Zolltarifnummer 9401.20.00.00.0: Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9401.20.00.00.0 steht für Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9401.20.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9401.20.00.00.0
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9401Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
- 9401.20Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art
- 9401.20.00.00.0Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9401.20.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei der Ware handelt es sich um einen Fahrersitz für eine Baumaschine (sog. Radbagger). Das ca. 68,3 x 104,2 x 60 cm (B x H x T) große Erzeugnis besitzt eine Luftfederung, eine im Sitz integrierte Heizung und wird auf dem Boden in der Fahrerkabine der Baumaschine befestigt. Die Ware ist als "Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen.
Sitzmöbel von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art, Autokindersitz für behinderte Kinder, sog. Autosicherheitssitz Carrot, im Wesentlichen bestehend aus - einem Grundrahmen aus einem Kunststoffkörper, - einem Sitzbezug aus Spinnstoffen, - einer integrierten Kopfstütze mit zusätzlichen Kopfstützenpolstern, - zwei zusätzlichen Rumpfpolstern, - zusätzlichen Polstern für Sitz und Rücken, - einem gepolsterten Brustschild, - einer einstellbaren Rückenlehne in Schlafposition und - einem Fünfpunktgurt mit Schnellarretierung. Der Kindersitz dient in erster Linie der Sicherung von behinderten Kindern im Alter zwischen drei und 12 Jahren (15 bis 38 kg Körpergewicht) während der Autofahrt. Er kann mit separat erhältlichem Zubehör wie z.B. Sitzverlängerung, Fußstützen, Abduktionskeil etc. (alle nicht Gegenstand dieser Auskunft) ausgerüstet werden. Eine Einreihung in die Position 9401 80 kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um eine Autositzschale handelt, die dazu bestimmt ist, mit einem Säugling bzw. Kleinkind herausgenommen und als Tragesitz verwendet zu werden.
Sitzmöbel von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art, Autokindersitz für behinderte Kinder, sog. Autosicherheitssitz Mini Carro, im Wesentlichen bestehend aus - einem Grundrahmen aus einem Kunststoffkörper, - einem Sitzbezug aus Spinnstoffen, - einer integrierten Kopfstütze mit zusätzlichen Kopfpolstern, - zwei zusätzlichen Rumpfpolstern, - einer einstellbaren Rückenlehne in Schlafposition, - einem Fünfpunktgurt mit Schnellarretierung und gepolstertem Gurtschloss und - einem Fangkörper zur Aufnahme des Brust- und Beckengurtes des Kfz-Sicherheitsgurtes. Der Kindersitz dient in erster Linie der Sicherung von behinderten Kindern im Alter zwischen ein und drei Jahren (9 bis 18 kg Körpergewicht) während der Autofahrt. Er kann mit separat erhältlichem Zubehör wie z.B. Beinablagepolster, Dreieckkeil, Abduktionskeil etc. (alle nicht Gegenstand dieser Auskunft) ausgerüstet werden. Eine Einreihung in die Position 9401 80 kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um eine Autositzschale handelt, die dazu bestimmt ist, mit dem Säugling bzw. Kleinkind herausgenommen und als Tragesitz verwendet zu werden.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2458/95 der Kommission vom 19. Oktober 1995 1)) (RV 2458/95): 1. Bezüge zum endgültigen Beziehen von Vorder- und Rücksitzgestellen mit Polsterung für Kraftfahrzeuge, bestehend aus: - einer Sitzfläche, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befindet sich eine biegsame Metallleiste. - einer Rückenlehne, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befinden sich: - Schnüre mit Befestigungsvorrichtungen aus Kunststoff, - ein Gummiband, - biegsame Metallleisten. - einem Kopfstützenbezug, dessen Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (PVC) zusammensetzt. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. Februar 2023 in der Rechtssache C-635/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie eine aus einem Innenfolienschlauch und einer äußeren Gewebehülle aus Spinnstoffgewebe bestehende Art Luftliegecouch nicht erfasst. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 9. März 2023 in der Rechtssache C-725/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 22. März 2011, Rechtssache 4 K 1478/10 Tatbestand: In der Produktbeschreibung wird der X als mobiler Sessel, idealer Pflege- und Therapiestuhl beschrieben. Er verbinde die Bequemlichkeit eines Sessels, die Mobilität eines Rollstuhls und den Liegekomfort eines Bettes. Der X sei der ideale Pflege- und Therapiestuhl, der ein Stück geborgene Sicherheit und Lebensqualität schaffe, dessen Liegefläche aus hochwertigem viskoseelastischen Schaum mit hoher Reaktivität bestehe, der gemeinsam mit der Lammflorauflage bei der Dekubitusprophylaxe helfe, dessen kantenfreier, bequemer Seiten- und Fronteinstieg den aktiven Transfer erleichtere, der stufenlos den Sitz- und Liegebedürfnissen angepasst werden könne und dessen geringe Baumaße und einfache Handhabung es ermöglichen würden, den Liegenden bequem in je …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 202. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 7. bis 9. Oktober 2019: Warenbeschreibung: Unterschiedlich geformte, aufeinander abgestimmte Lederzuschnitte aus Rindsleder, teilweise mit Aussparungen und Löchern versehen, für die Herstellung von Erstbezügen von KFZ-Sitzen, die lediglich noch zusammengenäht werden müssen und dann dauerhaft am KFZ-Sitz befestigt werden. Einreihung: Die Zuschnitte sind in Anwendung der AV 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie den Erläuterungen zum HS zu Kapitel 94 und Position 9401 als Teile für Sitzmöbel in die Unterposition 9401 90 1) einzureihen. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9401.20.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 9401.20.00.00.0 umfasst Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9401.20.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9401.20.00.00.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9401.20.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9401.20.00.00.0?
9401.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9401.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9401.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon > 940120 Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9401.20.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9401.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI48736/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9401.20.00.00.0 von der EUDR betroffen?
Ja. 9401.20.00.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9401.20.00.00.0?
Warennummer 9401.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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