Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9306.90.10.00.0: Bomben, zu Kriegszwecken

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9306.90.10.00.0 steht für Bomben, zu Kriegszwecken. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9306.90.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 93. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9306.90.10.00.0
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 93WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9306Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen
  3. 9306.90andere
  4. 9306.90.10zu Kriegszwecken
  5. 9306.90.10.00.0Bomben, zu Kriegszwecken

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9306.90.10.00.0

HS-Code9306.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9306.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9306.90.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9306.90.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1C102Resaturated pyrolised carbon-carbon materials designed for space launch vehicles specified in 9A004 or sounding rockets specified in 9A104.
  • 0003Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 0004Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI867/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-03-08

Funktionskomponente des Suchersystems eines Lenkflugkörpers, der als Panzerabwehrlenkwaffe eingesetzt wird. Das Bauteil (Gesamtabmessungen etwa 25 x 7 mm / Durchmesser x Höhe) besteht im Wesentlichen aus einer Aluminiumlegierung. Das Bauteil weist Öffnungen, Gewindebohrungen und Ausfräsungen auf. Die Oberfläche der ringförmigen, konkav gekrümmten Stirnseite ist oberflächenverspiegelt. Vertrauliche Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Teile von Raketen, zu Kriegszwecken" zur Codenummer 9306 9010 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI61791/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-01-30

Komponenten zur Abschirmung elektromagnetischer Störstrahlung (EMI), die zum Einbau in Marinelenkflugkörpern (Rolling Airframe Missile / RAM) bestimmt sind. Die Bauteile stellen sich als kreisrunde O-Ringe in verschiedenen Größen mit Innenweiten von etwa 6,16, 8,66 bzw. 11,48 mm und mit einem ringförmigen Querschnitt mit Durchmessern von etwa 1,19, 1,60 bzw. 1,98 mm dar. Der Kern der Dichtungsringe besteht jeweils aus Silikon. Das spiralförmig um den Kern gewickelte Metallband besteht aus einer Beryllium-Kupfer-Legierung. Vertrauliche Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile von Raketen, zu Kriegszwecken" zur Codenummer 9306 9010 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI61813/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-01-30

Vordere Abdeckung des Suchkopfes eines Lenkflugkörpers, der als Waffensystem zur Panzerabwehr dient. Die Komponente besteht aus einer Kappe aus Stahl mit der Form eines Kegelstumpfes mit kreisrundem Grundriss. Die Abmessungen betragen 84 / 49 mm x 32,5 mm (größter / kleinster Durchmesser x Höhe). Die mit einem schwarzen Überzug versehene Kappe ist mit zwei Durchbohrungen ausgestattet, die am Rand der Spitze gegenüberliegend platziert sind. Des Weiteren weist die Komponente eine auf der Außenseite platzierte Anschrägung auf, die den Rand der Spitze als Kreisbogen mit einem Winkel von etwa 140° umläuft. Vertrauliche Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile von Raketen, zu Kriegszwecken" zur Codenummer 9306 9010 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI61816/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-01-30

Funktionskomponente des Suchersystems eines Lenkflugkörpers, der als Panzerabwehrlenkwaffe eingesetzt wird. Das zusammengesetzte Bauteil (Gesamtabmessungen etwa 61,5 x 68,5 x 110,9 mm / L x B x H) besteht im Wesentlichen aus einer Aluminiumlegierung. Das Bauteil weist Hohlräume und Gewindebohrungen für die Montage auf. Es ist mit einer ringförmigen, konkav gekrümmten, oberflächenverspiegelten, optisch wirksamen Scheibe (Durchmesser etwa 60 mm) ausgestattet. Vertrauliche Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Teile von Raketen, zu Kriegszwecken" zur Codenummer 9306 9010 00 0 des Zolltarifs.

DE20043/13-1Erteilt von DEGültig bis 2020-04-07

Nach den vorgelegten Unterlagen der Antragstellerin handelt sich um eine Haube, bestehend aus klarsichtigem Saphir. Die Haube hat die Form eines Abschnitts einer Hohlkugel (Kugelkalotte). Der äußere Durchmesser beträgt etwa 94 mm, die Höhe der Kuppel etwa 40,5 mm und die gleichbleibende Wandstärke etwa 2 mm. Die innere und äußere Abschlusskante der optisch nicht bearbeiteten Kugelkalotte ist umlaufend leicht angeschrägt. vertrauliche Abbildung siehe Anlage. Das Formteil bildet als Fenster den äußeren Abschluss eines Infrarot-gestützten Suchersystems, dass an der Spitze einer für Kriegszwecke bestimmten Luft-Luft-Lenkrakete positioniert ist. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile von Raketen, zu Kriegszwecken" zur Codenummer 9306 9010 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.

DE18337/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-17

Nach den vorgelegten Unterlagen der Antragstellerin handelt sich um ein aus Stahl gefertigtes Formteil (Durchmesser etwa 10,5 mm, Höhe etwa 10,3 mm) mit einer mit zwei Bohrungen ausgestatteten, kreuzförmigen Basis und zwei sich gegenüberstehenden Streben, deren Enden zur Aufnahme eines Kreuzgelenks durchbohrt sind. vertrauliche Abbildung siehe Anlage. Das Formteil soll als Funktionskomponente innerhalb des Suchersystems eines Lenkflugkörpers einer Panzerabwehrlenkwaffe eingesetzt werden. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile von Raketen, zu Kriegszwecken" zur Codenummer 9306 9010 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.

DE18179/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-17

Nach den vorgelegten Unterlagen der Antragstellerin handelt sich um ein aus einer Aluminiumlegierung gefertigtes, zusammengesetztes Bauteil (Gesamtabmessungen etwa 61,5 x 68,5 x 110,9 mm / L x B x H). Das Bauteil weist Hohlräume und Gewindebohrungen für die Montage auf und ist mit einer ringförmigen, konkav gekrümmten, oberflächenverspiegelten, optisch wirksamen Scheibe (Durchmesser etwa 60 mm) ausgestattet. vertrauliche Abbildung siehe Anlage. Das Formteil soll als Funktionskomponente innerhalb des Suchersystems eines Lenkflugkörpers einer Panzerabwehrlenkwaffe eingesetzt werden. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile von Raketen, zu Kriegszwecken" zur Codenummer 9306 9010 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.

DE18336/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-17

Nach den vorgelegten Unterlagen der Antragstellerin handelt sich um ein aus Aluminium gefertigtes, pilzförmiges Formteil (Durchmesser etwa 25 mm, Höhe etwa 7,23 mm) mit einer axial verlaufenden Aussparung (Durchmesser etwa 11,5 mm). An einem Ende des Formteils ist die außenseitige Oberfläche asphärisch gekrümmt sowie verspiegelt und somit optisch wirksam. vertrauliche Abbildung siehe Anlage. Das Formteil soll als Funktionskomponente innerhalb des Suchersystems eines Lenkflugkörpers einer Panzerabwehrlenkwaffe eingesetzt werden. Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile von Raketen, zu Kriegszwecken" zur Codenummer 9306 9010 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9306

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Munition, z. B.: 1) Granaten (Spreng-, Schrapnell-, Voll-, Leucht-, Leuchtspur-, Brand-, Nebel- usw. -Granaten), sowie alle anderen Geschosse für Geschütze und Granatwerfer. 2) Patronen aller Art, Platzpatronen (einschließlich Patronen für Nietwerkzeuge oder zum Anlassen von Verbrennungsmotoren mit Selbstzündung), Patronen mit gewöhnlichem Geschoss, mit Leuchtspurgeschoss, mit Brandgeschoss, mit panzerbrechendem Geschoss, Kugel- und Schrotpatronen für Jagdgewehre, usw. 3) Bleiprojektile (hohl, kugelförmig, diaboloförmig usw.) und Bolzen, für Feder-, Luft- oder Gasgewehre und -pistolen, andere als Munition für Spielzeuggewehre der Pos. 9503. …

Pos. 9306

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/1169 der Kommission vom 26. Juni 2017 (ABl. EU Nr. L 170/56) (RV L 17/1169) Eine Ware in Form eines Balls (sogenannter Paintball), bestehend aus einer harten, mit wasserbasierter Farbe gefüllten Gelatinekapsel. Die Ware ist zur Verwendung als Geschoss für ein Paintballgewehr (Luftgewehr mit einer Abschussgeschwindigkeit von 91 Metern pro Sekunde) während des Mannschaftsspiels „Paintball“ bestimmt. Siehe Abbildungen Unterposition 9306 90 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 s) 1) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9306, 9306 90 und 9306 90 90. …

Kapitel 93

1. Zu Kapitel 93 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 36 (z. B. Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder, Leuchtraketen, Raketen zum Wetterschießen) (RV E9301A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV E9301B00); c) Panzerwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge (Position 8710) (RV E9301C00); d) Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen, für Waffen, ausgenommen solche, die auf Waffen montiert sind oder die mit den Waffen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden (Kapitel 90) (RV E9301D00); e) Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport, stumpfe Waffen für den Fechtsport und Spielzeugwaffen (Kapitel 95) (RV E9301E00); f) Sammlungsstücke oder Antiquitäten (Position 9705 oder 9706) (RV E9301F00). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9306.90.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 9306.90.10.00.0 umfasst Bomben, zu Kriegszwecken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9306.90.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9306.90.10.00.0 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9306.90.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 930690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9306.90.10.00.0?

9306.90.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9306.90.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9306.90.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 93 WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9306 Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen > 930690 andere > 93069010 zu Kriegszwecken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9306.90.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9306.90.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI867/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9306.90.10.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9306.90.10.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C102, 0003, 0004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9306.90.10.00.0?

Warennummer 9306.90.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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