUDRE DE TALC POUR SIMULER UN EFFET DE DECHARGE PYROTECHNIQUE. ELLE EST COMPOSEE D'UN CORPS EN ALUMINIUM ET EN SILICONE ET D'UN CIRCUIT ELECTRIQUE. LE SYSTEME COMPREND LA GRENADE D'EXERCICE ET LA RECHARGE CONSOMMABLE FAITE D'UNE GAINE EN PLASTIQUE, DE TALC ET D'UN DISPOSITIF INITIATEUR D'AIRBAG. LA GRENADE D'EXERCICE UTILISE L'INITIATEUR POUR GENERER LE GAZ NECESSAIRE A L'AMORCAGE DE LA SIGNATURE NON PYROTECHNIQUE (VISUELLE ET SONORE). ELLE EST DESTINEE A L'ENTRAINEMENT DES MILITAIRES ET DES FORCES DE L'ORDRE.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9306

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Munition, z. B.: 1) Granaten (Spreng-, Schrapnell-, Voll-, Leucht-, Leuchtspur-, Brand-, Nebel- usw. -Granaten), sowie alle anderen Geschosse für Geschütze und Granatwerfer. 2) Patronen aller Art, Platzpatronen (einschließlich Patronen für Nietwerkzeuge oder zum Anlassen von Verbrennungsmotoren mit Selbstzündung), Patronen mit gewöhnlichem Geschoss, mit Leuchtspurgeschoss, mit Brandgeschoss, mit panzerbrechendem Geschoss, Kugel- und Schrotpatronen für Jagdgewehre, usw. 3) Bleiprojektile (hohl, kugelförmig, diaboloförmig usw.) und Bolzen, für Feder-, Luft- oder Gasgewehre und -pistolen, andere als Munition für Spielzeuggewehre der Pos. 9503. …

Pos. 9306

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/1169 der Kommission vom 26. Juni 2017 (ABl. EU Nr. L 170/56) (RV L 17/1169) Eine Ware in Form eines Balls (sogenannter Paintball), bestehend aus einer harten, mit wasserbasierter Farbe gefüllten Gelatinekapsel. Die Ware ist zur Verwendung als Geschoss für ein Paintballgewehr (Luftgewehr mit einer Abschussgeschwindigkeit von 91 Metern pro Sekunde) während des Mannschaftsspiels „Paintball“ bestimmt. Siehe Abbildungen Unterposition 9306 90 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 s) 1) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9306, 9306 90 und 9306 90 90. …

Kapitel 93

1. Zu Kapitel 93 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 36 (z. B. Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder, Leuchtraketen, Raketen zum Wetterschießen) (RV E9301A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV E9301B00); c) Panzerwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge (Position 8710) (RV E9301C00); d) Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen, für Waffen, ausgenommen solche, die auf Waffen montiert sind oder die mit den Waffen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden (Kapitel 90) (RV E9301D00); e) Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport, stumpfe Waffen für den Fechtsport und Spielzeugwaffen (Kapitel 95) (RV E9301E00); f) Sammlungsstücke oder Antiquitäten (Position 9705 oder 9706) (RV E9301F00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9306.90.10?

Die Zolltarifnummer 9306.90.10 umfasst Bomben, zu Kriegszwecken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9306.90.10?

Der Drittlandszollsatz für 9306.90.10 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9306.90.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 930690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9306.90.10?

9306.90.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9306.90.10 im Zolltarif eingeordnet?

9306.90.10 steht in dieser Hierarchie: 93 WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9306 Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen > 930690 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9306.90.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9306.90.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-02962. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9306.90.10 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9306.90.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C102, 0003, 0004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9306.90.10?

KN-Code 9306.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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