Zolltarifnummer 9401.52.00.00: Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), aus Bambus
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9401.52.00.00 steht für Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), aus Bambus. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9401.52.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9401.52.00.00
- Drittlandszoll
- 5,6 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9401Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
- 9401.52aus Bambus
- 9401.52.00.00Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), aus Bambus
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9401.52.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5,6 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei der als "Schuhbank mit Ablage, Bambus/Leinen" bezeichneten Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware aus einer gepolsterten Sitzbank mit einem Gestell aus Bambusholz in den Abmessungen von ca. 89 , 5 x 30 x 44 cm (L x B x H) und einer einfachen offenen Ablagefläche unter der Sitzbank. Die Ablagefläche besteht aus Querstreben, die in gleichmäßigen Abständen angebracht sind. Die Bank ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden. Sie dient der Aufnahme von Schuhen (Aufbewahrungsmöbel) und kann zusätzlich zum Sitzen (Sitzmöbel) verwendet werden. Die Einreihung der zusammengesetzten Ware erfolgt in die Pos. 9401, da die Sitzfläche im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Ware bestimmt. Die Ablagefläche ist einfach gestaltet und bietet nicht viel Stauraum. Bei der aus mehreren Stoffen bestehenden Ware bestimmt der Bambus aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element den Charakter der Ware. Die noch nicht zusammengesetzte Ware ist verpackt und wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen (HS) 9401 10 bis 9401 49 erfasst, aus Bambus" eingereiht. (siehe Abbildung in der Anlage)
Tabouret pliable avec assise en tissus (35%polyester et 65 % coton) et structure en canne de bambou 100 % naturelle.
Balancelle pour le jardin dotée d'une structure en bambou et un toit en matière textile pour se protéger du soleil. Un coussin amovible recouvre le dossier et l'assise. La balancelle est composée d'un banc qui permet de se balancer. La matière de la structure est en bambou / acier, le coussin et le toit sont en polyester. Dimensions : 163x126x169cm.
Siège suspendu consistant en une demi sphère, formant l'assise, suspendue à deux anneaux par quatre cordes. Son diamètre est de 52 cm, sa profondeur de 30 cm et sa hauteur de 115 cm. Il pèse 1 kg. Ce siège est à destination des enfants. Sa structure est composée de deux cercles concentriques en bambou. Le reste de l'assise est constitué par un maillage en polycoton. Les anneaux sont en métal.
Bei dem sog. "Relax - Liegestuhl" handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Sitzmöbel für den Außenbereich und einem Kopfkissen. Das Möbel besteht neben einem Gestell aus Bambus aus einer gespannten Sitzfläche aus Polyester. Das 115 cm x 61 cm x 93 cm (LxBxH) große Erzeugnis besitzt eine dreifach-verstellbare Rückenlehne und somit verschiedene Sitzpositionen und ist zusammenklappbar. Das abnehmbare Kopfkissen besteht ebenfalls aus Polyester und ist am Kopfende der Liege angebracht. Charakterbestimmender Bestandteil der zusammengesetzten Ware ist das Möbel aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung. Der stoffliche Charakter des Sitzmöbels wird aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element durch das Gestell aus Bambus bestimmt. Die Ware wird als "anderes als von der Position 9402 erfasstes Sitzmöbel, nicht von den Unterpositionen 9401 10 bis 9401 40 erfasst, aus Bambus" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2458/95 der Kommission vom 19. Oktober 1995 1)) (RV 2458/95): 1. Bezüge zum endgültigen Beziehen von Vorder- und Rücksitzgestellen mit Polsterung für Kraftfahrzeuge, bestehend aus: - einer Sitzfläche, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befindet sich eine biegsame Metallleiste. - einer Rückenlehne, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befinden sich: - Schnüre mit Befestigungsvorrichtungen aus Kunststoff, - ein Gummiband, - biegsame Metallleisten. - einem Kopfstützenbezug, dessen Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (PVC) zusammensetzt. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. Februar 2023 in der Rechtssache C-635/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie eine aus einem Innenfolienschlauch und einer äußeren Gewebehülle aus Spinnstoffgewebe bestehende Art Luftliegecouch nicht erfasst. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 9. März 2023 in der Rechtssache C-725/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 22. März 2011, Rechtssache 4 K 1478/10 Tatbestand: In der Produktbeschreibung wird der X als mobiler Sessel, idealer Pflege- und Therapiestuhl beschrieben. Er verbinde die Bequemlichkeit eines Sessels, die Mobilität eines Rollstuhls und den Liegekomfort eines Bettes. Der X sei der ideale Pflege- und Therapiestuhl, der ein Stück geborgene Sicherheit und Lebensqualität schaffe, dessen Liegefläche aus hochwertigem viskoseelastischen Schaum mit hoher Reaktivität bestehe, der gemeinsam mit der Lammflorauflage bei der Dekubitusprophylaxe helfe, dessen kantenfreier, bequemer Seiten- und Fronteinstieg den aktiven Transfer erleichtere, der stufenlos den Sitz- und Liegebedürfnissen angepasst werden könne und dessen geringe Baumaße und einfache Handhabung es ermöglichen würden, den Liegenden bequem in je …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 202. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 7. bis 9. Oktober 2019: Warenbeschreibung: Unterschiedlich geformte, aufeinander abgestimmte Lederzuschnitte aus Rindsleder, teilweise mit Aussparungen und Löchern versehen, für die Herstellung von Erstbezügen von KFZ-Sitzen, die lediglich noch zusammengenäht werden müssen und dann dauerhaft am KFZ-Sitz befestigt werden. Einreihung: Die Zuschnitte sind in Anwendung der AV 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie den Erläuterungen zum HS zu Kapitel 94 und Position 9401 als Teile für Sitzmöbel in die Unterposition 9401 90 1) einzureihen. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9401.52.00.00?
Die Zolltarifnummer 9401.52.00.00 umfasst Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), aus Bambus. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9401.52.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 9401.52.00.00 beträgt 5,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9401.52.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940152. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9401.52.00.00?
9401.52.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9401.52.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
9401.52.00.00 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon > 940152 aus Bambus. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9401.52.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9401.52.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI9462/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9401.52.00.00 von der EUDR betroffen?
Ja. 9401.52.00.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9401.52.00.00?
TARIC-Code 9401.52.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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