Zolltarifnummer 9401.91.90: Teile, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9401.91.90 steht für Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9401.91.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9401.91.90
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- 9401Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
- 9401.91Teile, aus Holz
- 9401.91.90Teile, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9401.91.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Varen er et understel af træ til en stol i ikke samlet stand. Varen består af tre dele: en firkantet, men ikke rektangulær ramme, en for- og en bagside hver med to runde ben monteret på et afstandsstykke. Når varen er samlet, er rammen øverst og benene stikker ud herfra – de forreste ben går næsten lige ned, mens de bagerste ben går mere skråt ud fra rammen. Rammen har forborede huller til samling af varen og montering af et stolesæde (stolesæde er ikke omfattet af denne BTO). Der medfølger en kasse med skruer og lign. til at samle varen. Varen anvendes som understel til et siddemøbel. Det er oplyst, at varen er lavet af lakeret egetræ. Varen er pakket i detailsalgsemballage med alle dele til at samle to understel. Ifølge det oplyste måler rammen 231 x 302 x 50 mm, forsiden 425 x 446 x 38 mm og bagsiden 392 x 446 x 38 mm. Kassen til samling af varen indeholder afstandsstykker, dyvler, spændskiver, to slags skruer og to skrueværktøjer.
Varen er et polstret stolesæde med ryglæn. Siddeflade og ryglæn er sammenhængende, og hjørnerne på både sæde og ryglæn er afrundede. Ryglænet er blødt kurvet og følger sædets kant. Varen anvendes som sæde og ryglæn til en spisebordsstol. Varen består efter det oplyste af en ramme af birkekrydsfiner, der er polstret med skum. Varen er betrukket med tekstil. Varen foreligger i kolli med 2 stk. Det er oplyst, at sædet måler 53,5 x 52 cm (d x b) og at ryglænets højde er 33 cm.
Es handelt sich bei dem sog. Sitz- und Rückenteil um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware in Form einer Sitz und Rückenlehne in den Größen 160 x 48 cm (B x T) bzw. 160 x 40 cm (B x H). Die Ware besteht aus einer Mittelplatte aus Holz mit Federkernpolsterung und einem Spinnstoffüberzug. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element (tragendes Teil) bestimmt das Holz den stofflichen Charakter der Ware. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, aus Holz, nicht von Sitzen von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen.
Es handelt sich bei dem sog. Sitz- und Rückenteil um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware in Form einer Sitz- und Rückenlehne in den Größen 160 x 48 cm (B x T) bzw. 160 x 40 cm (B x H). Die Ware besteht aus einer Mittelplatte aus Holz mit Federkernpolsterung und einem Spinnstoffüberzug. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element (tragendes Teil) bestimmt das Holz den stofflichen Charakter der Ware. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, aus Holz, nicht von Sitzen von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen.
Es handelt sich bei dem sog. Sitz- und Rückenteil um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware in Form einer Sitz- und Rückenlehne für Sitzbänke in der Größe 156 bzw. 142 x 62 x 54 cm (B x H x T). Die Ware besteht aus einer Mittelplatte aus Holz mit Federkernpolsterung und einem Spinnstoffüberzug. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element (tragendes Teil) bestimmt das Holz den stofflichen Charakter der Ware. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, aus Holz, nicht von Sitzen von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen.
Bei dem sog. "Untergestell" handelt es sich um ein Holzuntergestell für einen Gartensessel. Das Erzeugnis verfügt über vier Füße aus Teakholz, welche mit horizontalen Querstreben stabilisiert und verbunden werden. Das Erzeugnis wird separat in einem Karton geliefert und versendet. Die Ware ist aufgrund der spezifischen Maße und der Form als hauptsächlich für Sitzmöbel verwendete Teile erkennbar. Die Ware ist als "erkennbares Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, aus Holz, nicht von der für Luft- oder Kraftfahrtzeuge verwendeten Art" einzureihen.
Bei dem "Untergestell aus Holz für Polsterstühle" handelt es sich um ein Teil eines Sitzmöbels, das sich als Untergestell eines Sitzmöbel darstellt. Das Erzeugnis verfügt über vier Füße aus Holz, die leicht schräg angeordnet sind. Ein Drehgestell aus Metall ist im oberen Bereich angebracht, das als Aufnahme für die Sitzschale (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) dient. Die Ware ist auf Grund der spezifischen Maße und der Form als ein hauptsächlich für Sitzmöbel verwendetes Teil erkennbar. Der stoffliche Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird auf Grund der Bedeutung als tragendes Teil durch das Holz bestimmt. Die Ware ist als "erkennbares Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, aus Holz, nicht von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen.
Es handelt sich bei der Ware um ein aus verschiedenen Stoffen zusammengesetztes Sitz- und Rückenteil für ein Sitzmöbel. Die Ware besteht je aus einer Mittelplatte aus Holz mit Federkernpolsterung und einem Spinnstoffüberzug. Das Sitz- bzw. Rückenteil ist in den Abmessungen 160 x 48 bzw. 40 cm (B x T / H) und verschiedenen Farben verfügbar. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element bestimmt das Holz den stofflichen Charakter. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, aus Holz, nicht von Sitzen von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2458/95 der Kommission vom 19. Oktober 1995 1)) (RV 2458/95): 1. Bezüge zum endgültigen Beziehen von Vorder- und Rücksitzgestellen mit Polsterung für Kraftfahrzeuge, bestehend aus: - einer Sitzfläche, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befindet sich eine biegsame Metallleiste. - einer Rückenlehne, deren Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (Polyester) und Kunststoff (PVC) zusammensetzt. Im Innern befinden sich: - Schnüre mit Befestigungsvorrichtungen aus Kunststoff, - ein Gummiband, - biegsame Metallleisten. - einem Kopfstützenbezug, dessen Außenseite sich hauptsächlich aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (PVC) zusammensetzt. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. Februar 2023 in der Rechtssache C-635/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie eine aus einem Innenfolienschlauch und einer äußeren Gewebehülle aus Spinnstoffgewebe bestehende Art Luftliegecouch nicht erfasst. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 9. März 2023 in der Rechtssache C-725/21 Tenor Die Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 22. März 2011, Rechtssache 4 K 1478/10 Tatbestand: In der Produktbeschreibung wird der X als mobiler Sessel, idealer Pflege- und Therapiestuhl beschrieben. Er verbinde die Bequemlichkeit eines Sessels, die Mobilität eines Rollstuhls und den Liegekomfort eines Bettes. Der X sei der ideale Pflege- und Therapiestuhl, der ein Stück geborgene Sicherheit und Lebensqualität schaffe, dessen Liegefläche aus hochwertigem viskoseelastischen Schaum mit hoher Reaktivität bestehe, der gemeinsam mit der Lammflorauflage bei der Dekubitusprophylaxe helfe, dessen kantenfreier, bequemer Seiten- und Fronteinstieg den aktiven Transfer erleichtere, der stufenlos den Sitz- und Liegebedürfnissen angepasst werden könne und dessen geringe Baumaße und einfache Handhabung es ermöglichen würden, den Liegenden bequem in je …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 202. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 7. bis 9. Oktober 2019: Warenbeschreibung: Unterschiedlich geformte, aufeinander abgestimmte Lederzuschnitte aus Rindsleder, teilweise mit Aussparungen und Löchern versehen, für die Herstellung von Erstbezügen von KFZ-Sitzen, die lediglich noch zusammengenäht werden müssen und dann dauerhaft am KFZ-Sitz befestigt werden. Einreihung: Die Zuschnitte sind in Anwendung der AV 1, 2 a) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie den Erläuterungen zum HS zu Kapitel 94 und Position 9401 als Teile für Sitzmöbel in die Unterposition 9401 90 1) einzureihen. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9401.91.90?
Die Zolltarifnummer 9401.91.90 umfasst Teile, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9401.91.90?
Der Drittlandszollsatz für 9401.91.90 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9401.91.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940191. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9401.91.90?
9401.91.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9401.91.90 im Zolltarif eingeordnet?
9401.91.90 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon > 940191 Teile, aus Holz. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9401.91.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9401.91.90 erfasst, zum Beispiel DKBTI26-0655741. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9401.91.90 von der EUDR betroffen?
Ja. 9401.91.90 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9401.91.90?
KN-Code 9401.91.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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